Rund um die Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue überschlagen sich die Schlagzeilen, ohne dass substanziell neue Erkenntnisse gewonnen würden. Sollten im Zusammenhang mit den anprangerten Aktienverkäufen Gesetzesverstösse und Verletzungen des Verhaltenskodex vorliegen, so verurteilt der ASIP dieses Vorgehen unmissverständlich. Solche Verhaltensweisen widersprechen Sinn und Geist der beruflichen Vorsorge und untergraben das Vertrauen in die 2. Säule. Der ASIP hält jedoch fest, dass sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die Verantwortlichkeiten klar sind.
Mitteilung ASIP
Aktuell
Pensionskassen-Chef unter Verdacht
Der Fall Swissfirst zieht weitere Kreise: Der Chef der Rieter-Pensionskasse, Jürg Maurer, versteuerte per Ende 2004 ein Vermögen von 69 Millionen Franken. Dank Investitionen an der Börse, erklärt er gemäss Berner Zeitung.
espace.ch.
Swissfirst: Die Position der Bank
Der Chef der Swissfirst Bank sieht sich wegen der Art und Weise der Fusion mit der Bank am Bellevue mit harscher Kritik konfrontiert. Keiner schaut mehr durch. Die Hauptvorwürfe und die Position der Bank.
Cash
SonntagsZeitung: Korruptionsvorwürfe gegen PK-Manager
Am 30. Juni (2005) gut drei Monate vor der Fusion mit der Bank am Bellevue kaufte die Swissfirst Bank 2,45 Millionen Call-Optionen zurück. Der damalige Preis des Warrants mit dem Kürzel SWFUP: 14 Rappen. In der Woche nach der Fusion war dasselbe Papier zwischen 3 und 4 Franken wert. Heute werden für den von der Swissfirst emittierten Warrant über 8 Franken bezahlt. Am Freitag (4.8.06) wäre das Paket über 20 Millionen Franken wert gewesen, schreibt Meinrad Ballmer in der SonntagsZeitung.
Zum Fall Swissfirst heisst es weiter in der SonntagsZeitung: "Von einer ganzen Reihe von Pensionskassenmanagern kursieren Angaben zu Konten bei der Swissfirst Bank und weiteren Banken samt Kontonummern und Hinweisen auf verdächtige Zahlungen oder Transaktionen. Die beschriebenen Vorgänge reichen zum Teil Jahre zurück und haben mit der Fusion zwischen der Swissfirst Bank und der Bank am Bellevue direkt nichts zu tun. Dabei tauchen die Namen von Managern und ehemaligen Managern von Pensionskassen wie Roche, Siemens, Rieter oder Publica auf. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Die Architekten der Fusion weisen den Vorwurf zurück, involvierte Pensionskassenmanager könnten im Zusammenhang mit den Transaktionen bestochen worden sein. Die Bankmanager haben die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers PWC beauftragt, die unter Verdacht geratenen Vorgänge zu prüfen."
sonntagszeitung.ch | Wirtschaft
Das Beziehungsgeflecht der Swissfirst
Die Fusion zwischen den Banken Swissfirst und Bellevue hat deren Manager um Millionen reicher gemacht. Ein dichtes Beziehungsgeflecht zwischen Pensionskassen und Swissfirst machte dies möglich. schreibt die NZZ am Sonntag.
Fall Swissfirst
Swissfirst beschäftigt die Medien
Die von der NZZ am Sonntag publik gemachten Ereignisse rund um die Fusion von Swissfirst und Bellevue ziehen in den Medien immer weitere Kreise, ohne das substanziell neue Erkenntnisse gewonnen würden. Der Tages-Anzeiger weiss zu berichten, dass nun auch die Basler Aufsicht aktiv geworden sei. Es bestehen derzeit jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich in der Tat Pensionskassenverantwortliche unrechtmässig bereichert hätten. Andererseits werfen die Vorgänge und das anscheinend konzertierte Vorgehen unmittelbar vor der Fusion zahlreiche Fragen auf, die dringend und rasch einer Klärung bedürfen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Machenschaften um Swissfirst: Untersuchungen angelaufen
Die vor Wochenfrist durch die NZZ am Sonntag erhobenen Vorwürfe gegen eine Reihe von Pensionskassen sowie eine Sammelstiftung und zwei Versicherungen haben in der Zwischenzeit grosse Aufmerksamkeit gefunden. Die NZZ selber durfte aufgrund einer gerichtlichen Verfügung keine Namen nennen. Das hat die FuW in der Zwischenzeit nachgeholt (s. Anhang).
