NR Christa Markwalder, FDP, erklärt in einem Interview auf Cash, weshalb faire technische Parameter für die Festlegung des Umwandlungssatzes auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Jungen sind.
Umwandlungssatz
Online Präsentation: “Wer bezahlt für den überhöhten Umwandlungssatz”
Die technischen Parameter für den Umwandlungssatz zeigen unmissverständlich auf: Der Umwandlungssatz muss gesenkt werden. Daran führt kein Weg vorbei. Wird die Anpassung unterlassen, muss irgendwer die entstehenden Pensionierungsverluste bezahlen. Ein Punkt, der von Linksparteien und Gewerkschaften den Versicherten schamhaft verschwiegen wird.
Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, hat am Mediengespräch des Vorsorgeforums in seinem Referat klar darauf hingewiesen. Seine Präsentation kann jetzt auch online auf unserer Website verfolgt werden. Dazu hier der Link.
Das Streaming der Powerpoint-Präsentation (mit gesprochenem Kommentar) erfolgt im Flash-Format. Allenfalls können Firewalls bei Banken etc. ein Hindernis darstellen.
Stephan Gerber: «Es geht nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau»
In einem Interview mit der NZZ erläutert Stephan Gerber, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, weshalb es zu einem “Lohnklau” kommt, falls der Umwandlungssatz nicht angepasst wird. Gerber: “Angenommen, der mathematisch richtige Umwandlungssatz liegt bei 6,4 Prozent, der reale politisch bestimmte aber bei 6,8 Prozent. Für 100 000 Franken Altersguthaben erhält der Rentner 6800 Franken Jahresrente, also 400 Franken zu viel. Diesen sogenannten Pensionierungsverlust bezahlen der Arbeitgeber und die Versicherten. In kleinen Betrieben mit einer Pensionskasse, die gerade das gesetzlich vorgeschriebene Minimum abdeckt, wird das unmittelbar spürbar. Wenige Mitarbeiter müssen dann hohe Pensionierungsverluste finanzieren, was meistens in solchen Pensionskassen nur über entsprechende Lohnabzüge erfolgen kann. Deshalb sage ich: Es geht hier nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau”.
UWS: Aktualisierte Dokumentation des BSV, Leistungsziel nicht gefährdet
Im Hinblick auf Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Website die umfangreiche Dokumentation aktualisiert. Das Faktenblatt zum Leistungsziel in der beruflichen Vorsorge wurde um verschiedene Modellrechnungen ergänzt.
Dieses Faktenblatt enthält folgende Aussage: Auch wenn der Umwandlungssatz auf 6,4% fixiert wird, ergibt sich für mittlere Einkommen bis rund 54’000 Franken keine Verschlechterung, für tiefere Einkommen sogar immer noch eine Verbesserung gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision mit einem Umwandlungssatz von 7,2%. Nur die höheren Einkommen stehen gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision tatsächlich schlechter da. Dies zeigt die folgenden Modellrechnung (weitere Beispiele auf dem Faktenblatt:
Umwandlungssatz: Und jetzt die freie Pensionskassen-Wahl
Charlotte Jacquemart verweist in ihrem Artikel in der NZZaS vom 17.1.10 auf die Tatsache, dass die grossen Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen dank der Möglichkeit zur Kompensation ihren Umwandlungssatz längst den technischen Gegebenheiten angepasst haben und dies auch weiterhin tun werden. Die Tatsache ist bekannt und wurde am Pressegespräch des Vorsorgeforums detailliert dargestellt. Um auch Neues zu bieten, entwickelt Jacquemart nun kühne, eigene Vorstellungen: “Folgerichtig und vernünftiger, als alle paar Jahre über einen neuen Satz zu streiten, wäre deshalb, diesen gar nicht mehr gesetzlich festzulegen: Pensionskassen garantieren nur noch den verzinsten Spartopf, so wie es auch bei einem Stellenwechsel der Fall ist. Geht jemand in Pension und bezieht lieber eine monatliche Rente, als sich das Kapital auszahlen zu lassen, lässt er sich von seiner Kasse eine Renten-Offerte machen. Ist er damit unzufrieden, holt er bei anderen Pensionskassen weitere Offerten ein.”
