Wenn Arbeitnehmer die Schweiz verlassen, erhalten sie künftig nicht mehr ihr gesamtes Pensionskassengeld bar ausbezahlt. Martin Wechsler beschreibt in der Bilanz die Einschränkungen zum Bezug der Freizügigkeit beim Wegzug eines Versicherten aus der Schweiz in die EU. Die Vorschriften gelten ab dem 1.6.07.
Bilanz
Informationen des Sicherheitsfonds