Laut NZZ haben die betreffenen Vorsorgeeinrichtungen resp. die Sammelstiftung und die Versicherungen kurz vor der Fusion von Swissfirst Bank und Bellevue Gruppe ihre Bestände an Swissfirst Aktien dieser zurückverkauft und damit auf erhebliche Kursgewinne verzichtet (laut neusten Schätzungen rund 30 Mio. Fr.). Die entscheidende Frage ist, ob die Betreffenden von der bevorstehenden Fusion wussten und falls ja, weshalb und unter welchen Bedingungen sie zum Schaden der Versicherten (resp. angeschlossenen Pensionskassen) auf die Kursgewinne verzichteten.
Sollen sich die impliziten Vorwürfe der Presseberichte bestätigen, haben die Betreffenden mit Konsequenzen zu rechnen, denn das revidierte BVG mit der Verordnung BVV2 verbietet das Ausnützen von Informationen durch Anlageverantwortliche, selbst wenn dies nicht zum Nachteil der Kasse sein sollte. Massgeblich ist hier Art. 48f BVV2. Gemäss Presseberichten haben sowohl das BSV (zuständige für die gesamtschweizerisch tätigen Vorsorgeeinrichtungen) wie auch die Aufsicht des Kt. Zürich bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. Auch intern sind in einigen der involvierten Pensionskassen offenbar erste Untersuchungen angelaufen.
Es ist absehbar, dass die Vorgänge nicht nur für die involiverten Kassen sondern für die 2. Säule generell eine massive Belastung darstellen werden, falls wirklich die Aktienverkäufe an die Swissfirst im Wissen um die bevorstehende Fusion und die damit zu erwartenden Kurssprünge erfolgten. Solche Machenschaften sind – so sie sich in der Tat bewahrheiten sollten – schärfstens zu verurteilen.
NZZ Online
Tages-Anzeiger
tsr info: des caisses de pensions sous enquête
FuW: Institutionelle sind bekannt – Was lief im Fall Swissfirst?
Die Finanz und Wirtschaft schrieb in ihrer Ausgabe vom 26.7. (Nr. 58) u.a.
"Es geht um die Swissfirst Bank, die im letzten September innerhalb von wenigen Handelstagen 47,5% eigener Aktien beschafft hatte, um sie am Freitagabend, 9.September, en bloc an die Bellevue Holding zu veräussern. Am darauf folgenden Montag wurde die Absicht zur Fusion von Bellevue Gruppe und Swissfirst bekannt gegeben, der Kurs der Titel sprang von knapp unter 60 auf 80 Fr.
Sowohl der Hauptaktionär und Gründer der Swissfirst, Thomas Matter, als auch die Eigner der Bellevue Gruppe (Martin Bisang, Daniel Schlatter, Hans-Jörg Graf) kamen auf ihre Rechnung. Matter blieb CEO der doppelt so grossen Gruppe und erzielte mit seinem Paket (20,1%, später auf 17,1% reduziert) einen happigen Gewinn, die Bellevue-Manager kamen quasi über Nacht zu einer kotierten, auch in ihrem Fall markant vergrösserten und spartenmässig besser diversifizierten Finanzgruppe. Eine Win-win-Situation, wären da nicht die düpierten Drittaktionäre, denen man die Veräusserung ihrer Titel im Vorfeld der Transaktion schmackhaft gemacht hatte.
Einer dieser Aktionäre (Rumen Hranov) hatte den Fall im November publik gemacht und vor Gericht gezogen, wurden ihm doch rund 9% Swissfirst-Aktien zum tieferen Kurs vor Ankündigung des Schulterschlusses mit – nach seiner Aussage – irreführenden Angaben abgekauft. Unter den weiteren Aktionären, die ebenfalls Titel zum tieferen Kurs andienten, wurden bereits damals institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen vermutet. Die «NZZ am Sonntag» hat sieben davon ausgemacht, durfte sie aber auf Grund einer superprovisorischen Verfügung nicht nennen. Nach unseren Recherchen handelt es sich um so bekannte Namen wie die Pensionskassen von Coop, Roche, Rieter und Siemens, die Versicherer Helsana und National sowie die IST-Anlagestiftung.
Wieso haben sie nicht, wie Hranov, Klage eingereicht? Einer der Anlageverantwortlichen wird von der «NZZ am Sonntag» mit den Worten zitiert: «Es war eine ganz normale Transaktion im Rahmen unserer Vermögensverwaltung, wie sie zum täglichen Geschäft gehört.» Andere wollten sich offenbar überhaupt nicht dazu äussern. Eine solche Verhaltensweise ist befremdlich, umso mehr, als mit dem Verkauf kurz vor Ausschüttungsdatum auch auf die Ausrichtung der Sonderdividende von 5 Fr. je Aktie verzichtet wurde. Fragen drängen sich auf. Mit welchen «Argumenten» wurden die Anlageverantwortlichen zum Verkauf der Swissfirst-Titel aus den von ihnen betreuten Vermögen überzeugt? Haben die Anlageverantwortlichen allein im Interesse der Versicherten gehandelt? Sind ihnen allenfalls irgendwelche Gegenleistungen zugekommen? Wie haben sie die Transaktion den Stiftungsräten erklärt – sofern sich diese überhaupt dafür interessieren? Hinterfragen Stiftungsräte und Aufsichtsbehörde ab und zu die privaten Vermögensverhältnisse der Pensionskassenverantwortlichen?"
