Ab dem 1. Januar 2008 findet bei der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht mehr das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung. Dies bedeutet unter anderem, dass Staatsangehörige eines EFTA-Staates (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island), die gleichzeitig in der Schweiz und in Liechtenstein erwerbstätig sind, nicht mehr in beiden Staaten, sondern grundsätzlich nur noch in einem Staat den Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit unterstellt sind.
Sozialversicherung
SGB: Forderungen zum Jahresbeginn
An der Jahresmedienkonferenz präsentierte der Schweiz. Gewerkschaftsbund seine bekannten Forderungen nach Ausbau der AHV und Aufrechterhaltung des geltenden Umwandlungssatzes in der 2. Säule. Der Titel des Referats von Colette Nova, geschäftsführender Sekretärin des SGB, lautete: «Keine Rentensenkung zur Gewinnmaximierung der Lebensversicherer».
Aktuell
NZZ: Steigende Sozialausgaben
Viele Sozialversicherungen konnten in jüngster Zeit wieder mit positiven Ergebnissen aufwarten. Die Zahl der IV-Neurenten ist rückläufig. Die Einnahmen der AHV übertrafen die Ausgaben um fast 3 Milliarden Franken. Die Krankenkassenprämien steigen nächstes Jahr im Durchschnitt nur um 0,5 Prozent. Ein etwas anderes Bild vermittelt die soeben erschienene Sozialversicherungsstatistik 2007. Das auf 260 Seiten ausgebreitete Zahlenmaterial bildet für die 10 Sozialversicherungen die relevanten Trends ab und relativiert einmalige Ausschläge, die in der Politik oft unter- oder überbewertet werden.
Steigende Sozialausgaben (Schweiz, NZZ Online)
BSV – Statistiken zur Sozialversicherung
Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2007 liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Sozialversicherungszweige. Ihr Hauptresultat ist die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Hier ist ersichtlich, wie sich die Sozialversicherungen 2005 insgesamt entwickelt haben: Gemäss der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen sind im Jahr 2005 die Einnahmen um 4.0% und die Ausgaben lediglich um 0.6% gestiegen. Damit betrugen im Jahr 2005 die Einnahmen der Sozialversicherungen 132.1 Mrd. Franken, die Ausgaben 114.6 Mrd. Franken. Die Einnahmen nahmen dank höheren Beiträgen und verbesserten Kapitalerträgen deutlich zu. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben nur geringfügig (moderates Wachstum der Sozialleistungen, weniger übrige Ausgaben).
Die Soziallast- und die Sozialleistungsquote haben sich unterschiedlich entwickelt. Während die Soziallastquote 2005 um 0.3 Prozentpunkte stieg (von 27.1% auf 27.4%), nahm die Sozialleistungsquote um lediglich 0.1 Prozentpunkte zu (von 22.0% auf 22.1%).
Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2007 gibt auch Auskunft über die einzelnen Sozialversicherungszweige und weist aktuelle Angaben sowie Zeitreihen über Einnahmen, Ausgaben und Kapital, die Zahl der Rentenbezüger/innen, die Beitragssätze und Durchschnittsleistungen aus.
BSV – Statistiken zur Sozialversicherung
Soziale Sicherheit CHSS 6/2007: Umsetzung 5. IV-Revision
Die Ausgabe 6/2007 der Zeitschrift «Soziale Sicherheit CHSS ist schwerpunktmässig der 5. IV-Revision gewidmet. Der Inhalt kann mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
BSV – Soziale Sicherheit CHSS 6/2007: Umsetzung 5. IV-Revision
Kompromiss bei der IV-Zusatzfinanzierung
Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer, ein einmaliger Transfer aus der AHV, ein eigener Fonds und Bundeshilfe beim Schuldendienst: Mit diesem Konzept will der Ständerat die Invalidenversicherung (IV) ins Lot bringen.
Kompromiss bei IV-Zusatzfinanzierung (Schweiz, NZZ Online)
Blick: Legale Putzfrau – das wird teuer!
Landauf landab arbeiten unzählige Putzfrauen schwarz. Bundesrätin Doris Leuthard will dem ein Ende setzen. Der Zoff ist programmiert: Wer zahlt die Steuern und Versicherungen – die Putzfrauen oder ihre Arbeitgeber(innen)?
Legale Putzfrau – das wird teuer! Blick Online
AI: un tournant dans la sécurité sociale helvétique?
La suppression de la rente pour conjoint dans l’assurance invalidité, qui entre en vigueur au début de l’année prochaine, confirme que les prestations complémentaires gagnent en importance, alors que les rentes AVS et AI ne couvrent toujours pas les besoins vitaux.
