In seiner Antwort auf das Postulat zur Vergleichbarmachung der Deckungsgrade von Pensionskassen schreibt der Bundesrat u.a.: “Einen Index oder sogar ein Ampelsystem mit den wichtigsten Indikatoren aufzubauen wäre durchaus denkbar, um verschiedene Vorsorgeeinrichtungen miteinander vergleichen zu können. Allerdings wäre dies eine sehr schwierige Aufgabe. Der Index würde auch nicht das Grundproblem lösen, nämlich dass man nicht Dinge vergleichen kann, die angesichts verschiedener Kontexte nicht vergleichbar sind. Hier liegen die Grenzen eines solchen Indexes.”
“Für gewisse Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise in gewissen Situationen würde ein solcher Index zudem zwangsläufig falsche oder gar unlogische Ergebnisse liefern. Dieses Problem zeigt sich beispielsweise auch beim BVG-Mindestzinssatz: Eine Formel wäre zwar wünschenswert, aber sie würde der Situation nur teilweise Rechnung tragen und je nach Jahr inadäquate Ergebnisse liefern. Die Folge davon wäre, dass ein solcher Index ständig in Frage gestellt würde, wie dies auch im Zusammenhang mit einer Formel für den BVG-Mindestsatz der Fall ist.”
”Die Einführung eines solchen Indexes wäre für Vorsorgeeinrichtungen eine Zusatzbelastung und hätte somit administrative Mehrkosten zur Folge. Dies liefe den derzeitigen Bemühungen zuwider, die Umsetzung der beruflichen Vorsorge zu vereinfachen oder zumindest nicht noch komplizierter zu gestalten.”

Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge müssen gemäss Vorgaben der Strukturreform hohen Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität genügen. Externe Vermögensverwalter müssen darum bis Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich einer Aufsicht unterstellt sein oder über eine Zulassung verfügen. Der Bundesrat hat diese Umsetzungsbestimmungen mit einer Revision der BVV2 geregelt.
