Die Oberaufsichtskommission hat eine Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken erlassen. Von einer Eigenhypothek wird gemäss OAK dann gesprochen, wenn der Entscheid über die Vermögensanlage faktisch durch den Versicherten getroffen wird und er mit seinem eigenen Vorsorgevermögen sich selber eine Hypothek gewährt. Obwohl rechtlich betrachtet immer die Stiftung Hypothekargläubigerin und der Versicherte Hypothekarschuldner ist, wird aus ökonomischer Sicht das Guthaben des Versicherten für die Vergabe der Hypothek an den Versicherten verwendet. Die Weisung tritt am 1. Dezember 2014 in kraft.
Aufsicht
OAK: Fragenbogen zur Erhebung 2014
Die Oberaufsichtskommission hat den provisorischen Fragebogen für ihre Erhebung per 31.12.2014 zum Download bereitgestellt.
Basler Aufsicht: Weniger Honorar für VR
Die Stiftungsaufsicht der beiden Basel senkt auf Anfang 2015 ihre Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent. Zudem beantragt sie den beiden Kantonsregierungen, die Entschädigungen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reduzieren.
Einzelne Beträge will die BSABB derzeit nicht nennen, da der Entscheid der Regierungen noch aussteht, wie BSABB-Verwaltungsratspräsident Felix Uhlmann auf Anfrage sagte. Rechnet man aber auf die bisherigen Entschädigungen den bisher geleisteten Aufwand um, ergebe sich ein Stundenansatz bei allen Mitgliedern von 200 bis 250 Franken.
Diesen Ansatz erachte der Verwaltungsrat für vergangene wie auch künftige Leistungen als angemessen, heisst es in der Mitteilung. Die den Regierungen jetzt beantragten verminderten Entschädigungen stützten sich im übrigen auf die bisherigen Erfahrungen sowie einen Vergleich mit Aufsichtsbehörden anderer Kantone, namentlich des Kantons Zürich.
Die bisherigen – von den zwei Kantonsregierungen genehmigten – Entschädigungen hätten demgegenüber dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung getragen, der beim Aufbau der neugegründeten Stiftungsaufsicht entstanden sei. Die wesentliche Aufbauarbeit sei in den letzten drei Jahren geleistet worden, und eine Senkung erscheine nun sachgerecht.
Unbehagen gegen Aktivitäten der OAK, Kritik an Kennzahlen-Projekt
In seinem Referat am Mediengespräch der Swisscanto über die aktuelle Situation der beruflichen Vorsorge äussserte Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, Bedenken gegenüber der zunehmenden Regelungsdichte. Konkret ging er in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Oberaufsichtskommission ein. “Aktuell werden Diskussionen über die Ausgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge geführt. Es geht vor allem darum, ob Aufsichtsbehörden im Sinne einer verstärkt risikoorientierten Aufsicht frühzeitig Einfluss nehmen und in welchem Umfang sie als Regulatoren den Pensionskassen Vorgaben machen sollen.
Seit 2013 publiziert die OAK jeweils im Frühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über die Systemsicherheit der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskassen liefern der OAK die dazu notwendigen Daten. Eine relativ zeitnahe Einschätzung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen durch die OAK ist zu begrüssen. Problematisch wird es aber, wenn die OAK, ergänzend zu dieser allgemeinen Lagebeurteilung der beruflichen Vorsorge, kassenindividuell Noten verteilt. Die OAK wird mit einem solchen starren Bewertungssystem der äusserst breiten Palette an verschiedenartigen Pensionskassen nicht gerecht. Die Aufgabe der Risikoeinschätzung liegt vom Gesetz her klar beim obersten Führungsorgan.
Unter dem Deckmantel der vermeintlich zu wahrenden Systemsicherheit wird zusätzlich diskutiert, ob die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von den unterstellten Pensionskassen auf jährlicher Basis zusätzlich "einheitliche" Kennzahlen verlangen dürfen. Ein solches Vorgehen ist nicht zielführend und trägt den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Kompetenzen nicht Rechnung. Vielmehr würde damit letztlich auch der Grundstein für einheitliche versicherungstechnische Vorgaben (z.B. bezgl. Höhe des technischen Zinssatzes) durch die OAK gelegt. Die Führungsorgane sollen selber und eigenverantwortlich festlegen, welche Grundlagen sie für die Risikoeinschätzung benötigen. Es braucht keine weiteren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortung weg vom Führungsorgan hin zur Aufsichtsbehörde. Im Spannungsfeld von Vorsorgesicherheit und Regulierung muss auch die OAK diese Zusammenhänge beachten.”
