asipDer Pensionskassenverband ASIP hält in einer Mitteilung fest: “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der zweiten Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert er eine grundlegende Entpolitisierung.

Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission – in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden – die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen.”

 Mitteilung ASIP