image Im Hinblick auf Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Website die umfangreiche Dokumentation aktualisiert. Das Faktenblatt zum Leistungsziel in der beruflichen Vorsorge wurde um verschiedene Modellrechnungen ergänzt.

Dieses Faktenblatt enthält folgende Aussage: Auch wenn der Umwandlungssatz auf 6,4% fixiert wird, ergibt sich für mittlere Einkommen bis rund 54’000 Franken keine Verschlechterung, für tiefere Einkommen sogar immer noch eine Verbesserung gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision mit einem Umwandlungssatz von 7,2%. Nur die höheren Einkommen stehen gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision tatsächlich schlechter da. Dies zeigt die folgenden Modellrechnung (weitere Beispiele auf dem Faktenblatt:

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  Website BSV Umwandlungssatz