Die Swissfirst hat sich in einer Medienmitteilung gegen die in der Presse erhobenen Vorwürfe in einer Medienmitteilung zur Wehr gesetzt. In der Mitteilung heisst es u.a.: "Fast ein Jahr nach der erfolgreichen Fusion gelangten kürzlich mittels krimineller Machenschaften dem Geschäfts- und dem Bankkundengeheimnis unterliegende Dokumente an einzelne Medien. Dies löste eine Medienkampagne aus, welche die Rechtmässigkeit der Transaktion mit tatsachenwidrigen und verzerrenden Darstellungen in Zweifel zu ziehen versuchte und in einer Vorverurteilung des CEOs der Swissfirst Gruppe, Thomas Matter, gipfelt. Diese Kampagne gegen die Swissfirst und ihren CEO entbehrt jeglicher Grundlage und ist in hohem Masse geschäfts- und rufschädigend. Sie erschwert die ordentliche Weiterführung der Bankgeschäfte in der aktuellen Struktur zusehends. Vor diesem Hintergrund haben deshalb Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Swissfirst Gruppe beschlossen, eine internationale Investmentbank damit zu beauftragen, unverzüglich sämtliche strategischen Optionen zu prüfen, insbesondere den Verkauf der gesamten Gruppe bzw. einzelner operativer Einheiten."

Zu dem bereits vor einiger Zeit angestrengten Verfahren gegen die Swissfirst durch einen Aktionär wird ausgeführt: "Die durch den besagten Einzelaktionär angestrengten Verfahren wegen Verletzung der Offenlegungs- und Meldepflicht sind mittlerweile durch die zuständigen Stellen, das heisst durch das Eidgenössische Finanzdepartement und die SWX Swiss Exchange, eingestellt worden. Zudem hat die detaillierte Überprüfung sämtlicher in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss stehenden Einzeltransaktionen durch die unabhängige Revisionsstelle keinerlei Unregelmässigkeiten ergeben."
Swissfirst Mitteilung
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