Kriens will Pensionskasse ausfinanzieren
Die an Unterdeckung leidende Pensionskasse der Gemeinde Kriens soll ausfinanziert werden. Mit der Ausfinanzierung kann die Gemeinde die Kasse verselbständigen und die Gemeindegarantie aufheben. Als die Kasse 1998 vom Leistungs- und Beitragsprimat wechselte, betrug der Deckungsgrad 51 Prozent. Bis 2006 konnte dieser auf 75 Prozent gesteigert werden, er sank durch die Finanzkrise aber wieder auf 60 Prozent. Die Ausfinanzierung wird die Gemeinde in den nächsten 50 Jahren jährlich mit 1,895 Millionen Franken belasten. Dies sind 215’000 Franken mehr, als wenn der Fehlbetrag verzinst werden muss.
Zisch
Sanierung PK SBB: Bund will politische Lösung nicht gefährden
Der Bund und die SBB streben gemeinsam eine politische Lösung für die Pensionskasse SBB an. Die SBB und der Stiftungsrat der PK SBB verzichten vorläufig auf die Einreichung eines Staatshaftungsbegehrens. Der Bund seinerseits wird derweil keine Verjährung oder Verwirkung der Haftungsansprüche geltend machen, die der PK SBB aus der Ausfinanzierung zustehen könnten.
Am 16. Mai 2008 reichten die SBB und die Pensionskasse der SBB (PK SBB) beim Bund ein Gesuch um vollständige Ausfinanzierung ein. Die Behandlung dieses Gesuches wurde dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK überwiesen. Das UVEK hat ein entsprechendes Verfahren eröffnet und mit Verfügung vom 3. Juli 2008 sistiert. Am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat den ,Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB» mit vier Lösungsvarianten in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab.
Um die gesetzlichen Fristen zu wahren, planten die SBB und die PK SBB ihrerseits ein Staatshaftungsbegehren gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft einzureichen. Sie sehen sich rechtlich verpflichtet, alle erforderlichen und in Frage kommenden Massnahmen zu ergreifen, um Schaden von der PK SBB abzuwenden. Der Bund, die SBB und die PK SBB sind sich jedoch einig, dass ein solches Staatshaftungsverfahren den laufenden politischen Prozess zur Sanierung der PK SBB beeinträchtigen kann.
Die Beteiligten haben sich deshalb auf folgendes Vorgehen geeinigt: Der Bund verzichtet in den nächsten drei Jahren auf das Geltendmachen der Verjährung oder Verwirkung gegenüber allfälligen Ansprüchen der PK SBB. Im Gegenzug verzichten die SBB und die Pensionskasse SBB vorderhand darauf, ein Staatshaftungsbegehren einzureichen.
Die Vereinbarung erfolgt im Bestreben von Bund, SBB und PK SBB, weiterhin gemeinsam eine politische Lösung zur Sanierung der Pensionskasse SBB zu finden.
Mitteilung EFD
SGK-S: Folgt beim Umwandlungssatz dem Nationalrat
Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge – Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt, sprach sich jedoch für eine Übergangsphase von fünf Jahren, nicht wie vom Bundesrat vorgesehen von drei Jahren aus. Die Kommission ist den Anträgen des Nationalrates gefolgt und hat die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. Diese wird in Anbetracht der Verzögerungen bei der Behandlung nicht vor dem 1. Januar 2010 in Kraft treten, und der Umwandlungssatz von 6,4 Prozent kann ab 1. Januar 2015 zur Anwendung gelangen.
Mitteilung
Dominique Ammann zur BVV2: "Orientierungshilfen – keine Aufforderung zur Anlage"
Dominique Ammann, Partner von PPCmetrics und Mitglied der BVG-Kommission, war massgeblich an der Entwicklung der BVV2-Revision beteiligt, welche auf 1.1.2009 in Kraft tritt. Die damit verbundene Erweiterung des Anlagenkatalogs mit alternativen Anlageformen ist in der letzten Zeit heftig kritisiert worden. In einem Video-Interview mit der NZZ erläutert Ammann die Hintergründe und Ueberlegungen, welche zu dieser Revision geführt haben.
