In seinem Kommentar sagt Finanz und Wirtschaft-Redaktor Thomas Hengartner, warum Pensionskassen 2013 nicht mehr als 1,5% Zins zahlen können und weshalb ein Wechsel auf eine ex-post Festlegung des Mindestzinses gut sei. Er schreibt: “Gegen eine solche Änderung spricht nichts. Austretende Mitarbeitende haben die Kontoverbindung der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers ohnehin hinterlassen, so dass ihnen der anteilige Zins nachvergütet werden kann. Für die Änderung spricht hingegen vieles. Die Pensionskassenverantwortlichen werden künftig weit mehr angespornt. Weil das Renditeziel nicht mehr vorbestimmt wird, haben sie es sich richtigerweise selbst zu stecken. Mehr Beachtung findet dann wohl eine Vermögensausrichtung, die wirklich langfristige Wertsicherung der zwangsgesparten Pensionsgelder verspricht. Ihre Kernbestandteile müssen Realwerte wie Aktien und Immobilien sein.”
Medien
Avenir Suisse: Immer mehr Vorschriften
Die Regulierungsdichte der Schweizer beruflichen Vorsorge nimmt stetig zu. Nach der Verabschiedung des BVG im Jahr 1982 wurden laufend neue regulatorische Vorgaben eingeführt. Heute sind es nicht weniger als 14 Gesetze und Verordnungen sowie mehr als 1800 Normen, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge einzuhalten sind. Die Regulierungswut lässt sich auch anders ausdrücken: Waren es 1982 nur 30 Seiten, sind es heute beinahe 200 Seiten, die die berufliche Vorsorge regeln (vgl. Abbildung).
Avenir Suisse schreibt: Eine signifikante Vereinfachung des gesetzlichen Rahmens kann nur mit einem Paradigmenwechsel erreicht werden. Statt detaillierte Leistungen vorzugeben, sollte der Staat minimale Beitragspflichten bestimmen. Mit dem Fokus auf die Beiträge würde sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer genügend Mittel für seine Vorsorge zur Seite legt. Hingegen sollte die Gestaltung der Leistungen (Umwandlungssatz, Umfang der Kapitaloptionen, Umgang mit älteren Mitarbeitern, etc.) dezentral durch die verantwortlichen Organe einer Vorsorgeeinrichtung definiert werden.
Blick: SGB fordert höheren Mindestzins
Der Bundesrat wird in Kürze den BVG-Mindestzins 2013 verkünden. Die BVG-Kommission hat sich mehrheitlich für 1,5% ausgesprochen, den Gewerkschaften ist das zu wenig. Im Blick fordert nun der SGB-Oekonom Daniel Lampart einen Satz von 3 bis 3,5%. Der Grund liegt in der guten Performance des laufenden Jahres. Ausserdem kritisiert er die verwendeten Grundlagen mit den siebenjährigen Bundesanleihen plus dem gemischten Pictet-Index und einem Immobilienindex.
“Lampart sagt: «Es geht nicht, dass den Versicherten der Zinsgewinn vorenthalten wird.» Ausserdem würden in der Formel Aktien und Immobilien zu wenig gewichtet, die renditeschwachen Bundesobligationen viel zu stark. Wenn für die Aktien statt des Pictet-BVG-93-Index der Swiss Performance Index berücksichtigt würde, dann läge der Mindestzins zwischen 3 und 3,5 Prozent.
Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen, findet die Berechnung der Gewerkschaft nicht sinnvoll. Im Jahr 2008 hätte sich daraus ein Mindestzins zwischen 0 und 3,5 Prozent ergeben. Die Formel der BVG-Kommission garantiere, dass der Mindestzinssatz auch in schlechten Jahren nicht negativ sei. Man könne die Berechnung nicht einfach beliebig nach dem Zinsumfeld ändern.”
Anzufügen wäre pro memoria, dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten frei steht, einen höheren Zins festzusetzen. Unseren Lesern dürfte das bekannt sein; zu wünschen wäre, dass auch im Blick darauf hingewiesen würde.
Swiss pension funds ‚miscalculating‘ liabilities
Technical assumptions in Switzerland’s second-pillar pension system are blurring the funding picture, but more "honesty" in its calculation could shrink the number of pension funds even further, Towers Watson Switzerland has warned.
The so-called ‚technische Referenzzinssatz‘, a guideline for Pensionskassen on the discount rate to be used to calculate liabilities, is currently set at 3.5%. In the meantime, the return on Swiss government bonds has dropped to 0.5%.
