Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine automatischen Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung einführt. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Dabei sollen weiterhin berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich sein. Ebenso wird von einem gleich hohen Rentenalter für Frauen und Männer ausgegangen.
Gesetzgebung
Interpellation: Geschiedene Witwen
Eingereichter Text: Die parlamentarische Initiative 07.454 von Nationalrätin Vreni Hubmann verlangt eine Teilung des Rentendeckungskapitals, auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls. Diese Initiative wurde von der Kommission für Rechtsfragen am 1. September 2011 mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgeschrieben. Dies vor allem, weil man eine Botschaft des EJPD abwarten wollte, welche dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet werden sollte. Diese Botschaft wurde nun, ohne Begründung, bis spätestens Dezember 2013 verschoben.
Diese Verschiebung blockiert eine Lösung für die betroffenen Frauen ein weiteres Mal und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Denn die Pensionskassen können sich mit dieser Verschiebung weiterhin auf die bestehende Gesetzeslücke berufen und die betroffenen Frauen weiterhin diskriminieren, das heisst mit Minimalrenten abspeisen.
Für gerechte Witwenrenten braucht es deshalb zwingend eine Reglementsanpassung. Theoretisch sieht man zwar dort den Handlungsbedarf, will aber der kommenden, nunmehr verschobenen Gesetzesanpassung nicht vorgreifen. Das EJPD hat zudem verlauten lassen, dass man nach einer gerechten Übergangslösung auch für altrechtliche Fälle sucht. Diese Verschiebung verhindert deshalb auch hier eine schnellere Lösung via Reglementsanpassung.
Meine Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und das Geschäft nicht noch einmal "auf die lange Bank geschoben" werden darf?
2. Kann er verlässliche Angaben bezüglich des weiteren Vorgehens und bezüglich des Zeitplans machen?
Motion: Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleitungen folgendermassen zu überarbeiten:
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen soll, im Falle eines vorgängigen Rentenvorbezugs, eines Kapitalvorbezugs für Wohneigentum oder einer Barauszahlung, die mutmassliche Rente ohne Vorbezug oder Barauszahlung als Einnahme angerechnet werden. Die Anrechnung soll nur soweit erfolgen, als das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung nicht unterschritten wird.
Postulat: Sichere Renten
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der 2. Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem – anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung – eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds).
Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums.
Interpellation: PKs und Energiewende
Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Investition von Pensionskassen in die Energiewende für beide Bereiche eine Chance bedeutet?
2. Wie gedenkt er die Rahmenbedingungen der Energiewende dahingehend anzupassen, dass private Investoren genügend Investitionspotential sehen?
3. Kann er die Oberaufsichtsbehörde beauftragen, geeignete Anlagekategorien für Infrastruktur-Investitionen im Bereich der Energiewende zu schaffen?
4. Welche Massnahmen plant der Bundesrat um Hürden bei der Investition von Pensionskassen in die Energiewende zu erkennen und abzubauen?
5. Welche Möglichkeit hat die Pensionskasse des Bundes (Publica), Investition in die Energiewende zu tätigen um eine Vorreiterrolle einzunehmen und in welchem Ausmass werden diese Möglichkeiten heute genutzt?
Motion: Anpassung der Verordnungen zur Aufsicht in der BV, Infrastruktur
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79h der AVO und Artikel 53e der BVV2 mit "direkte und indirekte Anlagen in Infrastruktur" zu ergänzen.
Begründung: Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei Pensionskassen und Versicherungen sowie zu einem zunehmendem Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten.
Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen eröffnet hier zusätzliche Anlagemöglichkeiten – zumindest im Ausland, da in der Schweiz noch keine entsprechenden Opportunitäten bestehen. Bis anhin werden diesbezüglich nur indirekte Anlagen in Infrastruktur akzeptiert, was in vielerlei Hinsicht keinen Sinn macht. Die entsprechenden Verordnungen sollen deshalb so angepasst werden, dass in der Praxis auch direkte Anlagen – selbstverständlich im Rahmen der maximal zugelassenen Quote – möglich sein können.