Kassen und Firmen ohne einen Hauch sozialpolitischer Verantwortung würden ein solches Vorgehen mit Begeisterung begrüssen. Der Umwandlungssatz in solchen Fällen dürfte in der Gegend von 5,5 Prozent liegen, bestenfalls. Als Richtschnur könnten die Bedingungen für Leibrenten bei Lebensversicherungen dienen. Weshalb eine Kasse unter den Voraussetzungen überhaupt noch eine Rente ausrichten sollte, bleibt Jacquemarts Geheimnis. Das Risiko liesse sich dank Auszahlung voll auf die Versicherten überwälzen, die anspruchsvolle Verwaltung von Rentnerguthaben wäre überflüssig. Gänzlich unerfindlich bleibt, weshalb eine Pensionskasse eine Offerte für eine Rente erstellen sollte.
Aber Jacquemart hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: “Eine Vereinfachung des Pensionskassensystems wirkte befreiend, käme finanziell günstiger und wäre ein erster Schritt in Richtung freie Pensionskassenwahl. Diese ist in unserer globalisierten, dynamischen Arbeitswelt, in der die meisten Arbeitnehmer mehrmals im Leben den Arbeitgeber wechseln, längst überfällig.” Endlich haben wir ihn – den Link zwischen Umwandlungssatz und freier Pensionskassen-Wahl. Die grosse Freiheit in der 2. Säule, das Nirvana der Vorsorge. Es hat seinen Reiz offensichtlich noch längst nicht eingebüsst.
Fachverbände orientieren über die notwendige Anpassung des Umwandlungssatzes – Konsequenzen für Bezüger tiefer Löhne
An einem Pressegespräch des Vorsorgeforums orientierten Vertreter der Fachverbände über die Notwendigkeit einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP machte deutlich: Der Verband setzt sich klar für die vom Parlament grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent ein.
Personen, die heute schon eine Rente beziehen, sind von der Anpassung nicht betroffen. Konrad hielt auch fest: Es geht um einen Mindestsatz. Vorsorgeeinrichtungen, welche finanziell in der Lage sind, höhere Leistungen zu gewähren, sind frei, dies auch zu tun. Dies liegt in der Kompetenz der paritätisch, aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzten Stiftungsräte.
Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen vollziehen die geplante Anpassung schon heute, indem sie den obligatorischen Teil gemäss den gesetzlichen Vorschriften behandeln, für den überobligatorischen jedoch deutlich tiefere Sätze anwenden, um die überhöhten Anforderungen des Gesetzes zu kompensieren.
Konrads Fazit: Ein fairer Umwandlungssatz stärkt die Solidargemeinschaft, verhindert Umverteilungen, schützt vor riskanten Spekulationen auf dem Kapitalmarkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Beruflichen Vorsorge.
Marc Chuard vom Schweizerischen Versicherungsverband ging im Detail auf die endlos wiederholten Vorwürfe von Gewerkschaften und Linksparteien ein, die Versicherer wollten mit der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ihre Gewinne auf Kosten der Versicherten steigern. Chuard wies nach, dass die Versicherer durch eine solche Senkung keinen Rappen mehr verdienen würden. Auch die übrigen – und zahlreichen – Vorwürfe halten einer näheren Betrachtung nicht stand. Die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen bewegen sich bei den Versicherern im Rahmen der Kosten bei autonomen Kassen. Gänzlich absurd sei der Vorwurf, die Assekuranz hätte mit spekulativen Anlagen viel Geld verloren. Aehnliches gilt für die unterstellten Eigenkapitalrenditen und die Gewinne.
