Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge orientiert mit einer Medienmitteilung über Arbeit, Grundsätze und Entscheide. In der Mitteilung werden u.a. folgende Themen aufgegriffen: Unabhängigkeit des VR von kantonalen Aufsichtsbehörden; Transparenz: Vorgaben bezüglich Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten, Ausfinanzierung öffentlicher VE; Governance: Minder- und Nullverzinsung bei VE ohne Unterdeckung.
Aufsicht
Pierre Triponez aux Journées de la prévoyance 2012
En trois ans, les Journées de la prévoyance sont devenues un rendez-vous incontournable. Les acteurs du deuxième pilier se réunissent au printemps aux Diablerets, dans une atmosphère conviviale, pour s’informer, échanger et débattre des défis de la branche. Cette année, la Commission de Haute surveillance et le rapport du Conseil fédéral sur la situation de la prévoyance dans notre pays étaient au centre de l’attention.
La conférence de Pierre Triponez, président le Commission de Haute surveillance a précisé devant l’auditoire les notions de transparence et de bonne gouvernance. Fondée sur des valeurs de dialogue et de persuasion, la Commission qu’il dirige deviendra un interlocuteur incontournable du système de prévoyance.
Le désormais traditionnel débat, qui eut lieu dans la Maison des Congrès, permet d’affirmer que l’avenir du deuxième pilier est cher à l’ensemble des interlocuteurs, quel que soit leur bord politique ; et que le besoin d’une ligne politique claire, autour de laquelle les opinions pourraient s’articuler, se fait fortement sentir. En ce sens, le rapport du Conseil fédéral n’a, loin s’en faut, pas fait l’unanimité. Son absence de vision et son côté « état des lieux » ont été abondamment commentés.
Des ateliers et des rencontres informelles se sont également déroulés durant ces trois jours, offrant aux participants de nombreuses possibilités de s’informer ou de faire part de leurs attentes et de leurs interrogations. Dans la période tourmentée que traverse le monde de la prévoyance, cet événement basé sur l’échange et le dialogue prend tout son sens.
OAK: Verzinsung und Anrechnungsprinzip
In der Mitteilung 3/2012 behandelt die OAK die Frage der Null- oder Minderverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip. Ausgelöst wurde die Debatte um die Minder-Verzinsung bei voller Deckung 2009 durch Erich Peter, Amtschef der Zürcher BVG-Aufsicht, mit einem Artikel in der Zeitschrift für Aktuelle Juristische Praxis mit dem Titel “Unterdeckung und Sanierung – Minder/Nullverzinsung und Rentnerbeiträge”. Peter kam damals bezüglich Minderverzinsung zum Schluss: “Aufgrund des klaren Wortlautes der Weisungen des Bundesrats und der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden an diese Weisungen gebunden sind, haben diese gar keine andere Möglichkeit, als die Meinung zu vertreten und durchzusetzen, dass eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (unter Beachtung der vorstehend beschriebenen Konkretisierung) ohne das Vorliegen einer Unterdeckung unzulässig ist.” Gleichzeitig legte er auch die nach seiner Ansicht notwendigen Voraussetzungen fest, die erst eine andere Praxis rechtfertigen würden.
Der Artikel hat damals beim ASIP und der Kammer der PK-Experten einiges an Kritik ausgelöst und als Retourkutsche an der Info-Tagung der Zürcher Aufsicht den beiden Verbänden eine äusserst heftige Schelte durch Peter eingetragen. Die Emotionen sind damals ungewöhnlich hoch gegangen.
Rund zweieinhalb Jahre später hat nun die Oberaufsichtskommission einen (endgültigen?) Schlussstrich unter die Auseinandersetzung gezogen. Sie ist nun (offenbar gleich wie das BSV) zum Schluss gekommen, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, welche es den Vorsorgeeinrichtungen verbieten würde, eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip auch dann anzuwenden, wenn keine Unterdeckung besteht. Diese Haltung ist zu begrüssen, insbesondere weil sich eine andere Auslegung kaum mit der gesetzlich garantierten Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der überobligatorischen Versicherung (Art. 49 Abs. 1 BVG) vereinbaren lässt. Pierre Triponez, Präsident der OAK, hat den Entscheid bereits mehrfach angekündigt. Er stellt insofern keine Überraschung dar.
