Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge orientiert mit einer Medienmitteilung über Arbeit, Grundsätze und Entscheide. In der Mitteilung werden u.a. folgende Themen aufgegriffen: Unabhängigkeit des VR von kantonalen Aufsichtsbehörden; Transparenz: Vorgaben bezüglich Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten, Ausfinanzierung öffentlicher VE; Governance: Minder- und Nullverzinsung bei VE ohne Unterdeckung.

 Mitteilung OAK /  Beitrag NZZ