Die Primat- und die Kapitalisierungsfrage hatte die Basler Regierung im Januar dieses Jahres noch offen gelassen, als sie die Revision des Pensionskassengesetzes in die Vernehmlassung schickte. Nun hat Finanzdirektorin Eva Herzog mit der Präsentation der Parlamentsvorlage auch in diesen umstrittenen Punkten Klarheit geschaffen, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung.
Die Regierung entschied sich für jene Lösung, die Herzog schon im Januar als die für den Kanton günstigste bezeichnet hatte. Auch für die Versicherten wäre eine andere Lösung nicht billiger geworden, zeigte sich die SP-Finanzdirektorin am Dienstag überzeugt.
Hätte sich die Regierung für eine Vollkapitalisierung entschieden, müsste die PKBS zum dritten Mal innerhalb von wenigen Jahren saniert werden. Wegen der in der Vernehmlassung meist als nötig anerkannten Senkung des technischen Zinssatzes von vier auf drei Prozent wäre der Deckungsgrad der PKBS von heute 99 auf 90 Prozent gesunken, dies bei einer Deckungslücke von 929 Mio. Franken.
Der Wechsel auf die Teilkapitalisierung soll dagegen weder die Staatskasse noch die Versicherten von Kanton, BVB, IWB und Spitälern zusätzlich belasten. Vielmehr ergibt sich für die PKBS beim erlaubten Minimum von 80 Prozent eine Zielkapitalisierung von 90 Prozent und dazu erst noch eine Wertschwankungsreserve von 10 Prozent.
Um die Finanzierung der Pensionskasse langfristig im Gleichgewicht zu halten, muss aber der Minderertrag aus dem tieferen technischen Zinssatz durch eine Erhöhung des Rentenalters kompensiert werden. Statt mit 63 können die Basler Staatsangestellten künftig erst mit 65 Jahren in den Ruhestand treten.
Damit nicht einseitig die Versicherten mit zwei zusätzlichen Arbeitsjahren die Folgen des tieferen technischen Zinssatzes tragen müssen, will auch der Kanton einen Beitrag leisten. So sollen die Zusatzbeiträge, mit denen die Versicherten die beiden vergangenen Sanierungen abstottern, nicht mehr in die Staatskasse fliessen, sondern bis 2024 der Pensionskasse gutgeschrieben werden.
Auf diesem Weg soll die Pensionskasse stabilisiert und im Lauf der Jahre wieder ausfinanziert werden. Allerdings erfordert dies in der Erfolgsrechnung des Kantons einen einmaligen Abschreiber von 715 Mio. Franken. Die Finanzdirektorin rechnet deshalb in der Staatsrechnung 2015 mit einem Defizit in Millionenhöhe.
Zu den umstrittensten Punkten in der Vernehmlassung gehörte die Primatfrage. Die Regierung will am Leistungsprimat festhalten, weil aus ihrer Sicht für den von bürgerlicher Seite geforderten Wechsel zum Beitragsprimat kein sozialpartnerschaftlicher Konsens möglich ist. Überdies wäre ein Primatwechsel auch mit hohen Besitzstandkosten verbunden, wie Herzog zu bedenken gab.
pw. Der Entscheid der Basler Regierung, die Teilkapitalisierung zu wählen und gleichzeitig das Leistungsprimat beizubehalten ist mehr als befremdlich. Man will nach zweimaligen, milliardenteuren Sanierungen die Versicherten schonen, gleichzeitig das Luxusprimat beibehalten und die Kosten dafür in die Zukunft verschieben. Das ist aus Sicht der Verwaltung wie der Versicherten bequem, kommt aber nur scheinbar billig. Dass auch die bürgerlichen Vertreter in der Regierung hinter dem Deal stehen lässt erkennen, dass sich in Basel niemand getraut, sich mit den Angestelltenverbänden anzulegen.