Der Stiftungsrat der Stiftung Sozialfonds hat vor kurzem beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2010 auf 2.5 Prozent festzulegen. Damit bleibt die Höhe der Verzinsung gegenüber dem Vorjahr unverändert, wie das Liechtensteiner Vaterland schreibt.
Pensionskassen
Berner Kassen vor schweren Entscheiden
Die Vorarbeiten für den Primatwechsel der Pensionskassen des Kantons Bern verzögern sich um mehr als ein Jahr. Das neue Bundesgesetz macht alles komplizierter – könnte die Wahrscheinlichkeit des Primatwechsels aber erhöhen, schreibt die Berner Zeitung. Bis vor kurzem hielt die Regierung an ihrem Fahrplan fest: Im April 2011 wollte sie eine Vorlage zum umstrittenen Primatwechsel der kantonalen Pensionskassen BPK (Verwaltung) und BLVK (Lehrpersonen) in die Vernehmlassung schicken. Nun dauert es wesentlich länger: Die Vorlage sei erst 2012 zu erwarten, spätestens im Herbst, sagt der zuständige Regierungsrat, Bernhard Pulver (Grüne).
Hauptgrund für die Verzögerung ist laut Pulver die Revision des Bundesgesetzes zur beruflichen Vorsorge (BVG), die 2012 in Kraft tritt und deren Folgen offenbar zuerst unterschätzt wurden. Der Primatwechsel soll 600 Mio. Fr. kosten.
Das BVG stellt den Kanton vor eine schwierige Wahl: Entweder muss er BPK und BLVK auf Kosten der Steuerzahler und der Versicherten sanieren, sodass sie in zehn Jahren einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen. Dazu fehlt aktuell die beunruhigend hohe Summe von 2,6 Milliarden Franken. Oder aber der Kanton legt einen «Zieldeckungsgrad» von nur 80 oder 90 Prozent fest – und übernimmt für den Rest wieder eine Staatsgarantie. Aktuell gewährt er nur der BLVK für die Zeit der Sanierung eine Garantie.
Strukturreform: Stellungnahme der PKE
Die Pensionskasse Energie schreibt in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform und insbesondere zu Art. 35 BVV2: “Die in Art. 35 Abs. 2 vorgeschriebene materielle Prüfung der Loyalitätserklärung widerspricht aus unserer Sicht klar dem zugrundeliegenden Art. 52c Abs. 1 lit. c BVG. Gemäss diesem Artikel prüft die Revisionsstelle richtigerweise nur, ob „..die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird". Von einer materiellen Prüfung durch die Revisionsstelle ist im Gesetz keine Rede, im Gegenteil.
Aufgrund der Natur der Sache ist es auch nicht möglich, die Vollständigkeit und damit die Richtigkeit einer solchen Erklärung zu überprüfen. Nicht einmal Strafuntersuchungsbehörden können in jedem Fall Gewissheit über die Vollständigkeit von Bank- oder Transaktionsunterlagen einer Person erlangen, geschweige denn eine Revisionsstelle im Rahmen einer ordentlichen Prüfung. Solche Vorschriften suggerieren eine Scheinsicherheit, wo keine Sicherheit erlangt werden kann. Sie haben damit nicht nur keinen Nutzen, sondern sind gefährlich, da sie nur den Expectation Gap erhöhen. Auch daher sollte von solchen Prüfungen und Bestätigungen abgesehen werden.
Zudem sind die Anweisungen, wonach die Revisionsstelle „stichprobenartig" und „risikoorientiert” prüfen soll, unnötig. Die Art und Weise, wie die Revisionsstellen ihre Arbeiten durchführen müssen, ist in den knapp 600 Seiten umfassenden „Schweizer Prüfungsstandards1′ bereits ausführlich beschrieben.”
Strukturreform: Stellungnahme der Migros-Pensionskasse
Die Stellungnahme der Migros-Pensionskasse darf deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen, weil ihr Geschäftsführer – Christoph Ryter – Präsident des Pensionskassenverbands ASIP ist. Und im Ingress ist sie, wie praktisch bis jetzt alle bekannt gewordenen Stellungnahmen, sehr kritisch ausgefallen. Es heisst dort: “Einleitend möchten wir festhalten, dass in einer liberalen Staatsordnung neue, nicht sorgfältig abgewogene Verordnungsbestimmungen vermieden werden sollten. Dies ändert aber nichts daran, dass wir die Stossrichtung der Strukturreform und deren Gesetzesbestimmungen ausdrücklich unterstützen.
Mit vielen der in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für Verordnungsänderungen wird jedoch der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane eingeschränkt und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand sind Kostensteigerungen zu erwarten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass verschiedene Verordnungsbestimmungen nicht gesetzeskonform sind, da es an einer entsprechenden Delegationsnorm des Gesetzgebers an den Bundesrat fehlt. Deshalb setzen die Verordnungsbestimmungen insgesamt in der vorliegenden Fassung ein falsches Signal und wir beantragen eine rigorose Überarbeitung der Verordnungen.”
