Am 17. Juni 2013 hat die Fachkommission die neue Swiss GAAP FER 26 Vorsorgeeinrichtungen verabschiedet. Die überarbeitete Fachempfehlung Swiss GAAP FER 26 berücksichtigt die erhöhten Transparenzvorschriften aus den Änderungen des BVG und der Verordnungen sowie die Ergänzungen aufgrund der Weisung der Oberaufsichtskommission zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten. Daneben wurden verschiedene redaktionelle Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen, welche sich aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis ergeben haben. Die neuste Ausgabe der bvginfo von balmer etienne ist diesen Neuerungen gewidmet.
Aufsicht
OAK: Anerkannte TER-Konzepte
Die OAK BV hat die «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von Fonds für Privatmarktanlagen» der Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) anerkannt. Sie hat zudem eine aktuelle Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen publiziert. Sie gilt für Geschäftsjahre, die in der Periode 21.12.13 bis 30.11.14 enden.
OAK: Anhörung zu Weisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern
Die Oberaufsichtskommission hat den Entwurf ihrer “Weisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge” publiziert und in eine Anhörung gegeben. Im Begleitbrief hat es dazu: “Mit Artikel 48f BVV 2, der per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, werden erstmals im Bereich der beruflichen Vorsorge Anforderungen an Vermögensverwalter festgehalten. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Aufgabe, Vermögensverwalter, die nicht bereits per Verordnung als Vermögensverwalter zugelassen sind, über eine Befähigung zu regulieren. Sie hat zu diesem Zweck Weisungen erarbeitet, welche die Voraussetzungen der Zulassung näher regeln.”
Weiter wird festgehalten, dass das Gesuchsformular noch nicht definitiv erstellt ist und deshalb nicht beiliegt.
Treuhänder: OAK-Weisung zu Vermögensverwaltungskosten
Prof. Peter Leibfried (Uni St.Gallen) und David Frauenfelder, Leiter Audit bei der OAK, stellen die von der OAK erlassene Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten im Treuhänder 6-7/2013 vor.
Konferenz der Aufsichtsbehörden: Wechsel im Vorstand
Im Vorstand der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden sind diversen Änderungen zu verzeichnen. Im Verlauf des Geschäftsjahrs ist Erich Peter nach dem Ausscheiden als Amtsleiter der Aufsicht Zürich aus dem Vorstand ausgetreten. Andreas Fahrländer ist zurückgetreten, weil nach dem Zusammenschluss der beiden Basler Aufsichtsbehörden
zwei Vertreter derselben Behörde im Vorstand waren. Neu in den Vorstand gewählt
wurde Roger Tischhauser, der neue Direktor der BVS Zürich. Neuer Präsident wurde Dominique Favre, der Leiter der Westschweizer Aufsicht. Er folgt auf das Präsidium von Christina Ruggli. Sie war vor sechs Jahren zur Präsidentin gewählt worden und verstand es, wie es Peter Schnider in Vorsorge-Aktuell formuliert, das Schiff der Aufsichtsbehörden in Zeiten des strukturellen Umbruchs souverän zu lenken.
Zum Weisungsentwurf der OAK über die Unabhängigkeit der PK-Experten
In den AWP-Nachrichten 12/13 befasst sich Roger Baumann (c-alm) mit dem Weisungsentwurf der OAK zur Unabhängigkeit der PK-Experten. Er schreibt: “Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf bewusst offensiv gestaltet wurde, um einmal mehr nach der Vernehmlassung Kompromisse einzugehen. Es stellt sich aber grundsätzlich die frage, ob ein restriktives Vorgehen letztlich zu einem besseren Resultat führt, als eine gezierte Offenlegung aller beratenden und kontrollierenden Tätigkeiten des Experten in einer Vorsorgeeinrichtung. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Experten, sondern für sämtliche in die Anlage-, Verwaltungs- und Versicherungsorganisation einbezogenen Organe: Zeigt ein gut strukturiertes Funktionendiagramm, dass Abweichungen vom Grundsatz der Trennung von Ausführung und Kontrolle und damit potenzielle Interessenskonflikte entstehen können, so ist es die Aufgabe des Führungsorgans, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Das Zauberwort heisst einmal mehr Transparenz und nicht Verbot, denn bei einer Verbotsliste wird alles, was nicht explizit verboten ist, unreflektiert als legitim angesehen.”
OAK: Weisung Vermögensverwaltungskosten auf Englisch
Die Oberaufsichtskommission hat eine englische Uebersetzung ihrer Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltunskosten ins Netz gesetzt.
PK-Experten: Kritik am Weisungsentwurf der OAK zur Unabhängigkeit
Die Kammer der PK-Experten (SKPK) hat ihre Stellungnahme zum Weisungsentwurf der OAK über die Unabhängigkeit des Pensionskassen-Experten publiziert. In einer Reihe von Punkten wird dabei Kritik am Entwurf geäussert und festgehalten: “Die vorliegende Weisung ist in vielen Punkten für uns unproblematisch. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Unabhängigkeit der Experten für berufliche Vorsorge teilweise strenger geregelt wird als bei den Revisionsstellen und der Aufsicht, dies auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen.”
