Die NZZ schreibt zum Thema der Auswirkungen einer Scheidung auf die Altersvorsorge und die teilweise komplexen Verhältnisse in der 2. Säule:

Bei einer Scheidung gibt es zahlreiche Stolpersteine, die in Bezug auf die Vorsorge übersehen werden. So werden bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen latente Steuern oftmals schlicht vergessen. Bei der Kalkulation werden in der Regel nominale Beträge zugrunde gelegt, für die aber bei der Auszahlung Steuern anfallen. Beispielsweise werden Renten aus der beruflichen Vorsorge als Einkommen zu 100% versteuert, und auch auf Kapitalleistungen aus der zweiten Säule wird eine Steuer erhoben.

«Richter sind eben nicht immer auch gute Vorsorgefachleute», urteilt Reto Spring (Präsident des Finanzplanerverbands Schweiz), dessen Fachbereich die Pensionsplanung ist. Ebenso wird in vielen Fällen bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Pensionskassen-Splitting ein risikoloser Zins von 2% angenommen – doch von so hohen Zinsen können Sparer schon seit Jahren nur träumen.

Marktbeobachter gehen zudem davon aus, dass die Phase der niedrigen Zinsen noch mehrere Jahre andauern wird. Trotz den zahlreichen Baustellen während einer Scheidung sollten die Eheleute unbedingt darauf achten, dass bei der Ermittlung von Ausgleichszahlungen mit grösster Genauigkeit vorgegangen wird. Ein unabhängiger Berater oder Fachanwalt sollte hinzugezogen werden.

  NZZ