Motion Sommaruga: Anlagevorschriften für Pensionskassen
Die Motion Sommaruga wurde in ihrem wichtigeren Teil, Verschärfung der Anlagevorschriften, in der Frühjahrssession vom SR abgelehnt. Angenommen wurde die Forderung nach Bekanntgabe der für die Pensionskasse tätigen Experten und Berichterstatter. Dieser Teil der Motion wurde vom Nationalrat in die Strukturreform eingebaut, womit sich die Motion erledigt. Der Nationalrat hat am 16.9.09 entsprechend beschlossen.
Wortprotokoll NR / Motion Sommaruga
Interpellation: Einbruch der Anleihekurse
Eingereichter Text: Aufkeimende Inflationsängste und eine Trendwende bei den Aktienkursen haben umgekehrt die Kurse von längerfristigen Anleihen/Obligationen fallen lassen. Diese Entwicklung kann sich im Falle einer wirtschaftlichen Erholung, verbunden mit einer vorübergehend höheren Inflation, noch wesentlich verstärken. (…).
1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Situation und die weiteren Aussichten an den Obligationenmärkten?
2. Sieht er Handlungsbedarf, angesichts der bereits angespannten Situation vieler Pensionskassen und anderer institutioneller Investoren?
3. Können oder müssen seitens des Bundes mittelfristig Lehren aus den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate gezogen werden?
- Eingereicht von Kiener Nellen Margret. Einreichungsdatum 09.09.2009. Eingereicht im Nationalrat. Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
- Interpellation
Zustimmung des Nationalrats zur Strukturreform
Verstärkte Aufsicht, strengere Verhaltensregeln für Pensionskassenverwalter, Anreize für ältere Arbeitnehmer: Das bringen Änderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), die der Nationalrat als zweite Kammer gutgeheissen hat. Im Zentrum des Pakets steht die mit 151 zu 7 Stimmen angenommene Strukturreform. Die Aufsicht über die zweite Säule wird umfassend kantonalisiert, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen werden einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt. Dazu sollen die Kantone Regionen bilden, was teilweise bereits geschehen ist.
Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige eidgenössische Oberaufsichtskommission aus sieben bis neun Sachverständigen, die für vier Jahre gewählt werden. Sie wird die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen. Eine SVP-Kommissionsminderheit unter Guy Parmelin (VD) wandte sich gegen die Kantonalisierung bzw. Regionalisierung. Der Bundesrat müsse eine einzige Aufsichtsbehörde bezeichnen. Mit 117 zu 46 Stimmen verteidigte der Rat die "bürgernähere" dezentrale Lösung, auf die nach der Vernehmlassung auch der Bundesrat eingeschwenkt war.
Nach der Fusion der Swissfirst und der Bank Bellevue 2005 hatte der Bundesrat sein Projekt mit strengeren Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern ergänzt. Der Nationalrat nahm nun den vom Erstrat als zu subjektiv gestrichenen "guten Ruf" wieder ins Gesetz auf. Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Strikt verboten wird so das "parallel running", bei dem Kassenverwalter in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung. Jetzt schon tabu ist das "front running", bei dem Anlagen in Kenntnis künftiger Transaktionen der Kasse getätigt werden.
Neu müssen Vorsorgeeinrichtungen alle Vermögensvorteile wie Provisionen und Rabatte zwingend abliefern. Bestimmte Geschäfte sind von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Nach dem Beschluss des Nationalrates müssen Experten, Anlageberater und Anlagemanager im Jahresbericht mit Name und Funktion kenntlich gemacht werden. Mit 166 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt halten will. Die Reglemente werden es den Versicherten insbesondere ermöglichen, beim Kürzertreten ab 58 Jahren die Folgen von Lohnreduktionen auf die Rente durch erhöhte freiwillige Beiträge aufzufangen.
