Didier Burkhalter fait-il du copinage? Le ministre de l’Intérieur vient en tout cas de créer la surprise. Il a désigné à la tête de la toute nouvelle Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle son collègue de parti et conseiller national Pierre Triponez. Ce poste, prévu dans le cadre de la réforme structurelle du 2e pilier, est censé assurer plus de transparence dans la gestion des fonds de pension. Mais, depuis l’annonce à mi-juin de la nomination du libéral-radical bernois, les critiques fusent, y compris dans son propre camp.
Aufsicht
Triponez Präsident der Oberaufsichtskommission
Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eingesetzt und Pierre Triponez per 1. August 2011 als ersten Präsidenten dieser Kommission gewählt. Die Kommission nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2012 auf. Der neue Präsident, dessen Pensum 60% beträgt, wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Die Mitglieder der Kommission werden im Herbst 2011 gewählt.
Der vom Bundesrat gewählte Präsident der Kommission, Dr.iur. Pierre Triponez (1943) lebt in Muri b. Bern. Von 1990-2008 war er Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seit 1999 vertritt er die FPD des Kantons Bern im Nationalrat und er ist Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Ende der laufenden Legislatur wird Pierre Triponez den Nationalrat verlassen. Er unterstützt das BSV ab August bei den erforderlichen Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Hinblick auf die Aufnahme der operativen Tätigkeit der neuen Kommission auf den 1. Januar 2012.
Die Wahl der Mitglieder der neuen Oberaufsichtskommission und die Einsetzung des Kommissionssekretariates erfolgen im Herbst dieses Jahres. Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wird auf maximal 25.5 Stellen beschränkt. Das sind etwas weniger als in der Botschaft zur Strukturreform und in der Vernehmlasssungsvorlage vorgesehen war. Dadurch können die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Strukturreform: BL mit BS aber ohne SO
Im Rahmen der Strukturreform werden die Stiftungsaufsichtsbehörden der Kantone Basel-Stadt und Baselland zusammengelegt. Nicht mit von der Partie ist der Kanton Solothurn, der ein eigenes Züglein fährt. Der entsprechende Staatsvertrag wurde – nach einigen Schwierigkeiten und der Überwindung halbkantonaler Empfindlichkeiten – von den Regierungen gutgeheissen und zuhanden der Kantonasparlamente verabschiedet.
Der Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen sieht eine Anstalt mit Sitz in Basel vor. Der Beitritt weiterer Kantone zu dieser "BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel" (BSABB) ist zurzeit nicht aktuell, wird vom Vertrag jedoch ermöglicht, heisst es in einer Mitteilung des Kt. Basel-Stadt. Die strategische Leitung der Anstalt obliegt einem fünfköpfigen Verwaltungsrat, den die Regierungen der beiden Vertragskantone wählen. Die Anstalt wird vollumfänglich durch Gebühren finanziert.
Das Personal wird nach den Vorschriften des Sitzkantons (BS) öffentlich-rechtlich angestellt. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Mitarbeitenden der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden beider Kantone in die BSABB zu übernehmen.
Eine Zusammenführung der beiden kantonalen Aufsichtsbehörden war auch in den beiden Kantonsparlamenten ein Thema: Der baselstädtische Grosse Rat und der Baselbieter Landrat haben zwei gleichlautende Vorstösse zur Prüfung einer Zusammenführung und Berichterstattung an ihre Regierungen überwiesen.
Strukturreform: Stellungnahme der Konferenz der BVG-Aufsichtsbehörden
Auf unsere Nachfrage bei der Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden nach deren Stellungnahme zur Strukturreform erhalten wir folgendes freundliches Schreiben:
“Der Vorstand der Konferenz hat beschlossen, die Stellungnahme der Konferenz nicht in der Fachpresse zu publizieren; da insbesondere die Kostenfrage zu Diskussionen Anlass gibt, sehen wir uns – wie bereits an der ASIP-Tagung von politischen Exponenten geäussert – direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, überhaupt keine Oberaufsicht zu wollen. Dies ist zwar überhaupt nicht unsere Meinung, dennoch wollen wir diesem Vorwurf nicht weiteren Vorschub leisten. Wir haben allerdings unseren Mitgliedern empfohlen, die jeweiligen kantonalen Vernehmlassungen (welche die wesentlichen Gesichtspunkte der Konferenz enthalten) doch zur Publikation freizugeben. Dies fällt aber in die Kompetenz der jeweiligen Kantonsregierungen, unsere Mitglieder haben dies bei ihren Regierungen so beantragt, soweit mir dies bekannt ist. So kann ich Sie auf diesen Weg verweisen (im Kanton Basel-Stadt hat das zuständige Finanzdepartement die Vernehmlassung erstellt, weshalb Sie sich dorthin wenden können).