Für Simon Heim von Towers Watson ist es bemerkenswert, dass sich die OAK BV damit zum ersten Mal gegen die Rechtsauffassung einer kantonalen BVG-Aufsichtsbehörde stellt. Nach seiner Meinung “hat die Mitteilung deshalb auch einen gewissen Symbolcharakter, beweist die OAK BV mit der Vertretung einer eigenen Position doch ein gewisses Mass an Rückgrat und unterstreicht damit ihren Anspruch auf Unabhängigkeit. Dies ist nicht selbstverständlich, gerade in der konsensorientierten zweiten Säule.”
Mitteilung 3/2012 OAK / Artikel Peter / 2. Artikel Peter / Stellungnahme Kammer / Weisung des BR
OAK: Zeitpunkt der Ausfinanzierung von OePK
Die Oberaufsichtskommission hat die Mitteilung 2/2012 über den “Zeitpunkt der Ausfinanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften beim Übergang in die Vollkapitalisierung” publiziert. Behandelt wird die Frage, bis wann eine öffentlich-rechtliche Pensionskasse ausfinanziert sein muss, wenn sie sich für die Vollkapitalisierung entschieden hat. Laut OAK ergibt sich aus Art. 65 BVG nicht, dass eine VE bis Ende 2013 ausfinanziert sein muss. Vielmehr müsse sie, wie jede privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung mit Unterdeckung (und System der Vollkapitalisierung nach Art. 65 Abs. 2 BVG), eine Sanierung nach den Vorgaben der Weisungen des Bundesrats zur Behebung der Unterdeckung durchführen, d.h. innert fünf bis sieben Jahren, spätestens nach zehn Jahren saniert sein (Deckungsgrad 100 %).
Weiter sind in der M2 festgehalten: “Nach bisherigem Recht war eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung ausfinanziert (und als Folge davon die Staatsgarantie weggefallen), wenn sie einen Deckungsgrad von 100 % erreicht hat. Nach neuem Recht kann die Staatsgarantie erst aufgehoben werden, wenn genügend Wertschwankungsreserven vorhanden sind (Art. 72f Abs. 2 BVG).”
Infoschreiben der Zürcher Aufsicht
Die Zürcher- (resp. Schaffhauser) Aufsicht hat ihr traditionelles Schreiben zur Jahresrechnung ihren Schäfchen zukommen lassen. Es wird darauf verwiesen, dass das Amt – wie alle anderen kantonalen Aufsichtsämter auch – in eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt wurde. Adresse und Büroräumlichkeiten bleiben gleich, die Email-Adressen haben neu die Erweiterung @bvs.zh.ch. Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung werden gebeten, informell und vorzugsweise per Email das Amt (die Anstalt?) darüber zu informieren, welchen DG die VE per Ende 2011 annäherungsweise aufwies. Die Anpassung der Reglemente zufolge der Strukturreform hat bis zum 31.12. dieses Jahres zu erfolgen.
Operativer Start der OAK
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat per 1. Januar 2012 ihre Tätigkeit aufgenommen, vermeldet diese in einer Medienmitteilung.
Die Strukturreform wurde vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Sie stellt strengere Anforderungen an Transparenz, Governance und Unabhängigkeit der involvierten Akteure der Zweiten Säule und hat zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten im Aufsichtssystem geführt.
Für die Direktaufsicht sind neu ausschliesslich die kantonalen respektive interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt neu ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden die BVG-Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Rechtzeitig zum operativen Start der OAK BV wurde eine eigene Internetseite aufgeschaltet. Diese enthält die wichtigsten Informationen über die OAK BV und wird nun laufend ausgebaut. Bereits abonniert werden kann ein periodisch erscheinender Newsletter .
