Das wuchtige Nein zur Pensionskassenvorlage hat viele überrascht. Offensichtlich ging es in der Debatte kaum um Versicherungsmathematik, sondern um Symbole und Misstrauen. Dass Symbole entscheiden, ist aber nicht neu, wie der Politologe Hans Hirter in der NZZ erklärt.
pwirth
Posts by :
Cash: “Es braucht einen Pensionskassen-Minder”
“Nach dem klaren Nein des Stimmvolkes zur Senkung des Umwandlungssatzes müssten die Pensionskassen nun endlich transparenter werden. Das fordert Reputationsexperte Bernhard Bauhofer. Nun brauche es einen Kämpfer wie Thomas Minder”, schreibt Cash zu einem Interview.
Bundesrätlicher Aufruf zum sozialpolitischen Dialog
Bundesrat Didier Burkhalter stellt für 2011 einen Bericht in Aussicht, der Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz sowie für Reformen in der 2. Säule für die Zeit nach 2014 aufzeigen soll. Als Möglichkeiten nannte er Beitragserhöhungen, vor allem aber eine automatische Anpassung des Umwandlungssatzes an die demografische und ökonomische Entwicklung. Denn laut Burkhalter hat der Abstimmungskampf auch gezeigt, dass sich eine nächste Revision stärker auf Fakten als auf Hypothesen stützen muss.
ASIP: Gemeinsame Lösungen zur Sicherung der Renten
“Ein emotionaler Abstimmungskampf geht mit einem Ergebnis zu Ende, das die bestehenden Probleme in der beruflichen Vorsorge leider ungelöst belässt. Die unfaire Umverteilung von Er-trägen der arbeitenden Bevölkerung zu den Rentenbezügern dauert an. Nun geht es umso mehr darum, gemeinsam konstruktive Lösungen für die Zukunft der beruflichen Vorsorge zu finden. Weil die Gewerkschaften die vom Parlament beschlossene Lösung verhindert haben, sind sie nun in der Pflicht, an anderen möglichen Lösungen mitzuarbeiten. Der ASIP ergreift deshalb jetzt die Initiative und wird alle Exponenten einladen, um gemeinsam konstruktive Lösungen auszuarbeiten”, schreibt der Pensionskassenverband ASIP in einer Mitteilung zur UWS-Abstimmung.
Es werden die folgenden konkreten Schritte vorgeschlagen:
– Die Exponenten der beruflichen Vorsorge kommen zusammen und arbeiten gemeinsam konstruktive Vorschläge aus, die den gemeinsamen Zielsetzungen – Sicherheit, Vertrauen, Effizienz, Transparenz – dienen. Diesbezüglich ist das Ergebnis der demnächst durch das Parlament zu verabschiedenden Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge (u.a. zur Aufsicht und Governance) zu beachten. Zudem sollte der Entscheidungsspielraum der Führungsorgane nach Meinung des ASIP nicht durch weitere Regulierung zunehmend eingeschränkt werden, weil dies nur unnötige Kosten verursacht.
– Der Abstimmungskampf zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Zu wenige Personen verstehen die Zweite Säule gut genug. Dieses Anliegen gilt es aufzunehmen. Der ASIP hat mit seiner Informationskampagne www.mit-uns-fuer-uns.ch einen ersten Schritt getan. Entsprechende Aufklärungsinitiativen sind weiterzuführen.
– Weiterhin setzt sich der ASIP für die vollständige Erfassung und transparente Darstellung aller Kosten der Pensionskassen ein. Schon vor zwei Jahren hat er die Finanzbranche aufgefordert, ihre auftragsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Retrozessionen zu erfüllen. Der ASIP verstärkt diese Forderung. Ebenfalls wird sich der ASIP dafür einsetzen, mehr Transparenz herzustellen bei den Vermittlungsprovisionen von Maklern, welche häufig im Zusammenhang mit der Wahl von neuen Vorsorgelösungen erhoben werden.
– Um die im Abstimmungskampf kritisierten Kosten bei der Vermögensverwaltung effektiv senken zu können, fordert der ASIP als einen weiteren Schritt auch die Abschaffung der Stempelsteuer für Vorsorgeeinrichtungen. Diese verteuern die Vermögensverwaltung auf dem Buckel der Versicherten.