NZZ Impulse
Decurtins: "Weshalb die Renten nicht tabu sein dürfen"
«Wenn derzeit über die finanzielle Schieflage vieler Pensionkassen debattiert wird, sind die Mitverursacher, die Rentnerinnen und Rentner, kein Thema. Sie stehen in der Schweiz unter besonderem Schutz. Kaum ein Politiker wagt es, sich mit ihnen anzulegen. Wer es mit dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe verscherzt, so die Überlegung, wird es bei den nächsten Wahlen büssen», schreibt Daniela Decurtins, stv. Chefredaktorin des Tages-Anzeigers. Sie fordert, jetzt Überlegungen anzustellen, wie Rentner zur Sanierung von Kassen beitragen können, was insbesondere für solche mit hohem Rentneranteil notwendig sei, andernfalls die Aktiven noch stärker belastet würden.
Tages-Anzeiger
LeTemps: "Chez les gérants institutionnels, la surperformance serait un mythe"
La gestion active des avoirs des caisses de pension ne délivre pas de rendements supérieurs au marché, selon le professeur Amit Goyal. Pour le chercheur Michael Brennan, le problème d’agence explique l’allocation sous-optimale.
LeTemps
Verstaatlichung von Pensionsfonds: "Argentinien beerdigt die Börse"
Die argentinische Präsidentin Cristina Kirchner lässt die privaten Pensionskassen verstaatlichen. Damit fließen Milliarden in das staatliche Rentensystem. Für die Börse und den argentinischen Kapitalmarkt ist die Maßnahme eine Katastrophe.
Handelsblatt
IGaSG: "Anlagevorschriften BVV2 suspendieren"
Die IG autonome Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (IGaSG) hält in einem Communiqué fest: «Mit der Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen BVV2, die auf den 1.1.2009 in Kraft treten sollen, hat der Bundesrat den Radar für die hauptsächlichen Treiber der Finanzkrise noch erweitert. Neu dürfen Pensionskassenportfolios unbesehen zu15 % mit Finanzprodukten beschickt werden, die a) keiner versteht, b) keinen wirtschaftlichen Nutzen vermitteln und c) nur Spekulanten und Lieferanten Erträge bescheren.
Die IGaSG kann sich mit dieser Revision nicht anfreunden. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die vorgesehene Inkraftsetzung zu suspendieren und die Revision der Anlagevorschriften in eine breite Vernehmlassung zu schicken.»
Zu den Folgen der aktuellen Finanzkrise schreibt die IG: «Wegen der andauernden Finanzkrise dürften zahlreiche Pensionskassen in eine erkleckliche Unterdeckung fallen. Trotzdem erweist sich die berufliche Vorsorge als robust. So können die Vorsorgeeinrichtungen die eingegangenen laufenden Leistungsverpflichtungen ungebrochen wahrnehmen. Daran werden auch weitere Verschlechterungen der Deckungsgrade nichts ändern, solange der laufende Beitragseingang den Leistungsabfluss übersteigt, was in den nächsten zig Jahren überwiegend der Fall sein wird. Buchverluste
auf Aktien werden sich in dieser Zeit wieder auswachsen. Die notwendigen Kapitalstöcke für ferne
Leistungsverpflichtungen kommen automatisch wieder ins Lot, soweit Pensionskassen in
Produktionsfaktoren investiert sind. Sanierungsbeiträge werden allenfalls für Überbrückungsfinanzierungen zur temporären Anhebung der Deckungsgrade nötig. Sie können dem Beitragszahler wieder zur Verfügung gestellt werden, sobald sich die Börsen erholt haben.»
Mitteilung IGaSG
Pensionskasse Pro: "Kein Zins für 2008"
Die Pensionskasse pro orientiert auf ihrer Website, dass der Stiftungsrat entschieden hat, «dass die Verzinsung der Altersguthaben erst nach Kenntnis des Jahresabschlusses festgelegt wird. Die Höhe der Verzinsung ist dabei klar geregelt. Sie erfolgt abgestuft – je nach Deckungsgrad.
