admin Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.3%. Bei den Anleihen und Liegenschaften ist von positiven Erträgen auszugehen. Im Bereich der Aktienmärkte konnten jedoch die massiven Verluste des letzten Jahres trotz der eingetretenen Erholung bisher noch nicht kompensiert werden.

Gemäss Darstellung des BSV spricht die insgesamt ungenügende Entwicklung der Finanzmärkte gegen eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2%. Ein höherer Mindestzinssatz müsse auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgelehnt werden. Auf der anderen Seite sei aufgrund der eingetretenen Erholung der Märkte in diesem Jahr eine Senkung des Satzes, und damit ein Wert erheblich unter dem langfristigen Durchschnitt der Bundesobligationen, nicht gerechtfertigt.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 18. September 2009 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Die eingegangenen Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.5% bis 2.5%. Die von der Kommission favorisierte Formel zur Festlegung des Satzes ergibt 1.9%. Bei der Konsultation der Sozialpartner hat eine deutliche Mehrheit entweder einen Satz von 2% vorgeschlagen oder kann unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Beibehaltung des Satzes leben.

aaa  Mitteilung BSV