Der BVK-Stiftungsrat hat folgendes Communiqué verschickt: Aufgrund der zahlreichen Reaktionen von Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern sowie auf ausdrücklichen Wunsch des BVK-Chefs Thomas R. Schönbächler wird der vorgesehene Lohnanstieg nochmals überprüft.
Der Lohnentscheid des Stiftungsrates hat in den letzten Tagen zu Diskussionen in den Medien, in der Öffentlichkeit sowie insbesondere auch bei den Versicherten der BVK geführt. Der aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte Stiftungsrat nimmt selbstkritisch zur Kenntnis, dass der vorgesehene Lohnanstieg für die Versicherten und Steuerzahler nicht nachvollziehbar war.
Für den Stiftungsrat stand beim Entscheid vor allem die bisher geleistete Arbeit der BVK-Führungscrew und des Geschäftsführers im Vordergrund. Auch Lohnvergleiche spielten eine wichtige Rolle. Umso mehr begrüsst man den Schritt von Thomas R. Schönbächler, der dem Stiftungsrat der BVK aus eigener Initiative vorgeschlagen hat, den Lohnentscheid nochmals zu überdenken. Der Stiftungsrat betont, dass der BVK-Geschäftsführer keine Lohnforderungen gestellt hat.
Der Stiftungsrat hat deshalb beschlossen, auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückzukommen. Die Entschädigungsfrage wird an der nächsten Stiftungsratssitzung nochmals traktandiert. An der seit langem geplanten Medienkonferenz am 30. Januar 2014 wird der Stiftungsrat über die Neuorganisation der BVK als privatrechtliche Stiftung umfassend informieren und auch den Entscheid des Stiftungsrates zur Entschädigungsfrage vorstellen.
Mit diesem Vorgehen will der Stiftungsrat das in den letzten Jahren aufgebaute Vertrauen der Versicherten, der angeschlossenen Arbeitgeber sowie der Öffentlichkeit gegenüber der BVK weiter stärken.

Der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat Roger Tischhauser zum neuen Direktor gewählt. Roger Tischhauser wird seine neue Funktion anfangs 2013 übernehmen, heisst es in einer Mitteilung des BVS. Er tritt die Nachfolge von Dr. Erich Peter an. Roger Tischhauser (50) war als Jurist seit 2008 Mitglied der Geschäftsleitung sowie Head of Management Services bei einer international tätigen Lebensversicherungs-Gesellschaft (Zürich) und verfügt über langjährige Management- sowie Führungserfahrung.
Die Oberaufsichtskommission OAK BV hat auf ihrer Website die Liste der provisorisch zugelassenen Experten publiziert. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Die provisorische Zulassung ist befristet. Sie gilt bis zum Entscheid über die Zulassung nach Artikel 52d BVG durch die OAK BV. Die OAK BV wird die Voraussetzungen für die Zulassung festlegen und über das weitere Vorgehen gemäss eigener Aussage “rechtzeitig informieren”. Die Liste zählt rund 210 Namen. Das sind einige mehr, als bei der Kammer der PK-Experten Mitglieder sind. Es sind hier auch diverse Namen aufgeführt, die bei der Kammer keine Gnade gefunden haben.