UWS-Abstimmung: Pressestimmen
Tribune de Genève
Ce 7 mars 2010 restera dans les tabelles de la politique fédérale. Trois Suisses sur quatre ont refusé la baisse du taux de conversion à 6,4% de la LPP. Soit 72,7% de non contre 27,3% de oui (Genève: 79,6%). Il y a quelques jours encore, dans les services du conseiller fédéral Didier Burkhalter, on espérait un 35% de oui…
Car le revers était prévisible, mais pas de cette ampleur. Conseil fédéral et partis de droite essuient une défaite sans précédent. La victoire du PS, des Verts, des syndicats et du Parti du travail, qui a lancé le référendum, est exceptionnelle.
Une réponse cinglante à une question somme toute assez basique: la population allait-elle accepter de renoncer à une partie de sa rente vieillesse? Et cela dans le contexte plutôt morose que traverse la Suisse. Affaire UBS, attaques contre le secret bancaire, crise libyenne… Les Suisses ont-ils voulu sanctionner le Conseil fédéral? «On peut le dire mais pas vraiment l’affirmer!» tente Didier Burkhalter lorsque surgit la question hier en conférence de presse.
20 Minuten
Der Bundesrat will für Fakten in der Diskussion sorgen. Er erstellt einen Bericht über die Finanzierung der Zweiten Säule, der bis 2011 vorliegen soll. Es gehe darum, die Sozialwerke auf eine langfristig solide Basis zu stellen, sagte Burkhalter. Die Lösungen dürften das Gleichgewicht zwischen den Generationen und den Sozialpartnern nicht schwächen. Diese Aussagen sind auch im Hinblick auf die 11. AHV-Revision und auf Kürzungen in der Arbeitslosenversicherung zu sehen, die derzeit im Parlament diskutiert werden. Denn dort formiert sich bereits der Widerstand von linker Seite — vom Abstimmungserfolg beflügelt. «Wir fordern einen Übungsabbruch bei der 11. AHV-Revision», sagte Unia-Kopräsident Andreas Rieger. Diese komme beim Volk sowieso nicht durch. Und die SP hatte bereits früher das Referendum bei der Arbeitslosenversicherung angekündigt.
Stocks
Dringend Not tut nun eine Versachlichung der Pensionskassen-Debatte. Daher ist das Angebot des Pensionskassen-Verbandes ASIP zu begrüssen, der alle Exponenten zu einem runden Tisch einlädt. Denn die berufliche Vorsorge braucht Reformen. Und das nicht nur wegen der Lebenserwartung, die seit Einführung des Gesetzeswerks über die berufliche Vorsorge (BVG) vor 25 Jahren massiv gestiegen ist. Mindestens so viele Probleme wie die demografische Entwicklung bereitet die Zinsentwicklung. Denn 1985, bei der Einführung des BVG, rentierten Bundesobligationen mit 4,7 Prozent. Das verführte den Gesetzgeber dazu, zugunsten der Rentner im BVG hohe Leistungsversprechen zu formulieren, die sich damals allein mit risikolosen Anlagen finanzieren liessen. Heute werfen Bundesobligationen nur noch zwei Prozent ab – trotzdem wird das Rentenkapital immer noch mit 3,5 Prozent hochgerechnet. Das ist nur möglich durch eine Quersubventionierung zulasten der Erwerbstätigen, deren Alterssparguthaben in der Regel mit bloss zwei Prozent verzinst werden.
Für einige Politiker aus dem linken und gewerkschaftlichen Lager ist der Sieg gegen den tieferen Rentenumwandlungssatz nur der erste Schritt, um auch andere Pensionskassen-Parameter zurechtzubiegen und damit die Lebensversicherer aus dem Pensionskassen-Geschäft zu drängen. So erklärt Bruno Pfister: «Wenn die Legal Quote vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln würde, müssten sich die Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll.» Ein Ausstieg wäre aber für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber kontraproduktiv: Das Modell der Vollversicherung, wie es nur die Lebensversicherer anbieten, entspricht einem grossen Bedürfnis im Pensionskassen-Markt.
