Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz unverändert bei 2,5% zu belassen: "Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für die Jahre 2007 und 2008 auf 2,5% festgesetzt. Mit Befriedigung stellt der Schweizerische Versicherungsverband SVV fest, dass der Bundesrat eine sachliche Entscheidung getroffen hat und Forderungen auf eine Erhöhung seitens der Gewerkschaften nicht nachgegeben hat. Der Bundesrat hat sich nicht verleiten lassen, die in der Vergangenheit erwirtschafteten Renditen als Prognosen für die Renditen künftiger Jahre heranzuziehen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat jeweils für die nächsten zwei Jahre festgesetzt und muss deshalb vorsichtig bestimmt werden. Ein tiefer Zinssatz ermöglicht Anlagen mit höheren Renditeaussichten für die Versicherten.
Obwohl der Entscheid des Bundesrates sachlich nachvollziehbar ist, setzt sich der SVV weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes ein. Als Basis kann der rollende Durchschnitt von Bundesobligationen dienen, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. Der Mindestzinssatz würde damit heute bei rund 2% liegen."

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.
Rund um die Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue überschlagen sich die Schlagzeilen, ohne dass substanziell neue Erkenntnisse gewonnen würden. Sollten im Zusammenhang mit den anprangerten Aktienverkäufen Gesetzesverstösse und Verletzungen des Verhaltenskodex vorliegen, so verurteilt der ASIP dieses Vorgehen unmissverständlich. Solche Verhaltensweisen widersprechen Sinn und Geist der beruflichen Vorsorge und untergraben das Vertrauen in die 2. Säule. Der ASIP hält jedoch fest, dass sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die Verantwortlichkeiten klar sind.