Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden: Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sollen auf den jährlich ausgehändigten Vorsorgeausweise aufzeigen, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes – im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip – zu ihren Ungunsten umverteilt wird.
Begründung: Den heutigen Erwerbstätigen ist bewusst, dass die Finanzierung der AHV mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Wenigsten wissen aber, dass im BVG eine systemwidrige Umverteilung von der jungen Generation zu den Rentnern vonstattengeht. Die nicht erfüllbaren gesetzlichen Mindestleistungen untergraben das Kapitaldeckungsprinzip und die zweite Säule verkommt immer mehr zur Umverteilungsmaschinerie. Jährlich werden die BVG-Konten der erwerbstätigen Generation um mehrere hundert Millionen Franken "erleichtert" (schliesst man das Überobligatorium mit ein, werden gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der Zweiten Säule jährlich sogar 600 Millionen systemwidrig umverteilt). Dieses umverteilte Geld wird den heute jungen Erwerbstätigen beim Renteneintritt als Sparkapital fehlen.