Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) verabschiedet. Diese betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitgeberkontrollen sowie die Verlustverrechnung bei Selbstständigerwerbenden. Die Änderungen treten auf 1. Januar 2008 in Kraft.