SGB: Akzeptable Lösung für PK SBB
Rolf Zimmermann, geschäftsführender Sekretär des Schweiz. Gewerkschaftsbunds, schreibt in einer Stellungnahme zur Sanierung der Pensionskasse SBB: “Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön. Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte.”
PK Graubünden: Erfolg vor Bundesgericht
Aufatmen bei der kantonalen Pensionskasse Graubünden und beim Churer Hochbauamt: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachbarn Ruth Schmid und Werner Wichser gegen die Baubewilligung der Stadt Chur für den Erweiterungsbau eines Mehrfamilienhauses an der Sägenstrasse abgelehnt. Wäre sie gutgeheissen worden, hätten fünf Wohnungen abgerissen werden müssen, schreibt die Südostschweiz.
Das Ehapaar Wichser hatte bemängelt, dass der Stadtrat im Jahr 2007 einen Erweiterungsbau des Mehrfamilienhauses um rund 560 Quadratmeter zu Unrecht bewilligt habe. Dieser Zusatzbau sei nicht profiliert gewesen, sie hätten deshalb die Erweiterung erst beim Bau realisiert, zu spät für eine Einsprache. Das Ehepaar Wichser beschritt deshalb den Rechtsweg gegen die Stadt Chur und die kantonale Pensionskasse. Je zweimal beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht mit dem Fall.
BS: Spitalpersonal bleibt bei kantonaler PK
Das Basler Universitätsspital, das Felix Platter-Spital und die Psychiatrische Klinike sollen mit der Revision des kantonalen Spitalgesetzes in öffentlich-rechtliche Anstalten im Kantonseigentum umgewandelt werden. Anlass ist neues Bundesrecht, namentlich die 2012 landesweit kommende, neue Spitalfinanzierung.
Knackpunkt der Vorlage waren die Anstellungsbedingungen und die Pensionskasse. Mit Stichentscheid des CVP-Ratspräsidenten folgte der Grosse Rat in der Detaildebatte den Anträgen der bürgerlichen Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und nicht, wie von der SP beantragt, jenen der Regierung.
Den einen Pol der harten Kontroverse markierten SP und Grünes Bündnis. Sie bestanden auf öffentlich-rechtlichen Arbeitsverträgen, welche die Bedingungen des kantonalen Personal- sowie des Lohngesetzes festschreiben sollten. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wunsch der Regierung. Die Ratsrechte hingegen pochte auf privatrechtliche Verträge respektive Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sie forderte maximale Flexibilität für die Spitäler im künftigen Wettbewerb; sonst würden letztlich die lokale Gesundheitsversorgung und der Forschungsstandort leiden.
In der Schlussabstimmung nach fast acht Stunden Debatte kam die Spitalgesetzrevision mit 50 gegen 16 Stimmen bei 24 (zumeist linken) Enthaltungen durch. Das Personal kann in der Kantons-Pensionskasse bleiben und bekommt öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge, die allerdings nicht dem kantonalen Lohngesetz entsprechen müssen. Die SVP verzichtet auf das im Vorfeld angedrohte Referendum. Der VPOD entscheidet am Dienstagabend über das angedrohte Referendum. Es scheint wahrscheinlich.
PK Graubünden pulls out of Harcourt
The €1.8bn ($2.4bn) Swiss pension fund Kantonale Pensionskasse Graubünden has redeemed from one of its hedge fund managers as a result of the firm’s poor performance.
The scheme, which previously invested 2% of its overall portfolio to two funds, Unigestion and Harcourt, recently decided to withdraw from the latter due to the fact that its “results were below expectations,” a source at the pension told HFMWeek. Founded in 1997, Zurich-based Harcourt currently manages around $4.7bn in assets, with global offices in New York, Hong Kong, Stockholm, Geneva and the Cayman Islands.
The pension scheme, which has been investing into the sector since 2007, is the latest in a number of European funds planning to redeem from their hedge fund investments.
Basler PK: Streit um Auslagerung des Spitalpersonals
Die hohen Leistungen der Basler Pensionskasse PKBS belasten die Basler Spitäler, deren Personal der Kasse angeschlossen ist, und vermindern ihre Konkurrenzfähigkeit. Die Rede ist von einer vergleichbaren Mehrbelastung in Höhe von 40 Mio. Fr. Im Rahmen des neuen Gesetzes über die öffentlichen Spitäler ist deshalb laut Kommissionsantrag eine Auslagerung des Personals in eine eigene Kasse vorgesehen. Es würde dies 6000 von 20’000 Versicherten in der PKBS betreffen. Direktor Dieter Stohler von der PKBS rechnet aufgrund des Abgangs mit höheren Administrationskosten pro Versicherten, die nach seiner Schätzung um 20 Prozent ansteigen würden. Die SP wehrt sich gegen den Vorschlag mit dem Argument, die bürgerlichen Parteien wollten mit der Massnahme die Kasse ruinieren, was von diesen– man darf wohl sagen zu Recht – als “Blödsinn” abgetan wird.
