(AWP) Bei AFIAA, der Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationalen Gewerbeliegenschaften, ist es zu zwei Rücktritten im Stiftungsrat gekommen. In Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich im Fall BVK ist Daniel Gloor per Ende Juni 2010 von seiner Funktion zurückgetreten, teilte die Stiftung am Montagabend mit. Christoph Burckhardt habe das Gremium anlässlich der letzten Stiftungsratssitzung vom 25. August über seinen Rücktritt auf Ende des Geschäftsjahres per 30. September 2010 informiert, heisst es weiter. Beide Stiftungsräte seien zu keiner Zeit mit Investitionsentscheidungen betraut oder in solche konkret involviert gewesen.
Thomas Schönbächler ist laut Mitteilung neues Mitglied des Stiftungsrates. Es handelt sich um den Chef der Zürcher BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich.
NZZaS: BSV reicht Strafanzeige gegen Gemini-Verantwortliche ein
Wie die NZZ am Sonntag berichtet, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) gegen Carl Helbling und Oskar Leutwyler eine Strafanzeige eingereicht. Die Anzeige beruht gemäss Meldung der NZZaS auf der unveröffentlichten Expertise des Basler Anwalts Christoph Degen zu der Situation bei der Sammelstiftung Gemini. Dies wurde von Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt: «Anfang der Woche ist bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland eine Anzeige des BSV im Fall Gemini eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Anzeige.»
NZZ: “Pensionskassen liefern mehr Informationen”
Vor allem grössere Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren ihre Kommunikation im Internet stark ausgebaut. Die zunehmende Transparenz sollt ein Ratings und Beurteilungskatalogen Eingang finden, schreibt Werner Rutsch von Axa Investment in der NZZ.
NZZ: “Pensionskassen im Glaubenskrieg”
Cash: Interview mit Werner Hertzog (Publica)
In einen Interview mit Cash äusserte sich Werner Hertzog, Direktor der Bundespensionskasse Publica, zu Asset Management, dem Milizsystem, Umwandlungssatz, Mindestzins und seinem persönlichen Anlageportefeuille (Sparbüchlein). Ein Auszug:
Jetzt reden bei den Pensionskassen ja neuerdings auch die Stimmbürger drein. Wie schlimm ist das Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes für Neurenten auf 6,4 Prozent bis 2016 für die Pensionskassen?
Die Leute, die das Referendum ergriffen hatten, machten dem Volk weiss, man könne etwas sehr Weitreichendes entscheiden. Doch das Volk hat nur über das Obligatorium entschieden. Der nun nicht gesenkte Umwandlungssatz betrifft nämlich nur die obligatorischen Leistungen. Im überobligatorischen Teil der Versicherung darf der Umwandlungssatz auch tiefer angesetzt werden. Publica etwa hat deshalb bereits heute einen gemischten Umwandlungssatz von 6,53 Prozent im Alter 65 und liegt damit unter den für 2010 vorgeschriebenen 7 Prozent für den obligatorischen Teil.
Das heisst, das ganze Theater um den Umwandlungssatz war eine Alibiübung?
Im Prinzip war es Unsinn, den Umwandlungssatz dem Volk vorzulegen. Es war aber auch Unsinn, dass das Parlament den Umwandlungssatz fürs Obligatorium festlegt. Die Leistungsziele im Beitragsprimat sind über die Beiträge zu steuern.
Wieso ändert man das Gesetz nicht?
Daran haben Parlamentarier kein Interesse. Mit dem Umwandlungssatz lässt sich wunderbar Politik machen. Zudem gibt sich auch die Politik der Illusion hin, etwas Wichtiges entscheiden zu können. Einige Politiker haben noch nicht gemerkt, dass viele Kassen via Überobligatorium einen Weg haben, die politischen Entscheide zu umgehen.
Was wäre die Alternative?
Das Beste wäre trotz allem, man würde die Verantwortung und die Haftung den paritätischen Organen der Pensionskassen überlassen. Die Verwendung eines realistischen technischen Zinssatzes, der richtigen Sterbetafeln und eines angemessenen Umwandlungssatzes sind grundlegend für die Stabilität einer Pensionskasse. Wenn die Grundlagen veraltet sind, werden systematische Verlustquellen geschaffen.
