graubuendenAufatmen bei der kantonalen Pensionskasse Graubünden und beim Churer Hochbauamt: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachbarn Ruth Schmid und Werner Wichser gegen die Baubewilligung der Stadt Chur für den Erweiterungsbau eines Mehrfamilienhauses an der Sägenstrasse abgelehnt. Wäre sie gutgeheissen worden, hätten fünf Wohnungen abgerissen werden müssen, schreibt die Südostschweiz.

Das Ehapaar Wichser hatte bemängelt, dass der Stadtrat im Jahr 2007 einen Erweiterungsbau des Mehrfamilienhauses um rund 560 Quadratmeter zu Unrecht bewilligt habe. Dieser Zusatzbau sei nicht profiliert gewesen, sie hätten deshalb die Erweiterung erst beim Bau realisiert, zu spät für eine Einsprache. Das Ehepaar Wichser beschritt deshalb den Rechtsweg gegen die Stadt Chur und die kantonale Pensionskasse. Je zweimal beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht mit dem Fall.

 Südostschweiz