Meinrad Ballmer ruft in der SonntagsZeitung den Lesern vor dem Hintergrund der herrschenden Krise auf den Finanzmärkten diverse unangenehme Fakten in Erinnerung: die politisch gesetzten technischen Parameter in der beruflichen Vorsorge stimmen nicht mit den Realitäten überein, die Zeche bezahlen müssen die Aktiven, welche die bei der Pensionierung entstehenden Finanzierungslücken decken müssen. Die aktuelle Börsenentwicklung hat diese Tendenz noch verschärft.
Ballmer schreibt: In den letzten Wochen mussten die Pensionskassen an den Börsen massive Verluste einstecken. Seit Mitte Juli 2007, als die Kreditkrise ausbrach, haben die Vorsorgeeinrichtungen über 30 Milliarden verloren. Damit die PK ihre Verpflichtungen erfüllen können, müssen sie auf den Vorsorgegeldern der Aktiven 3,3 Prozent, auf den Kapitalien der Rentner sogar mindestens 4,5 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaften. Fast alle PK verdienten deutlich zu wenig, andere haben gar nichts verdient oder fuhren happige Verluste ein. Auch der AHV-Fonds erreichte im letzten Jahr beim Anlageergebnis nur eine rote Null.
In den letzten Wochen sind auch die Kapitalmarktzinsen drastisch gefallen. Inzwischen liegt die Rendite fünfjähriger Bundesobligationen wieder unter 2,4 Prozent. Das verschärft ein seit langem ungelöstes Problem: Die Pensionskassen rechnen in ihren Kalkulationen mit Renditen, die sich mit sicheren Anlagen am Markt gar nicht erzielen lassen. «Die falschen Rechnungsgrundlagen verschleiern seit mehr als zehn Jahren die zunehmende Aushöhlung der beruflichen Vorsorge», kritisiert Finanzmarktprofessor Martin Janssen.
Bei Renten, die zu den heute geltenden Bedingungen neu zu laufen beginnen, entstehen den Pensionskassen Deckungslücken in der Höhe von 17 bis 23 Prozent des vorhandenen Altersguthabens. Der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Yves Rossier, sagt dazu: «Es wäre richtig, vernünftig und notwendig, die Rentenumwandlungssätze auf 6,4 Prozent zu senken, wie das der Bundesrat dem Parlament beantragt hat.»

Die von der Schweizerischen
Die Ausgabe 6/2007 der Zeitschrift «Soziale Sicherheit CHSS ist schwerpunktmässig der 5. IV-Revision gewidmet. Der Inhalt kann mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
Die Schweizer Personalvorsorge Nr. 12-07 beschäftigt sich mit dem Thema «Kollektivversicherung». Ausgehend von der Tatsache, dass rund die Hälfte der Destinatäre in der 2. Säule bei Sammelstiftungen versicherten sind, sollen die damit verbundenen Fragen vertieft behandelt werden, wobei hier die Lösungen und Probleme der Assekuranz im Vordergrund stehen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass nach einhelliger Ansicht die Pensionskassen sehr viel grössere Reserven anlegen müssten, wenn auch für sie der neue Solvency-Test zur Anwendung gelangen würde, wie dies (und auch in der EU) bereits vorgeschlagen wurde. Allerdings lässt Olivier Deprez in einem Interview durchblicken, dass in einer «abgespeckten» Form der SST auch für die Vorsorgeeinrichtungen durchaus Sinn machen und das Bewusstsein für die bestehenden Risiken stärken könnte. Die Frage wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe der Experten-Kammer behandelt.
In einem Interview mit der NZZ spricht sich der scheidende Präsident des AHV-Ausgleichsfonds, Ulrich Grete, für die Abschaffung der obligatorischen 2. Säule aus. Deren Aufgabe sollte nach seiner Meinung durch die AHV übernommen werden. Die AHV-Mindestrente könnte damit auf 3000 Fr. erhöht und gleichzeitig die jetzt freiwillige berufliche Vorsorge von vielen einschneidenden Vorschriften befreit werden.
Nr. 3 (2007) des Magazins «Vorsorge» von Axa Winterthur beschäftigt sich mit dem Thema «Leistung» aus unterschiedlichen Perspektiven. So wird u.a. gefragt «Wieviel Leistung will der Kunde?» oder «Lohnt sich Leistung in der Schweiz?» Erläutert wird aber auch, wie ein PK-Ausweis zu lesen ist.
Für die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) widersprechen die vom Bundesrat und von der Verwaltung erlassenen Vorschriften zur Gewinnausschüttung der Lebensversicherungen dem Willen des Gesetzgebers nicht. Allerdings habe das Parlament die sogenannte Mindestquote seinerzeit nicht klar genug umschrieben. Aus den im Bericht zitierten Materialien lässt sich nicht eindeutig rekonstruieren, ob nun 10 Prozent des Nettoergebnisses oder 10 Prozent des Gesamtertrags an die Versicherungen auszuschütten sind, schreibt die NZZ.