ASIP begrüsst Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband ASIP hält in einer Mitteilung fest: “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der zweiten Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert er eine grundlegende Entpolitisierung.
Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission – in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden – die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen.”
Susanne Jeger neue Direktorin der PKBS
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Mitteilung: “Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger, wohnhaft in Laufen, zur neuen Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt gewählt. Sie tritt per 1. März 2012 die Nachfolge von Dieter Stohler an, der als Direktor zur Pensionskasse des Bundes, Publica, wechselt.
Susanne Jeger hat ihr Studium an der Universität Basel abgeschlossen und ist Fürsprecherin und Notarin des Kantons Solothurn. Sie verfügt über langjährige berufliche Erfahrung in der Privatassekuranz. Im Jahre 2004 wurde sie zur Leiterin des Bereichs Kollektivleben von Nationale Suisse ernannt. Der Verwaltungsrat freut sich, die Verantwortung für diese anspruchsvolle Funktion einer ausgewiesenen Fach- und Führungspersönlichkeit übertragen zu können.”
SP: Kritik an Mindestzinsentscheid
Die SP schreibt in einem Kommentar zum BVG-Mindestzinsentscheid des Bundesrates: “Die neuerliche Senkung des Mindestzinses kommt ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt, an welchem Innenminister Burkhalter und die bürgerlichen Parteien mit Hochdruck an weiteren Abbauplänen bei den Renten arbeiten. Die Krise soll als Vorwand für eine Senkung des Umwandlungssatzes und einen allgemeinen Angriff auf die Renten genommen werden. Dagegen wird sich die SP mit aller Kraft einsetzen. Insbesondere auch angesichts eines Berichts, der dem Bundesrat heute vorliegt und der im Bereich BVG jährliche Vermögensverwaltungskosten von 3.9 Milliarden Franken ausweist. Bevor erneut an der Rentenschraube gedreht werden darf, müssen zunächst diese Kosten massiv gesenkt werden.”
SVV: “Mindestzins 2012 ist zu hoch”
Der schweizerische Versicherungsverband SVV hält in einer Mitteilung fest: “Der Mindestzinssatz ist eine Garantie und ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für diese auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 13,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 4,8%.
Bei tiefen Zinsen und dazu vergleichsweise hohen Renditevorgaben entsteht die Gefahr, dass die Vorsorgeeinrichtungen mit einer Anlagestrategie operieren, welche ihre Risikofähigkeit übersteigt. Der Bundesrat hätte mit einem tieferen Mindestzinssatz ein klares Signal für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen können.
Seit der Volksabstimmung über den BVG-Umwandlungssatz am 7. März 2010 wird immer wieder auf die Bedeutung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge hingewiesen. Die wichtigste und zwingend notwendige Voraussetzung dafür bildet die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Diese wird jedoch je länger desto stärker gefährdet.”
BR setzt BVG-Mindestzins auf 1,5%
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit der Anpassung des Satzes wird der negativen Entwicklung und den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte angemessen Rechnung getragen.
Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die 2009 von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat empfohlene Formel ergibt per Ende Oktober einen Wert von 1.5%. Zu beachten ist ausserdem, dass die Aktienmärkte in diesem Jahr eine ausserordentlich negative Entwicklung mit hohen Schwankungen aufweisen. Der Swiss Market Index verlor 2011 beispielsweise per Ende Oktober rund 11%. Auch sind die aktuellen Zinssätze für Bundesobligationen auf rekordtiefem Niveau. Eine Anpassung des Satzes ist demnach gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfahl an ihrer Sitzung vom 1. September 2011 dem Bundesrat mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5%. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.25% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 1.25% bis 1.75% ausgesprochen hatten. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) verlangte eine Senkung auf 1%.”
BR hat die Mitglieder der Oberaufsichtskommisson gewählt
Der Bundesrat hat folgende Personen als Mitglieder der neu geschaffenen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge gewählt.