Interpellation FDP: Sichere Renten
Eingereichter Text: Im Hinblick auf die Präsentation der Eckwerte der grossen Reform der Altersvorsorge wird der Bundesrat eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Vorgezogene Massnahmen könnten den Renteneintritt der Babyboom-Generation abfedern. Die Angleichung des Rentenalters wäre eine solche Massnahme, welche jährlich mindestens 800 Millionen Schweizer Franken sparen könnte. Scheitert die Reform, ist kein Mechanismus eingesetzt, welcher einen Schuldenberg verhindert. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es im Sinne einer vorausschauenden Politik ratsam wäre, die Angleichung des Rentenalters und die Einführung einer AHV-Schuldenbremse vorzuziehen?
2. Der Bundesrat möchte die Finanzierungslücke, welche sich bei der AHV abzeichnet, durch eine Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Renteneintritts, mit Anreizen für längeres Arbeiten und mit zusätzlichen Steuereinnahmen oder Lohnabzügen decken. Wie schätzt der Bundesrat die Anteile der erwähnten Massnahmen an der Deckung der Finanzierungslücke bzw. welcher Anteil der Finanzierungslücke soll allein über Mehreinnahmen gedeckt werden? Welche Massnahmen werden getroffen, damit 55+ Jährige für den Arbeitsmarkt attraktiver werden?
3. Der Mindestumwandlungssatz ist zu einem Zankapfel der Politik geworden. Als versicherungsmathematischer Parameter sollte dieser aber möglichst nicht von einem politischen Gremium festgelegt werden, sondern von den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der jeweiligen Pensionskassen. Wie will der Bundesrat den Mindestumwandlungssatz entpolitisieren? Der gesetzlich zu hoch angesetzte Mindestumwandlungssatz führt nicht nur Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern, sondern auch zwischen dem Überobligatorium und dem Obligatorium. Wie will der Bundesrat diesen beiden systemwidrigen Umverteilungen den Riegel schieben?
4. Bei einer schnellen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG sieht der Bundesrat Übergangsmassnahmen für Personen vor, welche aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, ihr BVG Guthaben auf die erforderliche Höhe anzuheben. Für diese Kompensation schlägt der Bundesrat eine Lösung entweder über die AHV oder über den Sicherheitsfonds vor. Wie beurteilt er die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, damit Pensionskassen die Kompensationsmassnahmen jeweils "Kassen-intern" (Reserven, Erheben von Solidaritätsbeiträgen, etc.) vornehmen können?
Postulat SGK-N: 2. Säule für Selbständige ohne Arbeitnehmer
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher im System der beruflichen Vorsorge Möglichkeiten aufzeigt, welche die Situation des Selbständigerwerbenden in der 2. Säule verbessert. Insbesondere sind die Situation der selbständig Erwerbenden ohne Arbeitnehmende und Verbandslösungen zu prüfen, sowie die Situation betreffend Einkäufe ins BVG gemäss Art. 37b DBG und Art. 11 Abs. 5 StHG.
Begründung: Anlässlich der Behandlung der Pa. Iv. 08.478 BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (Hutter) in der Subkommission BVG der SGK-N wurden verschiedene Problemfelder der selbständigen Erwerbstätigkeit in Bezug auf die 2. Säule festgestellt, welche mit diesem Postulat analysiert werden sollen. Das Ziel ist die Verbesserung der Position der selbständig Erwerbenden im BVG.
Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?
3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?
4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?
5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?
6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?
7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?
8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?
9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?
Interpellation SP: “Renten sichern”
Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?
2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l’AVS et de la LPP permet d’atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?
3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?
4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?
6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?
7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?
8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?
9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?
Reform der Altersvorsorge: Sicherung rasch angehen
Die SVP schreibt auf ihrer Website: “Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat bei der Sicherung der Altersvorsorge endlich den Tatsachen ins Auge sieht und vorwärts macht. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und dringlich. Für die SVP ist einerseits klar, dass eine Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau auf 65 Jahre ein rasch zu realisierender Schritt ist. Andererseits sind im Bereich der beruflichen Vorsorge unverzüglich konkrete Massnahmen im Zusammenhang mit dem Mindestumwandlungssatz, dem Mindestzinssatz und der Kapitaldeckungsgrade vorzulegen. Unbedingt zu vermeiden ist hingegen eine Vermischung von 1. und 2. Säule.”
Reform der Altersvorsorge: Bedürfnisse nicht berücksichtigt
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Reform-Vorschläge des Bundesrates: “Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering.
Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.”
