La suppression de la rente pour conjoint dans l’assurance invalidité, qui entre en vigueur au début de l’année prochaine, confirme que les prestations complémentaires gagnent en importance, alors que les rentes AVS et AI ne couvrent toujours pas les besoins vitaux.
Sozialversicherung
IV: Bekämpfung des Versicherungsbetrugs
Die 5. IV-Revision tritt per 1.1.2008 in Kraft. In erster Linie werden damit die Eingliederungsmassnahmen ausgebaut und die Versicherten werden intensiver durch die IV-Stellen betreut. Dank neuen Instrumenten kann nun in der Invalidenversicherung besser gegen Versicherungsbetrug und nicht zielkonforme Leistungszusprachen vorgegangen werden. Leitplanken zur Betrugsbekämpfung sind festgelegt worden. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Invalidenversicherung ihre Mittel noch stärker zugunsten jener Versicherten einsetzen kann, die tatsächlich auch Anspruch darauf haben.
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Ulrich Grete plädiert für Volkspension
In einem Interview mit der NZZ spricht sich der scheidende Präsident des AHV-Ausgleichsfonds, Ulrich Grete, für die Abschaffung der obligatorischen 2. Säule aus. Deren Aufgabe sollte nach seiner Meinung durch die AHV übernommen werden. Die AHV-Mindestrente könnte damit auf 3000 Fr. erhöht und gleichzeitig die jetzt freiwillige berufliche Vorsorge von vielen einschneidenden Vorschriften befreit werden.
Grete argumentiert in der NZZ u.a. wie folgt:
«Das System der obligatorischen Altersvorsorge muss als Ganzes den heutigen und zukünftigen Strukturen entsprechen und sollte dem Ziel genügen, im Alter eine wirklich den Existenzbedarf sichernde Rente zu leisten. Im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge kommt es immer häufiger vor, dass die angesparten Kapitalien nicht rentendeckend sind. Gesprochene Renten müssen zum Teil aus den Prämien der Erwerbstätigen bezahlt werden. Verantwortlich dafür sind die politisch definierten Eckwerte – ein zu hoher Umwandlungssatz und ein zu hoher Mindestzins – und der Staat, der seine Beiträge an öffentlichrechtliche Pensionskassen nicht laufend voll bezahlt hat. Zudem gibt es in der beruflichen Vorsorge einen Teil, der wie die AHV obligatorisch ist, und einen überobligatorischen Teil. Ich finde es nicht sinnvoll, gleichzeitig zwei verschiedene obligatorische Vorsorgesysteme zu haben. Die Versicherten zahlen die Betriebskosten doppelt. Das müsste nicht nötig sein.»
«Die Einnahmen der AHV müssten erhöht werden, dafür fielen die BVG-Beiträge für tiefere Einkommen und Einkommensteile bis etwa 45 000 Franken pro Jahr und die Ergänzungsleistungen weg. Heute sind bereits Jahreseinkommen ab 19 000 Franken BVG-pflichtig, obwohl Löhne in dieser Höhe nur zu einer geringen Pensionskassenrente führen. Das ist ein Unsinn.»
«Die berufliche Vorsorge, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert sein sollte, funktioniert heute schon zum Teil auch nach dem Umlageverfahren. Seit mehr als zehn Jahren wird das System der Kapitaldeckung der Renten schleichend korrumpiert. Alle Politiker und alle Verbände wissen genau, dass der Umwandlungssatz von 7,2 Prozent, der jetzt auf 6,8 oder 6,4 Prozent gesenkt werden soll, eigentlich 5,6 Prozent betragen müsste. Aber es fehlt der Mut, dafür einzustehen. In einer freiwilligen beruflichen Vorsorge würden die Stiftungsräte diese Sätze selbst bestimmen. Vor allem die jüngere Belegschaft könnte sich gegen unrealistische Versprechen wehren. Dadurch könnte die berufliche Vorsorge wieder zu einem echten Kapitaldeckungsverfahren zurückkehren.»
Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Der Bundesrat hat mit einer Anpassung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen den BVG-Beitrag für Arbeitslose von 1,1% auf 0,8% des koordinierten Taglohnes gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
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economiesuisse: Sozialstaat muss finanzierbar sein
Die Forderung nach einem weiteren Ausbau des Sozialstaates verkennt die Fakten und ist völlig verfehlt. Die IV schreibt weiterhin milliardenschwere Defizite, die Frage der demografischen Zusatzkosten in der AHV bleibt ungelöst. Auf die politische Agenda gehören Reformen mit finanz- und sozialpolitischem Verantwortungsbewusstsein. Das Finanzdebakel der IV darf sich nicht wiederholen.
Sozialstaat muss finanzierbar sein
Defintive Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2005
Vollzugsverordnung zum neuen Familienzulagengesetz
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen. Zudem soll die Einrichtung eines zentralen Registers der Kinder und der Bezügerinnen und Bezüger von Familienzulagen geprüft werden.
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Änderungen der AHV-Verordnung auf den 1. Januar 2008
Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) verabschiedet. Diese betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitgeberkontrollen sowie die Verlustverrechnung bei Selbstständigerwerbenden. Die Änderungen treten auf 1. Januar 2008 in Kraft.