NZZ: Interview mit Pierre Triponez, OAK
Die NZZ hat ein ausführliches Interview mit Pierre Triponez, Präsident der Oberaufsichtskommission, geführt. Nach den anscheinend unumgänglichen und nicht besonders erhellenden Sondierungen betreffend Alter und Ambitionen kamen auch ein paar weiterführende Aspekte zur Sprache. Auszüge.:
Wie wird die Kommission im neuen Jahr konkret vorgehen?
Die Kommission tritt alle zwei Wochen zusammen. In den ersten Monaten laden wir zu jeder Sitzung eine der beaufsichtigten oder direkt involvierten Organisationen wie beispielsweise die kantonalen Aufsichten oder den Pensionskassenverband Asip ein, um deren Anliegen zu erfahren und zu diskutieren.
Das klingt nach einem Kuschelgremium.
Ganz und gar nicht. Dafür wäre ich auch der falsche Präsident. Im Ernst: Das BVG existiert seit 1985. Wir befinden uns nicht auf einer grünen Wiese. Mit dem Schlaghammer vorzugehen, wäre das Dümmste, was wir machen könnten. Wir werden uns nicht zu profilieren versuchen, indem wir möglichst rasch möglichst viele Weisungen erlassen.
Die Vorsorgeeinrichtungen möchten aber klare Regeln. Sie möchten zum Beispiel wissen, wie hoch die Reserven sein müssen oder wann sie eine Nullverzinsung durchführen müssen.
Dort, wo wir etwas regeln, werden wir das klar und eindeutig tun. Aber das heisst nicht, dass man alles regulieren muss. Zu Ihrem Beispiel: Ich glaube nicht, dass eine Oberaufsicht die Höhe der Wertschwankungsreserven bis zum letzten Franken festlegen könnte und sollte.
Die Finanzbranche wird durch die Finma viel stärker kontrolliert als die Pensionskassen durch die bisherige BVG-Aufsicht. Gibt es bald Solvency-Tests für Vorsorgeeinrichtungen?
Nein. Das wäre undenkbar bei der Vielfalt von Kassen in der zweiten Säule mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Aber ich kann nicht ausschliessen, dass es hier strengere Regeln geben wird. Wir werden die heutige Praxis sicher nicht lockern, sondern eher präzisieren.
Inwiefern wird die Kommission Einfluss auf die Politik nehmen?
Wir sind ein Aufsichtsgremium. Zur Frage des adäquaten Umwandlungssatzes beispielsweise äussern wir uns nicht. Wir haben aber die gesetzliche Verpflichtung, jedes Jahr einen Bericht an den Bundesrat zu schreiben und darin Feststellungen machen. Wenn es Probleme mit der Rechtsanwendung gibt, werden wir uns melden.
Wo setzt die Kommission Prioritäten?
Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die neuen Governance- und Unabhängigkeitsregeln durchzusetzen. Wir müssen für eine wesentlich höhere Transparenz sorgen. Weiter müssen wir für eine einheitlichere Rechtsanwendung sorgen. Es kann nicht sein, dass in Zürich andere Regeln gelten als in Genf.
Neue Leitung der Aargauer Stiftungsaufsicht
Die VR-Präsidentin der Aargauer BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Franziska Bur Bürgin, schreibt in einer Mitteilung, dass Martin Mayer im Frühjahr 2012 die Geschäftsleitung der BVSA übernehmen wird. Zu Mayer heisst es: “Martin Mayer ist 43 Jahre alt, dipl. phil. II und eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte. Aus seinen früheren Tätigkeiten bei einer Lebensversicherungsgesellschaft, als Pensionskassenexperte für Firmenpensionskassen und Geschäftsleiter von Sammelstiftungen bringt Herr Mayer umfangreiche Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen der beruflichen Vorsorge mit.” Mayer ist seit 2005 als PK-Experte im Büro Dr. Martin Wechsler in Aesch (BL) tätig.