Bei einem Deckungsgrad der Stiftung von über 112.5 entscheidet der Stiftungsrat über die Höhe des Zinssatzes. Der Zinssatz entspricht minimal dem BVG-Mindestzinssatz. Bei einem Deckungsgrad von 97.5 bis 112,5% werden die Einlagen mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz verzinst. Liegt der Deckungsgrad unter 97.5%, so werden die Vorsorgekapitalien nicht oder minder verzinst.
Mit der Anlagerendite von aktuell minus 10,08% (Benchmark Pictet 2000 BVG-25 Index vom 23.10.08: -10,83%) würde der Deckungsgrad der pensionskasse pro von 101,8 (Ende 2007) auf heute rund 92% sinken. Es ist davon auszugehen, dass die Altersguthaben der Versicherten für das Jahr 2008 nicht verzinst werden. Dafür werden die Prämien für Versicherte und Unternehmungen jedoch voraussichtlich nicht angehoben.»
Die NZZamSonntag schreibt dazu: «Die voraussichtliche Nullrunde bei der PK Pro ist dicke Post für die Versicherten, die in den letzten sechs Jahren von den Schwyzern mit der «Überschussformel 50» angelockt worden waren. Die Formel versprach, bereits ab einem Deckungsgrad von 100% mehr als den Mindestzins auszuzahlen. Nun krebst man zurück. Laut Wehrli hat sein Abgang bei der PK Pro aber nichts mit den schlechten Neuigkeiten zu tun: «Ich habe mich aus persönlich-familiären Gründen im Dezember letzten Jahres zum Rücktritt entschieden.» Um die Nullrunde für 2008 überhaupt möglich zu machen, hat die Kasse das Reglement bereits auf den 1. November 2008 abgeändert.»
«Mit der absehbaren Nullrunde 2008 und dem neuen Zins-Modus bezahlen die Versicherten die Zeche für einen aggressiven Wachstumskurs. Die Kasse hat in den letzten sechs Jahren mit hohen Versprechen Jagd auf neue Kunden gemacht. Nicht nur die Finanzkrise, sondern überdurchschnittlich hohe Kosten bei unterdurchschnittlichen Kapitalerträgen bringen die Kasse nun in die Bredouille. Dies lässt die Vergangenheit aufleben: Die «Überschussformel 50» war schon zwischen 2000 und 2002 von der PK Plus angewendet worden. Das BSV hat die Kasse 2002 liquidiert. Die PK Plus hinterliess ein Loch von 3,7 Mio. Fr. Der Leiter der PK Plus, 2007 vom Strafgericht Zug wegen Veruntreuung und Misswirtschaft verurteilt, waltete fünf Jahre lang als Marketing- und Verkaufsleiter der PK Pro.»
Laut NZZ ist die Rückwirkung der Nullverzinsung gemäss Auskunft des BSV nach einem Bundesgerichtsentscheid von 2005 zulässig. Allerdings bewirkt sie eine Ungleichbehandlung der Versicherten. Wer unterjährig die Pensionskasse verlassen hat, kam in Genuss der BVG-Mindestverzinsung.
Investor Confidence sinkt im November von 58,4 auf 57,0
Das weltweite Anlegervertrauen ging gegenüber dem korrigierten Oktober-Stand von 58,4 um 1,4 Zähler auf 57,0 zurück. Das Vertrauen unter nordamerikanischen Anlegern war im Wesentlichen unverändert und wies einen Rückgang von 0,1 auf 49,9 Zähler gegenüber dem Oktober-Stand auf. Der Index von State Street misst das Anlegervertrauen auf quantitativer Basis, indem er das Kauf- und Verkaufsverhalten institutioneller Anleger analysiert.
Mitteilung State Street
Verstaatlichung von Pensionskassen in Argentinien
Nach dem argentinischen Unterhaus hat auch der Senat für die Verstaatlichung privater Rentenversicherungen gestimmt. Die Regierung will angeblich die Ersparnisse der Rentner und Arbeiter schützen.
Das Gesetz sieht vor, dass private Rentenkassen mit Guthaben von umgerechnet rund 20 Milliarden Euro in Staatsbesitz übergehen. 46 Senatoren stimmten für das Gesetz, 18 dagegen. Im Unterhaus hatten 160 Abgeordnete aus dem Regierungslager für den Gesetzentwurf gestimmt, 75 dagegen.
