Der Verlust des Ehepartners führt in der Schweiz nicht zwingend zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Grund dafür sind insbesondere die Renten der Hinterlassenenversicherung und die immer höhere Erwerbsquote der Frauen. Zu diesem Schluss kommt ein entsprechender Bericht des Bundesrats zur wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern in der Schweiz. Er liefert dem Bundesrat Grundlagen für die 12. AHV-Revision.

Das Einkommen der Witwen und Witwer liegt über dem Medianeinkommen der nicht verwitweten Personen in einer vergleichbaren Situation (Zivilstand, Altersgruppe, mit oder ohne Kinder). Mit rund 80’000 Franken verfügt eine Frau mit Witwenrente und mit Kind über nahezu 20’000 Franken mehr als eine alleinerziehende Frau. Auch das Medianeinkommen eines Witwenrentners in der gleichen Situation liegt mit rund 100’000 Franken 30’000 Franken über dem Einkommen eines alleinerziehenden Mannes ohne Rente.

Witwen beziehen zudem häufiger eine Hinterlassenenrente aus der 1. Säule als Witwer, da für sie grosszügigere Zugangsbedingungen gelten. Witwer haben nur bis zum 18. Geburtstag ihres jüngsten Kindes Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, Witwen hingegen grundsätzlich bis zum Bezug der AHV-Altersrente. Nur gerade 13 Prozent der Witwer beziehen eine Hinterlassenenrente aus der 1. Säule, gegenüber 88 Prozent der Witwen.

 Mitteilung BSV /  Bericht