Le Temps – Eclairages
IV: Bekämpfung des Versicherungsbetrugs
Die 5. IV-Revision tritt per 1.1.2008 in Kraft. In erster Linie werden damit die Eingliederungsmassnahmen ausgebaut und die Versicherten werden intensiver durch die IV-Stellen betreut. Dank neuen Instrumenten kann nun in der Invalidenversicherung besser gegen Versicherungsbetrug und nicht zielkonforme Leistungszusprachen vorgegangen werden. Leitplanken zur Betrugsbekämpfung sind festgelegt worden. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Invalidenversicherung ihre Mittel noch stärker zugunsten jener Versicherten einsetzen kann, die tatsächlich auch Anspruch darauf haben.
admin.ch – Invalidenversicherung: Bekämpfung des Versicherungsbetrugs
Ulrich Grete plädiert für Volkspension
In einem Interview mit der NZZ spricht sich der scheidende Präsident des AHV-Ausgleichsfonds, Ulrich Grete, für die Abschaffung der obligatorischen 2. Säule aus. Deren Aufgabe sollte nach seiner Meinung durch die AHV übernommen werden. Die AHV-Mindestrente könnte damit auf 3000 Fr. erhöht und gleichzeitig die jetzt freiwillige berufliche Vorsorge von vielen einschneidenden Vorschriften befreit werden.
Grete argumentiert in der NZZ u.a. wie folgt:
«Das System der obligatorischen Altersvorsorge muss als Ganzes den heutigen und zukünftigen Strukturen entsprechen und sollte dem Ziel genügen, im Alter eine wirklich den Existenzbedarf sichernde Rente zu leisten. Im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge kommt es immer häufiger vor, dass die angesparten Kapitalien nicht rentendeckend sind. Gesprochene Renten müssen zum Teil aus den Prämien der Erwerbstätigen bezahlt werden. Verantwortlich dafür sind die politisch definierten Eckwerte – ein zu hoher Umwandlungssatz und ein zu hoher Mindestzins – und der Staat, der seine Beiträge an öffentlichrechtliche Pensionskassen nicht laufend voll bezahlt hat. Zudem gibt es in der beruflichen Vorsorge einen Teil, der wie die AHV obligatorisch ist, und einen überobligatorischen Teil. Ich finde es nicht sinnvoll, gleichzeitig zwei verschiedene obligatorische Vorsorgesysteme zu haben. Die Versicherten zahlen die Betriebskosten doppelt. Das müsste nicht nötig sein.»
«Die Einnahmen der AHV müssten erhöht werden, dafür fielen die BVG-Beiträge für tiefere Einkommen und Einkommensteile bis etwa 45 000 Franken pro Jahr und die Ergänzungsleistungen weg. Heute sind bereits Jahreseinkommen ab 19 000 Franken BVG-pflichtig, obwohl Löhne in dieser Höhe nur zu einer geringen Pensionskassenrente führen. Das ist ein Unsinn.»
«Die berufliche Vorsorge, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert sein sollte, funktioniert heute schon zum Teil auch nach dem Umlageverfahren. Seit mehr als zehn Jahren wird das System der Kapitaldeckung der Renten schleichend korrumpiert. Alle Politiker und alle Verbände wissen genau, dass der Umwandlungssatz von 7,2 Prozent, der jetzt auf 6,8 oder 6,4 Prozent gesenkt werden soll, eigentlich 5,6 Prozent betragen müsste. Aber es fehlt der Mut, dafür einzustehen. In einer freiwilligen beruflichen Vorsorge würden die Stiftungsräte diese Sätze selbst bestimmen. Vor allem die jüngere Belegschaft könnte sich gegen unrealistische Versprechen wehren. Dadurch könnte die berufliche Vorsorge wieder zu einem echten Kapitaldeckungsverfahren zurückkehren.»
Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Der Bundesrat hat mit einer Anpassung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen den BVG-Beitrag für Arbeitslose von 1,1% auf 0,8% des koordinierten Taglohnes gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
www.news.admin.ch – Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
economiesuisse: Sozialstaat muss finanzierbar sein
Die Forderung nach einem weiteren Ausbau des Sozialstaates verkennt die Fakten und ist völlig verfehlt. Die IV schreibt weiterhin milliardenschwere Defizite, die Frage der demografischen Zusatzkosten in der AHV bleibt ungelöst. Auf die politische Agenda gehören Reformen mit finanz- und sozialpolitischem Verantwortungsbewusstsein. Das Finanzdebakel der IV darf sich nicht wiederholen.
Sozialstaat muss finanzierbar sein
Defintive Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2005
Vollzugsverordnung zum neuen Familienzulagengesetz
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen. Zudem soll die Einrichtung eines zentralen Registers der Kinder und der Bezügerinnen und Bezüger von Familienzulagen geprüft werden.
www.news.admin.ch – Vollzugsverordnung zum neuen Familienzulagengesetz
Änderungen der AHV-Verordnung auf den 1. Januar 2008
Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) verabschiedet. Diese betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitgeberkontrollen sowie die Verlustverrechnung bei Selbstständigerwerbenden. Die Änderungen treten auf 1. Januar 2008 in Kraft.