Eine schöne Fasnacht und mit freundlichen Grüssen
Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht, Basel.”
Das verstehen wir und wünschen gerne auch schöne Fasnacht und ein dreifaches Helau und Alaaf den Narren und Narrenalesen an Rhein und Main bzw. Aare und Limmat. Und die ganz Rüdigen von der Reuss wollen wir auch nicht vergessen.
SO: Alleingang bei der Aufsicht
Der Solothurner Regierungsrat schickt den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht bis zum 20. Mai in die Vernehmlassung. Während andere Kantone im Zuge der Neuerung ihre Stiftungsaufsichten interkantonal zusammenlegen, verzichtet Solothurn bis auf Weiteres auf einen solchen Schritt. Der kantonale Gesetzesentwurf sieht eine weitgehende Überführung der Aufsichtsbehörde inklusive Personal in eine neu geschaffene Anstalt vor. Die Aufsicht soll über kommunale privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftungen bei der neuen Anstalt zusammengeführt und die bisherige Kompetenz des Amtes für Gemeinden aufgehoben werden, schreibt die Solothurner Zeitung.
Zürcher Info-Tage: Fokus Strukturreform
Die traditionell gut besuchten Informationstage der Zürcher BVG-Aufsicht haben am 13.1. ihre Premiere erlebt. Ein wichtiger Block bilden die Referate zur Strukturreform mit den umstrittenen Ausführungsbestimmungen. Erich Peter, Chef der ZH-Aufsicht, stellte die Neuerungen aus Sicht der kantonalen Direktaufsicht (DA) dar. Deutlich wurde, dass die Reform mit der Installation der Oberaufsichtskommission (OAK) sich wohl nicht ganz problemlos realisieren lässt. Die kantonalen Aufsichtsämter stossen sich an den Kosten der Oberaufsicht mit gut 7 Mio. Franken, denen der (bisherige) Aufwand bei den Kantonen von 13 Mio. gegenübersteht. Sowohl die Kosten wie auch die personelle Ausstattung der OAK werden als übertrieben erachtet. Peter betonte, dass bei den Kantonen die eigentliche Erfahrung und das Wissen aus der direkten Aufsicht liege und die OAK darauf achten müsse, durch eine gute Zusammenarbeit dieses nutzen zu können. Die kantonalen Ämter sehen sich selbst neu einer Aufsicht unterstellt, was möglicherweise nicht leicht zu verdauen ist. Markus Lustenberger von der Zentralschweizer Aufsicht hat dafür das Bild der “Vögte und der Untertanen” geprägt. Zürich plant eine Aufstockung des Personalbestands um 6 Mitarbeiter, wozu als Wunsch auch ein PK-Experte gehört, falls man sich diesen denn auch leisten könne.
Die Strukturreform wird den Revisionsstellen zahlreiche neue Aufgaben bringen. Sie stehen deshalb unter dem Generalverdacht, als Profiteure jede denkbare Verkomplizierung bei der Prüfung zu unterstützen. Bruno Christen, der die Neuerungen aus Sicht der Treuhand-Kammer beurteilte, war offenbar bestrebt, diesen Verdacht zu zerstreuen. Christen kritisierte eine Reihe von Punkten bei den Verordnungsentwürfen mit einigen unmissverständlichen Bemerkungen. Dass etwa die Revisionsstelle beim Thema Loyalität quasi geschäftsführende Funktionen übernehmen solle, bezeichnete er als systematisch falsch und die Bestimmungen in der Verordnung als nicht gesetzeskonform. Insgesamt kommen mit der Reform drei neue Elemente auf die Revisionsstellen zu. Es sind dies Ueberschussbeteiligung, Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden und das Meldewesen der VE. Der letztgenannte Teil war für Christen schon im Gesetz kaum nachvollziehbar, die Ausführungsbestimmungen seien noch schwerer verständlich und er drohte den Kassen monatliche Prüfungen an, um den Vorschriften genüge zu tun. Weniger auf der humoristischen Schiene befürchtet er, dass mit dem wachsenden Administrativaufwand patronale Stiftungen bald der Geschichte angehören könnten. Und wenig Freude hat er auch an der Aufnahme der IKS in die BVV2, für Christen ein “Damoklesschwert”. Insgesamt, so Christen, würden wohl an Gesetz und Verordnung Erwartungen geknüpft, die sich kaum erfüllen dürften, da sei ein “Gap” zu erkennen. Der Abbau der Eigenverantwortlichkeit bei den VE werde von der Treuhand-Kammer keinesfalls begrüsst.