BLVK hat sich verbessert, BPK hat verloren, Währungsabsicherung ausschlaggebend
Die Berner kantonalen Pensionskassen haben ihre Kennzahlen für 2010 bekanntgegeben: die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) und die Bernische Pensionskasse (BPK), die das Verwaltungspersonal versichert. Sie unterscheiden sich in einem Punkt: Während die BLVK ihre Währungsrisiken zu drei Viertel absichert, verzichtet die BPK darauf – was sich wegen des Eurosturzes stark auswirkte. So erreichte die BPK eine Rendite von 1,23 Prozent. Der Deckungsgrad sank von 90 auf 88 Prozent. Zur vollen Deckung fehlen 1,18 Mrd. Franken.
Die BLVK weist dank Währungsabsicherung eine Rendite von 4,4 Prozent aus. Ihr Deckungsgrad stieg von 77,4 auf 78,8 Prozent. Damit beträgt ihre «Lücke» 1,37 Milliarden Franken.
Prévoyance.ne: les Chaux-de-Fonniers font recours
Les fonctionnaires de La Chaux-de-Fonds craignent les conséquences financières de leur passage dans la caisse de pension cantonale Prévoyance.ne. Ils sont 245 à avoir fait recours contre le sort qui leur est réservé par la liquidation de la caisse de pension chaux-de-fonnière et l’entrée dans la caisse de pension unique.
Le Temps: Le défi des retraites publiques
Souvent très grandes, les caisses de prévoyance des fonctionnaires vont devoir s’assainir. L’Etat sera souvent appelé à contribuer. Les cotisants aussi.
L’assainissement de la CIA est retardé
Le rééquilibrage financier de la principale caisse de pension publique de Genève, la CIA, prend du retard. L’Etat et les quelque 27 000 fonctionnaires actifs affiliés à cette institution auraient dû commencer à cotiser davantage dès janvier 2011 (+1% par an pendant trois ans). Tout comme les 14 500 retraités auraient dû subir une amputation de l’indexation de leurs rentes, le premier pour-cent de renchérissement n’étant plus octroyé.
Après moult tribulations, dont un référendum combattant ce train de mesures lancé – et gagné – l’automne dernier par le Syndicat des services publics (SSP/VPOD), le projet s’est ensablé en bordure de piste.
Ständeratskommission für PK SBB-Sanierung
Nach dem Ständerat ist auch die Finanzkommission des Nationalrates damit einverstanden, dass der Bund einen Beitrag an die Sanierung der SBB-Pensionskasse leistet. Sie hat dem Sanierungskonzept des Bundesrates mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass es keine Alternative dazu gebe, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Gleichzeitig stellte die Kommission aber klar, dass dies die letzte Unterstützung dieser Art sein dürfe.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hiess sie eine Kommissionsmotion gut, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass bundesnahe Betriebe in Zukunft keine finanzielle Unterstützung für die Sanierung ihrer Pensionskasse mehr erhalten.
Stimmt der Nationalrat zu, beteiligt sich der Bund mit 1,148 Milliarden Franken an der Sanierung der Pensionskasse. Den Hauptteil der Lasten tragen die SBB und das Personal.
Publica senkt Umwandlungssatz
Die Kassenkommission der Publica hat beschlossen, infolge der steigenden Lebenserwartung den Umwandlungssatz zu senken. Die Anpassung des Umwandlungssatzes erfolgt am 01. Juli 2012. Dieser wird für das Rücktrittsalter 65 statt der heute 6.53% neu 6.15% betragen.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes eliminiert die Publica eine technische Verlustquelle von jährlich rund 90 Mio. Franken. Von der Senkung betroffen sind alle versicherten Personen, welche nach dem 30. Juni 2012 in Pension gehen werden.
Um der damit verbundenen Kürzung der Renten entgegenzuwirken, hat die Kasse in den vergangenen Jahren Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes in der Höhe von 480 Mio. Franken und Rückstellungen für die Langlebigkeit für die Rentenbeziehenden von 870 Mio. Franken geäufnet. Diese werden bis zur Senkung des Umwandlungssatzes weiterhin geäufnet. Anschliessend werden die Rückstellungen vollständig aufgelöst und den Altersguthaben der versicherten Personen bzw. den Rentendeckungskapitalien der Rentenbeziehenden gutgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits laufende Renten zum Zeitpunkt der Senkung des Umwandlungssatzes nicht angepasst werden müssen.
Die Publica kann ihren Umwandlungssatz unter den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% senken, da ihre Leistungen über dem BVG-Minimum liegen. Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Mindestpflicht wird für jede versicherte Person zur Berechnung der Mindestleistungen separat ein zweites Sparkonto mit dem Mindestumwandlungssatz nach BVG geführt.