Der Entscheid bedeutet, dass der langjährige Leiter der Aargauer Aufsicht, Cyrill Schubiger, für das Amt nicht berücksichtigt wurde. Ob er sich in der Ausschreibung für das Amt beworben hat, dazu wollte Franziska Bur keine Auskunft geben. Sie betonte jedoch auf Anfrage, dass sich die zuständigen Gremien viel Mühe bei dem Entscheid gegeben und eine faire Wahl durchgeführt hätten. Schubiger war u.a. Präsident der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden.
Noch offen ist die Zukunft der Aargauer Aufsicht. Der Kanton hat bekanntlich ebenso wie Solothurn den Alleingang gewählt. Aus Solothurn waren bei der Gründung der dortigen neuen Anstalt Signale zu vernehmen, man überlege eine Partnerschaft mit Aargau. Offenbar weiss man aber in Aarau davon nichts Genaues und interpretiert sie als Hoffnungen im Nachbarkanton.
Mitteilung BVSA
BS auf dem Weg zur BB-Aufsicht mit BL
Die Justizkommission des Kantons Basel-Stadt (JSSK) hat der Zusammenlegung der kant. BVG-Aufsicht mit jener von Baselland zugestimmt, was reine Formalität war. Im Bericht dazu ist folgender Passus interessant: “Der Kanton Solothurn war laut JSSK lnitiant des regionalen Projekts, beteiligt sich aber vorerst ebenso wenig wie der Kanton Aargau. Die Bürgergemeinden Basel und Riehen können bestehende Stiftungen wie die Christoph Merian Stiftung weiterhin beaufsichtigen.”
AG: VR der neuen BVG-Aufsicht gewählt
Der Aargauer Regierungsrat hat Franziska Bur Bürgin aus Gipf-Oberfrick (Bild rechts) zur Präsidentin des Verwaltungsrats
der neuen BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) gewählt. Sie ist als Anwältin in einer Anwaltskanzlei in Basel tätig. Aufgrund ihrer Ausbildung und verschiedener Mandate im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie für kantonale Stiftungsaufsichtsbehörden ist Bur Bürgin gemäss Mitteilung des Kantons “optimal für die neue Aufgabe als Präsidentin des Verwaltungsrats der BVSA vorbereitet. Sie setzte sich in einem Auswahlverfahren gegen mehrere ebenfalls sehr gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber durch”.
Die weiteren Mitglieder des dreiköpfigen Verwaltungsrats, Dr. Marianne Klöti-Weber aus Auenstein und Stefan Giger aus Oberentfelden, wurden vom Regierungsrat auf Vorschlag der Sozialpartner gewählt. Dr. Marianne Klöti-Weber ist als Anwältin in einer Anwaltskanzlei in Baden tätig. Stefan Giger ist Generalsekretär des VPOD und in dieser Funktion auch Fachzuständiger für Pensionskassen.
Manfred Hüsler erster Direktor der OAK
Manfred Hüsler wird der erste Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). In dieser Funktion wird er das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein.
Die OAK schreibt zu Hüsler: “Manfred Hüsler (50), stammt aus Egerkingen im Kanton Solothurn und ist Vater zweier Kinder. Er hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bundesverwaltung und in der Aufsichtstätigkeit. Seit 1996 befasste er sich mit der Versicherungsaufsicht als Teamleiter, Bereichsleiter und zuletzt Vizedirektor im Bundesamt für Privatversicherungen. Seit 2009 ist Manfred Hüsler im Generalsekretariat der Finanzmarktaufsicht FINMA zuständig für politische Geschäfte.
Manfred Hüsler war Mitglied der Expertenkommission, welche die Strukturreform der Beruflichen Vorsorge vorbereitet hat. Die OAK wurde im Rahmen dieser Strukturreform geschaffen, ist von der Verwaltung unabhängig und wird ihre Tätigkeit am 1.1.2012 aufnehmen. Ihre Aufgabe wird es sein, die Standards für eine einheitliche Aufsicht über die zweite Säule zu definieren und durchzusetzen.”
