Strukturreform: Ablehnung durch Bündner und Zuger Regierung
(SDA) Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund geplante Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge ab. Die neuen Vorschriften für Pensionskassen seien unnötig, kompliziert und ausufernd. In der Einschätzung der Regierung führen die vorgeschlagenen Vorschriften zu keinen offensichtlichen Verbesserungen. Vielmehr erhöhten sie die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen erheblich. Die Exekutive verlangt, die Vorlage zu überarbeiten und zu entschlacken.
Laut der Regierung ist es nötig, die sozialpartnerschaftlich aufgebaute zweite Säule und vor allem das paritätische Organ als oberstes Gremium einer Vorsorgeeinrichtung zu stärken. Diesem Anspruch vermöge die Revisionsvorlage des Bundes nicht zu genügen.
Laut einer Mitteilung von “mit-uns-für-uns” lehnt auch der Zuger Regierungsrat die neuen Verordnungen ab. In der Vernehmlassung des Bundes schlage er vor, die Änderungen der Verordnungen zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge rigoros zu überarbeiten. «Eine weitere mögliche Lösung wäre es, die Charta des Schweizerischen Pensionskassenverbandes als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen zu erklären».
Viele der neu vorgeschlagenen Regelungen seien kontraproduktiv, da es sich um nicht durchdachte Verordnungsbestimmungen handle. «Dies gilt insbesondere für solche, die vortäuschen, zur Verhinderung von Fehlverhalten beizutragen.» Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werde der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane der Pensionskassen eingeschränkt, und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand seien nicht zu rechtfertigende Kostensteigerungen zu erwarten.
Apple-Aktionäre wollen keinen öffentlichen Nachfolgeplan für Steve Jobs
Apple-Aktionäre haben auf der Hauptversammlung gegen einen Antrag des Central Laborers Pension Fund gestimmt. Der Rentenfonds, der 11.484 Apple-Aktien hält, wollte erreichen, dass Apple dazu verpflichtet wird, einen schriftlichen Plan für die Nachfolge von CEO Steve Jobs vorzulegen. Damit sind die Anteilseigner Apples Empfehlung gefolgt.
Ein anderer Antrag wurde hingegen angenommen. Wie CNBC berichtet, wird für die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder künftig eine Mehrheit der Stimmen benötigt. Apple habe sich auch gegen diesen Vorschlag gestellt. Den Antrag auf Offenlegung des Nachfolgeplans hatte der Pensionsfonds eingereicht, bevor CEO Steve Jobs im Januar krankheitsbedingt die Verantwortung für das Tagesgeschäft an Chief Operating Officer Tim Cook abgab.
Strukturreform: Stellungnahme der proparis
Die proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz ist eine Sammelstiftung von 13 verbandlichen Gemeinschaftsstiftungen mit Sitz in Bern. Die proparis versichert in der beruflichen Vorsorge über 91’000 Aktive und 9500 Rentner, das gesamte Vorsorgevermögen übersteigt 4.6 Mia. CHF. In ihrer Stellungnahme ist zu lesen: “Im Übrigen erscheint es uns als schleierhaft, wie die Kosten der beruflichen Vorsorge gesenkt werden sollen, wenn der Kontrollaufwand der Revisionsstellen angesichts der neuen, aus der BVV 2 abgeleiteten Aufgaben vervielfacht wird. Wir haben auch grösste Zweifel, ob das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule mit den vorgeschlagenen Bestimmungen massgeblich gesteigert werden kann.”
Strukturreform: Stellungnahme der Treuhand-Kammer
Die Treuhand-Kammer setzt sich in ihrer Stellungnahme kritisch mit folgenden neun Punkten auseinander: Art. 35 BVV2: IKS, stichprobenweise Überprüfung der Interessenverbindungen und Vermögensvorteile, Aufgaben bei Unterdeckung; Art. 46 BVV2: Leistungsverbesserung und Wertschwankungsreserven; Art. 48 BVV2: dauerhafte Interessenkonflikte, Konkurrenzofferten, Offenlegung von Interessenbindungen; IV Inkraftsetzung: Einheitliche Inkraftsetzung auf 1.1.2012; Art. 10 ASV: Zwischenrevisionen.
Im Detail heisst es zum Thema Offenlegung (Art. 35 BVV2) u.a.: “Die Einsichtnahme in die privaten Vermögensverhältnisse muss als „Veruntreuungsprüfung" sehr aufwändig gestaltet werden, soll auch nur die geringste Aufdeckungschance bestehen. Gegenüber dem Zeitaufwand für eine „normale" (Rechtmässigkeits-)Prüfung muss bei den Kosten mit einem 10-fachen oder noch höheren Multiplikator gerechnet werden.”