Chuard verwies auf die enorme Bedeutung des Vollversicherungsmodells für die KMU in der Schweiz. Rund 150’000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitern haben eine entsprechende Vorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft, das entspricht einem Drittel der Versicherten. Sie haben dieses Modell gewählt, weil es für sie die beste Lösung darstellt. Die Vorstellung, dass damit grosse Gewinne zu machen seien, entbehrt jedoch jeder Grundlage. Seit 1985, dem Jahr der Inkraftsetzung des BVG, ist keine einzige Gesellschaft in das Geschäft neu eingestiegen, hingegen haben es mehrere aufgegeben. Gegenwärtig wird es lediglich noch von 9 von über 20 Versicherern betrieben.
Welches sind die Konsequenzen eines überhöhten Umwandlungssatzes? Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, zeigte sie drastisch auf. Sie sind nicht bei den Mitgliedern grosser und gut ausgebauter Pensionskassen zu suchen. Für sie sind die Folgen nicht direkt spürbar, weil einfach ihre Vorsorgeleistungen im überobligatorischen Teil kompensiert werden. Ganz anders sieht es hingegen bei den vielen Versicherten bei den BVG-Minimalkassen aus, welche bei der Altersvorsorge nur die Minimalleistungen erbringen. Dort müssen die unvermeidlichen Pensionierungsverluste von den Aktiven übernommen werden. “Kein Rentenklau, sondern Lohnkürzung bei den Tieflöhnen”, fasste Gerber die Sachlage hart und klar zusammen.
Umwandlungssatz: Ein Abstimmungskampf mit immer übleren Zügen
Am 15.1.2010 hat das Vorsorgeforum in Bern ein Mediengespräch mit Referenten der Fachverbände durchgeführt. Die SP war an der Veranstaltung nicht zugegen. Sie hat allerdings schon vor Beginn das Ergebnis gekannt. In einer Medienmitteilung schreibt die Partei: “Die Pensionskassen-Verbände biegen an ihrer heutigen Medienkonferenz erneut die Wahrheit zurecht, wenn sie die Senkung des Umwandlungssatzes mit den gesunkenen Renditen rechtfertigen. In Tat und Wahrheit will die Pensionskassen-Lobby auch ihre eigenen Pfründe sichern.”
Wären die SP-Spitzen mit einem Minimum an Anstand ausgerüstet, hätten sie an dem Gespräch teilgenommen und ihre Kritik direkt an den Mann gebracht. Aber dazu fehlt der Mumm. Man polemisiert lieber aus dem Hintergrund und macht die Pensionskassen herunter. Es ist (oder vielleicht war einst) Usus, dass man sich mit den Argumenten des Gegners in einer offenen und einigermassen fairen Weise auseinandersetzt. Dass man sich dem entzieht, indem diesem Gegner zu diffamieren versucht, ist einer Demokratie nicht würdig.
Wie viel die Argumente von SP und Unia in dieser Sache gelten, lässt sich aus dem Verhalten leicht ablesen.
UWS Abstimmung: Belastung für Wirtschaftsstandort Schweiz
“Den Kassen droht eine Finanzierungslücke von 600 Millionen Franken jährlich. Lehnt das Volk am 7. März den tieferen Umwandlungssatz ab, muss das Loch anderweitig gestopft werden – zum Beispiel mit höheren Lohnnebenkosten”, schreibt die Handelszeitung.
Hintergrund dieser Befürchtung ist eine Finanzierungslücke, die sich bei den Pensionskassen wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der sinkenden Zinserträge auf dem Kapital abzeichnet. Sie beträgt nach Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) jährlich 600 Mio Fr. Falls das Volk in der Abstimmung vom 7. März die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ablehnt, «müsste das Loch anderweitig gestopft werden», wie Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer sagt. Zur Kasse gebeten würden Erwerbstätige und Arbeitgeber. Damit würden die Lohnnebenkosten steigen und die Schweiz einen ihrer Standorttrümpfe schwächen.
Untragbarer Filz zwischen TV und K-Tipp
“Es gebe Verbindungen zwischen dem SF-Direktor Ueli Haldimann und dem Referendumskomitee in der BVG-Abstimmung, hiess es. Haldimann ist ab sofort nicht mehr Verwaltungsrat der Konsumenteninfo”, heisst es in einem Bericht auf baz online.