BSABB – die neue Aufsicht beider Basel
Die Nordwestschweizer Aufsichtsbehörden (BS, BL und SO) haben am 18.8.11 die erste von zwei Informationstagen zu aktuellen Themen der 2. Säule durchgeführt. Der Saal des Hotel Engel in Liestal war bis zum letzten Platz gefüllt, was das grosse Interesse und Informationsbedürfnis der Vorsorgeeinrichtungen dokumentierte. Christina Ruggli, Leiterin der stadtbasler Aufsicht und Präsidentin der Konferenz der kant. BVG-Aufsichtsbehörden, gab diverse Neuigkeiten zur beschlossenen (aber von den Parlamenten noch nicht abgesegneten) Aufsicht von Basel-Stadt und –Landschaft bekannt. Oberstes Organ wird ein Verwaltungsrat mit 5 Mitgliedern bilden; neben der Geschäftsleitung sind 14 Mitarbeiter vorgesehen. Ihren Sitz wird die Aufsicht (eine Anstalt) in Basel-Stadt haben, man ist aber noch auf Bürosuche. Sie wird in voller Länge “BSV- und Stiftungsaufsicht beider Basel” heissen, abgekürzt BSABB, was etwas schwerfällig daherkommt. Ihr unterstellt werden per 1.1.2012 etwa 645 Vorsorgeeinrichtungen mit 72 Mrd. Vermögen und 940 klassische Stiftungen mit 15 Mrd. Fr. Damit erreicht sie nicht die Zahlen von Zürich, liegt aber an zweiter Stelle und gemessen an der Grösse etwa gleichauf mit Bern incl. Fribourg.
Zum Start erhält die BSABB ein Dotationskapital von 1,5 Mio. Fr. Die Zeit bis zum Start zu Beginn des nächsten Jahres ist knapp bemessen und vieles ist noch zu regeln. Neben der Adresse muss noch der Entscheid für die IT gefällt werden, ebenso der Anschluss des Personals an eine PK. Wahrscheinlich wird es die PKBS sein. Dazu kommen noch Kleinigkeiten wie das Buchhaltungssystem sowie der Datentransfer auf die neue Anlage. Auch wird noch neues Personal rekrutiert. In Basel (wie bei den anderen Aufsichtsämtern) wartet man auf die an die Kantone abzutretenden Dossiers der Aufsicht im BSV. Das Material soll Platz haben auf einem UBS-Stick. Sorgen scheint man sich über die Organisation der eingescannten Daten zu machen. Im Falle der beiden Basel werden 23 VEs neu zu beaufsichtigen sein.
Derweil richtet sich der Kanton Solothurn auf den selbstgewählten Alleingang ein. Laut Darstellung von Kurt Flüeli, Chef der Stiftungsaufsicht Solothurn, strebt man eine “schlankes” System an, welche den Übergang zu anderen Lösungen – sprich den Anschluss an regionalisierte Ämter, offen lässt. Sammelstiftungen wird das Amt keine vom BSV übernehmen. Die personelle Ausstattung ist relativ bescheiden: 3,6 Pensen verteilt auf 5 Stellen. Flüeli beeilte sich, die fachliche Kompetenz des Amtes zu betonen, welche mit einem dipl. Wirtschaftsprüfer (er selbst), Rechtsanwalt, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling und einem dipl. Bankbeamten gesichert sei.
Die bisherige Regionalgruppe Nordwestschweiz, welche gemeinsam die jährlichen Tagungen durchführt, wird weiter bestehen – mit Beteiligung des Kantons Solothurn. Die Bezeichnung der neuen Aufsicht mit der Endung “beider Basel” scheint aber darauf hinzudeuten, dass man in absehbarer Zeit nicht mit einem Anschluss Solothurns an die regionale Aufsicht in der Nordwestschweiz rechnet.
