sav Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr bei 2% festzulegen, also den geltenden Satz beizubehalten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich demgegenüber für einen realistischen, leicht tieferen Mindestzinssatz von 1,75% aus.

Der Verband schreibt in einer Mitteilung: “Die vom SAV und von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel wies einen gegenüber dem heutigen Zinssatz von 2% tieferen Wert aus (Ende 2008: 1,71%; Juni 2009: 1,78%; Juli: 1,9%). Aufgrund dieses Resultats mit Tendenz zu 1,75%, der Tatsache, dass es sich beim BVG-Zinssatz um einen Mindestzinssatz handelt, der von den Vorsorgeeinrichtungen überschritten werden kann, den unsicheren Aussichten auf den Finanzmärkten sowie der nach wie vor sehr angespannten Situation zahlreicher Vorsorgeeinrichtungen hatte der SAV einen gegenüber heute  leicht tieferen Zinssatz  empfohlen.”

aaa  Stellungnahme SAV