Peter Zanella, managing director at Towers Watson Switzerland, told IPE the spread was currently too wide. He added that liabilities were being "miscalculated", as "we already know that the bond yields will stay low until 2015", and that a lower discount rate would "show a more realistic picture of the liabilities".
Zanella suggested linking the discount rate to the risk-free rate without simply using the latter as the discount rate. "The IAS19 discount rate is not such a bad benchmark, currently at 1.4-1.9%," he said.
TA: “Pensionskassen könnten viel mehr herausholen”
“Auch nach dem Urteil des Bundesgerichts werden Banken die einkassierten Provisionen nicht automatisch an ihre Kunden weitergeben. Mit Schweigemauern und Halbwahrheiten vernebeln Banken selbst den Anlageprofis der Pensionskassen die Sicht”, schreibt der Tages-Anzeiger. Weiter heisst es dort:
«Die Banken müssen jetzt endlich offenlegen, welche Summen sie sich gegenseitig zuschieben», sagt VI-Vorsorge-Invest-Partner Jürg Schiller. «Bisher meinten die Grossbanken, das Obligationenrecht gelte für sie nicht», erklärt Schiller gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Das Bundesgerichtsurteil hat jetzt eindeutig klargestellt, dass diese Position nicht zu halten ist.» Als ehemaliger Fondsmanager einer Bank weiss Schiller, wie die Institute untereinander abrechnen. «Selbst Banken, die nur als Depotbank fungieren, fordern von Fondsverwaltern Bestandes- und Vertriebsentschädigungen. So als sei es ihr Verdienst, dass die Fonds von der PK ausgesucht wurden.»
Solche Praktiken bestätigt auch Marco Bagutti, der die Versichertengelder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet. «Depotbanken schauen sich an, welche Fonds bei ihnen liegen und verhandeln dann mit den Fondsverwaltern über Vertriebsgebühren. Obwohl sie selbst keinerlei Vertriebsleistung erbracht haben.»
Da die Banken wussten, dass das Thema Retrozessionen auf sie zukommt, liessen sie in den vergangenen Jahren auch Pensionskassen unterschreiben, dass sie auf die Retrozessionen verzichten. «Sie haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und selbst bei Depotverträgen hereingeschrieben, dass die Bestandes- und Vertriebsentschädigungen der Bank gehören», sagt Schiller. «Die Pensionskassen müssen diese Verträge jetzt bereinigen und von den Banken die Offenlegung ihrer verdeckten Einnahmen fordern», so Schiller.
Weltwoche: Die Menschenopfer der INCA
Wir haben an dieser Stelle schon früher über den Betrugsfall beim Verein Inca berichtet, der bei der Unia angesiedelt ist. Obwohl um einiges hässlicher als alle Vorgänge bei der BVK, haben sie in der hiesigen Medienlandschaft wenig Aufsehen erregt. Jetzt hat sich die Weltwoche des Themas angenommen. “Der Fall (…) ist auch ein Lehrstück darüber, wie die Gewerkschaft Unia Bedürftigen und Hilflosen in einer Notlage ihre Unterstützung versagt, wenn eigene Interessen im Spiel sind”, schreibt die WeWo. Auch Rita Schiavi, frühere Präsidentin der INCA, kommt im Artikel eher schlecht weg. Sie hat sich wenig elegant mit einem Rücktritt aus der Verantwortung gestohlen. Das Ganze gehört konkret in das Kapitel “Rentenklau”, nur wird hier auffällig sanft und rücksichtsvoll mit den Verantwortlichen umgegangen.
Swisscanto: Blog für Anleger (und Haie)
Swisscanto geht mit der Zeit und startet einen Blog zu Anlagethemen. Wenn sich dabei Thomas Härter über vegetarische Haie äussert, dann ist also damit keine zoologische Absonderlichkeit gemeint, sondern die gewagte Metapher gilt der EZB, welche die kleinen Fische auf dem Finanzmarkt vor den bösen bewahren will. Weil aber auf einem Blog Abschweifungen nicht nur erlaubt, sondern erwünscht sind, erfahren wir (mit angefügtem Link), dass es tatsächlich vegetarische Haie gibt, aber auch, dass sich in den Tiefen des Finanzozeans allerhand Übles zusammenbraut. Den Einstieg in das neue Medienprojekt hat sich CEO Gérard Fischer vorbehalten, der allerdings dieses Mal ganz ohne Metaphern auskommt, was uns offen gestanden etwas überrascht.
