Der Ständerat hat die Motion Fetz “Moratorium für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung” klar abgelehnt. Dagegen äusserten sich Christine Egerszegi (FDP) und Alex Kuprecht (SVP). BR Doris Leuthard sprach sich ebenfalls gegen ein solches Moratorium aus. Der Rat lehnte die Motion mit 23 gegen 7 Stimmen ab.
Gesetzgebung
Bundesrat verteidigt Revision der BVV 2
Trotz der Finanzkrise erachtet der Bundesrat die seit Anfang 2009 geltenden neuen Anlagevorschriften für die Pensionskassen als unbedenklich. Das Vorsorgeprinzip gelte weiterhin, und es seien keine wesentlichen Umschichtungen zu erwarten. Mit parlamentarischen Vorstössen machten sich die Nationalräte Konrad Graber (CVP/LU) und Hugues Hiltpold (FDP/GE) im Dezember 2008 für die Suspendierung der neuen Anlagerichtlinien stark. Der Zeitpunkt sei denkbar ungünstig, die Immobilienanlagen von 55 auf 30% zu begrenzen und alternative Anlagen wie Hedge Funds zu forcieren.
Laut Bundesrat ist keine Vorsorgeeinrichtung wegen der vorwiegend technischen Verordnungsänderung gezwungen, in alternative Anlagen zu investieren und dafür gute Immobilien zu verkaufen. "Dies würde fundamental gegen das Vorsorgeprinzip verstossen und wäre damit gegen die Grundidee dieser Reform gerichtet."
Weiter hält der Bundesrat fest: “In der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) wie auch im Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission wurde die Reform der Anlagevorschriften einstimmig gutgeheissen. Alle wichtigen Verbände im Bereich der beruflichen Vorsorge waren vertreten (inkl. Sozialpartner). Die letzte Beratung der BVG-Kommission fand im Juni 2008 statt, also zu einem Zeitpunkt, als die Finanzkrise bereits virulent war. Die BVG-Kommission wurde zweimal befragt, Änderungswünsche entsprechend berücksichtigt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die BVG-Kommission hinter den Änderungen steht. Diese Kommission wird aber die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen. Die Verordnungsänderung ist in erster Linie technischer Natur, welche sich wesentlich auf die bereits heute bestehenden Grundsätze abstützt. Angesichts des einstimmigen Votums und der eher technischen Natur der Änderungen erübrigte sich eine Konsultation der parlamentarischen Kommissionen.”
Vernehmlassung zur Revision des VVG
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Revision des Versicherungsver-tragsgesetzes eröffnet. Er will das über 100 Jahre alte Gesetz auf eine moderne und konsumentenfreundliche Basis stellen. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2009.
SGK-N: Keine erzwungene vorzeitige Pensionierung; Zustimmung zur Strukturreform
Zusätzlich zum Ärztestopp, worüber die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) an einer Medienkonferenz berichtet hat, behandelte die Kommission an ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr parlamentarische Initiativen, führte ein Hearing zur BVG-Strukturreform durch und setzte schwerpunktmässig die Detailberatung der UVG-Revision fort.
Bereits am 9. November 2007 hatte die Kommission einer von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereichten Pa. Iv. „Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes" ( 07.436 n) einstimmig Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass rechtlich sichergestellt wird, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann. Auch in der SGK des Ständerates stiess dieses Anliegen oppositionslos auf Zustimmung. Einstimmig verabschiedete die SGK-NR an ihrer Sitzung denn auch eine entsprechende Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zuhanden des Nationalrates und zur Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommission wünscht eine Traktandierung bereits in der kommenden Frühjahrssession, damit die Revision auf den 1.1.2010 in Kraft gesetzt werden kann.
Zudem führte die Kommission Anhörungen (s.u.) zur BVG-Teilrevision. Strukturreform ( 07.055 s) durch. Die Teilrevision zielt auf eine Stärkung der Aufsicht über die Pensionskassen und der Verwaltung von Vorsorgegeldern und sieht Massnahmen vor, um ältere Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Die Anhörung zeigte, dass die vom Ständerat ergänzte Vorlage breite Unterstützung findet.
Die Kommission tagte am 14./ 15./16. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern. An den Anhörungen zur BVG-Teilrevision ( 07.055 s) nahmen teil: Roland A. Müller, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes; Kurt Gfeller, Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverbandes; Colette Nova, Leitende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds; Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik, Travail Suisse; Hanspeter Konrad, Direktor ASIP; Daniel Dürr, Geschäftsführer der Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Donald Desax, Helvetia Versicherung.
