Das Bundesamt für Sozialversicherungen startet ein breit angelegtes Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung. Das auf mehrere Jahre angelegte Programm hat zum Ziel, wissenschaftlich gesichertes Wissen zur IV und zur Umsetzung der eingeleiteten Reformen zu erarbeiten und nutzbar zu machen. Damit sollen heute bestehende Wissenslücken geschlossen werden, um die weitere Entwicklung des Sozialwerks nachhaltig steuern zu können. Anfang September beginnt die Ausschreibung erster Forschungsprojekte.
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Sozialversicherung
NZZ: 12% unterstützungsbedürftige Rentner
Zwölf Prozent der Altersrentner beziehen Ergänzungsleistungen. Die Quote der Rentner, die auf Unterstützung angewiesen sind, ist weit höher als der Anteil der Sozialhilfeempfänger. Gleichzeitig versteuert die Rentnergeneration mehr Vermögen als die Erwerbstätigen.
NZZ Online
Länger leben – länger sparen
Das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a soll auf 70 Jahre angehoben werden. Die Kommission für soziale Sicherheit (SGK) des Nationalrates hat eine Parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) übernommen. Bortoluzzi begründete seine Initiative mit der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung. Viele 65-jährige Personen fühlten sich gesundheitlich fit und würden gerne weiter arbeiten. Deshalb müsse das steuerbegünstigte Sparen in der Säule 3a gefördert werden.
Länger leben – länger sparen (Schweiz, NZZ Online)
Erfolgreiches Case Management im Kt. Zürich
Im September 2004 startete die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich mit finanzieller Unterstützung der Beamtenversicherungskasse (BVK) ein Pilotprojekt mit dem Bestreben, für die rund 1600 Mitarbeitenden eine Alternative zur Invalidisierung zur Verfügung zu stellen. Gewählt wurde die Methode Case Management, die in diesem Projekt in «Reha-Unterstützung» umbenannt wurde.
Zehn Personen wurden innerhalb der Direktion reintegriert und drei Personen mussten eine Rente beantragen. Werden die Betreuungskosten von rund 70’000 Franken dem geschätzten maximalen Rentenaufwand von 2,4 Millionen Franken gegenüber gestellt, wird deutlich, dass – selbst wenn auch nur in einem Fall eine Rente hätte vermieden werden können – eine klar positive Wirtschaftlichkeitsrechnung vorläge, heisst es in einer Mitteilung des Kt. Zürich.
156 Case Management
Couchepin wirbt für neues Dritte-Säule-Modell
Zur Deckung von Pflegekosten im Alter schwebt Couchepin die Möglichkeit einer sogenannten Säule 3c vor. Dort soll die Möglichkeit bestehen, ab dem Alter von 50 Jahren mit steuerlichen Vorteilen eine Summe bis maximal 200 000 Franken zu sparen. Dieses Konto wäre zweckgebunden und ausschliesslich für die Finanzierung der Kosten der Pflege zu Hause durch die Spitex oder in einem Heim bestimmt. Mit diesem Vorschlag möchte Couchepin auch die Befürchtungen der Eigenheimbesitzer, im Alter zur Deckung von Pflegekosten ihr Haus verkaufen zu müssen, entschärfen.
NZZ Online
Bundesrat ändert die Arbeitslosen- versicherungs- verordnung (AVIV) zu Gunsten der kurz vor dem AHV-Rentenalter stehenden Versicherten
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Anspruch für kurz vor dem AHV-Rentenalter stehende Versicherte geändert. Die Änderungen treten ab 1. Juli 2006 in Kraft. Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind, haben automatisch einen Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder. Neu wird erst nach Ausschöpfung dieser Taggelder geprüft, ob die versicherte Person eine mindestens zwölfmonatige Beitragszeit aufweist, welche es ihr ermöglicht, einen neuen Anspruch zu stellen.
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Case Management gegen IV-Debakel
Die rasant steigende Zahl der IV-Fälle ist alarmierend. Seit 1985 hat sich die Zahl der Renten verdoppelt, die Ausgaben haben sich verdreifacht. Betroffen sind auch die Vorsorgeeinrichtungen, welche in der Regel parallel zur IV die eigenen Invalidenleistungen erbringen müssen. Als das vielleicht vielversprechendste Instrument etwas gegen diese Flut zu unternehmen hat sich das Case Mangement erwiesen. Mit dem CM werden alle Fälle von auffälligen Absenzen vom Arbeitsplatz möglichst frühzeitig erfasst und die Ursachen und Begleitumstände geklärt. Ziel ist, eine dauerhafte Invalidisierung zu verhindern. Die Avadis in Baden hat für ihre Kunden deshalb in einem Workshop versucht, Chancen und Grenzen dieses Instruments aufzuzeigen. Das CM kann sowohl intern wie extern durchgeführt werden. Als interne Lösung zeigte Oliver Sack, wie das Pilotprojekt der Stadt Zürich verlaufen ist und Stephan Kessler erläuterte das Vorgehen der Rehafirst, welche CM-Dienste extern erbringt.