Auf Antrag von Pierre Triponez (FDP/BE) liess der Nationalrat diese Möglichkeit nur dann zu, wenn sich der Lohn um höchstens die Hälfte reduziert. Der Bundesrat, der Ständerat und eine bürgerliche Minderheit wollten die Grenze bei einem Drittel ziehen, während die Kommissionsmehrheit keine Beschränkung vorsah. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, wird zudem bis zum Alter von 70 Jahren versichert bleiben können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.
Die zweiteilige Vorlage geht mit einigen Differenzen in den Ständerat zurück.
Handelszeitung / Wortprotokoll
Botschaft des Bundesrates 15.06.07 (BBl 2007 5669) / Message du Conseil fédéral 15.06.07 (FF 2007 5381)
Ständerat/Conseil des Etats 16.09.08 (Erstrat – Premier Conseil)
NZZ: Wenig Veränderung beim BVG-Mindestzins erwartet
Die NZZ schreibt zur bevorstehenden Festlegung des BVG-Mindestzinses für 2010: “Am Freitag wird die BVG-Kommission beraten, wie hoch die minimale Verzinsung der Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Jahr 2010 sein soll. Das aus Sozialpartnern, Verbänden und Pensionskassenexperten zusammengesetzte Gremium gibt nur eine Empfehlung zuhanden des Bundesrats ab. Faktisch haben diese Ratschläge aber den Charakter von Anweisungen; der Bundesrat ist jedenfalls bisher nur selten davon abgewichen, und dies nur um einen Viertelprozentpunkt. Weil die in der BVG-Kommission vertretenen Organisationen ihre Stellungnahme bereits vor der offiziellen Beratung und Beschlussfassung publizieren oder durchsickern lassen, lässt sich der neue Mindestzins 2010 mit einer ziemlichen Präzision voraussagen.”
Das Blatt geht auch auf die von uns im Newsletter vom 14.9. entwickelte, politisch präzis auskalibrierte und aktuarisch total wasserdichte Zinsformel ein: “Der Geschäftsführer des Vereins Vorsorgeforum, Peter Wirth, hat kürzlich eine nicht ganz ernsthaft gemeinte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes vorgeschlagen: Man addiere den vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) geforderten Zinssatz mit jenem des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) und dividiere durch 2. Die Formel kommt der politischen Realität sehr nahe. So plädierte der SVV vor einem Jahr für 1,75 Prozent und der SGB für 2,25 Prozent. Die BVG-Kommission entschied sich für 2 Prozent. Der Bundesrat übernahm diese Zahl.”
Zu den bisherigen Stellungnahmen der Verbände hält die NZZ fest: “Nach Ansicht der Gewerkschaften müssen BVG-Guthaben im obligatorischen Bereich (bis 82 000 Franken Jahreslohn) nächstes Jahr mit mindestens 2,5 Prozent verzinst werden. Das ist historisch gesehen wenig, forderte der SGB doch bis vor kurzem Zinssätze von über 3 Prozent. Arbeitgeber-, Pensionskassen- und Versicherungsverband haben ihre Forderungen noch nicht veröffentlicht. Dem Vernehmen nach wird der SVV einen Zins um 1,5 Prozent oder etwas höher fordern. Die Arbeitgeber dürften einen Satz im Bereich von 1,75 Prozent beantragen. Die Kommissionsmitglieder bekunden dieses Jahr besondere Mühe, die von ihnen bevorzugten Formeln auf die Zeit während oder nach der Finanzkrise anzuwenden. Der SVV zum Beispiel stellt allein auf Bundesobligationen ab, was zu einem relativ hohen Zinssatz führt. Gewerkschaften und Arbeitgeber, die auch andere Anlagen berücksichtigen, kommen wegen der Kurssprünge je nach Bemessungszeitraum auf unterschiedliche Werte.”
