Vorbezug bis zum Eintritt der Invalidität
Interpellation Graber: Nichtinkraftsetzung BVV 2
SR Konrad Graber (CVP, LU) fordert in einer Interpallation die Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu suspendieren. Der eingereichte Text:
Die Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Ende 2007 rund 600 Milliarden Franken. Laut dem Pensionskassenverband Asip befanden sich Ende Oktober 2008 fast die Hälfte in Unterdeckung. Die Situation wird sich aufgrund der Finanzmarktkrise noch verschärfen. Es dürfte in der nächsten Zeit zu Nachschussgeldern in der Höhe von mehreren Milliarden Franken kommen.
Auf 1. Januar 2009 hat der Bundesrat die neuen Anlagerichtlinien der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Kraft gesetzt. Diesen erwächst aus zwei Gründen massive Kritik:
1. Freizügigkeitsgelder
Gemäss neuer Verordnung sind Freizügigkeitspolicen anlagetechnisch unterschiedlich zu den Vermögensanlagen in den Pensionskassen und in der Säule 3a zu behandeln. Freizügigkeitsgelder dürfen nur noch kollektiv angelegt werden. Sichere Anlagen wie Bundesobligationen und Kassenobligationen von Kantonalbanken sind damit ausgeschlossen.
2. Anlagerichtlinien
Die auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzte Anlagerichtlinien sehen neu die Möglichkeit von Alternativen Anlagen wie Hedge Funds, Rohstoffe, Privat Equity, Insurance Linked Securities usw. im Umfang von 15 Prozent vor. Im Gegenzug wird der Anteil der Immobilien von 55 auf 30 Prozent sowie von Grundpfandtiteln und Pfandbriefen von 75 auf 50 Prozent reduziert. Es dürfte somit in den nächsten zwei Jahren zu unerwünschten, durch die Verordnung provozierte, Umschichtungen kommen. Dies umso mehr, als die Referenzgrösse des Gesamtvermögens infolge Börsenbaisse, auch ohne Zukäufe den prozentualen Anteil der Immobilien ansteigen lässt.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Weshalb dürfen Freizügigkeitsgelder nur noch kollektiv angelegt werden, und wie verhält es sich damit bezüglich Wettbewerbsverzerrung (Grossanleger versus Privatbankiers)?
2. Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?
3. Wurde die zuständige parlamentarische Kommission vor der Inkraftsetzung konsultiert? Falls nein, weshalb?
4. Steht die BVG-Kommission bzw. der elfköpfige Anlageausschuss und insbesondere die Vertreter des Staates immer noch hinter den Änderungen?
5. Ist der Bundesrat bereit, die Inkraftsetzung der Verordnung auf 1. Januar 2009 zu suspendieren und vorgängig eine Vernehmlassung zumindest bei den Kantonalen Stiftungsaufsichten sowie eine Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommission vorzusehen, mit dem Ziel, klare Erläuterungen zu den Verordnungstexten zu erlangen?
Zuständig: Departement des Innern (EDI); Erstbehandelnder Rat: Ständerat; Mitunterzeichnende Hermann Hannes – Leumann Helen – Luginbühl Werner (3)
Was weiss man in Hohenlohe, was wir nicht wissen?
Das Hohenloher Tagblatt schreibt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der argentinischen Pensionskassen: "In der Schweiz gibt es mit der so genannten 2. Säule oder BVG auch das passende Ansparen von Rentengeldern. Mittlerweile liegen fast 700 Milliarden Schweizer Franken bei den Pensionskassen. Im Schweizer Parlament geht das Gerücht um, diese große Summe an privaten Pensionskassengeldern sich unter den Nagel zu reißen und zu verstaatlichen."
Basler PK: Gesetzesanwendung à la carte
Der Einbruch der Börse hat auch bei der Pensionskasse für die Basler Staatsangestellten Spuren hinterlassen. Wie gross die Unterdeckung genau ist, kann Finanzdirektorin Eva Herzog erst Ende Januar genau sagen. Sie geht jedoch schon jetzt davon aus, dass die Deckung deutlich unter dem Wert von 95 Prozent liegen wird, bei dem von Gesetzes wegen «zwingend Sanierungsmassnahmen einzuleiten sind». Da für jedes Prozent unter der Volldeckung etwa 85 Mio. Franken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeschossen werden müssen, ist die Frage, wie schnell die Lücke zu schliessen ist, von einiger Brisanz.