Die Ergebnisse sind beeindruckend und lassen zumindest hoffen. Die Stadt Zürich hat errechnet, dass pro Fall dank CM die Kosten um durchschnittlich 200’000 Fr. verringert werden konnten. Die Rehafirst kann gemäss ihren Erfahrungen in etwa jedem zweiten Fall einen Erfolg verbuchen. Bei der PK von Media Markt war es laut Finanzchef Zeljko Turina möglich, die Prämien für die Risikoleistungen um 30% zu senken.
Bekanntlich sollen im Rahmen der 5. IV-Revision solche Massnahmen auch gesetzlich verankert und gefördert werden. Wie Christine Egerszegi am abschliessenden Panelgespräch betonte, bringe diesbezüglich die Revision jedoch nichts, was nicht schon heute möglich sei. Eine weitere Verschärfung der Vorschriften über das jetzt geplante hinaus wäre jedoch nicht nur im Interesse der Versicherten, sondern auch der Arbeitgeber, wie die dokumentierten Einsparungen zeigten.
Steigende Ausgaben für die soziale Sicherheit
Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2004 rund 132 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Ausgaben damit nominal um 3,4 Prozent zu. Der Anteil der Sozialausgaben am BIP wird für 2004 auf 29,6 Prozent veranschlagt. 44,4 Prozent der Leistungen dienen der Altersvorsorge. 44,4 Prozent der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge und 26,1 Prozent der Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge. An dritter Stelle rangiert die Invalidität mit einem Anteil von 12,6 Prozent. (S. Grafik, Vergrösserung durch Klick).
Mehr als vier Fünftel der Sozialleistungen werden somit dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. Die restlichen Leistungen kommen mehrheitlich Arbeitslosen (4,7%), Familien bzw. Kindern (4,7%) und Hinterbliebenen (4,2%) zugute. 68 Prozent der Sozialleistungen setzen keinen Bedarfsnachweis voraus und werden bar ausgerichtet. An erster Stelle der Geldleistungen stehen die Renten, die fast die Hälfte der gesamten Sozialleistungen ausmachen. Die übrigen nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen umfassen vor allem die im Rahmen der beruflichen Vorsorge gewährte Kapital- und Barleistungen sowie Taggelder und Familienzulagen
Mitteilung des BfS
Beobachter: Die Schweiz sieht bald alt aus
Wir schreiben das Jahr 2040: Kinder sind rar. Die Alten sind in der Übermacht und bestimmen über die politische und wirtschaftliche Zukunft des Landes. Was kommt da auf uns zu?
Die Schweiz sieht bald alt aus
Erste gesamtschweizerische Ergebnisse der Sozialhilfestatistik
Nach einer intensiven Aufbauphase der schweizerischen Sozialhilfestatistik liegen erstmals Informationen zu den Sozialhilfeempfängerinnen und –empfängern in der Schweiz vor. Rund 220’000 Personen wurden im Jahr 2004 mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. Das entspricht einer Sozialhilfequote von 3 Prozent. Die Auswertungen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass die Städte, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden äusserst unterschiedlich stark belastet sind.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/5091
Zustimmung der SKP-N zur neuen AHV-Nummer
Nach dem Willen der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates sollen die Schweizer eine neue AHV-Versichertennummer erhalten, die so rasch als möglich auch in den amtlichen Personen- bzw. Einwohnerregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geführt werden soll. Als vorberatende Kommission des Zweitrates beantragt sie ihrem Rat, zwei entsprechenden Vorlagen zuzustimmen.
Medienmitteilung
SGK-S: Erste Entscheide zur 5. IV-Revision, Wechsel der VE
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich vorwiegend mit der 5. IV-Revision befasst und die Beratung der Neuordnung der Pflegefinanzierung weitergeführt. Ausserdem hat sie der parlamentarischen Initiative der SGK-N "Wechsel der Vorsorgeeinrichtung" sowie zwei Motionen des Nationalrats zugestimmt und verschiedene Berichte zur Kenntnis genommen.
Die parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrats, Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ( 05.411 n ) füllt eine Lücke, die bei der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) entstanden ist, indem sie beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung die Situation der Rentner regelt. Die Kommission spricht sich einstimmig für die Annahme der Vorlage aus.
Medienmitteilung
Verfahrensstraffung in der IV
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung betreffend die Verfahrensstraffung in der IV verabschiedet. Die neuen Bestimmungen regeln die Details der vom Parlament im Dezember 2005 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die Änderung betrifft die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens. Das Gesetz und die Verordnung sollen auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten.
Mitteilung