Christoph Schenk verlässt UBS PK, wird neuer CIO des wealth management teams
Christoph Schenk, chief executive of the CHF19bn (€12.6bn) UBS pensionskasse, will leave his position on October 1, IPE has learnt. Schenk (pictured), who had headed the bank’s pension fund since 2006, will join UBS’ wealth management team as chief investment officer. A successor for Schenk has yet to be named, a spokesman for the UBS pension fund confirmed.
Ascoop: Bundesrat will bei der Sanierung nicht die Initiative übernehmen
Der Bundesrat ist nicht bereit, die Initiative für die Sanierung der notleidenden Pensionskasse Ascoop zu übernehmen. Die Verantwortung liege bei den einzelnen Unternehmen, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am 15.9. im Ständerat.
Die Pensionskasse Ascoop, der rund 140 Verkehrsunternehmen angeschlossen sind, steckt in schwerer Unterdeckung und muss bis Ende 2020 saniert werden. Dazu brauche sie die Hilfe des Bundes, sagte René Imoberdorf (Wallis, cvp.) und forderte in einer Interpellation «im Interesse des Service Public und des Tourismus» eine spezifische Sanierungsvorlage. Von allen Pensionskassen im Einflussbereich des Bundes sei die Ascoop die schwierigste, sagte Merz. Der Bund sei aber nur bei gut 20 angegliederten Unternehmen Miteigentümer. Eine Sanierung von oben nach unten – mit einer Vorlage des Bundes – komme nicht in Frage. «Sonst legen alle Kassen den Griffel nieder und warten auf den Bund.»
Laut Merz arbeitet der Bund aber mit an einer Lösung von unten nach oben, bei der die Initiative von den einzelnen Unternehmen ausgeht. Er sei in Einzelfällen bereit, sich ins Spiel zu bringen, beispielsweise mit der Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital.
BE: Staatsangestellte zahlen (vorläufig) keine Sanierungsbeiträge
Im April hatte die Bernische Pensionskasse (BPK) angekündigt, auf Anfang 2010 zeitlich befristete Sanierungsbeiträge von 3,5 Prozent zu erheben. Dank der Erholung an den Börsen und des Anstiegs des Deckungsgrads auf 92 Prozent, sei diese Massnahme aber derzeit nicht nötig, teilte die Verwaltungskommission der BPK am Dienstag mit. Allerdings hält sie an den zwei weiteren, bereits angekündigten Massnahmen fest: Die ordentlichen Beiträge steigen um 2,2 Prozent, während der technische Zinssatz zur Berechnung der Leistungen und der dafür nötigen Prämien von 4,0 auf 3,5 Prozent sinkt.
Auf den 1. Januar 2010 steigen somit die Beiträge der Versicherten um 0,8 Prozent, jene der Arbeitgeber um 1,4 Prozent. Hierzu muss allerdings noch der Regierungsrat grünes Licht geben. Die Verwaltungskommision der BPK will eine erneute Lagebeurteilung vornehmen, sobald die Jahresrechnung 2009 vorliegt. Dann werde sie allenfalls auch die Option für eine zeitlich befristete Staatsgarantie prüfen, wie sie der Regierungsrat angeboten hat.
Kapital oder Rente – hat auch die Witwe diese Wahl?
Anfrage an den “heissen Draht” des Blick: “Der Mann meiner Mutter (61) ist nach 20-jähriger Ehe gestorben. Er arbeitete noch voll. Nun geht es ums Geld seiner Pensionskasse. Meine Mutter möchte das Todesfallkapital — rund 200 000 Franken. Die Pensionskasse sagt aber, sie habe nur Anspruch auf die Witwenrente. Stimmt das? Das Geld gehört ja eigentlich ihr, sie müsste doch selber entscheiden können.”
Die Antwort von Redaktor Silvio Bertolami: “Kapital statt Rente – diese Wahl gibt es also, wenn der Versicherte einer Pensionskasse pensioniert wird. Bei einer Witwe oder bei einem Witwer muss eine Pensionskasse diese Wahl aber nicht offerieren.”