Zu den entsprechenden Punkten zählen u.a. die Mitwirkung bei der Geschäftsführung, längerfristige wirtschaftliche Abhängigkeit, Doppel- oder Mehrfachmandate, Vergütungen Dritter, Reglement zur Verhinderung von Interessenkonflikten und Sanktionen.
Die Kammer hebt verschiedentlich hervor, dass die OAK ihre Weisungsbefugnis überschreitet, weil die entsprechenden Verordnungsgrundlagen entweder nicht gegeben sind oder die Weisung mit diesen im Widerspruch steht. So wird etwa im Abschnitt über die Mitwirkung bei der Geschäftsführung betont, dass “eine rein auf die technische Verwaltung oder Buchhaltung beschränkte Dienstleistung gemäss Erläuterungen zu Art. 40 BVV 2 mit dem Expertenmandat vereinbar” sei.
Die Kammer hält fest: “Es handelt sich hier nicht bloss um eine Ausweitung eines nicht abschliessenden Katalogs unvereinbarer Konstellationen, sondern um eine Verletzung des verordnungsgeberischen Willens, die Mitwirkung bei der Geschäftsführung resp. ganz allgemein in der Entscheidungsfindung zu verbieten, dabei aber unter anderem die rein technische Versichertenverwaltung und die kaufmännische Buchhaltung durch den Experten für berufliche Vorsorge zuzulassen. Dies kann für die SKPE nicht akzeptabel sein.”
Zusätzlich zur Stellungnahme der Kammer sind von der Homepage der Kammer auch die Stellungnahmen einer Reihe von Kammer-Mitgliedern einzusehen. Sie stimmen im Kern meist mit den Vorbehalten der Kammer überein, bringen aber zusätzlich eine Vielzahl neuer Elemente zur Sprache.
ASIP: OAK tackling conflicts of interest that don’t exist
Asip, Switzerland’s pension fund association, has accused the country’s top supevisor (OAK) of trying to prevent conflicts of interest that do not exist. The most recent draft for a decree published by the so-called Oberaufsichtskommission covers the independence of ‚pension fund experts‘, or Pensionskassenexperte, which are certified actuaries Pensionskassen must use for actuarial matters. The OAK wants to disqualify people on the board of directors, as well as those working anywhere in the administration of a fund – such as manager selection, for example – as ‚experts‘.
But Christoph Ryter, the recently re-elected president at Asip, said: «While we agree board members should not serve as Pensionskassenexperte, we do not see why someone choosing a manager should not be qualified to comment on underfunding.» He pointed out that all manager selections are checked by an independent third party anyway. Ryter said he would leave it to the trustees to decide whether these people should be allowed to serve as experts in a fund, and urged the OAK not to rule out that possibility.
«Many Pensionskassen would have to change their Pensionskassenexperte should the decree be passed in its current form,» he added. Ryter said it was often «difficult» to find a good, external expert, and that it «might be good for a pension fund not to have to work together with too many external partners». He noted the OAK had shown «a greater degree of pragmatism» when it came to amending the decree on reporting costs in pension funds – «but we are missing this in the most recent draft on Pensionskassenexperten».
OAK: Liste der zugelassenen Experten
Die Oberaufsichtskommission hat die Liste der zugelassenen Experten (natürliche Personen) publiziert. Die Liste umfasst 198 Namen, das sind 18 mehr als die Kammer aktuell Mitglieder hat. 10 sind nach altrechtlicher Zulassung vermerkt.
OAK: Tätigkeitsbericht 2012
Die Oberaufsichtskommission hat ihren Jahresbericht 2012 publiziert, samt Gruppenfotos von Kommission (oben) und Geschäftsstelle (unteres Foto) – die Chefs jeweils mit verschränkten Armen.
Nachdem die ursprünglich veranschlagten Kosten resp. Gebühren auf einige Kritik gestossen und deshalb letztere gesenkt worden sind, interessiert die Jahresrechnung. Sie schliesst bei Gesamteinnahmen von 6,3 Mio. mit einem Überschuss von 1,6 Mio.Franken, allerdings wurden noch nicht alle geplanten Stellen besetzt.
OAK: Weisung zu den Vermögensverwaltungskosten
Die Oberaufsichtskommission BV hat die mit einiger Spannung erwartete Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten publiziert. Im einzelnen behandelt werden die Themen Kostentransparenz, TER-Kostenquote und –kennzahl, Ausweis in der Jahresrechnung und Verantwortlichkeiten. Bezüglich Jahresrechnung wurde in Punkt 5 festgelegt:
5.1 Betriebsrechnung
Auf Stufe Einrichtung (1. Ebene) sind die Kosten von kostentransparenten Vermögensanlagen voll-ständig in der Betriebsrechnung als Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Dies umfasst die TER-, die TTC- und die SC-Kosten.
