Die Oberaufsichtskommission OAK BV hat auf ihrer Website die Liste der provisorisch zugelassenen Experten publiziert. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Die provisorische Zulassung ist befristet. Sie gilt bis zum Entscheid über die Zulassung nach Artikel 52d BVG durch die OAK BV. Die OAK BV wird die Voraussetzungen für die Zulassung festlegen und über das weitere Vorgehen gemäss eigener Aussage “rechtzeitig informieren”. Die Liste zählt rund 210 Namen. Das sind einige mehr, als bei der Kammer der PK-Experten Mitglieder sind. Es sind hier auch diverse Namen aufgeführt, die bei der Kammer keine Gnade gefunden haben.

 Liste OAK / Liste Mitglieder Kammer / Art. BVG 52d