Martin Kaiser, Vizedirektor des BSV, hat sich in Zürich zu aktuellen Fragen der Beruflichen Vorsorge geäussert. Wie es seine Aufgabe war, hat er den Verordnungsentwurf gegen die diversen Angriffe verteidigt, dabei allerdings nicht erkennen lassen, dass man in Bern die Vorbehalte ernst nimmt. Zu den Befürchtungen Christens bezüglich der Aufnahme der IKS in die BVV2 bemerkte er, dass eine gutes IKS die Revisionskosten markant verringern könne. Womit scheinbar die wahren Motive der Treuhand-Kammer offengelegt sind.
Aufsicht: Freiburg schliesst sich Bern an
Bei der Regionalisierung der Aufsicht stellen sich für die Kantone knifflige Fragen, die über Effizienz und Praktikabilität weit hinausreichen. Der Kanton Freiburg hatte sich zwischen dem Kanton Bern und dem Konkordat der Westschweiz zu entscheiden. Die Wahl ist jetzt erwartungsgemäss auf Bern gefallen, was dem Kanton wohl nicht ganz leicht gefallen ist. Gemäss einem Bericht der Berner Zeitung soll die Freiburger Stiftungsaufsicht in die bernische integriert werden.
Der Stiftungsaufsicht des Kantons Bern unterstehen heute 43 Familienausgleichskassen, 745 klassische Stiftungen und 649 Vorsorgeeinrichtungen. Das Vermögen der klassischen Stiftungen beträgt 3,2 Milliarden Franken, jenes der Vorsorgeeinrichtungen 52 Milliarden.
Ab 2012 übernimmt die bernische Stiftungsaufsicht vom Bund die Überwachung von 25 überregionalen Vorsorgeeinrichtungen, wie etwa der Pensionskassen von SBB und Post, sowie der Publica, der Pensionskasse der Bundesangestellten. Zurzeit beschäftigt die kantonal-bernische Stiftungsaufsicht rund 12 Angestellte. Um wie viele Stellen die Institution nach der Übernahme der neuen Aufgaben aufgestockt werden müsse, sei noch nicht klar, sagt Hansjörg Gurtner, Leiter der Berner Stiftungsaufsicht.
SO: Vorerst Alleingang bei der BVG-Aufsicht, Gespräch mit AG
Der Kanton Solothurn plant gemäss einem Beitrag in der Solothurner Zeitung den Alleingang mit seiner BVG-Aufsicht. Ein Angebot der Kantone BS und BL, sich an der Nordwestschweizer Regionalisierung zu beteiligen, wurde abgelehnt. Die SZ schreibt:
“Solothurn ist auf das Angebot für eine Zusammenlegung Nordwestschweiz nicht eingegangen. Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler begründet dies unter anderem mit geografischen Überlegungen. «Die überwiegende Mehrheit der zu beaufsichtigenden Stiftungen hat ihren Sitz auf dieser Seite des Juras. Da ist es einfach wenig sinnvoll, dass unsere Stiftungsaufsicht ihre Büros nördlich des Juras, konkret in Basel, hat.» Eine gewisse «Nähe und Vertrautheit mit den hiesigen Verhältnissen» sei für die Stiftungsaufsicht zudem hilfreich, meint Gassler weiter.
Sie schliesst dabei eine spätere Kooperation mit anderen Kantonen nicht aus. Im Gegenteil. «Wir sind diesbezüglich mit dem Kanton Aargau im Gespräch », betont die Volkswirtschaftsdirektorin. In beidseitigem Einvernehmen habe man sich aber entschieden, in einem ersten Schritt die Vorgaben des Bundes über eine Verselbstständigung zu erfüllen «und danach weiterzuschauen».
