Eine Frage – zwei Antworten. Nach diesem Modell hat Peter Eisenhut Daniel Lampart, den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerschaftsbunds und Jérôme Cosandey, den Sozialversicherungsexperten von Avenir Suisse, zur sozialen Sicherheit interviewt.
Ein Auszug aus dem Interview.
Die Alterung der Gesellschaft und die aktuell tiefen Renditen auf den meisten Anlageklassen stellen auch die zweite Säule, die Pensionskassen, vor grosse Herausforderungen. Welche Reformen müssten aus Ihrer Sicht in der zweiten Säule durchgeführt werden?
Lampart: Ein grosses Problem sind die völlig überhöhten Verwaltungskosten. Bund und Parlament müssen diese streng regulieren. Schliesslich ist die 2. Säule obligatorisch. Die aktuell tiefen Renditen sind in erster Linie eine Folge der Krise. Die Zentralbanken haben die Zinsen in vielen Ländern auf ein sehr tiefes Niveau gesenkt. Wenn sich die wirtschaftliche Lage normalisiert, wird sich auch das Ertragspotenzial der Pensionskassen wieder verbessern. Was zudem immer vergessen wird: Die Pensionskassen zahlen auch Invalidenrenten. Diese sind in den letzten Jahren nicht mehr gestiegen. Das entlastet die Kassen.
Cosandey: Man kann sich die berufliche Vorsorge als ein Schiff auf einer langen Fahrt vorstellen. Kurzfristig gilt es, das Leck im Tank zu flicken: Das angesparte Altersguthaben muss aufgrund der steigenden Lebenserwartung für länger ausreichen. Entsprechend muss der jährliche Anteil kleiner werden, der als Rente ausbezahlt wird. D.h. der Umwandlungssatz muss gesenkt werden. Die ausbezahlte Gesamtsumme bleibt zwar konstant, die jährliche Rente jedoch sinkt. Mittelfristig sollte das Schiff agiler werden: Das BVG muss die individuelle Lebensführung der Versicherten besser berücksichtigen und ihnen mehr Gestaltungspielraum geben.

Avenir Suisse

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.
Im Wissen ums Netz der Ergänzungsleistungen setzen viele Schweizer ihr Pensionskassengeld aufs Spiel – mit bösen Folgen für die Steuerzahler. Nun schlagen die Kantone Alarm. Sie wollen das Gesetz ändern, schreibt der Tages-Anzeiger. Der Hintergrund: die Ergänzungsleistungen sind in den letzten 5 Jahren um 40% gestiegen, von 3,1 auf 4,3 Mrd. Franken.