Erwerbsunfähigkeitsrenten gehören zu den unverzichtbaren Grunddeckungen. Dabei lohnt sich eine Überprüfung der Versicherungsleistungen in jedem Fall. Sie bildet den wichtigsten Bestandteil einer professionellen Vorsorgeanalyse, schreibt Joseph Jungo, Vorsorgeberater, in den Freiburger Nachrichten. Teil des Beitrags bildet eine detaillierte Tabelle mit Angaben zu den Versicherungsgesellschaften, den Tarifen und Leistungen.
BLVK hat sich verbessert, BPK hat verloren, Währungsabsicherung ausschlaggebend
Die Berner kantonalen Pensionskassen haben ihre Kennzahlen für 2010 bekanntgegeben: die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) und die Bernische Pensionskasse (BPK), die das Verwaltungspersonal versichert. Sie unterscheiden sich in einem Punkt: Während die BLVK ihre Währungsrisiken zu drei Viertel absichert, verzichtet die BPK darauf – was sich wegen des Eurosturzes stark auswirkte. So erreichte die BPK eine Rendite von 1,23 Prozent. Der Deckungsgrad sank von 90 auf 88 Prozent. Zur vollen Deckung fehlen 1,18 Mrd. Franken.
Die BLVK weist dank Währungsabsicherung eine Rendite von 4,4 Prozent aus. Ihr Deckungsgrad stieg von 77,4 auf 78,8 Prozent. Damit beträgt ihre «Lücke» 1,37 Milliarden Franken.
Strukturreform: Stellungnahme der “Aktion Freiheit und Verantwortung”
Die “Aktion Freiheit und Verantwortung” hat eine sehr kritische Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform publiziert. Die Vorbehalte gehen schon aus den Titeln der Zwischenkapiteln hervor, die lauten: 1. Verordnungswerk läuft dem Willen des Gesetzgebers zuwider; 2. Oberstes Organ der Vorsorgeeinrichtungen wird massiv geschwächt; 3. Verordnungen pflügen den BVG-Markt um; 4. Mehrkosten in unbekannter Höhe gehen voll zu Lasten der Versicherten; 5. Verletzung der Rechtsetzungsdelegation.
Prévoyance.ne: les Chaux-de-Fonniers font recours
Les fonctionnaires de La Chaux-de-Fonds craignent les conséquences financières de leur passage dans la caisse de pension cantonale Prévoyance.ne. Ils sont 245 à avoir fait recours contre le sort qui leur est réservé par la liquidation de la caisse de pension chaux-de-fonnière et l’entrée dans la caisse de pension unique.
New Yorker
Rudolf Rechsteiner berichtet
PW. Alt-Nationalrat Rudolf Rechsteiner hatte in der Basler Zeitung carte blanche und durfte über die 2. Säule schreiben, was ihm gerade so durch den Kopf ging. Eine redaktionelle Überarbeitung hat offenbar nicht statt gefunden und so wird dem Leser das ganze Menu in der Reihenfolge von Kraut und Rüben zugemutet. Das fängt an mit einem sentimentalen Rückblick auf seinen “Bestseller” mit dem Titel “Das 200 Milliarden-Geschäft”, geht dann über zur Legal Quote, an die sich nahtlos Boni, Abzocker und die “märchenhaften Vermögen” fähiger und unfähiger PK-Chefs anschliessen. Unterwegs wird noch festgestellt, dass “die 2. Säule im Volk nie beliebt war” (Rechsteiner ist Stiftungsrat bei der PKBS ..), bevor das Ganze in eine reichlich wirre Analyse angeblich zu grosser Sparvolumen in der Schweiz mündet. Letzteres könnte als Fragestellung durchaus aufschlussreich sein, zumal marxistische Analytiker wie David Harvey zum Thema Ueberschusskapital und Finanzkrise allerhand zu sagen haben, was sich ad usum Delphini auch in einem Zeitungsartikel erläutern liesse und für einen Linken wie Rechsteiner doch interessant sein müsste. Aber so weit reicht offenbar sein Ehrgeiz nicht, trotz der Berufsbezeichnung “Oekonom”. Er spult bloss seine aus dem Parlament bekannten Themen ab und formuliert nicht weiter begründete Ressentiments. Möglicherweise sind Zeitungsleser aber anspruchsvoller als Parlamentarier; wäre zumindest zu bedenken.