Jetzt offiziell: “Stiftungsaufsicht beider Basel”
Anlässlich der jährlichen Informationsveranstaltung der Regionalgruppe Nordwestschweiz, der die Aufsichtsbehörden der beiden Basel und des Kantons Solothurn angehören, hat es der Basler Regierungsrat Hanspeter Gass offiziell verkündet: die beiden Basler Halbkantone werden ihre Aufsichtsämter im Rahmen der laufenden Regionalisierung zusammenlegen. Ab 1.1.2012 gibt es eine neue “Stiftungsaufsicht beider Basel”. Der Name macht es schon deutlich: Solothurn, Mitglied der inoffiziellen Regionalgruppe Nordwestschweiz, ist nicht mit von der Partie, zumindest nicht im jetzigen Moment. Gass betonte, ebenso wie seine Baselbieter Kollegin, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, dass die “Türe für weitere Teilnehmer weit offen steht”, aber in Solothurn habe man sich bisher nicht dafür entscheiden können. Anscheinend denkt man in Solothurn sogar an einen Alleingang. Damit ist der Kanton zu jenen zu zählen, denen es offenbar schwer fällt, einen Entscheid zu fällen. Der Club umfasst u.a. auch noch Freiburg und Aargau.
Freiburger Aufsicht: Mit Bern oder der Westschweiz?
Ob der Kanton Freiburg die künftige Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen zusammen mit dem Kanton Bern oder mit den Westschweizer Kantonen wahrnehmen wird, wird gegenwärtig geprüft, schreiben die Freiburger Nachrichten.
Wie aus einer Anfrage von Grossrätin Erika Schnyder hervorgeht, haben sich in der Ost- und Zentralschweiz bereits Aufsichtsregionen gebildet. Die Westschweizer Kantone sind derzeit daran, sich um den Kanton Waadt herum zu gruppieren und ein Konkordat vorzubereiten. Freiburg hat sich aber noch nicht entschieden.
In ihrer Antwort schreibt die Justizdirektion, dass sie gegenwärtig Gespräche mit dem Kanton Bern führt. Bern biete die Vorteile der geographischen Nähe und der Zweisprachigkeit. Ein Zusammengehen mit dem Westschweizer Konkordat werde aber ebenfalls geprüft.
Kundenbefragung der Zürcher Aufsicht
2009 führte das Statistische Amt des Kt. Zürich zum dritten Mal eine Kundenbefragung für das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich durch. Befragt wurden die 1’910 Kunden des BVS; der Rücklauf betrug 21%. Befragt wurden sie zu ihrer Zufriedenheit in den Bereichen Aufsichtstätigkeit und Informationsleistung sowie zu ihren Bedürfnissen hinsichtlich der BVS-Leistungen. Zwei Drittel der Kunden waren mit der Aufgabenerfüllung des BVS zufrieden oder sehr zufrieden (67%). Damit sei die Kundenzufriedenheit – wie in den beiden letzten Befragungen – hoch; sie habe sich nicht signifikant verändert, schreibt Erich Peter, Chef der Zürcher Stiftungsaufsicht.
In den aus Kundensicht wichtigsten Bereichen (Fachkompetenz und Beratungskompetenz) ist die Zufriedenheit mit dem BVS ausgeprägt (grün gut, rot schlecht). Auch die Freundlichkeit gegenüber den Kunden sowie die Informationsveranstaltungen schneiden gut ab. Verbesserungsbedarf besteht aus Kundensicht hingegen bei der schriftlichen Reaktionszeit sowie bei der Bereitstellung von Dokumenten. Der Kontakt zwischen dem BVS und seinen Kunden ist in den letzten Jahren kontinuierlich intensiver geworden. Erstmals haben die Kunden auch Angaben zu ihrer Ausbildung gemacht; die Resultate zeigen, dass nur die wenigsten eine der abgefragten Ausbildungen abgeschlossen haben.
Wer soll in die Oberaufsichts-Kommission?