Wie viel Verlust macht die Publica wegen der veralteten Grundlagen?
Rund 90 Millionen Franken pro Jahr. Das ist zwar nicht viel im Vergleich mit unserer Bilanzsumme von rund 32,5 Milliarden Franken. Aber diese Verluste sind systematisch. Wir verlieren so jedes Jahr rund 0,3 bis 0,4 Prozent Deckungsgrad. Es kommt deswegen nicht sofort zum Chaos, dafür aber umso sicherer, wenn die Grundlagen nicht angepasst werden.
BLPK: Sanierung mit Darlehen
Die Deckungslücke von 1,3 Milliarden Franken der Basellandschaftlichen Pensionskasse
(BLPK) soll geschlossen werden. Diesen Vorschlag macht die «Arbeitsgruppe
Improve zur Zukunft der BLPK», die Finanzdirektor und BLPK-Verwaltungsratspräsident Adrian Ballmer eingesetzt hat. Ballmer selbst hatte diese Absicht einer vollen Ausfinanzierung der BLPK unter anderem bereits im März 2009 geäussert, als die 1,08 Milliarden Verlust der Pensionskasse im Krisenjahr 2008 bekannt wurden, heisst es in einem Bericht der Basellandschaftlichen Zeitung.
Der Deckungsgrad der BLPK betrug Ende letzten Jahres 78,8 Prozent und hat sich nach Auskunft des Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Hans Peter Simeon, auch im laufenden Jahr nicht verbessert. Im Bericht an den Landrat schreibt die Finanzkommission, «dass der Kanton ein Darlehen aufnehmen könnte, um dieses der BLPK zu Anlagezwecken
zur Verfügung zu stellen».
Matthias Scheurer, Regionalsekretär des VPOD, lehnt den Vorschlag ab: «Eine Ausfinanzierung von 100 Prozent ist reine Ideologie, von man in National- und Ständerat wieder abrückt: 80 Prozent reichen aus Sicht des VPOD.»
CHSS: Aktuelle finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
“Die erhobenen Daten zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen liegen jeweils mit einiger zeitlicher Verzögerung vor. Darum hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ein Modell entwickelt, mit dem der jeweils aktuelle Stand wesentlich schneller abgeschätzt werden kann, heisst es in einem Beitrag von Thomas Borek in der Soziale Sicherheit CHSS Nr. 4/2010 des BSV.
Basis dieser Schätzungen sind die in der Pensionskassenstatistik 2008 erfassten Angaben zum Vorsorgekapital, zu den verwendeten Zinssätzen und zur Vermögensaufteilung der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Für jede Kasse wird daraus einerseits die erwartete Sollrendite und andererseits – anhand des Verlaufs relevanter Kapitalmarkt-Indizes – die erwartete Anlagerendite für die beobachtete Periode geschätzt. Damit lässt sich die aktuelle finanzielle Lage sämtlicher in der Pensionskassenstatistik erfassten Vorsorgeeinrichtungen prognostizieren.
Zur aktuellen Lage wird festgestellt: Der kapitalgewichtete Deckungsgrad der registrierten Vorsorgeeinrichtungen hat im April 2010 wieder das Niveau von Ende 2004 erreicht (s. Grafik). Jedoch haben die Kursverluste im Juni dieses Jahres den Aufwärtstrend gebremst. Zudem befinden sich Ende Juni 2010 immer noch gut ein Viertel der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie in Unterdeckung, und die Mehrheit der Kassen weist einen Deckungsgrad unter 110 Prozent auf und verfügt demzufolge noch nicht über genügend Wertschwankungsreserven, um einen neuerlichen Rückschlag an den Finanzmärkten auffangen zu können.