Reaktionen auf UWS-Entscheid
CVP-Ständerat Urs Schwaller will nach dem klaren Nein zum Umwandlungssatz bei der beruflichen Vorsorge nun die Linke in die Pflicht nehmen. Die Leute würden älter und die Linken seien nun die Antwort schuldig, wie so hohe Renditen erzielt werden könnten, sagte er im Schweizer Fernsehen SF. «Hier wird uns die Realität schnell einholen.» Dem Parlament bleibe bis 2014 nun nichts anderes übrig, als sich auf Transparenz- und Verwaltungsvorschriften für die Pensionskassenzu beschränken. «Aber jede zusätzliche Vorschrift kostet», das dürfe man nicht vergessen.
economiesuisse : le problème reste entier. economiesuisse déplore la décision du souverain de refuser la réduction du taux de conversion minimum dans la prévoyance professionnelle. L’occasion de prendre à temps des mesures pour doter le deuxième pilier de bases solides a ainsi été manquée. Ce net refus remet en question le financement durable des prestations du deuxième pilier. Par cette décision, la population a exprimé son hostilité à l’idée d’une adaptation des prestations du deuxième pilier, une attitude qui était très tôt perceptible.
economiesuisse nimmt das Nein zur Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes mit Bedauern zur Kenntnis. Damit wurde der richtige Zeitpunkt verpasst, die 2. Säule auf ein solides Fundament zu stellen. Das Nein gefährdet die nachhaltige Finanzierung der Leistungen aus der 2. Säule. Die deutliche Ablehnung durch die Stimmberechtigten bestätigt, dass die Bevölkerung Leistungsanpassungen bei der 2. Säule kritisch gegenübersteht. Das war bei dieser konkreten Abstimmungsvorlage von Anfang an klar. Das Problem der Sicherstellung künftiger BVG-Renten und der Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern in der 2. Säule wird sich damit allerdings in Zukunft stark zuspitzen. Die längerfristige Sicherstellung der beruflichen Vorsorge bleibt damit ungelöst. Das ist weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber und schadet damit der Wirtschaft.
ASIP: Ein emotionaler Abstimmungskampf geht mit einem Ergebnis zu Ende, das die bestehenden Probleme in der beruflichen Vorsorge leider ungelöst belässt. Die unfaire Umverteilung von Erträgen der arbeitenden Bevölkerung zu den Rentenbezügern dauert an. Nun geht es umso mehr darum, gemeinsam konstruktive Lösungen für die Zukunft der beruflichen Vorsorge zu finden. Weil die Gewerkschaften die vom Parlament beschlossene Lösung verhindert haben, sind sie nun in der Pflicht, an anderen möglichen Lösungen mitzuarbeiten. Der ASIP ergreift deshalb jetzt die Initiative und wird alle Exponenten einladen, um gemeinsam konstruktive Lösungen auszuarbeiten.
Die Schweizer Versicherer sind vom Nein des Stimmvolkes zur Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes enttäuscht. Die Stimmbürger haben zwar deutlich gemacht, dass sie weiterhin bestmögliche Leistungen aus der zweiten Säule wollen. Aber mit ihrem Nein bleibt das Finanzierungsproblem der künftigen BVG-Altersrenten ungelöst.
Die SP kann heute einen grossen Abstimmungssieg feiern: Das Volk hat den Sozialabbauern ein klares Signal gegeben, dass es solide und verlässliche Sozialwerke will. Das heutige Nein ist damit gleichzeitig auch eine Absage an weitere Abbauvorlagen. Die SP wird sich umso stärker gegen die geplanten Kürzungen bei der Arbeitslosenversicherung und bei der AHV wehren und freut sich, dass eine Mehrheit der Bevölkerung diese Position teilt.
Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Sozialabbau – weder bei der 2. Säule noch bei der AHV. Das heutige Nein zu tieferen Renten in der 2. Säule ist gleichermassen deutlich wie die seinerzeitige Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk im Jahre 2004. Das Abstimmungsresultat ist auch eine Abfuhr für die Pläne jener Politikerinnen und Politiker, die meinen, Sozialabbau damit begründen zu müssen, dass sie Alt und Jung gegeneinander ausspielen. (Schweiz. Gewerbkschaftsbund)
Die deutliche Ablehnung der Rentensenkung ist für alle Arbeitnehmenden und für die Gewerkschaft Unia ein grosser Erfolg. Es ist ein klares Nein zum Abbau bei der sozialen Sicherheit. Das Parlament muss jetzt die Konsequenzen ziehen: Ein Übungsabbruch bei der Revision der AHV- und Arbeitslosenversicherung ist nötig. Zudem muss der Selbstbedienungsladen in der zweiten Säule geschlossen werden.
Realitätsverweigerung zu Lasten der Jüngeren: Das «Nein» zur Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes verschiebt Probleme, anstatt sie zu lösen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert die Ablehnung der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG. Leider ist es nicht gelungen, den Souverän von der Notwendigkeit einer Korrektur zu überzeugen, die sich wegen der höheren Lebenserwartung und der tieferen Renditeaussichten aufdrängt. Damit wird ein Problem zu Lasten der Jüngeren verschoben, anstatt es rechtzeitig zu lösen.
SVP. Das heutige Nein des Stimmvolkes zur Anpassung des Umwandlungssatzes erstaunt wenig. Zu belastend haben sich die Diskussion um Abzockerei und die damit zusammenhängenden ungelösten Probleme auf die Abstimmung ausgewirkt. Damit tragen auch die Wirtschaft und bürgerliche Kreise eine Mitverantwortung für dieses Resultat. Nun gilt es, die Entwicklung der zweiten Säule genau zu beobachten. Linke und Gewerkschaften sind an ihren schwer nachvollziehbaren Prognosen zu messen und stehen nun in der Verantwortung. Sollte die berufliche Vorsorge weiter aus dem Gleichgewicht geraten, ist rasches Handeln angesagt.
Gewerbeverband: Auch nach der Ablehnung der Umwandlungssatzsenkung besteht ein dringender Handlungsbedarf, unsere Altersvorsorge zukunftstauglich auszugestalten. Der sgv sieht nur noch einen Weg zu diesem Ziel: die schrittweise Erhöhung des Rentenalters.
Anpassung Mindestumwandlungssatz klar abgelehnt
UWS: Die Forderungen der siegesgewissen SP
Nach dem Abstimmungskampf zur Senkung des Umwandlungssatzes wittert die SP Morgenluft und platziert zwei Forderungen zuoberst auf der Agenda, schreibt der Tages-Anzeiger.
Konkret stellt die SP für die berufliche Vorsorge (BVG) vier Forderungen auf: Sie will erstens mehr Transparenz: «Wir verlangen die volle Offenlegung sämtlicher Honorare und Kickbacks für die Berater- und Vermögensverwalter», sagt Christen. Zweitens fordert die SP strengere Anlagevorschriften: Investitionen in Hedge Funds und strukturierte Produkte sollen verboten werden. Drittens will die SP eine unabhängige Aufsichtsbehörde für die Pensionskassen schaffen, einen «Rentenüberwacher» analog zum Preisüberwacher.
Und viertens will die SP die Verwaltungskosten und der Gewinne limitieren: Hier geht es vor allem um den umstrittenen Gewinnverteilungsmechanismus, auch «Legal Quote» genannt. Die Lebensversicherer müssen vom Ertrag im BVG-Geschäft 90 Prozent den Versicherten gutschreiben, 10 Prozent dürfen sie behalten. Die Frage ist jedoch, 10 Prozent wovon – vom Brutto- oder vom Nettogewinn? Die Versicherer rechnen mit dem Bruttogewinn – zum Ärger vieler Politiker aus allen Lagern. “Jetzt will die SP diesem Treiben einen Riegel schieben”, formuliert der Tages-Anzeiger.
