image

Die Alterung der Gesellschaft tangiert den Generationenvertrag mehrfach: bei der Finanzierung der Altersvorsorge, bei der Verfügbarkeit professioneller Altenpfleger und beim potenziellen freiwilligen Engagement von Jungrentnern, schreibt avenir suisse.

Konnte man früher von einem breiten Familienstammbaum sprechen, so gleichen die heutigen Generationenstrukturen eher einem Bambusstock. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Generationenvertrag sowohl im «Kleinen», in der Familie, als auch im «Grossen», sprich bei der staatlichen sozialen Sicherheit.

Können Ehepartner und Kinder desweitern ihren betagten Angehörigen nicht mehr helfen, müssen diese durch Fachpersonen, ambulant oder stationär, gepflegt werden. Auch hier fordert die Alterung ihren Tribut, weil der Topf potentieller Fachkräfte kleiner wird. In der Schweiz wird sich bis 2030 das Verhältnis der aktiven Bevölkerung zu den Hochaltrigen halbieren, bis 2050 sogar dritteln. Die Situation in Deutschland und Frankreich wird sich ähnlich entwickeln.

Zuletzt gefährdet die Alterung der Gesellschaft die Finanzierung der Altersvorsorge besonders dann, wenn diese im Umlageverfahren organisiert ist. Nach diesem Prinzip zahlen die Erwerbstätigen via Lohnbeiträge die laufenden Renten der heutigen Rentner. Etwa 73% der Altersrenten in Frankreich, 70% in Deutschland und 43% in der Schweiz, werden auf diese Weise finanziert. Mehr Rentner, die länger leben, werden durch weniger Erwerbstätige finanziell unterstützt. Mehr Saft wird aus immer kleineren Zitronen gepresst.

  avenir suisse