“Verlangt der Gesetz- oder Verordnungsgeber eine konkrete Massnahme (hier die Einsichtnahme in die privaten Vermögensverhältnisse), muss sie effizient und unverzichtbar sein und das Ziel (hier Loyalität herbeiführen) auch erreichen. Genau diese Zielführung ist der Massnahme aber abzusprechen. Dafür führt sie zu einer unerfüllbaren Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit, was letztlich der Vertrauensbildung in der beruflichen Vorsorge abträglich ist. Zu einfach ist die Verschleierung von beispielsweise Frontrunning. Die Verschleierung besteht darin, die missbräuchlichen Dispositionen in nicht bekannten Portfolios abzuwickeln.”
Japanischer Pensionsfond sorgt sich um Staatsdefizit
Der weltgrößte Pensionsfonds, der japanische GPIF, hat den Staat zur Senkung seiner exorbitanten Staatsschulden aufgefordert. Die Probleme müssten gelöst werden, sagte Fonds-Präsident Takahiro Mitani in einem Reuters-Interview. Der Government Pension Investment Fund (GPIF) verwaltet etwa 1,4 Billionen Dollar – mehr als das Bruttoinlandsprodukt der Volkswirtschaften Kanadas und Indiens zusammen. Der japanische Fonds, der die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung sichert, parkt seine Vermögenswerte zu rund zwei Dritteln im japanischen Markt für Staatsanleihen.
CHSS 1/11: Strukturreform
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV hat die Nr. 1/2011 der Strukturreform und vor allem den damit verbundenen Ausführungsbestimmungen gewidmet. Martin Kaiser, stv. Direktor und seinen Mitarbeitern wurde damit die Plattform gegeben, die stark umstrittenen Ausführungsbestimmungen zu rechtfertigen. Dabei wird ausführlich wiederholt, was bereits in den Erläuterungen zur Vernehmlassung zu lesen war. Die Berechtigung für die dirigistischen Tendenzen der Verordnung schöpft Kaiser aus dem Abstimmungsergebnis zum Umwandlungssatz. “Mit wenigen Ausnahmen bringt die Reform Spielregeln statt Verbote”, meint Kaiser. Aber der Übergang zwischen den beiden ist fliessend und längst nicht mehr erkennbar. Zumal die Tendenz auch in unserem Land längst dahin geht, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ohne Selbstverantwortung und Vertrauen in die ausführenden Organe hat die BV keine Zukunft, das aber ist im BSV kein Thema.
Weitere Autoren wie Peter Schnider, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, und Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, bringen die wichtigsten Kritiken auf den Punkt. Rudolf Strahm, der offenbar eine Pensionierten-Karriere als PK-Spezialist anstrebt, wiederholt in epischer Breite aus dem Tages-Anzeiger bekannte und zumeist wenig zielführende Vorschläge wie etwa die Verbote von Hedge Fonds und Derivaten.
Weitere Themen zur 2. Säule betreffen den für das laufende Jahr geplanten Bericht zur Zukunft der 2. Säule und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kassen gemäss Parlamentsbeschluss vom Dezember letzten Jahres.
Strukturreform: Stellungnahme der PKE
Die Pensionskasse Energie schreibt in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform und insbesondere zu Art. 35 BVV2: “Die in Art. 35 Abs. 2 vorgeschriebene materielle Prüfung der Loyalitätserklärung widerspricht aus unserer Sicht klar dem zugrundeliegenden Art. 52c Abs. 1 lit. c BVG. Gemäss diesem Artikel prüft die Revisionsstelle richtigerweise nur, ob „..die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird". Von einer materiellen Prüfung durch die Revisionsstelle ist im Gesetz keine Rede, im Gegenteil.
Aufgrund der Natur der Sache ist es auch nicht möglich, die Vollständigkeit und damit die Richtigkeit einer solchen Erklärung zu überprüfen. Nicht einmal Strafuntersuchungsbehörden können in jedem Fall Gewissheit über die Vollständigkeit von Bank- oder Transaktionsunterlagen einer Person erlangen, geschweige denn eine Revisionsstelle im Rahmen einer ordentlichen Prüfung. Solche Vorschriften suggerieren eine Scheinsicherheit, wo keine Sicherheit erlangt werden kann. Sie haben damit nicht nur keinen Nutzen, sondern sind gefährlich, da sie nur den Expectation Gap erhöhen. Auch daher sollte von solchen Prüfungen und Bestätigungen abgesehen werden.