Hewitt: Vorsorgeeinrichtungen fehlen weltweit 500 Mrd. Dollar
Nach der kontinuierlichen Verbesserung seit dem dritten Quartal 2009 bis zum ersten Quartal 2010 ist der durchschnittliche Deckungsgrad bei Vorsorgeplänen im zweiten Quartal 2010 weltweit wieder drastisch gesunken – auf den tiefsten Stand seit Ausbruch von Finanzkrise und Rezession. Das zeigt der “Pension Risk Tracker” der Personalmanagement-Beratung Hewitt Associates. Grund dafür sind der signifikante Einbruch der globalen Aktienmärkte und Zinssätze sowie die damit einhergehende hohe Marktvolatilität. Die Verbesserung, die in den vorangegangenen 18 Monaten erreicht werden konnte, wurde dadurch fast vollständig wieder aufgehoben. Der durchschnittliche Deckungsgrad lag Ende Juni nur noch bei 80 Prozent. Das entspricht einem Fehlbetrag von etwa 500 Milliarden Dollar.
BVG-Zins 2011: BVG-Kommission empfiehlt 2%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr unverändert bei 2% zu belassen.
Ausgangspunkt der Diskussion sind verschiedene mathematische Formeln, welche als Indikation für die Festlegung des Mindestzinssatzes dienen. Dabei wird die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der Bundesobligationen, sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt.
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge sprachen sich für die Beibehaltung des geltenden Mindestzinssatzes aus. Im Herbst wird der Bundesrat über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheiden.
Performancevergleich: 0 Prozent Medianrendite für S1
Der im Auftrag des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) von Towers Watson durchgeführte Performancevergleich zeigt für das erste Halbjahr 2010 eine Medianrendite von 0.0% auf dem Gesamtportfolio der teilnehmenden Pensionskassen. Die Medianrendite für die letzten 12 Monate beträgt 7.9%.
Nach einem sehr positiven zweiten Semester 2009 und einem erfreulichen ersten Quartal 2010 litten die Anlagen der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen unter den Bewertungskorrekturen, primär in den Aktienmärkten der industrialisierten Länder aber auch in denjenigen ausgewählter Schwellenländer. Beispielsweise wurde bei europäischen Aktien eine Medianrendite von -14.1% erreicht und bei Aktien von Schwellenländern eine von -1.7%. Aktien Schweiz schnitten im Vergleich zu europäischen Aktien mit einer Medianrendite von -3.1% vergleichsweise besser ab, was grösstenteils durch den markant tieferen EUR/CHF-Kurs zu erklären ist. Das schlechte Abschneiden der Aktienmärkte ist vor dem Hintergrund aufkommender Zweifel über die Nachhaltigkeit der Konjunkturerholung zu sehen.
APK: Leichte Minus-Performance im ersten Halbjahr
Die Aargauische Pensionskasse (APK) weist per 30. Juni 2010 eine Performance von minus 0.4 Prozent aus. Im vergangenen Jahr erzielte die APK eine Performance von 11,1 Prozent.
BVK: Weitere Administrativuntersuchung
Die von Finanzdirektorin Ursula Gut mit einer zusätzlichen Administativuntersuchung beauftragte Revisionsgesellschaft BDO soll die Geschäftsbeziehungen der BVK und mögliche Risiken bei der Vermögensanlage untersuchen, wie die Finanzdirektion mitteilte. Dabei werde sie sich auf eine Reihe von massgebenden Mandaten und Geschäftsbeziehungen konzentrieren. Die betroffenen Mandate werden nicht genannt, weil Geschäftsgeheimnisse der BVK und Dritter tangiert würden.
Finanzdirektorin Gut habe sich nach einer Konkurrenzpräsentation und weiteren eingehenden Abklärungen für die BDO AG entschieden, heisst es in der Mitteilung. Ein zentraler Aspekt sei dabei die Unabhängigkeit des Auftragnehmers gewesen. Die BDO garantiere, dass die mit der Prüfung befassten Mitarbeitenden in keiner Art und Weise bei der BVK oder den zu untersuchenden Mandaten bereits involviert waren.
Die Analyse durch die BDO ergänzt die Administrativuntersuchung, mit der Ursula Gut bereits Anfang Juli den emeritierten Zürcher Rechtswissenschafter Georg Müller beauftragt hat. Müller hat den Auftrag, die Organisation der BVK und deren Corporate Governance zu durchleuchten.
