Der Pensionskassenverband stellt in einer Pressemitteilung zur Festlegung des Abstimmungstermins für die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes am 7.3.2010 fest: “Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenserwartung und der Entwicklungen der Kapitalmärkte ist ein versicherungs- und finanztechnisch korrekt festgelegter Umwandlungssatz für die Zukunft der beruflichen Vorsorge entscheidend. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP setzt sich klar für die vom Parlament grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6.4 Prozent und damit für ein JA zu einem fairen Umwandlungssatz an der Urne ein.”
Aktuell
Abstimmung über Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März 2010
Der Bundesrat hat beschlossen, am 7. März 2010 die drei folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- den Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen,
- die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» und
- die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz).
Unia: PK-Gelder für innovative industrielle Produktion
Mit dem „Pakt für eine produktive Schweiz“ hat die Unia ein Kreditmodell für den “ökosozialen Umbau” vorgestellt. Ein Produktionsfonds soll bis zu 30 Mrd. Franken für innovative und nachhaltige industrielle Produktion bereitstellen. Damit könnten gemäss Vorstellungen der Gewerkschaft insbesondere Gelder der 2. Säule “den spekulativen Finanzmärkten entzogen und sicher und sinnvoll investiert werden”.
Unia Sektorleiter Industrie Corrado Pardini stellte den Produktionsfonds als ersten Schritt hin zu einem Modell dar, dass den “ökologischen Umbau der Wirtschaft vorantreibe und die Arbeit wieder ins Zentrum der Gesellschaft stelle”. Pardini geht von einer Startfinanzierung von 5 Mrd.Franken aus – dies entspreche weniger als einem Prozent der von den Pensionskassen insgesamt verwalteten Geldern. Diese hätten in Sondierungsgesprächen grosses Interesse bekundet, ökologisch und sozial sinnvolle Einlagen zu einem garantierten Zins von 4 Prozent in den Fonds zu leisten. Zusätzlich könne der Bund mit einer Anschubfinanzierung einen Startbeitrag leisten. Bereits mit dieser bescheidenen Anfangsfinanzierung könnten für den stark wachsende Markt industrieller Leasinggeschäfte bessere Bedingungen geschaffen und damit die Innovationskraft des Werkplatzes Schweiz gestärkt werden.
Anpassung der BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten auf den 1.1.2010
Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2,7 %.
Wenig Freude am Zinsentscheid
Der Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei zwei Prozent zu belassen, kommt bei Wirtschaft und Gewerkschaften nicht gut an. Letztere forderten eine höhere Verzinsung, die Arbeitgeber hätten sich einen tieferen Mindestsatz gewünscht, schreibt die NZZ.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband äusserte sich zurückhaltend zum Entscheid. Der Verband habe für 1,75 Prozent plädiert, sagte Direktor Thomas Daum. Der Bundesrat habe sich offenbar für Stabilität entschieden. Die Vorsorgeeinrichtungen müssten nun mit diesen zwei Prozent klar kommen und hätten entsprechend weniger Puffer, falls sich die Situation an den Kapitalmärkten wieder verschlechtere.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hingegen hatte die Anhebung des Satzes auf 2,5 Prozent gefordert, dies gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, wie die geschäftsführende Sekretärin Colette Nova sagte. Die Lage auf den Finanzmärkten sei deutlich besser als vor einem Jahr, und auch die Renditen der Pensionskassen seien gut. Gemessen daran wäre auch die Erhöhung auf 2,5 Prozent noch bescheiden gewesen, sagte Nova. Auf lange Sicht sei es problematisch, dass der Zinssatz schnell sinke, wenn es Probleme gebe, während er umgekehrt bei einer Erholung nur langsam wieder angehoben werde.
Versicherer: Mindestzinssatz 2010 ist zu hoch
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 auf 2% festzulegen. Der SVV erachtet diesen Mindestzinssatz als zu hoch und setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel liegt der Mindestzinssatz bei 1,5%.
Der Verband schlägt vor, dass der Mindestzinssatz 70% des gleitenden 7-Jahresdurchschnitts der 7-jährigen Bundesobligationen beträgt. Für das Jahr 2010 würde dies einen Mindestzins von 1,637% (Stand per Ende Juli 2009) ergeben. Weil noch viele Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung sind, ist dieser Wert nach Ansicht des SVV auf 1,5% abzurunden.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2 Prozent
Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.
Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.3%. Bei den Anleihen und Liegenschaften ist von positiven Erträgen auszugehen. Im Bereich der Aktienmärkte konnten jedoch die massiven Verluste des letzten Jahres trotz der eingetretenen Erholung bisher noch nicht kompensiert werden.
Gemäss Darstellung des BSV spricht die insgesamt ungenügende Entwicklung der Finanzmärkte gegen eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2%. Ein höherer Mindestzinssatz müsse auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgelehnt werden. Auf der anderen Seite sei aufgrund der eingetretenen Erholung der Märkte in diesem Jahr eine Senkung des Satzes, und damit ein Wert erheblich unter dem langfristigen Durchschnitt der Bundesobligationen, nicht gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 18. September 2009 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Die eingegangenen Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.5% bis 2.5%. Die von der Kommission favorisierte Formel zur Festlegung des Satzes ergibt 1.9%. Bei der Konsultation der Sozialpartner hat eine deutliche Mehrheit entweder einen Satz von 2% vorgeschlagen oder kann unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Beibehaltung des Satzes leben.
Swisscanto: Pensionskassen-Studie 2009 zur Lage der 2. Säule
Swisscanto hat die Studie „Schweizer Pensionskassen 2009“ publiziert. Sie enthält eine Zusammenfassung der Resultate der neusten Umfrage über Struktur, Leistungen und Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen sowie Beiträge prominenter Autoren zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Im Zentrum stehen Überlegungen zu den Konsequenzen der Finanzkrise auf die Vorsorgeeinrichtungen und die sich dadurch noch stärker aufdrängenden Veränderungen. Die Studie kann unentgeltlich bezogen oder über Internet heruntergeladen werden.
Viel war in den letzten Monaten die Rede von Deckungsgrad und Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Die Konsequenzen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Versicherten wurden in sehr viel geringerem Masse thematisiert. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto Gruppe, greift in einem Beitrag zur Studie die damit verbundenen Fragen auf und verweist auf die Probleme, denen sich die Versicherten bei einem Stellenwechsel bei unterdeckten Kassen gegenüber sehen sowie auf die Lasten, die ihnen im Sanierungsfalle aufgebürdet werden.
Weitere Beiträge befassen sich mit der bevorstehenden Abstimmung über die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes (Christoph Ryter, Präsident ASIP), dem Rebalancing von Anlagen (Sven Ebeling, Mercer), den Aufgaben und Herausforderungen der Aufsicht im aktuellen Umfeld (Erich Peter, Aufsicht Kt. Zürich) und den Bedürfnissen der Versicherten (Erich Schätti). Pierre Triponez, Nationalrat, beschreibt aus kritischer Warte die Tätigkeit des Parlaments im Bereich der Beruflichen Vorsorge unter dem Titel: “Staatliche Reglementierungswut als Bumerang?”.
Der Studienband mit 64 Seiten und zahlreichen Tabellen und Grafiken ist in Deutsch und Französisch erhältlich und kann als PDF-Datei auf www.swisscanto-pk-studie.ch heruntergeladen werden oder als gedruckte Publikation unentgeltlich bezogen werden bei: David Schoch, Leiter Investment Marketing Telefon +41 58 344 49 72, david.schoch@swisscanto.ch Swisscanto Fondsleitung AG, Waisenhausstrasse 2, 8021 Zürich.
Aufsicht: 30 Prozent der Pensionskassen Ende 2008 in Unterdeckung
Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (BVG) sind trotz Finanzkrise offenbar in besserer Verfassung als Anfang Jahr befürchtet. Von den rund 3200 BVG-Vorsorgeeinrichtungen gerieten letztes Jahr nur knapp 30 Prozent in Unterdeckung, wie die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden mitteilt.
Von den in Unterdeckung geratenen Pensionskassen wies gemäss den inzwischen eingereichten Jahresberichten ein Drittel der von den kantonalen Aufsichtsbehörden kontrollierten Einrichtungen einen Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent aus, wie es in der Mitteilung vom Montag in Basel heisst. Dies entspreche 8,2 Prozent des Gesamtbestandes.