Zudem sind die Anweisungen, wonach die Revisionsstelle „stichprobenartig" und „risikoorientiert” prüfen soll, unnötig. Die Art und Weise, wie die Revisionsstellen ihre Arbeiten durchführen müssen, ist in den knapp 600 Seiten umfassenden „Schweizer Prüfungsstandards1′ bereits ausführlich beschrieben.”
Economist: Nur die Holländer sparen mehr
According to Towers Watson, a consultancy, the total assets held by pension funds in the 13 biggest markets were worth $26 trillion at the end of 2010, 12% more than a year earlier. Taken together, these countries accounted for 85% of the holdings of the global pensions industry. Funds in America, the world’s largest pensions market, had assets worth $15 trillion. South Africa was the fastest-growing big market last year, with pension-fund assets up 28% from a year earlier. At the end of 2010 Dutch pension funds held assets amounting to 134% of the nation’s GDP. In France, where most pensions are unfunded—with benefits financed by current contributions—the corresponding figure was a mere 5%.
Strukturreform: Stellungnahme der Migros-Pensionskasse
Die Stellungnahme der Migros-Pensionskasse darf deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen, weil ihr Geschäftsführer – Christoph Ryter – Präsident des Pensionskassenverbands ASIP ist. Und im Ingress ist sie, wie praktisch bis jetzt alle bekannt gewordenen Stellungnahmen, sehr kritisch ausgefallen. Es heisst dort: “Einleitend möchten wir festhalten, dass in einer liberalen Staatsordnung neue, nicht sorgfältig abgewogene Verordnungsbestimmungen vermieden werden sollten. Dies ändert aber nichts daran, dass wir die Stossrichtung der Strukturreform und deren Gesetzesbestimmungen ausdrücklich unterstützen.
Mit vielen der in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für Verordnungsänderungen wird jedoch der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane eingeschränkt und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand sind Kostensteigerungen zu erwarten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass verschiedene Verordnungsbestimmungen nicht gesetzeskonform sind, da es an einer entsprechenden Delegationsnorm des Gesetzgebers an den Bundesrat fehlt. Deshalb setzen die Verordnungsbestimmungen insgesamt in der vorliegenden Fassung ein falsches Signal und wir beantragen eine rigorose Überarbeitung der Verordnungen.”
Strukturreform: Stellungnahme der Kammer der PK-Experten
In ihrer Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform hält die Kammer der Pensionskassen-Experten u.a. fest: *Wir sind der Meinung, dass mit der 1. BVG-Revision bereits die notwendigen Schritte für mehr Transparenz und Governance eingeleitet wurden. Eine konsequente Anwendung der geltenden Bestimmungen erachten wir als ausreichend. Mit überbordenden Regulierungen laufen wir Gefahr, dass am Schluss nur noch einige wenige, weitgehend uniforme Vorsorgeeinrichtungen bestehen bleiben und sich die Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeber, aus der beruflichen Vorsorge verabschieden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vielzahl und die Vielfalt von Vorsorgelösungen ein Qualitätsmerkmal der zweiten Säule in der Schweiz bilden.”
Aus grundsätzlicher Sicht kritisiert die Kammer, dass “sich für verschiedene Verordnungsartikel keine ausreichende Stütze im Gesetz findet. Die im Rahmen der Strukturreform durch das Parlament vorgesehene Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen beschränkt sich auf die Artikel 53a, 53k, 64c Abs. 3 sowie 65 Abs. 4 BVG. Weitergehende Anpassungen der Verordnung sind aufgrund einer fehlenden Ermächtigung durch den Gesetzgeber klar abzulehnen.
Es besteht der Eindruck, dass der Bundesrat den Stiftungsräten und übrigen Akteuren in der 2. Säule offenbar nicht zutraut, ihre Aufgaben selbständig und pflichtgemäss wahrzunehmen. Nachfolgend finden Sie unsere Bemerkungen zu sämtlichen Bestimmungen, die unseres Erachtens überarbeitet oder gestrichen werden sollten. Aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten erachten wir insbesondere die Bestimmungen von Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge) sowie von Art. 46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) als zwingend anpassungsbedürftig.”
SGB: Akzeptable Lösung für PK SBB
Rolf Zimmermann, geschäftsführender Sekretär des Schweiz. Gewerkschaftsbunds, schreibt in einer Stellungnahme zur Sanierung der Pensionskasse SBB: “Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön. Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte.”
PK Graubünden: Erfolg vor Bundesgericht
Aufatmen bei der kantonalen Pensionskasse Graubünden und beim Churer Hochbauamt: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachbarn Ruth Schmid und Werner Wichser gegen die Baubewilligung der Stadt Chur für den Erweiterungsbau eines Mehrfamilienhauses an der Sägenstrasse abgelehnt. Wäre sie gutgeheissen worden, hätten fünf Wohnungen abgerissen werden müssen, schreibt die Südostschweiz.