Die Konsumenteninfo AG ist unter anderem Herausgeberin der Zeitschrift K-Tipp, die das Referendum gegen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei den Pensionskassen unterstützt und sich in der neusten Ausgabe stark im Abstimmungskampf engagiert. Die Sendungen des SF hingegen würden sich grundsätzlich bei Abstimmungsvorlagen unparteiisch verhalten und konsequent darauf achten, dass beide Seiten gleich lange Spiesse hätten.
«Mit meinem Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Konsumenteninfo AG will ich auch nach aussen sichtbar machen, dass die Redaktion des Kassensturz nichts mit dem Abstimmungskampf des K-Tipp zu tun hat», wird Haldimann in der SF-Mitteilung zitiert.
Das Komitee Ja zum fairen BVG-Umwandlungssatz hatte am vergangenen Montag den sofortigen Rücktritt von Haldimann aus dem Verwaltungsrat der K-Tipp-Herausgeberin gefordert, nachdem die Zeitung «Sonntag» am Vortag von einer Verfilzung zwischen dem Fernsehdirektor und dem Referendumskomitee berichtet hatte.
Unabhängig von der jüngsten Entwicklung fänden seit letztem Herbst Gespräche zwischen K-Tipp und Kassensturz statt, bei denen es um die Ausgestaltung der Zusammenarbeit gehe, teilte SF weiter mit. Diese Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
SVV: Neue Folge des Märchens vom Rentenklau
“Unter der Federführung von Nationalrat Rudolf Rechsteiner verbreitete die SP Schweiz heute Morgen eine Medienmitteilung mit einer neuen Folge ihres Märchens vom Rentenklau. Darin behauptet sie, die Versicherer hätten im vergangenen Jahr mit übersetzten Risikoprämien 56 Prozent Gewinn zu ihren Gunsten erzielt”, schreibt der Versicherungsverband in einer Mitteilung.
Weiter heisst es: “Gemäss der von der Finma bereits Anfang September 2009 veröffentlichten Betriebsrechnung resultierte 2008 für die Lebensversicherer zwar tatsächlich ein positiver Saldo aus dem Risikoprozess von 1,669 Milliarden Franken. Was die Finma ebenfalls bekanntgab, Rechsteiner und die SP aber geflissentlich verschweigen: Diesem positiven Ergebnis stehen negative Ergebnisse von rund 2,6 Milliarden Franken aus dem Sparprozess und von rund 170 Millionen Franken aus dem Kostenprozess gegenüber.”
Damit kann von einem Gewinn der Versicherer keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Lebensversicherer haben im Jahr 2008 in der beruflichen Vorsorge happige Verluste eingefahren, wie die Finma in ihrer Medienmitteilung vom 3. September 2009 bestätigte. Das kumulierte negative Betriebsergebnis von über 900 Millionen Franken ging voll zu Lasten der Lebensversicherer. Für die angeschlossenen Vorsorgewerke hatte aber selbst das annus horribilis 2008 keine negativen Konsequenzen.
Mitteilung SVV / Mitteilung SP
NZZ: Schätzung der langfristigen Renditeerwartungen für Pensionskassen
Die NZZ schreibt im Zusammenhang mit Abstimmung über den Umwandlungssatz: “Laut Bundesrat erfordern die Rentenleistungen gemäss Abstimmungsvorlage eine Anlagerendite von mindestens 4,3% im Schnitt. Die Gewerkschaften entgegnen, die Pensionskassen hätten seit dem Start des Obligatoriums in der zweiten Säule von 1985 im Schnitt weit mehr erreicht. Die Zukunft kann keiner kennen, doch um Annahmen darüber kommt man nicht herum.” Nach Abschätzung der zu erwartenden Ergebnisse für Aktien, Obligationen, Immobilien und weiteren Anlageklassen kommt sie zum Fazit: “Die Annahme des Bundesrates (3,5 bis 4,5%) liegt damit im Bereich des Plausiblen. Der Vorwurf des übertriebenen Pessimismus erscheint jedenfalls nicht angebracht. Dies umso weniger, als sich hier für die Renditeannahmen das Vorsichtsprinzip empfiehlt. Denn es geht um die Festsetzung von Mindestumwandlungssätzen, welche eine Pensionskasse bei guter Finanzlage jederzeit überschreiten darf. Und es geht um die Kapitalien der Rentner – für welche die Pensionskassen theoretisch einen besonders hohen Anteil in risikoarmen Anlagen placieren müssten, weil die Renten im Krisenfall kaum antastbar sind.”