Motion: Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten
Der Bundesrat wird gebeten, im Sinne einer Risikominimierung für Pensionskassen-Anlagen die folgenden Vorschriften zu erlassen:
1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedge Fonds;
2. Verzicht auf Aktivfonds;
3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung;
4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater;
5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.
Eingereicht von
Sommaruga Simonetta; Einreichungsdatum: 19.12.2008; Eingereicht im Ständerat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
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Interpellation: Selbstvorsorge stärken
1. Wie beurteilt der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen parlamentarischer Initiative Lili Nabholz? 2. Mit Blick auf die doch eher bescheidenen 60 Prozent des bisherigen Einkommens, welche die obligatorischen Säulen eins und zwei abdecken, wird der individuellen Vorsorge eine zunehmende Bedeutung zugemessen. Die Möglichkeit von Nachzahlungen, rückwirkend auf eine begrenzte Zeit, ist eine Variante. Sieht der Bundesrat in nächster Zeit vor, die Selbstvorsorge weiter zu stärken?
Eingereicht von
Triponez Pierre; Einreichungsdatum: 18.12.2008; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Postulat: Gesamtbetrachtung unserer Sozialwerke
Die finanziellen Zustände unserer Sozialwerke, insbesondere jene der AHV, IV, ALV und EO sind äusserst Besorgnis erregend. Die demographischen Auswirkungen grösseren Ausmasses stehen in den nächsten zehn Jahren unausweichlich bevor. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Bericht zu verfassen, in dem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamtheitlichen Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt sind.
Eingereicht von
Kuprecht Alex; Einreichungsdatum: 18.12.2008; Eingereicht im Ständerat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Motion: Berufliche Vorsorge. Gerechte Teilung der Austrittsleistung bei Ehescheidung
Der Bundesrat wird beauftragt, im BVG und im FZG die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Scheidungsfall obligatorische und überobligatorische Altersguthaben je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden.
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Eingereicht von
Humbel Näf Ruth; Einreichungsdatum: 19.12.2008; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Motion: Moratorium für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung
Vor dem Hintergrund der Finanzsystemkrise und ihren Auswirkungen auf die Pensionskassen sowie mit Blick auf die rasch schlechter werdenden Wirtschaftsaussichten wird der Bundesrat beauftragt, die BVG-Aufsichtsstellen gemäss seinem Weisungsrecht nach Artikel 64 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) dazu anzuhalten, auf Pensionskassen mit Unterdeckung für die befristete Dauer von 12 Monaten nach Weisungsdatum keinen Druck auf rasche Ergreifung von einschneidenden Sanierungsmassnahmen nach Artikel 65d Absatz 3 auszuüben.
Eingereicht von
Fetz Anita; Einreichungsdatum 19.12.2008; Eingereicht im Ständerat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Motion: Auszahlung von Altersleistungen
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass die Auszahlung von Altersleistungen bei Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten in jedem Fall nur unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, gewährt wird.
Eingereicht von
Amacker-Amann Kathrin; Einreichungsdatum 16.12.2008; Eingereicht im Nationalrat;
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt.
Umwandlungssatz: Referendumsfrist läuft
Die Gegner der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes haben bis 16. April Zeit, die 50 000 Unterschriften für das Referendum zu sammeln. Mit der Veröffentlichung des Bundesbeschlusses im Bundesblatt vom 6.1. hat die Referendumsfrist begonnen. In vorderster Front stehen die PdA und die Gewerkschaft Unia. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) beschliesst Mitte Januar, ob er beim Referendum mitmacht. Bei Travail Suisse entscheiden die Mitgliederverbände einzeln.
Ständerat stimmt Anpassung des Umwandlungssatzes zu
Der Ständerat ist dem Kompromiss des Nationalrats gefolgt und hat der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis 2015 zugestimmt. Die Anpassung wurde vor allem aufgrund der geringeren Zinserwartungen notwendig. Eine erste Senkung im Rahmen der 1. BVG-Revision berücksichtigte lediglich die steigende Lebenserwartung. Lebenserwartung und Zinsentwicklung sind die beiden massgeblichen Komponenten des Umwandlungssatzes. Auf flankierende Massnahmen (höhere Beiträge zum Ausgleich der geringeren Mindestrenten) wurde verzichtet. Das Geschäft war unbestritten; der Rat stimmte mit 26:0 Stimmen zu.