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Einlegerschutz
Der Bundesrat hat am 11. September die Vernehmlassung für ein Bankeinlagensicherungsgesetz eröffnet. Er will die Bankeinlagen mit einem zweistufigen System schützen, das durch die Banken finanziert wird. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 2009.
Als Reaktion auf die Krise in den internationalen Finanzmärkten beschloss das Parlament am 20. Dezember 2008 in einer dringlichen und bis Ende 2010 befristeten Gesetzesänderung Verbesserungen zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger bei Banken. Der Bundesrat kündigte schon damals an, den Schutz der Einlagen bei den Banken in der Schweiz grundsätzlich zu überprüfen.
Die Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, sieht ein zweistufiges Sicherungssystem vor.
Stufe 1: Ein öffentlich-rechtlicher Fonds von rund 9,75 Mrd. Franken sichert die Einlagen. Der Fonds wird durch die Banken aufgebaut. Diese entrichten dazu jährliche Beiträge zur Äufnung von zwei Dritteln des Zielbetrags. Das verbleibende Drittel wird durch Verpfändung von Wertschriften gesichert. Der Fonds soll die Mittel zur Auszahlung der gesicherten Einlagen innert zwanzig Tagen nach dem Eintritt eines Sicherungsfalls bereitstellen.
Stufe 2: Sollte der Fonds erschöpft sein, käme als zweite Stufe entweder ein Bundesvorschuss (Variante A) oder eine Bundesgarantie (Variante B) zum Tragen. Diese würde von den Banken durch jährlich zu entrichtende Prämien abgegolten.
Das bisherige – bis Ende 2010 geltende – System soll in Dauerrecht überführt werden. Das betrifft das Konkursprivileg für alle Einlagen bis 100’000 Franken und deren sofortige Auszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln, die separate Privilegierung von Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a sowie die Unterlegung der privilegierten Einlagen mit 125 % Aktiven in der Schweiz.
GE: Mieux payés, les policiers devront travailler plus
Les policiers de Genève seront mieux payés, mais devront travailler plus, (40 heures par semaines), et jusqu’à 58 ans au lieu de 52. C’est en substance les grandes lignes directrices du projet de loi présenté ce mercredi matin par le Conseil d’Etat. Cette réforme qui sera soumise en urgence au Grand Conseil fait suite aux rapports de la Cour des comptes et à l’audit du conseiller d’Etat bernois Mario Annoni. Des documents qui relèvent notamment un manque de clarté ainsi que des dysfonctionnements dans le système de traitement salarial et d’organisation des forces de l’ordre.
BaZ: Der Verleger stellt richtig
Offenbar enttäuscht von der (wie üblich) eher unkritischen Haltung seiner Redaktoren gegenüber obrigkeitlichen Verlautbarungen, hat der Verleger der Basler Zeitung, Matthias Hagemann, nach einem Interview seiner Zeitung mit der baselstädtischen Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) und ihren offen bekundeten Sympathien für die Steuerharmonisierungs-Initiative ihrer Partei in einem Kommentar einige unangenehme Tatsachen in Erinnerung gerufen. Hagemann führte in seinem Kommentar vom 7.9. u.a. aus:
“Vor Kurzem wurden der Pensionskasse des Basler Staatspersonals über eine Milliarde Franken aus Steuermitteln zugesprochen, um die bestehende Unterdeckung auszugleichen. Es werden also von allen Steuerpflichtigen bezahlte Mittel verwendet, um einen kleinen Teil derselben massiv zu begünstigen. Denn konnten die Pensionskassen der privaten Unternehmen, die Ende 2008 ebenfalls grösstenteils in Unterdeckung waren, ebenfalls auf Steuergelder hoffen? Natürlich nicht, allfällige Sanierungen werden von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern selbst getragen. Eine doppelte Ungerechtigkeit.