IG Grenzgänger: Gerichtsurteile bringen Lichtblick
Eine Reihe von Urteilen im Zusammenhang mit der Besteuerung der schweizerischen beruflichen Vorsorge durch Deutsche Gränzgänger wurde jetzt veröffentlicht. Laut Uwe Wehrle von der IG ist dabei wesentlich, dass das Gericht entgegen der Interpretation der Finanzverwaltung zu einer differenzierten Betrachtung von Obligatorium und Überobligatorium kommt.
Wehrle schreibt: “Die Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind bereits angelaufen, so dass bald ein höchst richterliches Urteil vorliegen sollte (welches dann die Finanzämter berücksichtigen müssen). Wir sind zuversichtlich, dass es über politische Einflussnahme gelingt, den Prozess zu beschleunigen. Nach unserem Kenntnisstand ist auch die Finanzverwaltung über die aktuellen Lösungen nicht wirklich glücklich. Lichtblick kann sicher auch sein, dass diverse Betroffene wieder ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf die ergangenen Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Erfolg beantragen können.”
Strukturreform: Stellungnahme der allvisa, “fatales Korsett”
Das Expertenbüro allvisa schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung Strukturreform: “Wir danken dem BSV auch für die Gelegenheit an der Vernehmlassung teilzunehmen, mussten aber mit Befremden feststellen, dass ihr stv. Direktor Martin Kaiser anlässlich der Aufsichtstagung des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich sich polemisch zu Kritiken äusserte, in dem Sinne, man solle ja keine Tinte vergeuden, zumal sich das BSV bei der Ausarbeitung der neuen Bestimmung ausschliesslich an den gesetzlichen Auftrag gehalten habe, was aber gerade ganz offensichtlich nicht stimmt, wie nachfolgend noch aufzuzeigen ist.
Die Governance Bestimmungen und Ausrichtung der Oberaufsicht schiessen weit über das Ziel hinaus. Es droht eine massive Überregulierung. Die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Pensionskassen sind weiter bedroht, die Kompetenzen und die Verantwortung bei der Führung klaffen weiter auseinander. Den Pensionskassen wird ein Korsett verpasst, das fatal einschnürt und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kassen nicht Rechnung trägt.”
Strukturreform: Stellungnahme der Bankiervereinigung
In ihrer Stellungnahme zur Strukturreform hält die Bankiervereinigung fest: “Für den Bankensektor sind die folgenden Aspekte von entscheidender Bedeutung:
Die zwingende Ablieferungspflicht für sämtliche Vermögensvorteile gemäss Art. 48k Abs. 1 des Entwurfs zur revidierten BVV2 geht weiter als das Gesetz und widerspricht sogar Art. 76 Abs. 7 und Art. 53a Bst. b BVG. Sie entspricht auch nicht dem FINMA-Rundschreiben „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“, das Grundsätze zur Entschädigung des Vermögensverwalters enthält. Eine nicht auf diese Vorschriften abgestimmte Regulierung in der BVV2, die Rechtsunsicherheit in der Praxis auslöst, ist zu vermeiden. Sollte der Bundesrat an Art. 48k Abs. 1 des Entwurfs zur revidierten BVV2 festhalten, sind zumindest die von der FINMA beaufsichtigten Banken und weiteren Finanzintermediäre vom Geltungsbereich dieser Bestimmung auszunehmen.
Die jährliche schriftliche Erklärung gemäss Art. 48l Abs. 2 des Entwurfs zur revidierten BVV2 erstreckt sich – neu – auf die dem Bankengesetz unterstehenden Personen und Einrichtungen. Die auf Banken und weitere beaufsichtigte Finanzintermediäre anwendbaren Regeln und Selbstregulierungen sind nach wie vor mindestens äquivalent und teilweise strenger als jene in der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen ihrer Bewilligungspraxis erklärt die FINMA die von ihr anerkannten Richtlinien und Vereinbarungen zum aufsichtsrechtlichen Mindeststandard und weist die Prüfgesellschaften an, deren Einhaltung zu prüfen. Entsprechend sollten sich Vorsorgeeinrichtungen auf die einwandfreie Geschäftstätigkeit und die Einhaltung der Standesregeln durch Banken verlassen dürfen. Banken und Finanzintermediäre, die von der FINMA beaufsichtigt werden, sind deshalb wie bisher von der Pflicht der jährlichen schriftlichen Erklärung zu befreien.
Le Temps: Le défi des retraites publiques
Souvent très grandes, les caisses de prévoyance des fonctionnaires vont devoir s’assainir. L’Etat sera souvent appelé à contribuer. Les cotisants aussi.
Mercer: Vergütungen im Finanzsektor
2010 sind die Gehälter für Führungskräfte um durchschnittlich 2 Prozent gestiegen; für 2011 sind durchschnittliche Steigerungen um 2,5 Prozent zu erwarten. Der Anteil des Grundgehalts für Führungspositionen stieg von 25% im Jahr 2008 auf 34% im Jahr 2010. Der Anteil langfristiger Incentives an der Gesamtvergütung für CEOs nahm von 36% im Jahr 2008 auf 46% im Jahr 2010 zu. Dies sind Ergebnisse einer Studie von Mercer, an der 38 westeuropäische Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor teilgenommen haben.
Die Studie zeigt, dass immer mehr Unternehmen einen Teil ihrer kurzfristigen variablen Gehaltskomponenten aufschieben: Waren es 2009 noch 45 Prozent, lag die Zahl 2010 schon bei 67 Prozent. Der durchschnittliche Zeitraum für aufgeschobene Bonuszahlungen liegt derzeit bei drei Jahren, was den Minimalanforderungen entspricht.
Etwa zwei Drittel der europaweit befragten Unternehmen sind bereits dazu übergegangen oder werden dazu übergehen, ein Malus-/Bonus-System einzusetzen, bei dem ein erheblicher Anteil der Bonuszahlung nicht sofort verfügbar ist und verringert werden kann, wenn Verluste auftreten oder sich die Wirtschaftslage innerhalb des mehrjährigen Aufschubzeitraumes deutlich verschlechtert.
Apple-Aktionäre verlangen Regelung der Nachfolge
Der Ruf nach einer Nachfolgeregelung für Apple-Chef Steve Jobs wird immer lauter. Die einflussreiche US-Aktionärsberatung Institutional Shareholder Services (ISS) unterstützt nun die Forderungen des US-Pensionsfonds und Apple-Aktionärs Central Laborers’ Pension Fund (CLPF). CLPF verlangt von dem IT-Konzern, auf der Hauptversammlung am 23. Februar die Nachfolgepläne offenzulegen. Vor Kurzem hatte Apple mitgeteilt, Jobs werde aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit pausieren. Daraufhin sackte der Aktienkurs ab.
Unterdessen wirbt auch der US-Pensionsfonds Calpers um Zustimmung bei den Apple-Aktionären. Calpers teilte mit, er beantrage, dass für Kandidaten, die ins Board gewählt werden sollen, aber keinen Gegenkandidaten haben, künftig eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich sein soll. „Unserer Ansicht nach ist das System der absoluten Mehrheit notwendig, damit die Aktionäre langfristig besser geschützt sind“, sagte Calpers-Managerin Anne Simpson. Ein Apple-Unternehmenssprecher sagte, das Unternehmen habe Aktionäre aufgefordert, den Vorschlag abzulehnen.
NZZ: In Europa tickt eine «Renten-Zeitbombe»
Angela Merkel und Nicolas Sarkozy bringen in der EU-Reform-Diskussion die Idee einer «Wirtschaftsregierung» ins Spiel. Vorgaben für die Rentensysteme könnten ein Element davon sein. Allerdings unterscheiden sich die nationalen Systeme sehr, schreibt die NZZ.
Die EU-Kommission regt an, dass in den Mitgliedsländern das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter sich automatisch im Gleichschritt mit der steigenden Lebenserwartung entwickeln sollte. Auch den Unternehmen muss künftig daran gelegen sein, ihre Belegschaft möglichst lange zu halten. Nicht nur wegen der gesunkenen Geburtenrate werden sie freie Stellen nur noch unter erschwerten Bedingungen mit jungem und vor allem auch qualifiziertem Personal besetzen können.
Strukturreform: SGB – ”Mehr Regulierung ist nicht die Lösung”
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann, schreibt Doris Bianchi vom SGB.
Im SGB-Newsletter heisst es weiter: “Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen.”
Zur Frage der Transparenz und Kostenwahrheit hält Bianchi fest: “Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.”
SF: Wer verunfallt in Rente geht, erhält mehr
Ein Rentner erhält aus AHV und Pensionskasse normalerweise 60 Prozent seines letzten Lohns. Doch wer noch während des Berufslebens verunfallt oder invalide wird, kommt auf 90 Prozent Renten-Geld. Die Politik schiebt das Geschäft auf die lange Bank, heisst es zu einem Bericht auf 10vor10 im Schweizer Fernsehen.