Redaktor Werner Enz von der NZZ stellte mit Bezug auf die AWP-Tagung vom 1.7.10 Überlegungen zur beschlossenen Oberaufsichtskommission und der Kantonalisierung der Aufsicht an. Er schreibt u.a.: “Didier Burkhalter steht vor der Herausforderung, bei der Vorbereitung der Wahlgeschäfte zur Bestellung der BVG-Oberaufsichtskommission Klartext zu sprechen. Was sind die Qualifikationen, die in diesem Gremium vertreten werden sollen? An der AWP-Fachtagung herrschte die Meinung vor, es brauche integre Persönlichkeiten, die gleichzeitig profunde Kenner der Materie seien. Es ist wohl nicht ganzeinfach, erfahrene Praktiker mit Durchblick für diese Aufsichtstätigkeit zu gewinnen, wenn sie dafür in ihrem Beruf, der Beratung von Pensionskassen, zurückstecken müssen. Vor allem aber wird auf Bundesebene darauf zu achten sein, dass bunte Vögel, die auch in der Welt des Vorsorgesparens herumfliegen, nicht einfach auf Kantone mit laxer Aufsicht ausweichen. In der Sprache der Ökonomen wird ein derartiger Vorgang regulatorische Arbitrage genannt. Sie gilt es zu verhindern.
Ausbildungsveranstaltung der Aufsichtsbehörden
Am 21. April 2010 führte die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden ihre jährliche Ausbildungsveranstaltung mit rund 70 Mitarbeitenden der verschiedenen Aufsichtsbehörden durch. Neben der Diskussion der Aufsichtspraxis bei Urkundenänderungen von klassischen Stiftungen, fand erstmals in diesem Rahmen ein Austausch zwischen der direkten Bundesaufsicht und den kantonalen Aufsichten statt. Thema war die praktische Aufsichtstätigkeit bei Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen.
BVS: Checkliste für die Erstellung eines Anschlussvertrages
Die neue Checkliste der Zürcher BVG-Aufsicht soll Auskunft geben über den erforderlichen Inhalt der Vereinbarung zwischen der Vorsorgeeinrichtung und der anzuschliessenden Arbeitgeberfirma. Sie zeigt auf, welche Punkte, die den Verhältnissen des konkreten Einzelfalles anzupassen sind, erfahrungsgemäss geregelt werden sollten. Die Checkliste ersetzt das Merkblatt zur Vereinbarung bei Anschluss an eine Sammeleinrichtung“ und das „Merkblatt zur Vereinbarung bei Anschluss an eine Personalvorsorgeeinrichtung für wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Arbeitgeberfirmen“, beide vom Mai 2007.
Bundesrat will verschärfte Finanz-Aufsicht
“Die Regierung will im Kampf für einen sauberen Finanzplatz schärfer gegen Verstösse an der Börse vorgehen. Doch nicht alle ihre Massnahmen stossen auf Gegenliebe”, schreibt die Handels-Zeitung. Das Bekenntnis zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz findet sich unter anderem im Bericht über «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik», welchen der Bundesrat Mitte Dezember 2009 verabschiedet hat. Nun hat die Landesregierung die Aufgabe, diese Strategie umzusetzen. Seit Mitte Januar läuft die Vernehmlassung über die Vorschläge und über die Massnahmen, mit welchen Börsendelikte und Marktmissbräuche energischer als bisher bekämpft werden sollen.
Eine Verschärfung im Vergleich zu heute verbirgt sich hinter der Absicht des Bundesrats, die Kompetenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) zu erweitern. Danach soll diese im Rahmen einer «punktuellen Marktaufsicht» missbräuchliche Praktiken auch bei ihr nicht unterstellten Marktteilnehmern ahnden. Allerdings gilt eine Beschränkung auf drei Tatbestände, nämlich auf Scheingeschäfte zur Volumenmanipulation, auf das sogenannte «Scalping» (Kauf eines Wertpapiers, für das nachher Kaufempfehlungen abgeben werden) sowie auf das «Frontrunning» (Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers vor Abwickeln eines Kundenauftrags). Von dieser neuen Massnahme wären neben Hedge-Fonds, Herausgebern von Börsenbriefen, Vermögensverwaltern, grossen Privatanlegern auch die Pensionskassen betroffen.
Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), meint jedoch gegenüber der «Handelszeitung», eine solche Aufsicht sei für die Vorsorgeeinrichtungen (VE) «weder zweckmässig noch zielführend». Das Parlament habe im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eine Unterstellung der VE unter die Finma deutlich abgelehnt. Zudem habe der Verband in einer für alle Mitglieder gültigen Charta Verhaltensregeln für Pensionskassen-Verantwortliche formuliert. So will der ASIP selber verhindern, dass Verwalter von BVG-Geldern ihr Insider-Wissen missbräuchlich ausnützen.