Interpellation Graber: Nichtinkraftsetzung BVV 2
SR Konrad Graber (CVP, LU) fordert in einer Interpallation die Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu suspendieren. Der eingereichte Text:
Die Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Ende 2007 rund 600 Milliarden Franken. Laut dem Pensionskassenverband Asip befanden sich Ende Oktober 2008 fast die Hälfte in Unterdeckung. Die Situation wird sich aufgrund der Finanzmarktkrise noch verschärfen. Es dürfte in der nächsten Zeit zu Nachschussgeldern in der Höhe von mehreren Milliarden Franken kommen.
Auf 1. Januar 2009 hat der Bundesrat die neuen Anlagerichtlinien der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Kraft gesetzt. Diesen erwächst aus zwei Gründen massive Kritik:
1. Freizügigkeitsgelder
Gemäss neuer Verordnung sind Freizügigkeitspolicen anlagetechnisch unterschiedlich zu den Vermögensanlagen in den Pensionskassen und in der Säule 3a zu behandeln. Freizügigkeitsgelder dürfen nur noch kollektiv angelegt werden. Sichere Anlagen wie Bundesobligationen und Kassenobligationen von Kantonalbanken sind damit ausgeschlossen.
2. Anlagerichtlinien
Die auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzte Anlagerichtlinien sehen neu die Möglichkeit von Alternativen Anlagen wie Hedge Funds, Rohstoffe, Privat Equity, Insurance Linked Securities usw. im Umfang von 15 Prozent vor. Im Gegenzug wird der Anteil der Immobilien von 55 auf 30 Prozent sowie von Grundpfandtiteln und Pfandbriefen von 75 auf 50 Prozent reduziert. Es dürfte somit in den nächsten zwei Jahren zu unerwünschten, durch die Verordnung provozierte, Umschichtungen kommen. Dies umso mehr, als die Referenzgrösse des Gesamtvermögens infolge Börsenbaisse, auch ohne Zukäufe den prozentualen Anteil der Immobilien ansteigen lässt.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Weshalb dürfen Freizügigkeitsgelder nur noch kollektiv angelegt werden, und wie verhält es sich damit bezüglich Wettbewerbsverzerrung (Grossanleger versus Privatbankiers)?
2. Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?
3. Wurde die zuständige parlamentarische Kommission vor der Inkraftsetzung konsultiert? Falls nein, weshalb?
4. Steht die BVG-Kommission bzw. der elfköpfige Anlageausschuss und insbesondere die Vertreter des Staates immer noch hinter den Änderungen?
5. Ist der Bundesrat bereit, die Inkraftsetzung der Verordnung auf 1. Januar 2009 zu suspendieren und vorgängig eine Vernehmlassung zumindest bei den Kantonalen Stiftungsaufsichten sowie eine Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommission vorzusehen, mit dem Ziel, klare Erläuterungen zu den Verordnungstexten zu erlangen?
Zuständig: Departement des Innern (EDI); Erstbehandelnder Rat: Ständerat; Mitunterzeichnende Hermann Hannes – Leumann Helen – Luginbühl Werner (3)
BPV: Neue und revidierte Richtlinien in Kraft gesetzt
Die Umsetzung des Versicherungsaufsichtsrechts schreitet weiter voran: Gestützt auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV fünf neue oder revidierte Richtlinien in Kraft gesetzt.
Neu in Kraft gesetzt werden die Richtlinien zum Schweizer Solvenztest (SST) sowie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung und der Schadenversicherung. Anpasst worden sind die Richtlinie zu den Anlagen im gebundenen Vermögen sowie die Rahmenrichtlinie zur Revisionstätigkeit.
BPV-Info Nr. 20
SGK-S: Folgt beim Umwandlungssatz dem Nationalrat
Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge – Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt, sprach sich jedoch für eine Übergangsphase von fünf Jahren, nicht wie vom Bundesrat vorgesehen von drei Jahren aus. Die Kommission ist den Anträgen des Nationalrates gefolgt und hat die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. Diese wird in Anbetracht der Verzögerungen bei der Behandlung nicht vor dem 1. Januar 2010 in Kraft treten, und der Umwandlungssatz von 6,4 Prozent kann ab 1. Januar 2015 zur Anwendung gelangen.