Vollversicherung unter der Lupe
Im jährlichen Rechenschaftsbericht zur Betriebsrechnung der Lebensversicherer stellt die Aufsichtsbehörde Finma fest, dass die 2004 eingeführten Transparenz-Bestimmungen die Konkurrenz im Geschäft mit der zweiten Säule belebt haben. Neu wird offengelegt, dass 2013 die Provisionen für Broker 113 Mio. Fr. und für den Aussendienst 101 Mio. Fr. erreichten. Gemessen an Marktwerten verwalteten die Lebensversicherer Ende Jahr 171,9 (Vorjahr: 169,8) Mrd. Fr., wobei die Bewertungsreserve – die Differenz zu den Buchwerten – zinsbedingt um über 5 Mrd. Fr. auf 9,7 Mrd. Fr. sank.
Viele KMU-Betriebe begeben sich unter das Dach eines Lebensversicherers, denn das Erwirtschaften ausreichender Kapitalerträge zur Finanzierung sicherer und auf viele Jahre hinaus garantierter Renten ist kein Kinderspiel, schreibt dazu die NZZ. Die Bewegungen zur Verstärkung von Rückstellungen ist ein Fingerzeig darauf, dass die Aufgabenstellung nicht trivial ist. Im Sparprozess setzten die Lebensversicherer für das Risiko Langlebigkeit für Altersrenten stabil 1,1 Mrd. Fr. ein; weitere 503 (686) Mio. Fr. wurden für Deckungslücken bei der Umwandlung von Altersgutschriften in Renten verwendet. Bekanntlich zwingen vom Bundesrat und von der Politik falsch gesetzte BVG-Parameter zu Umverteilungen von Jung zu Alt wie auch von den Aktiven zu den Rentnern.
Mit den Worten der Finma: Im System der beruflichen Vorsorge werden Altersrenten ausbezahlt, die sich durch vorsichtige Anlagen am Kapitalmarkt und durch Beiträge allein nicht finanzieren lassen. Und weiter: Im bestehenden Zinsumfeld sind BVG-Umwandlungssätze von 5,83% für Männer und 5,56% für Frauen nicht mehr angemessen. Das schreibt die Aufsicht. Gleichwohl werden nächstes Jahr und später noch manche Parlamentarier wettern, der von Sozialminister Alain Berset angestrebte Satz von 6,0% sei viel zu tief, meint Werner Enz.
NZZ / Mitteilung Finma /
Bericht Finma
OAK: Anhörung für eine Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken
Die OAK schreibt: In der Praxis der beruflichen Vorsorge besteht Unsicherheit darüber, ob und wie Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen, Hypotheken an ihre Versicherten vergeben dürfen. Die Oberaufsichtskommission beabsichtigt, diese Lücke zu schliessen und Weisungen zum Thema der Vergabe von Eigenhypotheken zu erlassen. Aufgrund der Bedeutung der Weisungen hat sich die OAK BV entschlossen, eine Anhörung bei den interessierten Kreisen durchzuführen.
Die Anhörungsfrist dauert bis und mit 10. Oktober 2014. Das Anhörungsverfahren wird elektronisch durchgeführt. Es wird deshalb gebeten, die elektronische Version einer allfälligen Stellungnahme innert dieser Frist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@oak-bv.admin.ch.
Basler Aufsicht: “Kabinett der Abzocker”
Die Basler Zeitung berichtet über die Abgeltung für den Stiftungsrat der Nordwestschweizer Stiftungsaufsicht BSABB (BS und BL). Die Zeitung schreibt: “Man kann den Damen und Herren des Verwaltungsrats nicht vorwerfen, ihre Entschädigungen verheimlicht zu haben. Im Geschäftsbericht 2013, der unlängst publiziert wurde, werden die Abgeltungen offengelegt. Die Zahlenlage präsentiert sich wie folgt: Für seine Tätigkeit zahlte sich der BSABB-VR insgesamt 126’744.75 Franken aus. Davon entfallen 35’000 Franken auf den Präsidenten Felix Uhlmann, einen Basler Rechtsprofessor mit Lehrstuhl an der Universität Zürich.
Der Vizepräsident, welcher 25’000 Franken erhielt, ist ein altbekanntes Gesicht: Es handelt sich um den ehemaligen Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP). Auch unter den drei weiteren VR-Mitgliedern, die mit je 20’000 Franken entschädigt wurden, finden sich prominente Namen: Susanne Leutenegger Oberholzer, SP-Nationalrätin des Kantons Baselland, der Baselbieter alt Regierungsrat Andreas Koellreuter (FDP) sowie der Basler Advokat und Privatdozent Christoph B. Bühler. Bei allen Honoraren handelt es sich um Pauschalentschädigungen.