Reform der Altersvorsorge: SP droht mit Referendum
Kaum sind die noch vage formulierten Pläne des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge publiziert, werden auch schon die ersten Referendumsdrohungen ausgestossen. “Wenn die anderen Parteien eine Rentenkürzung durchsetzten, werde die SP mit Sicherheit das Referendum ergreifen, sagte SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) in der «Samstagsrundschau» von Radio DRS.
«In diesem reichen Land gibt es keinen Grund, die Renten zu kürzen», sagte Fehr. Die Vizepräsidentin der SP Schweiz ist überzeugt, in dieser Frage das Stimmvolk hinter sich zu haben. Erst vor wenigen Jahren habe das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) mit 70 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
«Wenn man beim Umwandlungssatz etwas macht, muss man dies bei tiefen und mittleren Einkommen kompensieren, so dass es am Schluss bei der Rentenhöhe keinen Verlust gibt», sagte Fehr. Die Referendumsdrohung gilt somit nicht nur den bürgerlichen Parteien, sondern auch SP-Bundesrat und Innenminister Alain Berset.
Fehr wehrt sich im Radio-Interview auch schon gegen ein gleiches Rentenalter von Frau und Mann. Erst müssten gleiche Löhne durchgesetzt werden, bevor dem zugestimmt werden könne.
Samstagsrundschau /
Newsnet
Reform der Altersvorsorge: Stossrichtung stimmt
Der Pensionskassenverband äussert sich in einer ersten Stellungnahme vorsichtig zustimmend zu den Plänen des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge. In einer Mitteilung heisst es: “Der Pensionskassenverband ASIP begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats für Reformen bei der Altersvorsorge. Die Stossrichtung stimmt und es werden die richtigen Themen behandelt. Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtbetrachtung ist an einer starken berufliche Vorsorge festzuhalten. Eine Stärkung der AHV zulasten der berufliche Vorsorge ist nicht zielführend.
Der ASIP unterstützt sowohl eine Erhöhung als auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Der Umwandlungssatz muss, begleitet von flankierenden Massnahmen, gesenkt werden, wobei noch offen ist, welche flankierenden Massnahmen die beste Wahl sind. Die längere Lebenserwartung macht es notwendig, für eine längere Bezugsdauer der Renten zu planen und der Quersubventionierung durch jüngere Generationen entgegenzuwirken.”
Insgesamt dauert dem ASIP der Prozess aber zu lange. Es gebe dadurch kaum Handlungsspielraum für Versicherte mit BVG-Minimalplänen und die Umverteilung dauere weiterhin an. Der ASIP fordert rascheres Handeln.
Vernehmlassung: Anpassung BVG/FZG betr. Alimente
Gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Anpassung des FZG für die Berücksichtigung individueller Anlagestrategien schlägt der Bundesrat Anpassungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge und des Freizügigkeitsgesetzes vor, um Personen besser zu schützen, die Anspruch auf Unterhaltsbeiträge haben. Im Bericht des Bundesrats „Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso“ vom 4. Mai 2011 war aufgezeigt worden, dass es den Inkassobehörden oft nicht gelingt, Gelder zugunsten von (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten oder Kindern rechtzeitig zu sichern, wenn Alimentenschuldner sich Vorsorgeguthaben ihrer Pensionskasse in Kapitalform ausbezahlen lassen.
Solange das Vorsorgeguthaben von Alimentenschuldnern in der Pensionskasse steckt, haben die Inkassobehörden keinen Zugriff darauf. Sobald es aber in Kapitalform an Versicherte ausbezahlt wird, gehört es zu deren Vermögen. Ab diesem Zeitpunkt können die Inkassobehörden Massnahmen zur Sicherung dieser Gelder zugunsten von unterhaltsberechtigten (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten und Kindern einleiten. In vielen Fällen erfahren sie allerdings zu spät von der Kapitalauszahlung. Somit können Unterhaltspflichtige den ausbezahlten Betrag beiseiteschaffen und dem Zugriff der Inkassobehörden entziehen.
Künftig können die Inkassobehörden den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen jene Personen, die ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen, melden. Die Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen werden verpflichtet, die Behörde darüber zu informieren, wenn Vorsorgekapital der gemeldeten Versicherten ausbezahlt werden soll. Dies soll für alle Formen von Kapitalauszahlungen der beruflichen Vorsorge gelten (Vorbezug oder Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Barauszahlungen und Kapitalabfindungen). So können in Zukunft Guthaben von Unterstützungsberechtigten rechtzeitig gesichert werden.