Mercer übernimmt Pendia Associates
Laut einer Meldung von IPE hat Mercer Human Resource Consulting die Zürcher Pendia Associates übernommen. Pendia war eines der letzten noch in Schweizer Besitz befindlichen grösseren Pensionskassenberatungs-Unternehmen. Pendia beschäftigt in Zürich und Nyon 55 Personen. Ursprünglich eine Tochtergesellschaft der Swiss Life wurde sie anfang dieses Jahres unabhgängig. Laut IPE zählt Pendia rund 100 Kunden mit einem Gesamtvermögen von 25 Mrd. Fr.
Mercer beschäftigt in der Schweiz etwa 100 Personen und ist vor allem in den Bereichen Anlagen- und HR-Beratung aktiv. Das neue Gesamtunternehmen wird unter Leitung von Markus Meier, Geschäftsführer von Pendia, stehen. Sein Kommentar zur Uebernahme durch Mercer: “Mercer has a formidable reputation globally. We’re excited to be part of this leading organisation where the combination of Pendia’s local strength and Mercer’s extensive resources will give us a unique differentiator in the Swiss marketplace.”
Mercer acquires Pendia in Switzerland
Gesamtarbeitsverträge von 2002 bis 2005 – Grosse branchenspezifische Unterschiede bei den Mindestlöhnen
2005 fanden sich je nach Branche gesamtarbeitsvertraglich festgelegte Mindestlöhne von 2200 bis 4200 Franken für ungelernte Arbeitnehmende und von 2800 bis 5300 Franken für qualifizierte Personen. Von 2002 bis 2005 ist die Zahl der Mindestlohnanpassungen von 50 oder mehr Franken regelmässig zurückgegangen. Soweit einige wichtige Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) auf der Basis der gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse.
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Complementa Risiko Check-up: Nach dem Ausnahmejahr
Anlässlich der diesjährigen AWP-Tagung gab Benjamin Brandenberger einen ersten Ueberblick über die Ergebnisse des Risiko Check-up. Ausgewertet wurden dafür ca. 210 Kassen (von rund 400 Teilnehmern). Sie zeigen klar die Wirkungen des Ausnahmejahres 2005, das zu einer deutlichen Entspannung bei der Finanzierungssituation geführt hat. Mit ganz wenigen Ausnahmen haben die Kassen die notwendige Sollrendite deutlich überschritten. Bei einer Aufteilung nach dem bekannten Complementa-Schema (A: Kassen in Ueberdeckung mit ausreichenden Reserven; B: Kassen in Ueberdeckung mit ungenügender Reservesituation; C: Kassen in Unterdeckung) zeigt sich bei den privaten Vorsorgeeinrichtungen eine Verdoppelung des Anteils im Sektor A. Gut zwei Drittel befinden sich wieder in einer befriedigenden Position bezüglich ihrer Finanzen, wobei die Aufteilung nach Vermögensgrösse eine frappante Schwäche der grossen Kassen (über 800 Mio.) ergibt. Bei den öffentlich-rechtlichen erfüllt hingegen nur knapp ein Drittel das Klassenziel, ein ähnlicher Anteil weist weiterhin eine Unterdeckung aus.
AWP-Tagung: Politiker und Techniker
Die diesjährige AWP-Tagung fand in ihrer 33. Auflage statt und erneut mit stattlicher Beteiligung seitens der Vorsorgefachleute. Im Zentrum stand die Beurteilung der vom Bundesrat angekündigten Botschaft zur Anpassung des Umwandlungssatzes. Unterstützung fand der Wille des Bundesrates, den Satz bis 2011 auf 6,4% zu reduzieren auf aktuarieller Seite sowie vom Vertreter der Arbeitgeber und Christine Egerszegi. Dagegen sprachen sich aus Herbert Brändli (als Oekonom angekündigt) und Nationalrat Fasel. Brändli argumentierte ausschliesslich mit den langfristigen (historischen) Aktienrenditen, welche sogar eine Beibehaltung des ursprünglichen Satzes von 7,2% erlauben würden; Fasel verzichtete gänzlich auf Argumente und glaubte wohl, es genüge schon, dagegen zu sein (wenn auch wortreich und mit der üblichen bundespolitischen Rhetorik). Zur Freude des Veranstalters ritten die Gegner einer Anpassung zudem die üblichen Attacken auf die Versicherer und bezeichneten sie fälschlicherweise als die Urheber der neuerlichen Senkungsbemühungen. Neues haben die diversen Stellungnahmen somit nicht geliefert.
