parlament Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge – Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von  6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt, sprach sich jedoch für eine Übergangsphase von fünf Jahren, nicht wie vom Bundesrat vorgesehen von drei Jahren aus.  Die Kommission ist den Anträgen des Nationalrates gefolgt und hat die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. Diese wird in Anbetracht der Verzögerungen bei der Behandlung nicht vor dem 1. Januar 2010 in Kraft treten, und der Umwandlungssatz von 6,4 Prozent kann ab 1. Januar 2015 zur Anwendung gelangen.

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