Das Ehapaar Wichser hatte bemängelt, dass der Stadtrat im Jahr 2007 einen Erweiterungsbau des Mehrfamilienhauses um rund 560 Quadratmeter zu Unrecht bewilligt habe. Dieser Zusatzbau sei nicht profiliert gewesen, sie hätten deshalb die Erweiterung erst beim Bau realisiert, zu spät für eine Einsprache. Das Ehepaar Wichser beschritt deshalb den Rechtsweg gegen die Stadt Chur und die kantonale Pensionskasse. Je zweimal beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht mit dem Fall.
Strukturreform: Vorteil für Banken
In einem Beitrag des St.Galler Tagblatts wirft Cyrill Stadler, unabhängiger Vermögensverwalter, den Banken (der “Bankenlobby”) vor, sich in den Verordnungen zur Strukturreform durch Art. 48f einen Vorteil verschafft zu haben, weil nämlich nur solche “externe Personen und Institutionen” als Vermögensverwalter für Pensionskassen tätig sein dürfen, welche der Finma unterstehen. Vermögensverwalter, welche keine Kollektivanlagen anbieten, würden deshalb vom Markt ausgeschlossen.
Ob dafür in der Tat sich das BSV von der Bankenlobby hat einspannen lassen, wie Stadler schreibt, wagen wir zu bezweifeln. Auf die Idee ist das BSV wohl von alleine gekommen. Und betreffs seiner weiteren Kritik an den hohen Kosten, welche mit der verstärkten Kontrolle und Aufsicht auf die Steuerzahler zukommen, haben wir auch Trost parat: Die Kosten werden von den Verursachern getragen, sprich den Vorsorgeeinrichtungen, sprich den Versicherten. Aber das macht es auch nicht wesentlich besser.
US: State Pension Plans Scramble to Avoid Bankruptcy
The shortfall between state pension liabilities and the assets plans have gathered and invested to pay for them has been variously estimated at anywhere from $500 billion to $3 trillion. The figure at the lower end is an aggregation of fiscal year 2008 funded status taken from the states’ own reports by the Pew Center on the States and published in Pew’s comprehensive white paper on state pension and health care plans, “The Trillion Dollar Gap.” The larger figure, by professors Joshua Rauh of Northwestern University and Robert Novy-Marx of the University of Rochester, is an estimate of underfunding as of June 2009, following the peak of the financial crisis; though pension funds’ assets were smaller at that time, the professors’ estimate sets much higher values on liabilities, borrowing methods from financial economics that differ from governmental accounting principles. Rauh and Novy-Marx grimly conclude that as of June 2009, state plans in the aggregate were funded at 41 to 56 percent, based on assets at market value and liabilities estimated using market discount rates.
Strukturreform: Stellungnahme der Swiss Insurance Brokers Association
Die SIBA – Swiss Insurance Brokers Association – hat sich in einer sehr ausführlichen Stellungnahme zur Strukturreform resp. deren Ausführungsbestimmungen geäussert. Der SIBA gehören gemäss eigener Aussage die wichtigsten in der Schweiz tätigen Versicherungsbroker an. Sie hält in ihrer Stellungnahme u.a. fest: “Die berufliche Vorsorge in der Schweiz umfasst gemäss der PK-Statistik 2009 ca. 2’250 firmeneigene Stiftungen und solche von Berufsverbänden sowie ca. 100 Sammel- und Gemeinschafts-Stiftungen. Ein gut funktionierender Wettbewerb unter Letzteren ist für KMU-Betriebe die beste Voraussetzung, um die Konditionen zugunsten der Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu optimieren. So sind Prämien und Verwaltungskosten seit 2004 kontinuierlich gesunken. Dazu beigetragen haben viele externe Berater (Pensionskassen-Experten, Versicherungs- und Vorsorgebroker), die sich das Vertrauen der Kunden mit guten Ergebnissen zugunsten der Vorsorgeeinrichtungen verdient haben. Wenn es aber zufolge einer Überregulierung für diese schwieriger bis unmöglich wird, eine korrekte Beratung vorzunehmen oder die Auswahl an Anbietern zur Durchführung der beruflichen Vorsorge kleiner wird, weil die regulatorischen Vorschriften es unattraktiv machen, das Geschäft weiter zu betreiben (jüngstes Beispiel: Der Verkauf des Pensionskassengeschäfts der Nationale Suisse an die Swiss Life per Januar 2011), sind letztlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden die Verlierer der Strukturreform.