Vizepräsidentin:
- Dr. oec. publ. Vera Kupper Staub, 1967, ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Vermögensanlage der Pensionskasse Stadt Zürich
Zwei Sitze in der Kommission sind der Vertretung der Sozialpartner vorbehalten, die dafür Wahlvorschläge eingebracht haben. Der Bundesrat ist diesen gefolgt und hat gewählt:
- Dr. iur. Dieter Sigrist, 1948, Arbeitgebervertreter (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband)
- Aldo Ferrari, 1962, eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann, Arbeitnehmervertreter (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse)
Die weiteren Mitglieder:
- Prof. Dr. prof. honoraire André Dubey, 1946, Professeur à la Faculté des Hautes Etudes Commerciales, Département de sciences actuarielles, Université de Lausanne
- Prof. Dr. Peter Leibfried, 1971, Professor für Auditing und Accounting und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing, Universität St. Gallen
- Dr. iur. Thomas Hohl, 1954, Eidg. Dipl. Pensionskassenleiter, ehemaliger Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse
- Catherine Pietrini, 1966, diplomierte Pensionskassenexpertin, ehemalige Senior Aktuarin und Expertin für berufliche Vorsorge bei Pittet Associés
Am 19. März 2010 hatte das Parlament die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Mit dieser Reform wird die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge neu organisiert. Die bisher vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausgeübte Oberaufsicht wird auf 2012 aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert und neu einer unabhängigen Kommission zugewiesen. Aufgabe der neuen Oberaufsichtskommission wird es insbesondere sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen.
Bereits im Juni hatte der Bundesrat Dr. iur. Pierre Triponez zum Präsidenten der Oberaufsichtskommission gewählt. Der Präsident setzte im August Manfred Hüsler als ersten Direktor ein, der das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein wird.
Grenzgängerinfo 15
Die Grenzgängerinformation Nr. 15 (31.10.2011) befasst sich mit der rechtlichen und politischen Entwicklung bei der Behandlung der schweizerischen beruflichen Vorsorge durch die deutschen Fiskalbehörden. U.a. wird festgehalten: “Nachdem zu den Hauptstreitpunkten „Beiträge zur Schweizer Pensionskasse“ und „Bezüge aus dem Schweizer Pensionskassensystem“ Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind, liegen die Voraussetzungen vor, dass einschlägige Verfahren (Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren) „ruhen“ können. Unter Berufung auf die Gerichtsverfahren und das ergangene Urteil zur dänischen 2. Säule der Altersvorsorge kann daher bezüglich der Besteuerung von Pensionskassenbeiträgen und –bezügen Einspruch eingelegt werden, verbunden mit dem Antrag auf ein „Ruhen des Verfahrens“.
Das Ergebnis einer Besprechung von CDU-Bundestagsabgeordneten mit hochrangigen Vertretern des Bundesfinanzministeriums kann dahingehend zusammengefasst werden: Es bedarf weiterer Argumentationshilfe der IG Pensionskasse für die Politiker, damit die Steuerverwaltung von ihren (zwischenzeitlich in neuen von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im August 2011 veröffentlichten Verfügungen) wiederholten unzutreffenden Ausführungen zum Schweizer Pensionskassensystem vor höchstrichterlichen Entscheidungen abrückt.”
Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter aus Lörrach, hält an der Doppelstrategie fest, in Zusammenarbeit mit der IG Pensionskasse einerseits im politischen Berlin auf praktikable Lösungen zu drängen. Andererseits sollen auch die Schweizer Regierungsvertreter für das Thema sensibilisiert werden, da eine Lösung auch im Interesse der Schweiz ist. So übergab Schuster am Rande eines Fachgesprächs über das Doppelbesteuerungsabkommen am 22. Juni 2011 dem schweizerischen Botschafter Christoph Schelling, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, ein Vorschlagspapier der IG Pensionskasse. Dieser zeigte sich ebenso interessiert an einer Lösung des Problems wie Peter Maurer, Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), den Schuster am 4. Juli 2011 auf Schloss Beuggen/Rheinfelden traf. 2012 anstehende Nachverhandlungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz könnten Bewegung in die Sache bringen. Die IG Pensionskasse erarbeitet aktuell ein fundiertes Dossier mit konkreten Lösungsvorschlägen, das Schuster im Herbst 2011 dem Bundesfinanzministerium übergeben wird.”
