image In einem Interview mit der NZZ erläutert Stephan Gerber, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, weshalb es zu einem “Lohnklau” kommt, falls der Umwandlungssatz nicht angepasst wird. Gerber: “Angenommen, der mathematisch richtige Umwandlungssatz liegt bei 6,4 Prozent, der reale politisch bestimmte aber bei 6,8 Prozent. Für 100 000 Franken Altersguthaben erhält der Rentner 6800 Franken Jahresrente, also 400 Franken zu viel. Diesen sogenannten Pensionierungsverlust bezahlen der Arbeitgeber und die Versicherten. In kleinen Betrieben mit einer Pensionskasse, die gerade das gesetzlich vorgeschriebene Minimum abdeckt, wird das unmittelbar spürbar. Wenige Mitarbeiter müssen dann hohe Pensionierungsverluste finanzieren, was meistens in solchen Pensionskassen nur über entsprechende Lohnabzüge erfolgen kann. Deshalb sage ich: Es geht hier nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau”.

  Interview Gerber