BVK: Medienkonferenz zum PUK-Bericht
Mit ihrem Bericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit der BVK unterstützt die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK die Vorwärtsstrategie des Regierungsrates. Sie verzichtet daher weitgehend auf eigene Empfehlungen für die BVK. Die gründliche Arbeit der PUK wird vom Regierungsrat anerkannt und verdankt, heisst es in der Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrates. Es referieren Regierungspräsident Markus Kägi und Ursula Gut.
Start des 43minütigen Videos bei 1’20’’.
SF Eco: “Die Schattenrechnung der Versicherer”
“Das Geschäft mit der 2. Säule ist für die Lebensversicherer hoch profitabel – auch, weil sie Defizite im Bereich Verwaltung indirekt auf die Versicherten abwälzen können. Es geht um mehr als 1 Milliarde Franken” heisst es im Text zu einer Sendung des Schweizer Fernsehens. Interviewt werden SR Christine Egerszegi aNR Rechtsteiner. Der Versicherungsverband hat auf eine Stellungnahme verzichtet.
YouTube: Wie funktioniert eine Pensionskasse
Ein von Adreas Ulrich erstelltes Video auf YouTube erläutert einige grundlegende Aspekte des BVG.
BSV-Mitteilungen Nr. 129, IV-Renten ins Ausland
Das BSV orientiert in seiner Mitteilung Nr. 129 über die Studie zur Kostentransparenz sowie den Bericht zu den Ergebnissen der Anhörung zum Zukunftsbericht. Unter den Stellungnahmen ist erwähnenswert die Feststellung über den Export von Invalidenrenten in der BV. Das BSV hält fest: “Da es im BVG – anders als in der 1. Säule – keine Wohnsitz- und/oder Aufenthaltsklausel gibt, müssen die Renten der obligatorischen 2. Säule dorthin ausgerichtet werden, wo sich die rentenberechtigte Person befindet. Die Zahlung dieser Renten kann nicht eingestellt werden mit der Begründung, dass die Person im Ausland lebt, und die IV-Rente der Invalidenversicherung in der Folge eingestellt wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage (auch nicht auf Abkommensbasis), die ein solches Vorgehen erlauben würde. Das IVG ist für die Invalidenleistungen der 2. Säule nur in Bezug auf die Invaliditätsbemessung und den Beginn des Rentenanspruchs relevant, nicht jedoch für die Auszahlungsmodalitäten und –voraussetzungen, z.B. Rentenexport (vgl. Art. 23, 24 und 26 BVG).
NZZ: “Pensionskassen im Qualitäts-Check”
Niedrige Zinsen und Inflationsangst verunsichern die Vorsorgenden. Viele stellen sich die Frage, ob sie Geld aus der Pensionskasse herausnehmen sollen. Andere hingegen erwägen Einkäufe. Letztlich ist die Qualität der Kasse entscheidend, schreibt Michael Ferber in NZZ-Equity.
BVK korrigiert TA
In einem Artikel des Tages-Anzeigers wurde kürzlich von Problemen berichtet, welche die BVK mit einem Bauprojekt in Arosa habe. Auf ihrer Website stellt die Kasse die Situation jetzt richtig. Insbesondere wird betont, dass die BVK weder Hotels besitze noch führe. Im Weiteren heisst es dort: “Die BVK verfügt als Teil ihrer Anlagestrategie über ein breit diversifiziertes Portefeuille mit Liegenschaften in der gesamten Schweiz. Dazu gehören Wohn- und Geschäftshäuser sowie Landreserven. Über eine solche Landreserve verfügt die BVK in Arosa unterhalb des Hotels Altein. Die BVK ist seit mehreren Jahren daran, dieses Grundstück mit den erforderlichen Planungsverfahren der Baureife zuzuführen. Kürzlich hat sie der Gemeinde Arosa einen Quartierplan und ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Sie tut dies mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung im Interesse ihrer Versicherten.
Das Hotel Altein selber hat der Kanton Zürich dem Ferienverein (Poscom Ferien Holding AG) in einem langfristigen Baurecht abgegeben. Dieser ist Eigentümer des Hotels Altein und führt dieses auf eigene Rechnung und ist entgegen der Darstellung des «Tages-Anzeigers» auch für allfällige bauliche Veränderungen oder Renovationen selber zuständig. Der Ferienverein ist der im Grundbuchauszug der Gemeinde Arosa eingetragene «Eigentümer des Baurechtes», nicht die BVK.”