Die Konferenz erinnerte auch an die Schätzungen über die Auswirkungen der Auswirkungen der Finanzmarkteinbrüche auf die Pensionskassen vom vergangenen Februar. Damals wurde geschätzt, dass sich drei Viertel aller Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung befänden. In einem Viertel dieser Fälle sei die Unterdeckung als schwer bezeichnet und auf weniger als 90 Prozent geschätzt worden. «Vereinfacht und zusammengefasst gilt folgendes», heisst es dazu in der Mitteilung: «Man halbiere die Schätzwerte, dann stimmen diese etwa mit den effektiven Unterdeckungsfällen überein.» Und weiter: «Reduziert man die geschätzten Unterdeckungen unter 90 Prozent um zwei Drittel, dann liegt man auch dort richtig.»
Die kantonalen Aufsichtsbehörden analysieren nun gemäss den Angaben die Jahresberichte vertieft. Insbesondere werden Sanierungsmassnahmen geprüft. Nur in Einzelfällen müssten aber eigene Massnahmen ergriffen werden, etwa bei rechtswidrigen Sanierungsmassnahmen von Vorsorgeeinrichtungen. Die Analysen zeigten erst zu einem späteren Zeitpunkt, weshalb sich die Finanzmarktturbulenzen nicht derart stark auf die Vorsorgeeinrichtungen ausgewirkt hätten wie in den Schätzungen vermutet. Obwohl die Turbulenzen von 2008 mit jenen von 2000 zu vergleichen seien, könne schon jetzt gesagt werden, dass die effektiven Zahlen der kantonal beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen in ähnlichem Ausmass wie damals von den Schätzungen abwichen.
Mitteilung der Aufsicht / baz / NZZ /
Arbeitgeberverband für Mindestzinssatz von 1,75 %
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr bei 2% festzulegen, also den geltenden Satz beizubehalten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich demgegenüber für einen realistischen, leicht tieferen Mindestzinssatz von 1,75% aus.
Der Verband schreibt in einer Mitteilung: “Die vom SAV und von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel wies einen gegenüber dem heutigen Zinssatz von 2% tieferen Wert aus (Ende 2008: 1,71%; Juni 2009: 1,78%; Juli: 1,9%). Aufgrund dieses Resultats mit Tendenz zu 1,75%, der Tatsache, dass es sich beim BVG-Zinssatz um einen Mindestzinssatz handelt, der von den Vorsorgeeinrichtungen überschritten werden kann, den unsicheren Aussichten auf den Finanzmärkten sowie der nach wie vor sehr angespannten Situation zahlreicher Vorsorgeeinrichtungen hatte der SAV einen gegenüber heute leicht tieferen Zinssatz empfohlen.”
Mercer Symposium 2009: Gazing over the Horizon
Das Mercer Investment Symposium bot Schweizer Pensionskassen und anderen institutionellen Anlegern Einsichten sowie objektive Informationen zu aktuellen Anlagethemen. Im Mittelpunkt des diesjährigen Investment Symposiums standen Vorträge und Diskussionen unter dem Motto "Gazing over the Horizon":
- Wie sollen wir unseren Anlageprozess strukturieren, um auch im Umfeld immer komplexerer Finanzmärkte unsere Anlageziele erreichen zu können?
- Wie sollen wir unsere begrenzten Ressourcen hinsichtlich Zeit, Personal und Knowhow optimal einsetzen, um die gewünschte Rendite zu erreichen, aber dennoch die Vielfalt an Risiken im Griff zu haben?
- Wie sollen wir vorgehen, um jene Partner für die Bewirtschaftung unserer Anlage zu finden, die in unserem Interesse die besten Resultate erzielen?
- Welche Rolle soll, kann und muss der Arbeitgeber (und dessen finanzielle Situation) bei der Festlegung der Anlagestrategie spielen?