Im Vergleich mit den Stiftungsaufsichten in anderen Regionen der Schweiz sind die Vergütungen in Basel fürstlich. In Zürich wurden die Verwaltungsräte mit total 80’000 Franken honoriert, in Bern mit knapp 50’000 Franken. Dabei verwalten sie viel grössere Vermögen als die BSABB, tragen also eine höhere Verantwortung. Doch beim Lohn halten sie sich zurück – da sind die Basler Spitzenreiter.
Was hat das fünfköpfige Gremium für die fast 127’000 Franken geleistet? Laut Geschäftsbericht tagte der Verwaltungsrat im 2013 an fünf Sitzungen, die rund vier Stunden dauerten. Auch «teilweise ausserhalb der regulären Sitzungen» seien einzelne Verwaltungsräte im Einsatz gewesen. Genauere Angaben fehlen jedoch. Rechnet man grosszügig mit einem Gesamtaufwand von durchschnittlich 50 Stunden pro Jahr, ergibt sich ein Stundenlohn von 400 Franken. Im Fall von Präsident Uhlmann sind es gar 700 Franken.”
Update. Der VR der BSABB hat keine Freude am Artikel der BaZ, erwägt aber eine Honorarkürzung, welche schon vor dem Bericht “angedacht” worden sei….
OAK: FAQ zur Zulassung von Vermögensverwaltern
Im Stil eines Beipackzettels zu Medikamenten hat die Oberaufsichtskommission eine Liste mit “häufig gestellten Fragen” (FAQ) zu den Weisungen 01/2014 Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge publiziert.
Expansive OAK
Michael Ferber hat in der NZZ unter dem Titel “Noten für Pensionskassen sorgen für Wirbel” einen Beitrag zur Benotung der Pensionskassen durch die Oberaufsicht publiziert, der die Bemühungen der Kommission beleuchtet, sich vermehrt in die Direktaufsicht einzuschalten. Ferber schreibt: “Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) will bei den Schweizer Pensionskassen für mehr Transparenz sorgen und auf Risiken hinweisen. Deshalb hat die Behörde den Vorsorgeeinrichtungen in diesem Jahr zum zweiten Mal «Noten» gegeben und die Vorsorgeeinrichtungen in Risikogruppen eingeteilt. Dabei schnitten nicht alle gut ab: 14 Pensionskassen – neun ohne und fünf mit Staatsgarantie – stufte die OAK BV in die Risikogruppe «hoch» ein, bei 261 Vorsorgeeinrichtungen sah sie ein «eher hohes» Risiko (vgl. Tabelle). Die Namen dieser Vorsorgeeinrichtungen sind derweil nicht publik.
Stephan Wyss, Leiter Vorsorgeberatung Zürich bei der Investmentgesellschaft Swisscanto und Vorstand bei der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, hält die von der OAK BV erteilten Noten für das «Gesamt-Risiko» von Pensionskassen derweil für unvollständig und simplistisch. Es drohe die Gefahr, dass die zweite Säule durch die Noten diskreditiert werde, sagt er. Laut Wyss könnten die Noten einen kontraproduktiven Effekt haben, zumal sie gerade bei Sammelstiftungen potenziell einen grossen Einfluss hätten.
Aus Sicht von Wyss legt die OAK BV auch arbiträr fest, wann eine Pensionskasse beispielsweise ein mittleres Risiko hat. Die Behörde lasse nicht nur das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, sie schaffe so auch kein Vertrauen bei den Versicherten. Nach einer Börsenbaisse fielen die Noten schlecht aus, und dies bringe die zweite Säule in Misskredit. Dadurch verbesserten sich die Chancen der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) verfolgten Initiative AHV Plus, mit der die AHV ausgebaut werden soll.
André Tapernoux, Leiter Risikomanagement bei der OAK BV, sagt dazu, die Behörde wolle mit der Beurteilung Stiftungsräte und die zuständigen Pensionskassenexperten anregen, über das Thema Risiko nach- und dieses auch weiterzudenken. Zudem sollten sie sehen, wie ihre Pensionskassen im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen dastünden.