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IV-Statistik 2007
Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2006 an knapp 470’000 Personen «individuelle Leistungen» aus. Sie schloss 2006 bei Ausgaben von fast 11.5 Milliarden Franken mit einem Defizit von über 1.6 Milliarden Franken ab. Den finanziell grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 6.4 Milliarden Franken. Weitere aufschlussreiche Informationen rund um die IV finden Sie in der neusten IV-Publikation. Seit letztem Jahr wird nur noch der Textteil in gedruckter Form publiziert. Der bisherige Tabellenteil wird nur noch in elektronischer Form im Internet veröffentlicht.
BSV – Statistiken IV
5. IV-Revision: per 1. Januar 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
www.news.admin.ch – 5. IV-Revision
IV: Zahl der laufenden Renten stabilisiert sich
Die Daten aus dem Monitoring der Invalidenversicherung für das erste Semester 2007 ergeben, dass im Vergleich zum ersten Semester 2006 erneut weniger gewichtete Neurenten zugesprochen worden sind: minus 4%. In der Vorjahresperiode hatte die Entwicklung noch minus 18% betragen. Das Total der laufenden gewichteten Renten hat mit 253’200 seit Januar 2007 leicht abgenommen, insgesamt kann laut Ansicht des BSV von einer Stabilisierung des Rentenbestands gesprochen werden. Der noch festgestellte Rückgang der Neurenten um 4% ist eine Nachwirkung des Rückgangs der Anmeldungen bis 2006 (Anmeldungen im 2006, Entscheid im ersten Halbjahr 2007). Zudem wird vom BSV angenommen, dass die steigenden Kosten des IV-Risikoteils der 2. Säule die Unternehmen dazu gebracht haben, weniger Personen via Invalidität «vorzeitig zu pensionieren». Wie weit die öffentliche Hand ihre «IV-Pensionierungspraxis» geändert hat, wird vom BSF offen gelassen.
www.news.admin.ch – IV: Zahl der laufenden Renten stabilisiert sich
AHV-Statistik 2007
Die Ausgaben der AHV beliefen sich im Jahr 2006 auf 31,7 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 30,9 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere erwähnenswerte Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (431 Mio. Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (285 Mio.). Auf der Seite der Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 24,1 Milliarden Franken oder 70 Prozent der gesamten Einnahmen eingebracht (34,4 Mrd. Franken). Die öffentliche Hand als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 6,3 Milliarden Franken (18 %) überwiesen. Das Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat 2006 einen Betrag von 2,1 Milliarden Franken (6 %) erbracht. Die AHV hat ihre Jahresrechnung 2006 mit einem Gewinn von 2,7 Milliarden Franken abgeschlossen. Ende des Jahres belief sich der AHV-Ausgleichsfonds auf 32,1 Milliarden Franken oder 101 Prozent der jährlichen Ausgaben. Dies einige der Angaben aus der AHV-Statistik 2007.
BSV – Statistiken AHV
economiesuisse leuchtet fiskalische Umverteilung aus
Mit der Studie „Wer finanziert den Staat in der Schweiz?“ präsentiert economiesuisse den ersten Grundstein für eine Analyse der staatlichen Umverteilungsflüsse. Eines der Ergebnisse der Studie ist gemäss economiesuisse, dass «der Staat mehrheitlich von Minderheiten finanziert» wird. «Die Unternehmen und die 20 Prozent besser Situierten finanzieren den Staat zu rund 60 Prozent. Die übrigen 80 Prozent der Bevölkerung bezahlen etwas mehr als ein Drittel. Davon trägt der Mittelstand die Hauptlast. Der Rest wird vom Ausland und durch Neuverschuldung zulasten künftiger Generationen finanziert.»
In der Studie heisst es weiter: «Die Unternehmen leisten nicht zuletzt in ihrer Arbeitgeberrolle den grössten Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO und ALV). Damit leisten sie hohe Solidaritätsbeiträge für die soziale Sicherheit. Zusätzliche Soziallasten würden dem Standort Schweiz schaden.» Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, weist deshalb warnend darauf hin, dass die Schweiz bezüglich der Soziallastquote in einen kritischen Bereich vorgestossen ist.
Finanzierung der Staatsquote: Steuern, Sozialbeiträge und übrige Einanhmen nach Ueberwälzung, 170 Mrd. Fr.
Grobschätzung der Lastenverteilung nach «sozioökonomischen» Gruppen, in Prozent, 2003
medienmappe_umverteilung_20070820.pdf (application/pdf
Studie
Summary
Artikel economiesuise
Rentner erhalten mehr Kindergeld
Wer als AHV-Rentner noch Kinder aufzieht, erhält für diese bis zu sechs Mal mehr Geld als Erwerbstätige. Daran will der Bund – trotz Harmonisierung der Kinderzulagen – festhalten, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Schweiz | Rentner erhalten mehr Kindergeld
Immer mehr Versicherte können KK-Prämien nicht zahlen
Der Druck auf eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) steigt. An einer Medienveranstaltung wurde die Sistierung der obligatorischen Krankenkassenleistungen bei Zahlungsunfähigkeit Versicherter besonders kritisiert. Die Zahlungsunfähigkeit werde im Schweizer Gesundheitswesen zunehmend zum Problem, hiess es an einer Veranstaltung der Inkassofirma Intrum Justitia in Zürich. Betroffen seien nicht nur Versicherte, Spitäler und Ärzte, sondern auch die Versicherer. Eine Gesetzesänderung sei angesichts der Tatsache, dass rund 120’000 Personen oder 1,6 Prozent der Bevölkerung wegen Zahlungsunfähigkeit von der Sistierung obligatorischer Leistungen betroffen seien, dringend notwendig, sagte Michael Jordi, stellvertretender Generalsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

