In einem Beitrag des St.Galler Tagblatts wirft Cyrill Stadler, unabhängiger Vermögensverwalter, den Banken  (der “Bankenlobby”) vor, sich in den Verordnungen zur Strukturreform durch Art. 48f einen Vorteil verschafft zu haben, weil nämlich nur solche “externe Personen und Institutionen” als Vermögensverwalter für Pensionskassen tätig sein dürfen, welche der Finma unterstehen. Vermögensverwalter, welche keine Kollektivanlagen anbieten, würden deshalb vom Markt ausgeschlossen.

Ob dafür in der Tat sich das BSV von der Bankenlobby hat einspannen lassen, wie Stadler schreibt, wagen wir zu bezweifeln. Auf die Idee ist das BSV wohl von alleine gekommen. Und betreffs seiner weiteren Kritik an den hohen Kosten, welche mit der verstärkten Kontrolle und Aufsicht auf die Steuerzahler zukommen, haben wir auch Trost parat: Die Kosten werden von den Verursachern getragen, sprich den Vorsorgeeinrichtungen, sprich den Versicherten. Aber das macht es auch nicht wesentlich besser.

 Artikel Stadler