Wie Jérôme Cosandey von der Denkfabrik Avenir Suisse ausführt, ist eigentlich der Pensionskassenexperte für die Beurteilung der Gesundheit einer Pensionskasse zuständig. Wahrscheinlich ärgerten sich Vertreter dieses Berufszweiges nun darüber, dass die OAK BV sich in ihr Hoheitsgebiet einmische, und fühlten sich möglicherweise übergangen – zumal die Behörde wohl direkt mit den Stiftungsräten der Pensionskassen kommuniziert habe und nicht mit den Pensionskassenexperten. Zudem ist das von der Kommission verwendete «Ampel-System» auch aus seiner Sicht recht simplistisch.
Laut Tapernoux ist es Ziel der OAK BV, vor möglichen schwierigen Situationen Risiken aufzuzeigen und nicht zu spät zu kommen. Die Oberaufsichtskommission überdenke ihren Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen jedes Jahr. Derzeit sei nicht vorgesehen, etwa die individuelle Bewertung von Pensionskassen publik zu machen. Folglich sei auch kein «Run» auf schlechter benotete Sammelstiftungen zu erwarten. Jedoch sei die OAK BV klar der Auffassung, dass jede Kasse das Recht habe, die Einschätzung ihrer Risikosituation durch die Oberaufsichtskommission zu erfahren. Es sei durchaus möglich, dass die OAK BV in Zukunft noch klarer zum Ausdruck bringe, wo Pensionskassen und Sammelstiftungen im Vergleich mit dem Durchschnitt stünden.
OAK: Revidierte Verordnung für tiefere Abgaben
Der Bundesrat möchte verhindern, dass die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Überschüsse erzielt. Weil sie die zwei ersten Jahresrechnungen mit deutlichen Überschüssen abschloss, hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge BVV1 auf 1. Januar 2015 beschlossen.
Die erste Jahresrechnung für 2012 schloss mit einem Überschuss von 1,6 Mio. Franken ab, jene für 2013 mit einem Plus von 2 Mio. Franken. Dauernde Überschüsse sind nicht beabsichtigt und hätten auch keine gesetzliche Grundlage. Rückblickend hat sich insbesondere gezeigt, dass die Ansätze für die Aufsichtsabgaben zu wenig flexibel festgelegt wurden.
Die Verordnungsänderung hat zum Zweck, die Aufsichtsabgaben nach unten zu flexibilisieren. Die bisherigen Ansätze bilden die obere Begrenzung. Zudem wird aber auch der Rahmen für die Gebühren erweitert, die für die Zulassung des Experten oder der Expertin für berufliche Vorsorge der Pensionskasse erhoben werden. Insbesondere bei der Zulassung von grossen juristischen Personen in dieser Funktion konnte das Verfahren bisher nicht kostendeckend durchgeführt werden. Mit den ergriffenen Massnahmen sollten Überschüsse der OAK BV künftig vermieden werden.
Die neue Regelung wird erstmals für das Geschäftsjahr 2014 angewendet. Dieses bildet die Basis für die anzurechnenden Kosten. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
OAK: Experten-Fachrichtlinien als Mindeststandard
Die Oberaufsichtskommission hat die Weisung 3 des laufenden Jahres publiziert. Ihr Zweck: “Diese Weisungen erheben einzelne Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) zum Mindeststandard. Der Geltungsbereich dieser Fachrichtlinien wird somit vom Kreis der SKPE-Mitglieder auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.
Die Fachrichtlinien (FRP) konkretisieren und ergänzen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diese wahrzunehmenden Aufgaben. Sie werden von der SKPE zu einzelnen Themen verfasst.”
OAK: Weisung für Anlagestiftungen
Die Oberaufsichtskommission hat mit der Weisung 2/2014 die Bedingungen für Anlagestiftungen bei Überschreitung der Schuldner- und Gesellschaftsbegrenzung nach Art. 54 und 54a BVV 2 unter Anwendung des Art. 26 Abs. 3 ASV formuliert.
OAK Tätigkeitsbericht 2013
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 publiziert. Wir zitieren aus dem Kapitel “Ausblick und Ziele 2014” den Abschnitt zur “Systemaufsicht”. Es heisst dort:
“2014 wird mittels Inspektionen die Aufsichtstätigkeit aller kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden geprüft und mit einem formellen Prüfbescheid abgeschlossen. Schwerpunkte bilden in diesem Jahr aus Systemsicht wichtige Themen wie Rentnerkassen und Sammelstiftungen.
Daneben werden mit den Aufsichtsbehörden zwei Arbeitsgruppen gebildet: Eine Arbeitsgruppe soll Ergebnisse liefern, um die einheitliche Rechtsanwendung bei Teilliquidationen zu verbessern. Eine zweite Arbeitsgruppe setzt sich mit der Vereinheitlichung von Risikokennzahlen auseinander, die den Aufsichtsbehörden künftig für ihre Prüfungen zur Verfügung stehen sollen.