Gehaltvoller waren da schon die von Experten gemachten Ausführungen über die Fachrichtlinie zur Bildung von Rückstellungen (Markus Meier, Pendia) und von Stephan Gerber (Abcon) über die Fallstricke beim Einkauf für eine vorzeitige Pensionierung. Benjamin Brandenberger (Complementa) schliesslich stellte die ersten Ergebnisse des AWP / Complementa Risiko Check-up vor, welche sich mit den in der auf einer gemeinsamen Basis durchgeführten Swisscanto-Umfrage decken, hier aber mit speziellen Auswertungsmethoden zu weiteren, höchst interessanten Einsichten führten.
Dominique de Buman fait son mea culpa devant le gouvernement fribourgeois
Le conseiller national et vice-président du PDC suisse Dominique de Buman a présenté ses excuses vendredi après-midi au gouvernement fribourgeois suite à ses déclarations sur la corruption et le copinage dans l’administration cantonale. Le Conseil d’Etat se satisfait de ces explications et entend mettre ainsi un terme à cette affaire.
Edicom – Le média interactif de Suisse romande
Website der autonomen Sammelstiftungen
Die Interessengemeinschaft der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen IGaSG hat neu eine eigene Website, auf welcher neben Pressemitteilungen, den Mitgliedern des Vorstands und den Statuten auch die aktuell 26 Mitglieder mit ihren wichtigsten Angaben aufgeführt werden.
IGaSG – cifacc
Kritische Anmerkungen des IMF zur 2. Säule
Unter dem Titel "Selected Issues" hat der International Monetary Fund (IMF) u.a. einen summarischen Vergleich der betrieblichen Vorsorge in der Schweiz, England und Holland angestellt und daraus eine Reihe von Vorschlägen für die Schweiz abgeleitet. Kritik übt der IMF insbesondere am bestehenden, dezentralisierten Aufsichtssystem. Auch die im Strukturbericht geforderte und jetzt auch vom Bundesrat unterstützte Regionalisierung der Aufsicht scheint dem IMF nicht ausreichend. Er schlägt die vollständige Zentralisierung vor, verbunden mit einer Modernisierung des Reporting. Sowohl England wie Holland werden diesbezüglich als Vorbilder dargestellt.
Der zweite wichtige Punkt im Bericht des IMF bildet die Liberalisierung der Vorschriften sowohl auf der Anlageseite (Anlagevorschriften) wie auch bei den Verbindlichkeiten (Umwandlungssatz). Der IMF erachtet die bestehenden Vorschriften als zu restriktiv, sie verminderten nach Meinung der Autoren der Studie die Leistungsfähigkeit der Pensionskassen. Die periodische Anpassung der Vorschriften genüge nicht, um mit den Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt und bei der Demographie ausreichend Schritt zu halten. Der IMF begrüsst die von der Expertenkommission im Strukturbericht gemachten Vorschläge. Sie gingen in die richtige Richtung. Die Befreiung der Pensionskassen von solchen Vorschriften müssten begleitet sein von noch weitergehenden Offenlegungsbestimmungen und einer weiter verbesserten Transparenz, ähnlich wie sie heute in England besteht.
Schliesslich wünscht der IMF, dass die Aufsicht sich stärker in Richtung risikobasierter Systeme bewege, ähnlich wie sie gegenwärtig im Banken- und Versicherungsbereich Anwendung finden und auch im Swiss Solvency Test enthalten sind.
Switzerland Selected Issues
BVG-Kommission möchte Mindestzins vorläufig nicht erhöhen
Die Eidgenössische BVG-Kommission möchte den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge laut einer Meldung der Basler Zeitung vorläufig nicht erhöhen. Sie habe dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen, den Satz auch 2007 bei 2,5 Prozent zu belassen, wie Kommissionspräsident Claude Frey auf Anfrage sagte. Diese Empfehlung hat allerdings erst einen provisorischen Charakter, die Kommission behalte sich je nach Entwicklung der Wirtschaftslage eine Überarbeitung im August vor.
Laut Frey fiel der Entscheid für eine Empfehlung von 2,5 Prozent mit 13 zu sechs Stimmen. Eine Minderheit aus Gewerkschaftskreisen habe demgegenüber eine Erhöhung auf 3,25 Prozent verlangt. Begründet wurde der Mehrheitsentscheid damit, dass die Pensionskassen noch Handlungsspielraum benötigten. Nicht alle Kassen hätten sich richtig erholt, so dass bei der Festsetzung des obligatorischen Mindestzinses Vorsicht geboten sei. Frey erklärte weiter, dass die Börsenentwicklung nach einem guten 2005 mittlerweile wieder etwas schlechter sei.
baz.ch – Basler Zeitung Online