UWS: Medienkonferenz der Gewerkschaften zum Rentenloch
Vor dem Hotel Bern, in welchem am 11.1.2010 die Medienkonferenz der Gewerkschaften und der sog. Konsumentenpresse stattfand, demonstrierte eine kleine Gruppe junger Menschen. Nein, nicht wie gehabt gegen den Rentenklau (der an der Konferenz selbst endlos beklagt wurde), sondern gegen das Rentenloch, das sich durch falsche technische Parameter in den Pensionskassen auftut und das von den Jungen gegen jede Generationen-Fairness gefüllt werden muss. Sie thematisierten genau das, was von den Unterstützern des Referendums verschwiegen und schamhaft unter den Tisch gekehrt wird: dass die Pensionskassen nur bestehen können, wenn sie über technisch einwandfreie Grundlagen verfügen. Also keine Pensionierungsverluste erzeugen, die von den Aktiven getragen werden müssen.
In Absenz überzeugender Argumente zu diesem Punkt konzentrierten sich Paul Rechsteiner (SGB) und Rita Schiavi (Unia) auf die Versicherer, welche bloss ihre Profite auf Kosten der Versicherten maximieren wollten. Keine Antwort ist aber auf die Frage zu erhalten, weshalb schon heute viele grosse Kassen mit überobligatorischen Leistungen einen Umwandlungssatz von 6,4% (bspw. die Pensionskasse von Coop CPV) und teilweise noch tiefer anwenden (mit Kompensation im Ueberobligatorium). Der Einwand, das sei vertretbar, weil die Versicherten bessere Leistungen als gemäss BVG erhalten, geht fehl, weil Einrichtungen ohne Ueberobligatorium mit den gleichen Sterbetafeln arbeiten müssen und auf dem Kapitalmarkt auch keine höheren Renditen erzielen und ergo ohne Möglichkeit zur Kompensation von überhöhten Sätzen direkt betroffen sind.
Aber auf solche Feinheiten verzichten die Gegner einer Anpassung zu Gunsten pauschaler Unterstellungen. Aldo Ferrari (Unia) sprach von den “Fehlern einiger Pensionskassen und den Versicherungen” bei den Anlagen, welche nun mir Rentensenkungen ausgeglichen werden sollen und wandte sich gegen die revidierten Anlagevorschriften, welche allerdings mit dem Umwandlungssatz wenig zu tun haben. Sein Verweis auf die Durchschnittserträge über die letzten 20 Jahre ist irreführend, wenn für die letzten 10 Jahre das Resultat einigermassen ernüchternd ist. Eine 10 Jahre dauernde Feinstaubbelastung würde wohl nicht akzeptiert, aber bei Rentenlöchern in der Altersvorsorge wird eisern das Prinzip Hoffnung auf künftige Besserung vertreten.
Le Matin: la calculette qui ne met personne d’accord
Qui perdra et combien si le taux de conversion de la prévoyance professionnelle passe de 6,8 à 6,4%, le 7 mars. Les calculs des syndicats font bondir les assureurs.
