Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen. Zudem soll die Einrichtung eines zentralen Registers der Kinder und der Bezügerinnen und Bezüger von Familienzulagen geprüft werden.