Marlene Amstad, Leiterin der Marktanalysen der SNB, orientierte über die Einschätzung der aktuellen Finanmarktlage aus Sicht der Nationalbank. Ihre höchst instruktiven Ausführungen mit aussagekräftigen Grafiken boten neue Perspektiven und Einsichten in das internationale Marktgeschehen. Die Unterlagen zu ihrem Beitrag wie auch jene der übrigen Referenten können bei Mercer herunter geladen werden.
BVG-Kommission empfiehlt 2 Prozent-Mindestzins
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr bei 2% festzulegen, also den geltenden Satz beizubehalten.
Hewitt: Einfluss der Wirtschaftskrise auf die berufliche Vorsorge
Als Folge der Wirtschaftskrise sind die Ausfinanzierungsgrade globaler Pensionspläne teilweise stark gesunken. Doch in welchem Masse wirkt sich die Kreditklemme wirklich auf die berufliche Vorsorge aus? Welche Veränderungen werden sich im Hinblick auf die Rente ergeben? Welche Risiken müssen Unternehmen aufgrund der schwierigen Geschäftsentwicklung im Hinblick auf die berufliche Vorsorge tragen? Vor diesem Hintergrund untersucht Hewitt im Rahmen der «Global Pension Risk Umfrage 2009» erneut die Einstellung internationaler Konzerne zu Pensionsrisiken und wie sich die Einstellung gegenüber früheren Jahren geändert hat.
Die aktuellen Antworten der Umfrage werden zum Jahresende ausgewertet und veröffentlicht. Die Teilnehmer der Studie erhalten einen Ergebnisbericht. Die Ergebnisse sollen gemäss Darstellung von Hewitt “einen umfassenden und aktuellen Einblick in die globale Vorsorgelandschaft geben und genutzt werden, um die eigenen Pensionsrisiken mit denen anderer Marktteilnehmer zu vergleichen und zu justieren”.
Taux minimum: le 2e pilier devrait échapper au 0%
La Commission LPP, chargée d’établir une recommandation pour le Conseil fédéral, prendra position le 18 septembre. L’Union syndicale suisse réclame un relèvement d’un demi-point à 2,5% de la rémunération servie sur la partie obligatoire des avoirs des institutions de prévoyance
CVP: Ist unser Rentensystem noch zu retten?
“Das System der Altersvorsorge in der Schweiz gilt weltweit als eines der leistungsfähigsten und stabilsten. Verantwortlich dafür sind seine drei Säulen mit ihrem ausgewogenen Zusammenspiel von staatlichen und privaten Lösungen. Um die Zukunft der Altersvorsorge zu sichern, müssen die Probleme der AHV und der Pensionskassen dringend gelöst werden. Wichtig hierfür ist, dass die Auseinandersetzungen sachlich und fachlich korrekt geführt werden. Eine polemische und emotionale Debatte können und dürfen wir uns nicht leisten”, schreibt Patricia Mattle, Mitglied Parteipräsidium CVP Schweiz, in einem Beitrag auf der Website der Partei.
Sie hält u.a. fest: Es fällt uns schwer, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen: Unser Rentensystem gibt immer wieder Anlass zu politischen Kontroversen, weil es sowohl sozialpolitischen Ansprüchen als auch der marktwirtschaftlichen Realität ausgesetzt ist. Die Auseinandersetzungen über die Zukunft der sozialen Sicherheit im Alter arten daher schnell in ideologische Grabenkämpfe aus. Ein Beispiel dafür liefert die Debatte über den Umwandlungssatz in der 2. Säule. (…)
Als Folge dieses Missverhältnisses (zwischen der derzeitigen Höhe der techn. Parameter und den Marktverhältnissen, Red.) werden derzeit höhere Rentenbeträge ausbezahlt, als mit dem vorhandenen Alterskapital finanzierbar ist. Die Löcher müssen zulasten der jüngeren Generationen gestopft werden, indem ihnen weniger Überschüsse gutgeschrieben werden. Je nach Berechnung kostet dies die Erwerbstätigen jährlich bis zu einer Milliarde Franken. Diese Umverteilung entspricht nicht dem Prinzip der 2. Säule und ist nicht richtig: Den Erwerbstätigen wird systematisch etwas von ihrem angesparten Kapital weggenommen, ohne dass sie ihr Einverständnis dazu gegeben haben.
