Der ASIP orientierte anlässlich einer Tagung am 26.9.06 über aktuelle Themen der beruflichen Vorsorge. Ausführlich ging Jürg Walter (Libera) auf die neuen technischen Grundlagen und ihre Konsequenzen für die Pensionskassen ein. Sie betreffen primär die Lebenserwartung und den technischen Zinssatz und damit unmittelbar den Umwandlungssatz. Walter präsentierte dabei die jeweiligen Daten der verschiedenen technischen Grundlagen (EVK, VZ, BVG 2000 und 2005), was insbesondere bei den Invalidisierungswahrscheinlichkeiten einige auffallende Differenzen aufzeigte.
Armin Braun von der Pensionskasse der Stadt Zürich und Präsident der Kommission für öffentlich-rechtliche Kassen des ASIP nutzte die Gelegenheit, das Lösungskonzept des ASIP zur Regelung der Finanzierungssituation der öffentlichen Kassen zu präsentieren. Gemäss ASIP ist eine volle Kapitaldeckung "nicht nötig und auch nicht sinnvoll", doch bedingt dieser Verzicht eine klare Regelung mit einem Regime der gemischten Finanzierung. Festgelegt werden muss dabei insbesondere das Mindestvermögen in Prozent der Verpflichtungen (z.B. 70%); ab diesen 70% würden dann die selben Regeln gelten wie für die übrigen Kassen mit der Bildung von Wertschwankungsreserven und freien Mitteln resp. Sanierungsmassnahmen bei Unterschreitung dieser Marke. Es müsste also ebenfalls die Aequivalenz zwischen Leistungen und Beiträgen sicher gestellt sein. Nicht anwenden möchte Braun dieses Modell aber etwa für die SBB.
Weitere Referate galten der FER 16 und ihren Konsequenzen für Unternehmen und Pensionskassen (Norbert Wartmann, Ecofin) und der Vernehmlassung zur Strukturreform und die Stellungnahmen des ASIP (Hanspeter Konrad). Der ASIP befürwortet im Grundsatz die vorgeschlagene Direktaufsicht mit Regionalisierung der Behörden, bedauert hingegen, dass das Konzept der "überwachten Selbstregulierung" nicht auch den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Einbezug der technischen Parameter umfasst.

An einer Medienkonferenz orientierten Vertreter von Swisscanto sowie Complementa und ASIP über aktuelle Fragen der 2. Säule. Anlass war die Publikation der neusten Ausgabe der Swisscanto Pensionskassenstudie. CEO Gérard Fischer von der Swisscanto lenkte schon in seinem Einleitungsvotum die Aufmerksamkeit auf das heisse Thema "Swissfirst" und seine Folgen für die berufliche Vorsorge. Er machte deutlich, dass unabhängig von allfällig noch zu belegenden Gesetzesüberschreitungen die Insiderstrafnorm in der Schweiz zu verschärfen ist. Er machte sich gleichzeitig stark für einheitliche Vorschriften in allen Bereichen, wo Anlagen im Auftrag Dritter verwaltet werden und verwies auf die im Kollektivanlagegesetz getroffenen Regelungen. Auch Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP befasste sich mit diesem aktuellen Thema. Nach Einschätzung des ASIP sind keine neuen Vorschriften notwendig, doch macht sich der Verband dafür stark, dass künftig alle seine Mitglieder den
Da die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 um 2,8% angepasst werden, wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge der wirtschaftlichen Entwicklung folgend von 22’575 auf 23’205 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 19’890 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6’365 respektive 31’824 Franken). Um die Koordination zwischen der ersten und der zweiten Säule sicherzustellen, treten auch die Anpassungen in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Bundesrats, der die Entwicklung der Rendite marktgängiger Anlagen – insbesondere der Bundesobligationen – sowie der Aktienanleihen und Liegenschaften in vorsichtiger Weise berücksichtigt. Damit ermöglicht es die Landesregierung denjenigen Vorsorgeeinrichtungen, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, wieder nötige Reserven zu bilden. Gut gehende Vorsorgeeinrichtungen können die Altersguthaben ihrer Versicherten zu einem Satz von über 2,5 % verzinsen; die entsprechenden Entscheide liegen in der Verantwortung der paritätischen Stiftungsräte, heisst es in einer Mitteilung des Schweiz. Arbeitgeberverbandes.
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, nennt den unveränderten Mindestzins für 2007 "ein Millionengeschenk für die Versicherungswirtschaft". Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gelte der Grundsatz, je (nicht gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn für die Privatversicherer. "Ein korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre. Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen die Stimmen der Versichertenvertreter von der Versicherungswirtschaft durchgedrückt", schreibt Nova in einer Mitteilung des SGB.
Der Bundesrat hat Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten. Dr. iur. Monica Mächler (Jahrgang 1956) ist bei der Zurich Financial Services als Group General Counsel und Leiterin des Verwaltungsratssekretariats tätig. In dieser Funktion ist sie Mitglied der erweiterten Konzernleitung (Group Management Board) des international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmens. Monica Mächler war Mitglied in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes, so in der Expertenkommission Zimmerli zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung, in der Expertenkommission Zufferey zur Finanzmarktaufsicht sowie in der Expertenkommission Schnyder zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. An der Universität Zürich betreut sie im Rahmen des Nachdiplomstudiums für internationales Wirtschaftsrecht (LLM) zudem eine Lehrveranstaltung zu Verträgen des internationalen Versicherungsgeschäfts. Monica Mächler ist Autorin zahlreicher Publikationen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Finanzmarktrechts.
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.