Das Gesetz ist stark umstritten. Die Opposition befürchtet, dass die Regierung das Vermögen der Pensionskassen für den Schuldendienst einsetzen wird. Allein im kommenden Jahr werden im Staatshaushalt Tilgungen und Zinsen in Höhe von 15,6 Milliarden Euro fällig.
NZZ online
Ethos: Begrüsst UBS-Entscheide
Ethos hält in einer Mitteilung fest, dass sie Entscheidung der UBS, künftig die Grundsätze ihrer Vergütungspolitik den Aktionärinnen und Aktionären zur Abstimmung vorzulegen, begrüsst. Im Weiteren hat die Bank heute das ab 2009 für die Führungsinstanzen geltende neue Vergütungssystem vorgestellt. Ethos nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der variablen Komponente der Bezüge in Zukunft ein Bonus-Malus-System zugrunde liegt. Zudem werden Leistungskriterien angewandt, welche den Risiken angepasst und auf lange Frist berechnet sind. Hingegen bedauert Ethos, dass im neuen System keinerlei Obergrenze für den variablen Gehaltsanteil vorgesehen ist.
Mitteilung Ethos
LeTemps: "Souplesse accrue pour les caisses de pension"
Depuis la présentation en septembre dernier des nouvelles prescriptions de placement de l’OPP2 qui entreront en vigueur au 1er janvier 2009, de nombreuses critiques se sont élevées. En effet, alors que les fonds de hedge funds traversent une des pires périodes de leur histoire, le nouveau texte mentionne explicitement les investissements alternatifs et les autorise à hauteur de 15% dans les portefeuilles des caisses de pension. Toutefois, malgré ce timing un peu malheureux, il serait faux et dangereux de ne pas pousser l’analyse de la nouvelle OPP2 un peu plus loin: de nombreuses limites ont été supprimées pour favoriser la diversification internationale, la part de l’immobilier a été réduite et la responsabilité de l’organe suprême fortement renforcée.
Pascal Frei, CFA Senior consultant, PPC Metrics, Sébastien Brocard, CIIA Investment consultant, PPC Metrics
LeTemps
Rudolf Strahm: Empörung statt Nachdenken
In einem Artikel für den Tages-Anzeiger empört sich der frühere Preisüberwacher über die neuen Anlagerichtlinien für Pensionskassen, welche auf den 1.1.2009 in Kraft treten werden. Etwas Fachkenntnis und Praxiserfahrung hätte ihn zur Einsicht führen müssen, dass aufgrund der neuen Vorschriften kein Zwang zur Umschichtung der Anlagen verbunden ist und das Gesetz im wesentlichen den Status Quo festhält, wie er von den Aufsichtsämtern so auch bereits akzeptiert wird. Im Übrigen sind strukturierte Produkte und Hedge Funds auch nicht generell mit höheren Risiken belastet wie Aktien (wie jeder Besitzer von UBS-Papieren weiss). Hingegen birgt ein überdimensionierter Immobilienbesitz Liquiditätsrisiken. Es fällt auch auf, dass SP- und Gewerkschaftsexponenten bei den Themen Mindestzins und Umwandlungssatz stets mit Nachdruck auf die hohen, zu erzielenden Renditen pochen, beim Thema Risiko hingegen auf konservativen Anlagen beharren.
Artikel Strahm
Nettofinanzvermögen 2007 stiegen um 24 Mrd. auf 1300 Mrd. Franken
Die Schweizer sind auch 2007 reicher geworden. Die Nettofinanzvermögen der privaten Haushalte stiegen im Jahr 2007 um 1,9% oder 24 Mrd. auf 1’300 Mrd. Franken. Das Nettofinanzvermögen pro Kopf der Bevölkerung betrug damit Ende 2007 171’111 Franken (+1,3%). Wie schon in den Vorjahren machten die Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionskassen mit 42% den grössten Anteil an den Forderungen aus (80% entfielen dabei auf die berufliche Altersvorsorge). Die zweitgrösste Vermögenskategorie waren die Einlagen bei Banken und PostFinance mit 24%, gefolgt von den Aktien mit 13% und den Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen mit 12%. Auf Schuldtitel entfielen 6% und auf strukturierte Produkte 3%.