svv Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 auf 2% festzulegen. Der SVV erachtet diesen Mindestzinssatz als zu hoch und setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel liegt der Mindestzinssatz bei 1,5%.       

Der Verband schlägt vor, dass der Mindestzinssatz 70% des gleitenden 7-Jahresdurchschnitts der 7-jährigen Bundesobligationen beträgt. Für das Jahr 2010 würde dies einen Mindestzins von 1,637% (Stand per Ende Juli 2009) ergeben. Weil noch viele Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung sind, ist dieser Wert nach Ansicht des SVV auf 1,5% abzurunden.

aaa  Mitteilung SVV