Die OAK BV wird die „Benutzerfreundlichkeit“ bei der Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung weiter verbessern, damit der administrative Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen möglichst gering gehalten werden kann. Mit dem Ziel, den möglichen Handlungsbedarf bei den Vorsorgeeinrichtungen besser identifizieren zu können, sollen für die Erhebung 2014 zudem die Risikokennzahlen neu kalibriert werden.
Die Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) werden nach einer Prioritätenliste von der OAK BV überprüft. Wie dies bereits für die Tätigkeit der Revisionsstellen geschehen ist, will die OAK BV auch bei den Experten für berufliche Vorsorge nach Möglichkeit nicht selber regulieren, sondern Fachrichtlinien der Kammer zum Mindeststandard erheben. Ziel dieser Massnahmen ist die Verbesserung der Qualität, des Informationsgehalts und der Vergleichbarkeit der Expertengutachten zum Nutzen der Stiftungsräte und der Aufsichtsbehörden.”
Gruppenbild mit Damen – die Mitglieder der Kommission v.l.n.r. Thomas Hohl, Peter Leibfried, Aldo Ferrari, Vera Kupper Staub, Pierre Triponez, Catherine Pietrini, Dieter Sigrist, André Dubey.
OAK: Finanzielle Lage der VE 2013
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2013 präsentiert. Dank einer durchschnittlichen Vermögensrendite von 6.1% (gegenüber 7.4% im Vorjahr) haben sich die Deckungsgrade weiter verbessert: Per Ende 2013 verfügten 93% (Vorjahr: 90%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über einen Deckungsgrad von mindestens 100%. Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der entsprechende Anteil 28% (Vorjahr: 27%).
Unverändert hoch bleibt für die Vorsorgeeinrichtungen der Renditedruck, da die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsgarantien weiterhin deutlich höher ausfallen als die für die Bewertung der Verpflichtungen verwendeten Zinssätze. Die verwendeten technischen Zinssätze sind weiter gesunken. Nur noch 29% (Vorjahr: 47%) verwenden einen technischen Zinssatz von 3.5% oder höher.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich zudem die Risikosituation als Folge der positiven Anlageperformance deutlich verbessert. Aktuell müssen lediglich 13% (Vorjahr: 41%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie dem Segment mit hohem oder eher hohem Risiko zugerechnet werden.
Analog zu den technischen Zinssätzen wurden im vergangenen Jahr auch die Zinsgarantien für Altersrenten gesenkt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (BVG-Mindestumwandlungssatz) bleiben sie aber weiterhin hoch. Die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen sind damit in den meisten Fällen höher als die von der Vorsorgeeinrichtung sonst verwendeten Zinssätze. Aufgrund der existierenden Verpflichtungen und des gegenwärtig extrem tiefen Zinsniveaus bleibt der Renditedruck damit unverändert hoch.
OAK: Kriterien für die Zulassung von unabhängigen Vermögensverwaltern
Am 1. Januar 2014 ist Artikel 48f der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) in Kraft getreten. Dieser Artikel zählt abschliessend diejenigen Personen und Institutionen auf, welche mit der Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut werden dürfen. Darunter fallen neben den registrierten Vorsorgeeinrichtungen und den Anlagestiftungen insbesondere Anbieter, welche einer spezialgesetzlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt sind.
Zusätzlich kann die OAK BV weitere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin zulassen. Dies betrifft vor allem die in der Schweiz tätigen unabhängigen Vermögensverwalter, welche durch die neuen Vorschriften zwar nach wie vor keiner laufenden Aufsicht unterstellt werden, aber neu der Zulassung durch die OAK BV bedürfen, wenn sie Vermögen der beruflichen Vorsorge verwalten wollen.
Um die Rechtssicherheit zu garantieren und einen reibungslosen Übergang zum neuen Regime zu ermöglichen, wurden seitens der OAK BV bereits ab Mitte 2013 rund 150 provisorische Zulassungen für Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge erteilt.
Die OAK BV hat in der Zwischenzeit die Kriterien für die definitive Zulassung in einer ab heute geltenden Weisung konkretisiert. Im Vordergrund steht dabei die Gewährsprüfung betrieblicher, fachlicher und persönlicher Voraussetzungen. Die Zulassung der OAK BV gilt für drei Jahre und muss nach Ablauf erneuert werden.
