forum An einem Pressegespräch des Vorsorgeforums orientierten Vertreter der Fachverbände über die Notwendigkeit einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP machte deutlich: Der Verband setzt sich klar für die vom Parlament grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent ein.

Personen, die heute schon eine Rente beziehen, sind von der Anpassung nicht betroffen. Konrad hielt auch fest: Es geht um einen Mindestsatz. Vorsorgeeinrichtungen, welche finan­ziell in der Lage sind, höhere Leistungen zu gewähren, sind frei, dies auch zu tun. Dies liegt in der Kompetenz der paritätisch, aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusam­mengesetzten Stiftungsräte.

Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen vollziehen die geplante Anpassung schon heute, indem sie den obligatorischen Teil gemäss den gesetzlichen Vorschriften behandeln, für den überobligatorischen jedoch deutlich tiefere Sätze anwenden, um die überhöhten Anforderungen des Gesetzes zu kompensieren.

Konrads Fazit: Ein fairer Umwandlungssatz stärkt die Solidargemeinschaft, verhindert Umverteilungen, schützt vor riskanten Spekulationen auf dem Kapitalmarkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Beruflichen Vorsorge.

Marc Chuard vom Schweizerischen Versicherungsverband ging im Detail auf die endlos wiederholten Vorwürfe von Gewerkschaften und Linksparteien ein, die Versicherer wollten mit der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ihre Gewinne auf Kosten der Versicherten steigern. Chuard wies nach, dass die Versicherer durch eine solche Senkung keinen Rappen mehr verdienen würden. Auch die übrigen – und zahlreichen – Vorwürfe halten einer näheren Betrachtung nicht stand. Die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen bewegen sich bei den Versicherern im Rahmen der Kosten bei autonomen Kassen. Gänzlich absurd sei der Vorwurf, die Assekuranz hätte mit spekulativen Anlagen viel Geld verloren. Aehnliches gilt für die unterstellten Eigenkapitalrenditen und die Gewinne.

Chuard verwies auf die enorme Bedeutung des Vollversicherungsmodells für die KMU in der Schweiz. Rund 150’000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitern haben eine entsprechende Vorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft, das entspricht einem Drittel der Versicherten. Sie haben dieses Modell gewählt, weil es für sie die beste Lösung darstellt. Die Vorstellung, dass damit grosse Gewinne zu machen seien, entbehrt jedoch jeder Grundlage. Seit 1985, dem Jahr der Inkraftsetzung des BVG, ist keine einzige Gesellschaft in das Geschäft neu eingestiegen, hingegen haben es mehrere aufgegeben. Gegenwärtig wird es lediglich noch von 9 von über 20 Versicherern betrieben.

Welches sind die Konsequenzen eines überhöhten Umwandlungssatzes? Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, zeigte sie drastisch auf. Sie sind nicht bei den Mitgliedern grosser und gut ausgebauter Pensionskassen zu suchen. Für sie sind die Folgen nicht direkt spürbar, weil einfach ihre Vorsorgeleistungen im überobligatorischen Teil kompensiert werden. Ganz anders sieht es hingegen bei den vielen Versicherten bei den BVG-Minimalkassen aus, welche bei der Altersvorsorge nur die Minimalleistungen erbringen. Dort müssen die unvermeidlichen Pensionierungsverluste von den Aktiven übernommen werden. “Kein Rentenklau, sondern Lohnkürzung bei den Tieflöhnen”, fasste Gerber die Sachlage hart und klar zusammen.