admin Die Umsetzung des Versicherungsaufsichtsrechts schreitet weiter voran: Gestützt auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV fünf neue oder revidierte Richtlinien in Kraft gesetzt.

Neu in Kraft gesetzt werden die Richtlinien zum Schweizer Solvenztest (SST) sowie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung und der Schadenversicherung. Anpasst worden sind die Richtlinie zu den Anlagen im gebundenen Vermögen sowie die Rahmenrichtlinie zur Revisionstätigkeit.

BPV-Info Nr. 20