imageDie Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV hat die Nr. 1/2011 der Strukturreform und vor allem den damit verbundenen Ausführungsbestimmungen gewidmet. Martin Kaiser, stv. Direktor und seinen Mitarbeitern wurde damit die Plattform gegeben, die stark umstrittenen Ausführungsbestimmungen zu rechtfertigen. Dabei wird ausführlich wiederholt, was bereits in den Erläuterungen zur Vernehmlassung zu lesen war. Die Berechtigung für die dirigistischen Tendenzen der Verordnung schöpft Kaiser aus dem Abstimmungsergebnis zum Umwandlungssatz. “Mit wenigen Ausnahmen bringt die Reform Spielregeln statt Verbote”, meint Kaiser. Aber der Übergang zwischen den beiden ist fliessend und längst nicht mehr erkennbar. Zumal die Tendenz auch in unserem Land längst dahin geht, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ohne Selbstverantwortung und Vertrauen in die ausführenden Organe hat die BV keine Zukunft, das aber ist im BSV kein Thema.

Weitere Autoren wie Peter Schnider, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, und Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, bringen die wichtigsten Kritiken auf den Punkt. Rudolf Strahm, der offenbar eine Pensionierten-Karriere als PK-Spezialist anstrebt, wiederholt in epischer Breite aus dem Tages-Anzeiger bekannte und zumeist wenig zielführende Vorschläge wie etwa die Verbote von Hedge Fonds und Derivaten.

Weitere Themen zur 2. Säule betreffen den für das laufende Jahr geplanten Bericht zur Zukunft der 2. Säule und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kassen gemäss Parlamentsbeschluss vom Dezember letzten Jahres.

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