"Die schweizerische Regierung traute weder dem Wettbewerb noch war sie sich der Tragweite ihres Entscheides bewusst, als sie im Frühjahr dieses Jahres auf anraten der BVG-Kommission die freie Wahl der Pensionskasse definitiv abschmetterte", schreibt der St. Galler Bankier Konrad Hummler im jüngsten Anlagekommentar der Bank Wegelin & Co
Pensionskassen zu eng korsettiert.
Aktuell
ASIP fordert Mitglieder zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex auf
Als Reaktion auf den Aufruhr in Medien und Politik im Zusammenhang mit Swissfirst hat der ASIP in ihren neusten Mitteilungen an die Mitglieder diese zur Unterstellung unter den Verhaltenskodex aufgerufen. Bisher haben sich lediglich rund 300 Vorsorgeeinrichtungen unterstellt. Eine (freiwillige) Unterstellung möglichst aller Kassen ist jedoch notwendig, wenn der Pensionskassenverband sich gegenüber dem Parlament glaubwürdig gegen einen Ausbau gesetzlicher Regelungen zur Ueberwachung der Anlagetätigkeit stark machen will.
Der ASIP vertritt in der Mitteilung die Meinung, dass der Verhaltenskodex im Sinne der Selbstregulierung noch verbessert bzw. verschärft werden muss. Er will in den kommenden Monaten seinen Mitgliedern Arbeitshilfen zur Umsetzung der Loyalitätsbestimmungen zukommen lassen. Zudem empfiehlt er dem obersten Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtungen, bereits heute zu überlegen ob, und wenn ja in welcher Form, dieses eine Offenlegungspflicht der Interessenbindungen, Bankbeziehungen sowie der Transaktionen der unmittelbar mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen regeln will und ein Verbot des Parallel Runnings zu prüfen.
ASIP-Tagung: Aktuelles zur beruflichen Vorsorge
Der ASIP orientierte anlässlich einer Tagung am 26.9.06 über aktuelle Themen der beruflichen Vorsorge. Ausführlich ging Jürg Walter (Libera) auf die neuen technischen Grundlagen und ihre Konsequenzen für die Pensionskassen ein. Sie betreffen primär die Lebenserwartung und den technischen Zinssatz und damit unmittelbar den Umwandlungssatz. Walter präsentierte dabei die jeweiligen Daten der verschiedenen technischen Grundlagen (EVK, VZ, BVG 2000 und 2005), was insbesondere bei den Invalidisierungswahrscheinlichkeiten einige auffallende Differenzen aufzeigte.
Armin Braun von der Pensionskasse der Stadt Zürich und Präsident der Kommission für öffentlich-rechtliche Kassen des ASIP nutzte die Gelegenheit, das Lösungskonzept des ASIP zur Regelung der Finanzierungssituation der öffentlichen Kassen zu präsentieren. Gemäss ASIP ist eine volle Kapitaldeckung "nicht nötig und auch nicht sinnvoll", doch bedingt dieser Verzicht eine klare Regelung mit einem Regime der gemischten Finanzierung. Festgelegt werden muss dabei insbesondere das Mindestvermögen in Prozent der Verpflichtungen (z.B. 70%); ab diesen 70% würden dann die selben Regeln gelten wie für die übrigen Kassen mit der Bildung von Wertschwankungsreserven und freien Mitteln resp. Sanierungsmassnahmen bei Unterschreitung dieser Marke. Es müsste also ebenfalls die Aequivalenz zwischen Leistungen und Beiträgen sicher gestellt sein. Nicht anwenden möchte Braun dieses Modell aber etwa für die SBB.
Weitere Referate galten der FER 16 und ihren Konsequenzen für Unternehmen und Pensionskassen (Norbert Wartmann, Ecofin) und der Vernehmlassung zur Strukturreform und die Stellungnahmen des ASIP (Hanspeter Konrad). Der ASIP befürwortet im Grundsatz die vorgeschlagene Direktaufsicht mit Regionalisierung der Behörden, bedauert hingegen, dass das Konzept der "überwachten Selbstregulierung" nicht auch den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Einbezug der technischen Parameter umfasst.