Liechtensteiner PKs entscheiden selber über ihren Umwandlungssatz
Das Liechtensteiner Vaterland schreibt in einem Beitrag zur Abstimmung über den Umwandlungssatz in der Schweiz: “Auf die Frage, inwieweit das schweizerische Abstimmungsergebnis die Entwicklung beim Umwandlungssatz beeinflussen könnte, sagte Sozialfonds-Chef Walter Fehr: «Die Abstimmung in der Schweiz hat keinen Einfluss auf den Sozialfonds. Da in Liechtenstein der Gesetzgeber keinen Mindestumwandlungssatz vorschreibt, muss jede Pensionskasse aufgrund ihrer finanziellen Situation sowie der erwarteten zukünftigen Entwicklungen, unabhängig vom Abstimmungsresultat in der Schweiz, eine eigenständige Entscheidung treffen.» Bruno Matt, Chef der LLB Vorsorgestiftung, führte dazu aus: «Natürlich verfolgen auch die liechtensteinischen Pensionskassen die Diskussion in der Schweiz – Liechtenstein ist grundsätzlich von denselben demographischen Entwicklungen betroffen wie die Schweiz. Beispielsweise über die Stiftungsräte und Pensionskassenexperten dürften die Ergebnisse der Schweizer Volksabstimmung folglich auch für Liechtensteins Vorsorgeeinrichtungen ein Thema werden. Die längerfristige Entwicklung der Umwandlungssätze scheint dabei ohnehin klar. Anders als in der Schweiz liegt die Entscheidung für allfällige Korrekturen nach unten in Liechtenstein in erster Linie bei den Pensionskassen selbst.»
Bundesrat genehmigt Sanierungskonzept für die PK SBB
Bei der Sanierung der Pensionskasse SBB sollen die Versicherten sowie die SBB den Hauptteil der Kosten tragen. An diese Bedingung ist der Bundesbeitrag von 1,148 Mrd. Franken geknüpft, den der Bundesrat mit der Botschaft zur Sanierung der Pensionskasse SBB gutgeheissen hat. Die Bundeshilfe wird zudem nur geleistet, wenn die SBB und die PK SBB auf sämtliche Forderungen gegenüber dem Bund als Träger und Leistungsgarant der ehemaligen PHK definitiv verzichten.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, dass der Bund die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006 sowie die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent bezahlt. Davon werden die von der Pensionskasse erlittenen Verluste aus nicht finanzierten Leistungen (wie z.B. aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen) abgezogen.
Die beantragte Lösung orientiert sich am Vorgehen bei der Bundespensionskasse PUBLICA. Sie trägt auch der Tatsache Rechnung, dass knapp 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB ehemalige Bundesrentner sind, für die der Bund nach wie vor eine besondere Verantwortung trägt. Gleichzeitig wird mit dieser Variante sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.
Mit dem Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken allein kann die PK SBB nicht saniert werden. Daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungsrat der SBB im Sommer 2009 weitere Sanierungsmassnahmen beschlossen. Deren Eckwerte sehen wie folgt aus: Die SBB als Arbeitgeberin kommt für einen weiteren Einschuss in der Höhe von 938 Millionen Franken per 1. Januar 2010 auf und trägt bis zum Erreichen des Deckungsgrads von 100 Prozent weitere Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent.
Die Versicherten ihrerseits haben eine Erhöhung des Rücktrittsalters von 63,5 auf 65 Jahre sowie ebenfalls Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent zu tragen. Ihre Altersguthaben werden zudem ab dem Jahr 2010 bis zu einem Deckungsgrad von 107,5 Prozent nur noch mit dem BVG-Mindestzins verzinst. Weiter erhalten die Rentner bis voraussichtlich 2019 keinen Teuerungsausgleich. 2009 haben die Versicherten bereits eine Nullverzinsung der Altersguthaben getragen.
Stiftungsrat und Geschäftsleitung der SBB begrüssten in einer ersten Reaktion den Entscheid des Bundesrates. Die SBB-Pesionskasse betont, dass für eine nachhaltige Sanierung auch Wertschwankungsreserven und eine vollständige Ausfinanzierung unerlässlich seien, damit sich die Geschichte nicht wiederhole.Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs bezeichnen den Beitrag dagegen als zu gering. Nach ihrer Meinung hätten 3,4 Milliarden Franken gesprochen werden sollen.