Um den Staatsangestellten ihre Kaufkraft und dem Staat den Spielraum für vorgezogene Investitionen zu bewahren, fordert nun die SP eine Aufschiebung der Sanierungsaktion. Zur Frage, ob dazu eine erneute Gesetzesänderung Sinn macht, gehen die Meinungen auseinander. In einer gemeinsamen Medienmitteilung weisen dagegen die bürgerlichen Parteien CVP, FDP, LDP und SVP das Ansinnen der SP scharf zurück: «Diese Forderung ist angesichts der Bedeutung der Pensionskasse für die Angestellten des Kantons Basel-Stadt nicht nur verantwortungslos, sie ist auch gesetzwidrig und ein politischer Wortbruch erster Güte», schreiben die Parteien mit Hinweis auf das Pensionskassengesetz.
Mercer bei den IPE Awards zum Berater des Jahres gewählt
Mercer wurde bei den „IPE Awards“ zum Vorsorgeberater des Jahres 2008 gewählt. Die Leser der Zeitschrift Investment and Pensions Europe (IPE) wählten Mercer zum Gewinner des Gold-Awards für die beste Beratungsleistung. Der Preis in der Kategorie „Berater“ wurde in diesem Jahr zum ersten Mal vergeben. Mit der jährlichen Verleihung dieses Preises will IPE in der Verwaltung der Pensionskassen in Europa den Branchenmassstab für exzellente Leistungen setzen.
FINMA Start steht kurz bevor
Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.
UK: Pension fund deficits worsen
The total deficit of British pension schemes facing a funding shortfall worsened to 155 billion pounds at the end of November, the Pension Protection Fund (PPF) said. The overall deficit of those pension schemes was at 122 billion pounds at the end of October and 58.3 billion at the end of November last year.
Blick: Bis wann darf man PK-Gelder vorbeziehen?
Eine Leserin fragt beim Blick an: "Mein Schwiegervater ist 62 und möchte jetzt noch mit Mitteln aus der Pensionskasse ein Eigenheim erwerben, obwohl er die Alterslimite überschritten hat. Ist da gar nichts mehr zu machen?" Nein, schreibt Gerd Löhrer in seiner Antwort und gibt auch die Begründung dazu.
B+B lanciert Profond Freizügigkeitsstiftung
Die B+B Vorsorge AG meldet in einer Pressemitteilung die Gründung der Profond Freizügigkeitsstiftung per Ende November 2008. In der Mitteilung heisst es u.a.: «Die Profond Freizügigkeitsstiftung bietet eine interessante Verzinsung und positioniert sich mit z. Zt. 2.15 % im vorderen Drittel aller Anbieter. Der Vorsorgenehmer profitiert im Zuge der Pensionierung oder bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit zudem von Steuervorteilen des Kantons Schwyz.» Die Anlage der Mittel erfolgt in einer Partnerschaft mit der Sparkasse Schwyz.
Profond Freizügigkeitsstiftung / Pressemitteilung
Pensioniert und doch erwerbstätig
Pensionierung und Aufgabe der Erwerbstätigkeit werden begrifflich oft gleichgesetzt. Zu Unrecht, denn es ist wichtig, zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Aufgabe der Erwerbstätigkeit und Pensionierung zu unterscheiden, schreibt Alfred Blesi im Treuhänder 12/2008. Das zeitliche Auseinanderfallen dieser Tatbestände führt in der Praxis zu unterschiedlichsten Konstellationen, die interessante rechtliche Fragen aufwerfen.
IKS in der beruflichen Vorsorge: Divergierende Meinungen
In der Ausgabe 2008/9 des «Treuhänder» wurde ein Beitrag von Erich Peter, Leiter des Amtes für Berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich, publiziert, welcher die Sichtweise der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden zum Thema IKS in der beruflichen Vorsorge wiedergab. Seinen dortigen Schlussfolgerungen kann jedoch laut Meinung von Lukas Imark (Bild links) und Markus Schneeberger (PWC) in einigen wesentlichen Punkten nicht gefolgt werden.