ASIP mit überarbeiteter Charta
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat seine Charta zur Pension Fund Governance vom 6. Mai 2008 aufgrund der neuen Anforderungen durch die Strukturreform überarbeitet, das gleiche gilt für die dazugehörige Fachrichtlinie. Die Fachrichtlinie konkretisiert die Charta und definiert Verhaltensregeln für die PK-Verantwortlichen. Sie gilt für alle Pensionskassen, die Mitglied des ASIP sind. Charta und Fachrichtlinie können von der Website des ASIP herunter geladen werden.
Comment gérer l’allocation d’un portefeuille lors de la survenance de risques extrêmes?
La succession de crises observées sur les marchés financiers au cours de cette dernière décennie soulève de nombreuses questions parmi les investisseurs quant à la formule la plus adéquate pour piloter l’allocation de leur portefeuille. Les investisseurs sont à la recherche de la solution miracle qui leur permettra d’identifier correctement et surtout à temps les changements de tendance des marchés et ainsi de modifier l’allocation de leur portefeuille de manière à éviter ou du moins réduire les pertes.
«Aucun produit ne peut garantir 4% par an»
Syz gère un milliard de francs en stratégies «absolute return» dont l’objectif est Libor +2%, avec une forte limitation des risques. Dans une interview avec Le Tmps, Jérôme Schupp, responsable de la recherche de Syz Asset Management, s’exprime sur les défis des caisses de pension.
“La priorité aux coûts n’améliore pas les rentes”
Martin Gubler, président de la direction de Zurich Invest, recommande aux institutions de placer environ 15% dans les placements alternatifs, sous forme de hedge funds, private equity, infrastructures et matières premières. Vita a placé 10% en hedge funds.
Zurich Vie Suisse a la particularité d’avoir sorti les activités de prévoyance professionnelle de son bilan pour les transférer à la fondation collective Vita, (plus de 17 000 entreprises affiliées et 8 milliards d’actifs sous gestion) afin que les assurés reçoivent la totalité des rendements générés par les placements. Sept de ces huit milliards sont gérés par la Zurich Fondation de placement par Zurich Invest SA, une filiale à 100% du Zurich Suisse gérant les actifs tiers (12 milliards) et placée sous la surveillance de la Finma. Son bénéfice n’est pas publié, il est intégré dans celui de Zurich Vie Suisse dont le résultat net s’élève à 254 millions de francs en 2010. Elle gère également la caisse de pension des collaborateurs suisses de Zurich, afin d’aligner leurs intérêts avec ceux des clients.
Le Temps: Quelle devrait être la part en alternatifs? Et laquelle est-elle dans la fondation collective Vita?
Gubler: Cela dépend de la structure de la caisse de pension. La Vita a actuellement 10% du portefeuille en hedge funds et son comité d’investissement a décidé d’investir 2 à 3% en private equity ainsi que 2-3% en infrastructures ces prochaines années.
Comment une caisse de pension peut-elle limiter les risques dans la sélection des gérants?
Une caisse de pension devrait tout d’abord définir son allocation, puis ensuite la part de gestion active et passive. La dernière ne constitue pas une panacée.
Par exemple dans les actions suisses, sous l’angle de la gestion de risques, une gestion passive me paraît défavorable, puisque 6 blue chips forment 60% de l’indice. Ou dans les obligations: la crise des Etats périphériques a pénalisé une gestion passive; ce sont les pays les plus endettés qui ont émis le plus d’emprunts.