Vorsorge unter Beobachtung
Trotz Image-Schadens wegen der Swissfirst-Affäre wollen Vorsorgeexperten keine weitere Regulierung bei den Pensionskassen. Diese haben sich finanziell wieder erholt, schreibt das St. Galler Tagblatt.
www.tagblatt.ch
ASIP admits best practice code ignored
Only 10% of Switzerland’s 3,000 pension funds, known as Pensionskassen, have bothered to adopt a best-practice code developed six years ago by ASIP, the association for the schemes. This was disclosed at a press conference in Zurich today by ASIP’s president, Hans Ender.
ASIP admits
Die Schweizer Pensionskassen 2006
An einer Medienkonferenz orientierten Vertreter von Swisscanto sowie Complementa und ASIP über aktuelle Fragen der 2. Säule. Anlass war die Publikation der neusten Ausgabe der Swisscanto Pensionskassenstudie. CEO Gérard Fischer von der Swisscanto lenkte schon in seinem Einleitungsvotum die Aufmerksamkeit auf das heisse Thema "Swissfirst" und seine Folgen für die berufliche Vorsorge. Er machte deutlich, dass unabhängig von allfällig noch zu belegenden Gesetzesüberschreitungen die Insiderstrafnorm in der Schweiz zu verschärfen ist. Er machte sich gleichzeitig stark für einheitliche Vorschriften in allen Bereichen, wo Anlagen im Auftrag Dritter verwaltet werden und verwies auf die im Kollektivanlagegesetz getroffenen Regelungen. Auch Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP befasste sich mit diesem aktuellen Thema. Nach Einschätzung des ASIP sind keine neuen Vorschriften notwendig, doch macht sich der Verband dafür stark, dass künftig alle seine Mitglieder den Verhaltenskodex unterzeichnen. Entscheidend ist laut Ender, dass diese Unterzeichnung arbeitsvertragliche Konsequenzen hat, denn nur so könne sie auch ihre volle Wirkung entfalten.
Peter Bänziger, Geschäftsleitungsmitglied der Swisscanto, ging in seinem Ausführungen auf einen Nebenaspekt der Diskussion um die Swissfirst ein, in deren Verlauf die Forderung nach indexierten Anlagen erhoben wurde. Bänziger bezweifelte die Weisheit dieser Forderung und wies nach, dass etwa mit dem erweiterten Ansatz des "Accounting Based Indexing" mittelfristig eine erhebliche Mehrrendite erzielt werden könnte. Bei dieser Methode wird für die Gewichtung nicht nur die jeweilige Börsenkapitalisierung berücksichtigt, sondern eine Reihe weiterer Faktoren wie Dividendensumme, Cash Flow, Umsatz, Anzahl Mitarbeiter. Damit lassen sich Verzerrungen, wie sie durch die Konzentration auf blosse einen Faktor bei der Gewichtung entstehen, verhindern.
Auf die aktuelle finanzielle Verfassung der Vorsorgeeinrichtungen ging Benjamin Brandenberger auf Basis der neusten Daten des Risiko Check-up ein. Nach seiner Einschätzung haben die Kassen nach dem Rückschlag im ersten Semester aufgrund der Börsenschwäche jetzt wieder den Stand von Ende 2005 erreicht.