Dazu kommt, dass die Pensionskasse des Basler Staatspersonals entgegen allen Behauptungen nicht saniert ist, im Gegenteil. Sie verspricht überdurchschnittliche Leistungen, die langfristig nicht finanziert werden können. Ohne Abstriche an den Leistungen werden die Steuerzahler immer wieder zur Kasse gebeten. Dies wird von der politischen Linken wortreich beschwiegen.
Das Einzige, was die Steuerzahler als Hilfe gegen solche Fehlentwicklungen haben, ist der Steuerwettbewerb. Er zwingt auch den Hochsteuerkanton Basel-Stadt dazu, zaghafte Schritte in Richtung einer vernünftigen Steuerbelastung zu gehen. Frau Herzog bestätigt dies mit dem Satz: «Wir können uns dem Wettbewerb nicht entziehen.» Ja, Gott sei Dank. Die von der SP gewünschte »Harmonisierung" ist demgegenüber bloss ein anderes Wort für Steuererhöhung. Steuern wurden noch nie und nirgends nach unten harmonisiert.”
PK SBB: VR verabschiedet Sanierungskonzept
Der Verwaltungsrat der SBB hat das Sanierungskonzept des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB (PK SBB) gutgeheissen. Ziel ist es, den Deckungsgrad der PK SBB in den nächsten zehn Jahren auf mindestens 100 Prozent anzuheben. Das Konzept fordert von den Mitarbeitenden, den Pensionierten und von der SBB laut einer Mitteilung der Bahn grosse Sanierungsanstrengungen. Der zu erbringende Sanierungsbeitrag beläuft sich gemäss dem Konzept auf 2,543 Mia. Franken. Darin enthalten ist ein weiterer Sanierungsbeitrag der SBB in der Höhe von 938 Mio. Franken. Die Sanierung wird die SBB über die nächsten 10 Jahre zusätzlich mit knapp 100 Mio. Franken pro Jahr und danach weitere 15 Jahre mit 25 Mio. pro Jahr belasten. Damit die Sanierung gelingt, braucht es gleichzeitig die Zustimmung der eidgenössischen Räte zu dem vom Bundesrat beantragten Sanierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 1,148 Mia. Franken.
Avadis übernimmt 29 Immobilien der SIG-Pensionskasse
Die Avadis Anlagestiftung hat 29 Immobilien im Wert von über 170 Mio. Franken als Sacheinlage von der SIG Pensionskasse übernommen. Bisher wurden die Liegenschaften im Direktbesitz verwaltet. Die SIG Pensionskasse zeichnete mit der Transaktion im gleichen Umfang Anteilscheine an der Avadis-Anlagegruppe Immobilien Schweiz. Die Liegenschaften befinden sich grösstenteils in den Kantonen Schaffhausen und Zürich. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter ändert sich nichts: Die Liegenschaften bleiben in ihrer heutigen Form erhalten.
Die SIG Pensionskasse folgt mit der Transaktion dem Trend weg von direkt gehaltenen Liegenschaften hin zu indirekten Immobilienanlagen. Die Sacheinlage in eine Anlagestiftung ermöglicht eine steueroptimierte Überführung ohne Einfluss auf die Immobilienquote. Die SIG Pensionskasse kann mit dem Schritt die Diversifikation (Region, Objektart etc.) und die Liquidität des eingesetzten Vermögens verbessern.
UK: Pension fund deficit widens again
The state of UK defined-benefit pension funds started to worsen again in August, according to the Pension Protection Fund (PPF). The shortfall in the 7,400 defined- benefit schemes, including final-salary pensions, widened from £158.1bn at the end of July to £173.2bn a month later.
The level has fluctuated in recent months but remains considerably worse than a year earlier. Many employers have closed final-salary schemes because of funding shortages.
Beobachter: Rente oder Kapital – das ist hier die Frage
Wollen Sie eine Rente beziehen? Oder lieber das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal bekommen? Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt – immerhin geht es in vielen Fällen um mehrere hunderttausend Franken. Der Beobachter zeigt in einem Beitrag die diversen Möglichkeiten auf.