Zudem klärt er ab, ob Strukturen und Abläufe allenfalls eine Korrumpierung des fristlos entlassenen frühreren BVK-Anlagechefs begünstigt haben könnten. Die Untersuchung soll aufzeigen, welche Verbesserungen möglich oder nötig sind. Diese Fragen werden gemäss Finanzdirektion im engen Austausch mit der BDO erarbeitet. Gut erwartet, dass die Ergebnisse der Untersuchungen möglichst rasch, auf jeden Fall aber bis Ende Jahr vorliegen werden.
BSV: Forschungsbericht “Arbeitsmarktmassnahmen, Sozialhilfe und Alterspflege”
In verschiedenen europäischen Sozialstaaten sind vermehrt sogenannte Rescaling-Prozesse zu beobachten, das heisst Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen zwischen verschiedenen staatspolitischen Ebenen sowie zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Welche Veränderungen und Auswirkungen lassen sich diesbezüglich in den sozialpolitischen Bereichen “aktive Arbeitsmarktmassnahmen”, “Sozialhilfe” und “Alterspflege” feststellen und wie sind sie im europäischen Vergleich zu bewerten? Insgesamt acht europäische Länder haben an der Vergleichsstudie teilgenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen war Auftraggeber für das Schweizer Teilprojekt. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch.
FK-S: Eintreten auf das Geschäft PK SBB
Mit den Anhörungen hat die Finanzkommission die Beratungen zur Botschaft betreffend die Sanierung der Pensionskasse SBB aufgenommen (10.036). Neben dem Verwaltungsrat, bzw. der Geschäftsleitung der SBB AG wurden auch die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) sowie ein externer Pensionskassenxperte eingeladen, die der Finanzkommission jeweils ihre Optik des Geschäftes darlegten. Im anschliessenden, von Bundesrat Hans-Rudolf Merz gehaltenen Eintretensreferat wurde der Kommission die vom Bundesrat beantragte Lösung, die einen Beitrag des Bundes in der Höhe von 1,4 Mrd. Franken vorsieht, präsentiert.
Mit ihrem Eintretensentscheid anerkennt die Kommission, dass die Pensionskasse der SBB so auszufinanzieren ist, dass sie gegenüber anderen Pensionskassen ausgelagerter Unternehmungen nicht benachteiligt wird.
In der Eintretensdiskussion kam zum Ausdruck, dass die Kommission die Vorlage als einmalige, auf die Institution SBB beschränkte Sanierungsmassnahme versteht. Das klare Ergebnis des Eintretensbeschlusses (10:0) ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass es sich beim grössten Teil der Rentnerinnen und Rentnern der SBB AG um ehemalige Bundesangestellte handelt. Entscheidend war für die Kommission zudem, dass es sich bei der SBB AG um eine Unternehmung handelt, die zu 100% im Besitz des Bundes ist.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vom 10./11. Oktober 2010 durchführen und das Geschäft voraussichtlich für die Wintersession zuhanden des Erstrates überweisen.
Schaupielhaus und Tonhalle zur PKZH
Die Belegschaften des Schauspielhauses Zürich und der Tonhalle sind zwar mittlerweile weitgehend nach Richtlinien der städtischen Personalverordnung angestellt und entlöhnt; die jeweilige Personalvorsorge der beiden Kulturstätten aber ist noch ganz eigenständig organisiert. Nun sollen die zwei Vorsorgestiftungen auf Anfang 2011 vertraglich der Pensionskasse der Stadt Zürich angeschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage hat die Exekutive zuhanden des Zürcher Stadtparlaments verabschiedet. Für den Einkauf sind einmalige Kosten von 19,6 Millionen Franken veranschlagt. Um die durch den Pensionskassen-Wechsel bedingte Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge abzudecken, sollen zudem die städtischen Subventionsbeiträge um jährlich insgesamt 1,36 Millionen Franken aufgestockt werden, schreibt die NZZ.