Concrètement, quelle approche adoptez-vous?
En ce qui concerne Zurich Invest, nous avons décidé de travailler avec les meilleurs gérants, indépendamment de leur position géographique, selon des critères de sélection objectifs et un processus structuré. A titre d’exemple, un de nos gérants avait décidé de gérer notre mandat sur les actions japonaises à partir de Francfort et non plus de Tokyo. Nous nous y sommes opposés et avons lancé notre processus de sélection en 3 étapes. Les candidats répondant à notre appel d’offres sont départagés en évaluant notamment leur performance et leur expérience. Les 10 meilleurs sont soumis à une analyse approfondie, par la suite les trois meilleurs sont invités à Zurich pour faire face à un comité de sélection. Finalement nous nous sommes déplacés à Tokyo pour juger le management, l’équipe et les différents processus (dont la gestion de risque) chez les deux finalistes, ce qui nous a permis de choisir un excellent gérant. Chaque gérant est ensuite placé sous un contrôle pointu et régulier. Et s’il déçoit, il sera placé sous observation puis sera résilié si nécessaire.
Le Temps: “Nouvelles menaces sur les retraites”
La bonne nouvelle d’abord. Le système de retraite suisse demeure l’un des plus solides et appréciés au monde. Il figure au 3e rang du dernier indice mondial des retraites publié par Mercer ce mois-ci. Les Pays-Bas sont en tête, devant l’Australie. Mais les nuages s’accumulent. La Suisse a perdu un rang cette année. La frégate helvétique, un trois-mâts qui faisait récemment la fierté du pays et qui semblait snober les tempêtes, n’a plus la même allure. Les raisons sont à la fois internes et externes.
“Seefeldisierung” und die Pensionskassen
Der Tages-Anzeiger beschreibt den (nicht nur auf das Zürcher Seefeld beschränkten) Prozess der sog. Seefeldisierung, wobei günstiger Wohnraum durch Abriss oder Umbau verloren geht. Am konkreten Beispiel beteiligt ist die PK der Berner Versicherungsgruppe.
Der Rettungsfonds als Sargnagel für den Euro
Nicht die Griechen sind die eigentliche Bedrohung, sondern die Demographie, meint Andreas Beck vom Institut für Vermögensaufbau in der ARD. Um die sinkende Nachfrage nach Staatsanleihen zu ersetzen, werde jetzt wieder ein künstlicher Markt geschaffen – und der Euro geopfert.
AHV-Prognose selbstgemacht
«Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen» spottete einst Winston Churchill. Die sich widersprechenden Aussagen zur zukünftigen Finanzierbarkeit der AHV scheinen dieses Bonmot zu bekräftigen: Vor einigen Monaten machte Avenir Suisse auf die allzu optimistische Sichtweise des Bundesrates bezüglich der Finanzierungsaussichten der 1. Säule aufmerksam. Glaubt man hingegen dem Gewerkschaftsbund, sind die Renten auch ohne politische Eingriffe bis 2040 und vermutlich darüber hinaus gesichert.
Ist die Zukunft der AHV also ebenso schlecht prognostizierbar wie das Wetter in zwei Monaten? Nicht ganz. Im Gegensatz zum Wetter ist die Altersvorsorge kein chaotisches System, sondern mathematisch exakt abhängig von einer überschaubaren Anzahl klar definierter Einflussgrössen. Unterschiedliche Prognosen sind deshalb letztlich immer das Resultat unterschiedlicher Annahmen über die Werte dieser Einflussgrössen.
Ab sofort müssen Sie sich nicht mehr den Kopf über die Herkunft und die allfällige politische Motivation von AHV-Szenarien zerbrechen, schreibt der Versicherungsverband und stellt ein Berchnungstool zum Download bereit, mit dem jedermann eine eigene Prognose erstellen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen kann.