Zusätzlich sind die TER-Kosten von kostentransparenten Kollektivanlagen (2. und allenfalls 3. Ebene) gemäss Vorgaben dieser Weisungen zu berechnen und ebenfalls in der Betriebsrechnung als Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Die Erträge der jeweiligen Kategorien von Vermögensanlagen sind entsprechend zu erhöhen. Die Position „Nettoergebnis aus Vermögensanlage“ bleibt dadurch unverändert.
5.2 Anhang
Im Anhang der Jahresrechnung sind mindestens folgende Angaben offen zu legen:
- Summe aller Kostenkennzahlen in CHF für Kollektivanlagen,
- Total der in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten in Prozenten der kostentransparenten Vermögensanlagen,
- Kostentransparenzquote.
Die OAK hält in ihrer Mitteilung zur Publikation fest: “Die Massnahmen können von den Pensionskassen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. In die Pflicht genommen werden hingegen die Produkteanbieter, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls sie die geforderten Kosteninformationen nicht liefern.”
Weisung / NZZ /
Mitteilung OAK
OAK: Anhörung zur Weisung über die Unabhängigkeit des Experten
Die Oberaufsichtskommission hat eine Anhörung zur vorgesehenen Weisung über die “Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge” in die Anhörung gegeben. Übernommen werden im wesentlichen die Vorschriften gemäss Strukturreform (mehr als 20% des gesamten Einkommen aus einer Kundenbeziehung über mehr als drei Jahre), Unvereinbarkeit von Expertentätigkeit und Revisionsstelle, Mitwirkung bei der Geschäftsführung, etc. Die Anhörungsfrist dauert bis 15. Mai 2013.
NZZ: Vermögensverwalter fürchten um Vorsorgegeschäft
Vermögensverwalter befürchten, aufgrund regulatorischer Unklarheiten das Geschäft mit den Vorsorgeeinrichtungen zu verlieren. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weist indessen den Vorwurf zurück, sie verursache Verzögerungen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Die OAK BV unter ihrem Präsidenten Pierre Triponez gebe sich in dieser Angelegenheit sehr defensiv und formalistisch, kritisiert Andreas Brügger, Geschäftsleitungsmitglied des VSV. Er geht davon aus, dass die Oberaufsichtskommission darauf hoffe, dass der Kelch einer «Befähigung» der Vermögensverwalter an ihr vorübergehe. Die OAK BV und das zuständige Departement schöben sich den Ball hin und her und liessen Zeit verstreichen. Diese Zeit fehle den Vermögensverwaltern, die im Wettbewerb bleiben wollten.Wenn noch lange zugewartet werde, löse sich das Problem automatisch, weil die Vermögensverwalter dann ihre Mandate bei den Pensionskassen verlieren dürften. Diese Entwicklung habe bereits eingesetzt – und dieser Prozess werde sich ab dem 30. Juni dieses Jahres zweifellos noch beschleunigen. Neugeschäft könnten die Vermögensverwalter schon jetzt nicht mehr akquirieren, sagt Brügger.
In der Branche der UVV wird indessen zunehmend die Angst formuliert, die Politik wolle die Vermögensverwalter aus der beruflichen Vorsorge «herausdrängen». Pierre Triponez weist indessen die Vorwürfe, die OAK BV habe in dieser Angelegenheit für Verzögerungen gesorgt und lasse die Vermögensverwalter im Dunkeln, weit von sich. Es gebe keinerlei Animositäten gegenüber Vermögensverwaltern.Mögliche Verschwörungstheorien seien in dieser Angelegenheit völlig fehl am Platz. Das Problem sei folgendes: Bei der 2011 vom Bundesrat als Teil der BVG-Strukturreform erlassenen Verordnung BVV 2 seien inhaltlich Regelungen getroffen worden, die nicht umsetzbar gewesen seien. Zudem sei die Kompetenz der OAK BV nicht sauber geregelt gewesen. In der damaligen Form habe die Verordnung nicht in Kraft treten können, sagt Triponez zur NZZ.
OAK: Erhebung auf gutem Weg
Die von der OAK erstmals durchgeführte Erhebung zur finanziellen Lage der VE Ende 2012 ist nach Auskunft von André Tapernoux von der Oberaufsichts-Kommission offenbar auf gutem Wege. 80 Prozent der angeschriebenen PKs hätten bis Ende März den Fragebogen ausgefüllt. Damit ist man nicht mehr weit von den 90 Prozent, welche jeweils in den Umfragen der kant. Aufsichtsämter enthalten waren – und das jeweils im Spätherbst. Publiziert werden die Ergebnisse voraussichtlich Anfang Mai, wobei keine 100 Prozent-Beteiligung gefordert ist. Besonderes Interesse dürften die in einer eigenen Umfrage erhobenen Angaben zum Stand der öffentlich-rechtlichen Kassen betreffend Entscheid zu Voll- resp. Teilkapitalisierung finden.