Anpassung der AHV/IV-Renten – neue Grenzbeträge in der BV
Da die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 um 2,8% angepasst werden, wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge der wirtschaftlichen Entwicklung folgend von 22’575 auf 23’205 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 19’890 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6’365 respektive 31’824 Franken). Um die Koordination zwischen der ersten und der zweiten Säule sicherzustellen, treten auch die Anpassungen in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
www.news.admin.ch
BVG-Zins: Arbeitgeberverband mit Bundesratsentscheid zufrieden
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Bundesrats, der die Entwicklung der Rendite marktgängiger Anlagen – insbesondere der Bundesobligationen – sowie der Aktienanleihen und Liegenschaften in vorsichtiger Weise berücksichtigt. Damit ermöglicht es die Landesregierung denjenigen Vorsorgeeinrichtungen, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, wieder nötige Reserven zu bilden. Gut gehende Vorsorgeeinrichtungen können die Altersguthaben ihrer Versicherten zu einem Satz von über 2,5 % verzinsen; die entsprechenden Entscheide liegen in der Verantwortung der paritätischen Stiftungsräte, heisst es in einer Mitteilung des Schweiz. Arbeitgeberverbandes.
Schweizerischer Arbeitgeberverband
SGB: Mindestzinsentscheid Geschenk an die Versicherer
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, nennt den unveränderten Mindestzins für 2007 "ein Millionengeschenk für die Versicherungswirtschaft". Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gelte der Grundsatz, je (nicht gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn für die Privatversicherer. "Ein korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre. Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen die Stimmen der Versichertenvertreter von der Versicherungswirtschaft durchgedrückt", schreibt Nova in einer Mitteilung des SGB.
Mitteilung SGB
Autonome Sammelstiftungen begrüssen Mindestzins-Entscheid
Die Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (IGaSG) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz bei 2,5 Prozent zu belassen.
Presseportal.ch: BVG-Mindestzinssatz 2007 – Vernünftiger Entscheid
Korrektes Verhalten der IST-Anlagestiftung im Swissfirst-Fall
Die Portfolio-Manager der Anlagestiftung Ist haben sich in der Swissfirst-Affäre nichts zuschulden kommen lassen. Das ist die Quintessenz eines Berichts von Ernst & Young. Die Revisionsfirma hatte den Auftrag, den Wertpapierhandel durch Ist-Mitarbeiter unter die Lupe zu nehmen und nach suspekten Transaktionen im Zusammenhang mit Swissfirst zu suchen, schreibt der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 13.9.
«Ich kann bestätigen, dass sich die Vermögensverwalter wie auch alle andern geprüften Personen gemäss dem Bericht von Ernst & Young korrekt verhalten haben», sagt Ist-Direktor Markus Nievergelt. Ernst & Young hat unter anderem private Transaktionen von jenen Personen untersucht, die in Anlageentscheide involviert waren oder darüber Bescheid wussten. Dazu gehörten neben allen Ist-Mitarbeitern auch der Anlageausschuss und der Beirat sowie der Präsident des Stiftungsrates.
Ernst & Young hatte wegen des Bankgeheimnisses keinen direkten Zugriff auf die Bankdaten der involvierten Personen und war auf Zusammenarbeit angewiesen. «Die Revision sieht nur, was man ihnen gibt», sagt ein Insider. Allerdings wäre es wohl für jene ungemütlich geworden, die sich der Transparenz verweigert hätten. Dem Vernehmen nach legten alle Angefragten ihre privaten Konti, Transaktionen und Steuererklärungen offen und unterschrieben eine Vollständigkeitserklärung.
Zu ihnen gehörte auch SVP-Nationalrat Hans Kaufmann, der im Anlageausschuss der Ist-Stiftung sitzt. «Rechtsstaatlich ist das Offenlegen wegen des Datenschutzes allerdings problematisch», sagt er, der bis letzten Mai noch dem Verwaltungsrat von Swissfirst angehörte und auch bei der Pensionskasse von Siemens mitwirkt.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Monica Mächler wird neue Direktorin des BPV
Der Bundesrat hat Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten. Dr. iur. Monica Mächler (Jahrgang 1956) ist bei der Zurich Financial Services als Group General Counsel und Leiterin des Verwaltungsratssekretariats tätig. In dieser Funktion ist sie Mitglied der erweiterten Konzernleitung (Group Management Board) des international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmens. Monica Mächler war Mitglied in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes, so in der Expertenkommission Zimmerli zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung, in der Expertenkommission Zufferey zur Finanzmarktaufsicht sowie in der Expertenkommission Schnyder zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. An der Universität Zürich betreut sie im Rahmen des Nachdiplomstudiums für internationales Wirtschaftsrecht (LLM) zudem eine Lehrveranstaltung zu Verträgen des internationalen Versicherungsgeschäfts. Monica Mächler ist Autorin zahlreicher Publikationen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Finanzmarktrechts.
Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst die Wahl von Monica Mächler durch den Bundesrat. In einer Medienmitteilung des SSV heisst es: "Monica Mächler besitzt dank ihrer fundierten juristischen Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung als Managerin einer Versicherungsgesellschaft – sowie durch ihre aktive Mitarbeit in der Expertenkommission Zimmerli, welche die Grundlagen für eine moderne Finanzmarktaufsicht erarbeitete – alle wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung des BPV."
EFD – Monica Mächler neue Direktorin des BPV
Bundesrat will am System gestaffelter Altersgutschriften festhalten
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Bundesrat verabschiedet Bericht
Text des Berichtes
Aufgrund zweier Postulate von Barbara Polla (BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen, 02.3208) und der CVP-Fraktion (ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften, 05.3651) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Bericht über mögliche alternative Altersgutschriftenmodelle und deren finanzielle Auswirkungen erstellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das mit den beiden Postulaten angestrebte Ziel, die Beteiligung älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt zu erhöhen, mit einer anderen Staffelung der Altersgutschriften nicht erreicht werden kann. Dieses Ziel soll vielmehr durch entsprechende Anpassungen in der 2. Säule erreicht werden, mit welchen sich der längere Verbleib älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt lohnen soll. Die entsprechenden Änderungen werden im Rahmen der 11. AHV-Revision (flexibler Vorbezug der BVG-Altersrente und Rentenaufschub analog zur AHV; freie Wahl zwischen Altersrente und Freizügigkeit vor dem ordentlichen Rentenalter) und der nächsten BVG-Revision (Weiterversicherung des bisherigen Lohnes in der 2. Säule bei Reduktion des Salärs infolge Arbeitszeitreduktion oder Funktionswechsel, Akkumulation von Altersgutschriften nach 65) umgesetzt.
SVV begrüsst Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins
Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz unverändert bei 2,5% zu belassen: "Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für die Jahre 2007 und 2008 auf 2,5% festgesetzt. Mit Befriedigung stellt der Schweizerische Versicherungsverband SVV fest, dass der Bundesrat eine sachliche Entscheidung getroffen hat und Forderungen auf eine Erhöhung seitens der Gewerkschaften nicht nachgegeben hat. Der Bundesrat hat sich nicht verleiten lassen, die in der Vergangenheit erwirtschafteten Renditen als Prognosen für die Renditen künftiger Jahre heranzuziehen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat jeweils für die nächsten zwei Jahre festgesetzt und muss deshalb vorsichtig bestimmt werden. Ein tiefer Zinssatz ermöglicht Anlagen mit höheren Renditeaussichten für die Versicherten.
Obwohl der Entscheid des Bundesrates sachlich nachvollziehbar ist, setzt sich der SVV weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes ein. Als Basis kann der rollende Durchschnitt von Bundesobligationen dienen, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. Der Mindestzinssatz würde damit heute bei rund 2% liegen."
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.7%. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Diese waren im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93, welcher einen Aktienanteil von rund 25% besitzt, weist in diesem Zeitraum eine Performance von minus 1.85% auf. Diese eher negative Entwicklung wird auch im Performancevergleich von Watson Wyatt sichtbar, welcher von einer Performance der Vorsorgeeinrichtungen von minus 0.3% im ersten Halbjahr ’06 ausgeht.
Der Bundesrat hat laut Mitteilung bei seiner Entscheidung die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge mitberücksichtigt, welche an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2006 mit einer Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen beschlossen hatte, dem Bundesrat die Beibehaltung des bisherigen Mindestzinssatzes von 2.5% zu empfehlen.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %
