Vor vier Jahren wurde die Parlamentarische Initiative zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds lanciert. Sie hatte zum Ziel, diese sozialen Einrichtungen zu entbürokratisieren und in Zukunft mit weniger Bestimmungen zu belasten. Dieses Ziel war vor dem Hintergrund, dass alle die Wichtigkeit von Wohlfahrtsfonds als Sozialinstrument anerkennen, im Parlament stets unbestritten. Die Vorlage wurde jedoch erst in der Herbstsession 2015 final bereinigt, da der Bundesrat im Sommer 2014 zwei Anträge stellte, welche für Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat sorgten.
Der Ständerat folgte in den vorherigen Sessionen dem Antrag des Bundesrats, Präzisierungen bezüglich Transparenzbestimmungen bei Rechnungslegung und Verwaltungskosten anzubringen. Der Nationalrat hielt an der ursprünglichen Version fest, da diese Normen die Administration bei kleineren Wohlfahrtsfonds erheblich verkomplizieren und verteuern. Die zweite Differenz betraf die Definition des Begünstigtenkreis. Diesen wollte der Bundesrat und Ständerat enger halten. Sie befürchteten einen Konflikt bezüglich dem FATCA-Abkommen mit den USA.
Die Präsidentin von PatronFonds, der Interessensgemeinschaft der Wohlfahrtsfonds, und Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger lancierte daher einen Kompromissvorschlag im Nationalrat. Dieser sieht vor, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur «sinngemäss» gelten sollen: „Dieser Kompromissvorschlag verhindert erneute Rechtsunsicherheiten, einen unnötigen Eingriff in die Flexibilität der Wohlfahrtsfonds und ist dennoch konform mit dem FATCA-Abkommen“, so Daniela Schneeberger. Schneeberger gelang es, sowohl den Nationalrat, wie nun auch den Ständerat von ihrer Lösung zu überzeugen. Das neue Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist 2016 rechtskräftig.»