Hektik um den UWS, SGB aktiviert Stiftungsräte
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Gründung eines Komitees mit dem Titel “Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen den Rentenklau” angekündigt, welches am 28. Januar eine Medienkonferenz durchführen werde. Der SGB schreibt dazu in einer Mitteilung: “Zahlreiche Stiftungsräte sind mit der vorgesehenen Senkung der künftigen Renten nicht einverstanden (u.a. Stiftungsräte aus den Pensionskassen der SBB, der Post und der SRG SSR Idée Suisse, aus den Kassen der Novartis, Syngenta, Clariant, Valorec, Freelance, Securitas, Bâloise und Profond sowie aus den öffentlich-rechtlichen Kassen des Bundes (Publica), der Stadt Zürich, des Kantons Thurgau, des Kantons Bern und der Stadt Winterthur). Sie haben sich zusammen mit Fachleuten der zweiten Säule, die sich in ihrer Kritik am Rentenklau von ASIP und Versicherungswirtschaft nicht ernst genommen fühlen, in einem Komitee gegen die Senkung des Umwandlungssatzes organisiert. Sie empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 7. März ein Nein in die Urne zu legen.”
P.W. Dazu ist mindestens festzuhalten, dass die allermeisten der Kassen, aus denen sich die Stiftungsräte des Komitees rekrutieren, von einer Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes gar nicht betroffen wären, weil sie hohe überobligatorische Leistungen bieten und die vom Gesetz verlangten Sätze mit tieferen Sätzen im Ueberobligatorium kompensieren können und dies in grossem Masse auch tun. Der Gewerkschaftsbund macht zudem nirgend einen Hinweis auf die Tatsache, dass die Festsetzung des Umwandlungssatzes durch die Stiftungsräte genehmigt werden muss. Es liegt also in ihrer Macht, auch höhere Sätze als gesetzlich verlangt festzusetzen. Die Gewerkschaften scheinen darauf bedacht, den Handlungsspielraum der paritätisch zusammen gesetzten Stiftungsräte weiter zu beschneiden, um für sich die Priorität der Politik zu nutzen. Dass sie dabei die Stiftungsräte desavouieren, scheint sie nicht zu stören.
economiesuisse: 2. Säule sichern und Zusatzbeiträge verhindern
An einem Medienanlass der economiesuisse haben sich Vertreter der Verbände und Sozialpartner zum Thema Anpassung des Mindestumwandlungssatzes geäussert. Für Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, ist klar: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Lasten gerecht verteilt werden.“ Stämpfli betont, dass es nicht angehen kann, die Finanzierungslast zu hoher künftiger Renten alleine den aktiven Versicherten zu übertragen und ihnen damit höhere Lohnabzüge aufzubürden.
Auch für den Präsidenten des Wirtschaftsdachverbands economiesuisse, Gerold Bührer, ist die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes ein notwendiger Schritt: „Die Gegner sprechen von Rentenklau, tatsächlich ist es aber ein Diebstahl an den Erwerbstätigen und der kommenden Generation, wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird.“ Ungedeckte Rechnungen bei der Altersvorsorge schaden dem Vertrauen in die soziale Sicherheit und können sich in Zukunft zu einem gewaltigen Standortnachteil entwickeln.
Der Finanzierungsbedarf anderer Sozialversicherungen wird in absehbarer Zeit zu Mehrkosten für die Erwerbstätigen führen. „Dies geht so nicht“, sagt Hans-Ulrich Bigler vom Schweizerischen Gewerbeverband. „Der Widerstand der Linken und der Gewerkschaften gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes ist für mich unverständlich. Wer diese Korrektur verhindern will, setzt die Stabilität der 2. Säule leichtfertig aufs Spiel und handelt unverantwortlich."
Weiter bestimmt die Rendite, wie hoch der Umwandlungssatz für die jährlich ausbezahlte Rente ist. Die eingerechnete Rendite muss von den Pensionskassen garantiert werden. Mit dem Satz, der heute gilt, müssen die Pensionskassen fast fünf Prozent Zins erreichen. Suzanne Steiner-Weck, Arbeitnehmervertreterin im Stiftungsrat der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE), und Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, sind sich einig: „Finanziell sicher ist eine Kasse, die gegenüber ihren Versicherten Verpflichtungen eingeht, die sie realistischerweise erfüllen kann.“
Mitteilung economiesuisse, Referate