NZZ: “Fatale Wechselwirkung von Alterung und Schuldenkrise”
Die auch als «graue Revolution» bekannte Alterung westlicher Gesellschaften schreitet unaufhörlich voran. Quintin Price von der Investmentgesellschaft Blackrock listete in einem Vortrag am NZZ-Kapitalmarktforum Zahlen auf, die die demografische Entwicklung eindrucksvoll zeigen. So ist die Lebenserwartung in der Schweiz beispielsweise im Zeitraum 1960 bis 2011 von 71 auf 82 Jahre gestiegen. Trotz Weltkriegen ist im vergangenen Jahrhundert die Lebenserwartung weltweit stark gewachsen, und Wissenschafter gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Laurence Kotlikoff, Professor an der Boston University, prangerte in seiner Rede die Umverteilung von den Jungen zu den Alten in den staatlichen Sicherungssystemen westlicher Länder an. Viele davon seien «Ponzi-» bzw. «Schneeballsysteme», die selbst einen Milliardenbetrüger wie Bernard Madoff «zum Erröten bringen» würden. Diese Entwicklung dürfte aus seiner Sicht einige Staatsbankrotte nach sich ziehen, der Wissenschafter erwartet auch einen solchen der USA. Die fiskalische Lücke in den Vereinigten Staaten betrage 222 Bio. $ und damit 20-mal mehr als die offizielle Staatsverschuldung. Die Schuldenkrise und die demografische Entwicklung übten hier eine fatale Wechselwirkung aus.
Bruno Pfister, Konzernchef des Versicherers Swiss Life, geht indessen davon aus, dass die demografische Entwicklung einen starken Einfluss auf die Renditen von Anlageklassen haben wird. Die Nachfrage nach als «sicher» wahrgenommenen Anlagen werde wohl anhaltend hoch bleiben, auch wenn diese immer rarer gesät seien. Zudem werde das Problem noch akzentuiert dadurch, dass die tiefen Zinsen politisch gewollt seien. Laut Pfister droht ein disinflationäres oder sogar deflationäres Umfeld.
Beobachter: “Vermittler kassieren ab”
Der Beobachter beschäftigt sich mit Rolle und Kosten der Vermittler (Broker) in der 2. Säule. Der Beobachter schreibt: “Bei neun von zehn neuen Abschlüssen und Vertragsänderungen sind Vermittler tätig, geht aus Recherchen des Beobachters hervor. Beim Branchengrössten Axa Winterthur betreuen sie bereits jeden zweiten bestehenden Vertrag.”
Nur die wenigsten Vermittler arbeiten auf Honorarbasis, die meisten lassen sich über Provisionen (oder Courtagen) bezahlen. «Wir entrichten pro Jahr Courtagen von bis zu zwei Prozent der Jahresprämie», heisst es bei Axa Winterthur. Der Geschäftsführer einer grossen Pensionskasse, der seinen Namen in diesem Zusammenhang nicht lesen will, sagt: Ein Vermittler streicht im Schnitt rund 0,4 Prozent des jährlichen Pensionskassenbeitrags als Provision ein. Genauere Angaben sind nicht möglich; jeder Versicherer entschädigt die Broker zu unterschiedlichen Sätzen, heisst es im Beobachter.
Die 800 Vermittlerfirmen und ihre 5000 Mitarbeiter sehen das anders. «Die Versicherungsbroker haben dem Markt mehr Transparenz verschafft und das Prämienniveau substantiell gesenkt», heisst es beim Branchenverband Siba. Mit der Bündelung der Nachfrage erzielten die Vermittler Preisnachlässe, die ein einzelner Kunde bei einem Versicherer nicht herausschlagen könne.
Unabhängige Pensionskassenexperten sind skeptisch. Martin Wechsler, Gründer der unabhängigen Sammelstiftung Transparenta, sagt: «In einer Pflichtversicherung wie der zweiten Säule hat dieses Provisionsmodell nichts verloren.» Zudem beweise die Suva, dass man auf Provisionen verzichten und Vermittler nur nach Aufwand bezahlen könne.
«Es geht um ganz grosse Summen», bestätigt Ueli Mettler, Partner der St. Galler Beratungsfirma c-alm (siehe «Interview» auf der Website des Beobachters).