NZZ: Der neue «Mister Pensionskasse»
“Mister Pensionskasse” ist gemäss einem Artikel in der NZZ Pierre Triponez, der am 1. August 2011 seine Stellung als Präsident der Oberaufsichtskommission antritt. Michael Ferber schreibt: “Die wenigsten Branchenvertreter hatten den knapp 68-jährigen Parteifreund von Bundesrat und Sozialminister Didier Burkhalter auf der Rechnung. Bei den Pensionskassen ist die Spannung gross, wie der «Mister Pensionskasse» agieren wird. Triponez äussert sich derzeit aber nicht öffentlich. Es ist allerdings zu hören, dass erste Weichenstellungen vorgenommen wurden.”
Dabei sehe alles danach aus, als dürfte das künftige Sekretariat der Kommission von BSV-Mitarbeitern geprägt sein. So könnte das Bundesamt Einfluss auf die neue Oberaufsichtskommission ausüben. Triponez werde mit dem BSV ein Arrangement finden müssen, heisst es gemäss NZZ in der Branche. Eine Sprecherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) äusserte sich nicht dazu. Es handle sich dabei um ein laufendes Verfahren, und die Wahl der Mitglieder erfolge erst im Herbst. Wie sich das Sekretariat zusammensetze, sei ebenfalls noch nicht bestimmt.
Was die Mitglieder der Oberaufsichtskommission angeht, herrscht indessen weiterhin Rätselraten. Triponez sollen einige Bewerbungen vorliegen, die er derzeit prüft. Kriterien für die Mitglieder sind Unabhängigkeit, Sachkunde, Offenheit und Erfahrung. Es kämen wohl vor allem Vertreter von Universitäten in Frage, heisst es. Ein Kandidat war beispielsweise der Präsident der Institution Innovation Zweite Säule (IZS), Werner Nussbaum. Dieser hat eine Anfrage von Triponez, Mitglied der Kommission zu werden, nach eigener Aussage für den Moment abgelehnt. Er begleite den Aufbau der Kommission und deren Arbeit kritisch-konstruktiv als Aussenstehender.
Burkhalter: “A-t-il cédé au copinage?”
Didier Burkhalter fait-il du copinage? Le ministre de l’Intérieur vient en tout cas de créer la surprise. Il a désigné à la tête de la toute nouvelle Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle son collègue de parti et conseiller national Pierre Triponez. Ce poste, prévu dans le cadre de la réforme structurelle du 2e pilier, est censé assurer plus de transparence dans la gestion des fonds de pension. Mais, depuis l’annonce à mi-juin de la nomination du libéral-radical bernois, les critiques fusent, y compris dans son propre camp.
Triponez Präsident der Oberaufsichtskommission
Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eingesetzt und Pierre Triponez per 1. August 2011 als ersten Präsidenten dieser Kommission gewählt. Die Kommission nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2012 auf. Der neue Präsident, dessen Pensum 60% beträgt, wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Die Mitglieder der Kommission werden im Herbst 2011 gewählt.
Der vom Bundesrat gewählte Präsident der Kommission, Dr.iur. Pierre Triponez (1943) lebt in Muri b. Bern. Von 1990-2008 war er Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seit 1999 vertritt er die FPD des Kantons Bern im Nationalrat und er ist Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Ende der laufenden Legislatur wird Pierre Triponez den Nationalrat verlassen. Er unterstützt das BSV ab August bei den erforderlichen Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Hinblick auf die Aufnahme der operativen Tätigkeit der neuen Kommission auf den 1. Januar 2012.
Die Wahl der Mitglieder der neuen Oberaufsichtskommission und die Einsetzung des Kommissionssekretariates erfolgen im Herbst dieses Jahres. Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wird auf maximal 25.5 Stellen beschränkt. Das sind etwas weniger als in der Botschaft zur Strukturreform und in der Vernehmlasssungsvorlage vorgesehen war. Dadurch können die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