Swisscanto Umfrage 2010
Swisscanto hat die ihre Pensionskassen-Umfrage 2010 gestartet. Die Datenerhebung dauert bis 14. April. Erhoben werden wiederum Daten zu Beiträgen und Leistungen, Kassen-Organisation, Finanzierung, Anlagen, Kosten. Der aktuelle Teil befasst sich mit dem Anlageverhalten der Kassen im Jahre 2009, allfällige Sanierungsmassnahmen, Teilliquidationen, den Umwandlungssatz, die Kosten für Kontrolle und Beratung sowie die Wahrnehmung des Aktienstimmrechts. Damit bildet die Umfrage wiederum eine für die Fachkreise wie auch für Politik und die Medien überaus wichtige Informationsquelle zu diesen höchst brisanten Themen. Zu hoffen ist, dass wiederum die Vorsorgeeinrichtungen möglichst zahlreich teilnehmen.
Buchtipp: Vorsorgen, aber sicher!
Das Buch von Thomas Richle und Marcel Weigele aus dem Beobachter-Verlag zeigt die Leistungen von AHV, Pensionskasse und 3. Säule im Überblick. Es hilft dabei, Vorsorgelücken zu schliessen und informiert über Existenzsicherung, Budget, Frühpensionierung, Rente oder Kapitalbezug sowie steuerliche Vorteile. Alle finanziellen Fragen zur Pensionierung sind beleuchtet, auch die Rolle des Eigenheims in der Vorsorgeplanung. Das neue Handbuch bietet Beispiele für jede Lebenslage und für kluge Vorsorger, viel Praktisches wie Checklisten, Handlungsanleitungen und Adressen, die weiterhelfen.
Treuhänder: Soll die Revisionsstelle die Vermögensverwaltung oder die Vermögensanlage prüfen?
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge befindet sich in der Differenzbereinigung. Am 15. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Parlament in einer Botschaft zwei Vorlagen unterbreitet: Eine erste Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zur Verbesserung der Aufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht und durch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission. Eine zweite Vorlage zur Verbesserung der Stellung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt unter Vermeidung von Leistungsverschlechterungen in der zweiten Säule, schreibt a. Ständerat Kurt Schüle in einer Kolumne im Treuhänder.
Treuhänder: Unterdeckung – was ist als Prüfer zu beachten?
Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Entspannung der Deckungslage bei den Vorsorgeeinrichtungen geführt. Trotzdem weisen viele Pensionskassen eine Unterdeckung aus. Dadurch werden bei der Abschlussprüfung 2009 zusätzliche Prüfungshandlungen notwendig, und es stellen sich Fragen bezüglich Rückstellungsbedarf bei den Jahresrechnungen der Arbeitgeber. Gefordert sind sowohl die Prüfer der Vorsorgeeinrichtungen als auch die der angeschlossenen Arbeitgeber, schreiben Heinz Vogel und Bruno Purtschert im Treuhänder.
Von der Revisionsstelle des angeschlossenen Arbeitgebers müssen die Auswirkungen der Unterdeckung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers geprüft werden. Vor allem bei
Vorsorgeeinrichtungen, welche im Jahr 2009 Sanierungsbeiträge festgelegt haben, ist wohl die Bildung einer Rückstellung per 31.12.2009 – sofern nicht bereits im Abschluss 2008 vorgenommen – unausweichlich geworden.
Treuhänder: Absicherung von Langleberisiken einer Pensionskasse am Kapitalmarkt
Obwohl das Langleberisiko, zusammen mit den Anlage und Zinsrisiken, zu den bedeutendsten Risiken für die Pensionskassen in der Schweiz und weltweit gehört, ist die Steuerung bisher schwierig. Seit einigen Jahren jedoch entwickelt sich ein zunehmend aktiver Markt für Finanzinstrumente, die es Vorsorgeeinrichtungen erlauben, das Langleberisiko effizient auf andere Marktteilnehmer zu übertragen. Das öffnet eine neue Ära des aktiven Risiko- und Kapitalmanagements, schreiben Ljudmila Bertschi, Andreas Gintschel und Nathalie Munaretto im Treuhänder 1-2/2010.