In der Ausgabe 12/2008 des «Treuhänder» schreiben sie : «Aus Sicht der Aufsichtsbehörden enthält die Bestätigung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung im Kontrollstellenbericht implizit auch eine Bestätigung hinsichtlich des Vorhandenseins eines geeigneten IKS. Zumindest in bezug auf die konkrete Kontrolltätigkeit der Kontrollstelle sind die obigen Aussagen unzutreffend. Bei ihrer Prüfung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung einer Vorsorgeeinrichtung nimmt die Kontrollstelle im Bereich des IKS keine Prüfungen im von den Aufsichtsbehörden verlangten Sinn vor.
Die Bestätigung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung in ihrem Kontrollstellenbericht enthält daher auch keine implizite Bestätigung der Existenz eines angemessenen IKS. Um diesbezüglich den Erwartungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden, müsste der bisherige Prüfungsumfang ausgeweitet werden. Dies hätte auch eine entsprechende Erweiterung des Haftungsrisikos der Kontrollstelle zur Folge, wofür aber eine ausreichende rechtliche Grundlage erforderlich wäre».
Die AHV ist ohne Reformen in 10 Jahren insolvent
Die AHV wird wegen der Finanzkrise zwei bis drei Jahre früher rote Zahlen schreiben als bisher erwartet. Die IV wird das Startkapital nach der geplanten Ausgliederung aus dem AHV-Fonds nicht mehr zurückzahlen können, und die geplante Beitragserhöhung für die Erwerbsersatzordnung muss um ein Jahr auf 2010 vorgezogen werden. Dies sind die wichtigsten Aussagen eines Berichts, den der Bundesrat an der Klausursitzung vom 5.12.2008 diskutiert hat. Entscheide sind dabei jedoch keine gefallen, schreibt die NZZ.
IPE: Pensions must go back to basics
European pension fund managers are predicting colleagues will simplify their investment strategies in light of the recent market turmoil, look for lower average returns and apply a “back to basics” approach to risk management in the future.
Pensionierte demonstrieren für Teuerungsausgleich
Die pensionierten Kantonsangestellten fordern den vollen Teuerungsausgleich auf ihren Renten. Dafür haben rund 100 Rentnerinnen und Rentner vor dem Zürcher Rathaus demonstriert, wie die Gewerkschaft VPOD mitteilte. Seit Juli 2000 sei auf den Renten der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) die Teuerung nicht mehr ausgeglichen worden, schreibt der VPOD in der Mitteilung. Bis Ende Jahr werde der aufgelaufene Teuerungsverlust fast 10 Prozent betragen.
Lage der Bundespensionskassen verschlechtert
Die Finanzkrise schlägt auf die Pensionskassen des Bundes sowie der früheren Betriebe der Eidgenossenschaft durch. Mittlerweile befinden sich alle aktuellen oder früheren Bundespensionskassen in Unterdeckung. Gemäss den neusten Schätzungen lag der Deckungsgrad der Pensionskasse des Bundes Publica Ende November noch bei 97 Prozent. Damit weist die Publica eine Unterdeckung von 1,1 Milliarden Franken aus, wie Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Montag im Nationalrat auf eine Frage von Hans Widmer (SP/LU) erklärte.
Auch die Pensionskassen der ehemaligen Regiebetriebe litten. Die Pensionskasse der Post verfügte Ende November noch über einen Deckungsgrad von 86,4 Prozent, was einer Lücke von 1,8 Milliarden Franken entspricht. Die grösste Deckungslücke hat die Vorsorgestiftung der SBB mit 2,9 Milliarden Franken. Der Deckungsgrad betrug hier laut Merz nur noch 80 Prozent.
Bei der Swisscom (Complan) lag der Deckungsgrad bei 91,3 Prozent (Lücke von 600 Millionen Franken), bei der Ruag bei 90,2 Prozent (Lücke von 127 Millionen Franken) und bei Skycare bei 92 Prozent (Lücke von 70 Millionen Franken).
Basler Zeitung / Ratsprotokoll